Betreff
Investitionsprogramm und Finanzplanung 2005 bis 2009
Vorlage
WP 04-09 SV 20/063
Aktenzeichen
II/20/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Der Rat der Stadt beschließt das Investitionsprogramm der nachfolgenden Jahre mit den

Beträgen:

 

 

2006

12.097

 

TEUR

 

 

 

 

 

 

 

2007

5.735

 

TEUR

 

 

 

 

 

 

2008

6.236

 

TEUR

 

 

 

 

 

 

2009

5.618

TEUR

Gesamtinvestition:

29.686

TEUR

 

2.      Er nimmt Kenntnis von der in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Finanzplanung für den gleichen Zeitraum:

 

 

 

 

Gesamthaushalt

 

Verwaltungs­haushalt

 

TEUR

 

Vermögenshaus­halt

 

TEUR

 

Fehlbedarf

im  VWH

 

TEUR

 

vorgesehene

 neue

Kreditaufnahme

TEUR

2006

144.646

120.142

24.504

0

6.514

2007

127.067

117.676

  9.391

0

2.518

2008

129.302

118.632

10.670

0

2.956

2009

126.613

119.642

  6.971

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

Bürgermeister

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die Gemeinden sind verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen und für die Finanzplanung ein Investitionsprogramm aufzustellen (§ 83 GO NW a.F.).

In der Ratssitzung am 01. März 2006 ist zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf 2006 der Entwurf des fortgeschriebenen Investitionsprogramms vorgelegt worden. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse sowie des Haupt- und Finanzausschusses sind in das Investitionsprogramm und in die Finanzplanung übernommen worden, so dass nun die Zusammenstellungen

 

- des Investitionsprogramms bis 2009 zur Beschlussfassung und

- der Finanzplanung für den gleichen Zeitraum zur Kenntnisnahme

 

vorgelegt werden können. Aus der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage ergeben sich die

Endsummen der Finanzplanung

 

 

 

 

 2006

 

2007

 

2008

 

2009

 

 

 

TEUR

 

TEUR

 

TEUR

 

TEUR

 

mit insgesamt

144.646

127.067

129.302

126.613

 

Das Investitionsprogramm stimmt mit den Ausgaben des Vermögenshaushaltes

 

 

von

24.504

  9.391

10.670

6.971

 

ohne Berücksichtigung der Tilgungsleistungen (incl. Umschuldung und der Finanzangel. Koch)

 

 

von

5.658

1.596

2.467

1.287

 

der Zuführung zum Verwaltungshaushalt

 

 

von

6.686

1.996

1.901

0

 

sowie der Zuführung zur Rücklage

 

 

von

63

64

66

66

 

überein.

 

 

Es schließt ab mit

12.097

5.735

6.236

5.618

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das gesamte Investitionsprogramm im Finanzplanungszeitraum beläuft sich auf

 

29.686

 

TEUR

 

Die Einzelbeträge (Jahresraten) für jede Maßnahme werden im Vermögenshaushalt/Produkthaushalt mit abgedruckt.

 


 

 

Die Finanzplanung ist für alle Jahre in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

 

Bereits zur letzten Finanzplanung und zum Entwurf des Haushaltes 2006 wurde ausgeführt, dass bei den

 

·         Personalkosten,

·         im Bereich der Gebäudeunterhaltung und

·         bei den Verwaltungs- und Betriebsausgaben

 

Einschnitte notwendig sind um den Ausgleich zu schaffen. Diese 3 Maßnahmen werden auch mit dieser Finanzplanung konsequent weiterverfolgt.

 

Die Verwaltungsvorschläge und die beschlossenen Anträge der Fraktionen führen dazu, dass gegenüber der bisherigen Finanzplanung zum Haushalt 2006 Korrekturen notwendig waren. Auswirkungen ergeben sich insbesondere im Vermögenshaushalt durch die reduzierten Verkaufserlöse (Auswirkungen der neuen Beschlusslage zum Bplan Gerresheimer Str. - Hintergelände -  und die vorsorglich eingeplanten Aufwendungen für den Grunderwerb (evtl. Ausübung eines Vorkaufsrechts an einer Liegenschaft in der Mittelstr.). Natürlich wirkt sich auch die reduzierte Kreisumlage positiv auf dem Gesamthaushalt aus.

 

Die Schuldenentwicklung betrug - laut bisheriger Finanzplanung - Ende 2009 rd. 44,56 Mio. €. Durch die o.g. dargestellte Entwicklung  vermindert sich der Schuldstand auf 44.17 Mio. €. 

 

Der Vollständigkeit sei an dieser Stelle nochmals ausgeführt, dass der Schuldenstand per heute lediglich 28,8 Mio. € beträgt.  Kredite werden – wie schon mehrfach dargestellt – natürlich nur dann aufgenommen, wenn dieses unabweisbar notwendig ist.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

Bürgermeister