Betreff
Schulentwicklungsplanung Grundschulen:

1) Fortschreibung der Zahlen für Schülerinnen und Schüler bis zum Jahr 2024/25
2) Bericht aus dem Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung
Vorlage
WP 14-20 SV 51/257
Aktenzeichen
III/51 UB
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport erhält gemäß Ratsbeschluss die jährliche Aufbereitung der Schülerzahlprognosen für die kommenden fünf Jahre und nimmt diese zur Kenntnis. Auf der Grundlage der Daten sind für das kommende Schuljahr keine schulorganisatorischen Maßnahmen (Anpassungen von Zügigkeiten) zu beschließen.

 

Die Verwaltung wird diese Sitzungsvorlage nach Kenntnisnahme durch den Ausschuss der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung in Düsseldorf, zur Kenntnis vorlegen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die aktuelle  Schulentwicklungsplanung (SEP) ist davon geprägt, dass der Schulträger einen Planungszeitraum von 5 Jahren vorsieht und dieses mittelfristige Zeitfenster als Grundlage für die Festlegung der Züge, jährliche Einrichtung der tatsächlichen Klassen sowie für bauliche und sonstige Investitionen benötigt. Anlass war die Situation in den Schulen, die zu unterschiedlichen Auslastungen führte und nur an wenigen Stellen eine angemessene Raumressource in den Schulen für Unterricht und Bildungs- und Betreuungsangebote bot.

 

Finanzielle Auswirkungen haben weder die Schulentwicklungsplanung noch die schulorganisatorischen Maßnahmen. Beides führt nicht zu direkten Maßnahmen. Die Stadt beabsichtigt auf dieser Grundlage in Abstimmung mit den Schulleitungen die Hildener Schullandschaft insgesamt zukunftsfähig zu gestalten. Sie verzichtet bewusst auf eine längerfristige Planung, da vergangene Schulentwicklungspläne nicht ausreichend praktikabel waren, nach wenigen Jahren ergaben sich in der Spitze Abweichungen zwischen Planungsdaten und der Realität von gut 90%.

 

Um den SEP zweckentsprechend nutzen zu können, wird der Schulträger die Plandaten jährlich überprüfen, aktualisieren und dem Ausschuss vorlegen. Nur wenn sich daraus Handlungsnotwendigkeiten ergeben, ist ein neuer Beschluss zu treffen.

 

Das Prinzip „Wohnortnähe“ wird als gesetzliche Vorgabe für Hilden als Planungsgrundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“ übernommen. So wird allen Kindern ein Platz in der Nähe des Wohnortes angeboten, die SEP richtet sich an den Wohnorten in Bezug zu den Schulgebäuden aus. Die Wahlmöglichkeiten der Eltern bleiben im Rahmen der Kapazitäten anderer Schulstandorte offen.

 

Die Festlegung der Zügigkeit beruht also grundsätzlich auf der Anzahl der im wohnortnahen Umfeld lebenden Kinder.

Sofern bereits im Fünfjahresfenster nennenswerte Schwankungen zu erkennen sind, werden u. U. Erfahrungswerte aus den letzten fünf Jahren berücksichtigt, um die Zügigkeit im Einzelfall (erneut) zu bestimmen.

Die Zügigkeiten werden als Maximalgröße festgelegt, da die Berechnung der Klassenrichtwertzahl auf der Basis der Gesamtschülerzahl erfolgt und im Einzelfall die Zügigkeiten nochmals beschränken kann.

In der Folge werden die Zahlen zu den einzelnen Schulen benannt, die als Basis der weiteren Planung dienen. Zur besseren Einschätzung wird die Festlegung vom 27. Juni 2018 (Ratsbeschluss) den neuen Zahlen 2019 gegenübergestellt:


 

1. Verbundschule Schulstraße (Schulstraße + Düsseldorfer Str.)

Zügigkeit der Verbundschule Schulstraße ab dem Schuljahr 2019/2020:  vier Züge. 

Stand Frühjahr 2019:

Schuljahr:                   20/21               21/22               22/23               23/24               24/25              

Schüler:                      76+35             77+22             79+30             87+30             92+30

Züge:                          5                      4                      5                      5                      5

Bemerkung:

Die Festlegung der Zügigkeit auf vier Züge führte bisher zu einer Nutzung der Schule und ihrer Standorte durch die Eltern und das daraus resultierende Anmeldeverhalten für bis zu drei Züge, zwei an der Schulstraße, ein Zug an der Düsseldorfer Straße. D. h., dass zwei Züge sich auf andere Schulen im Stadtgebiet verteilt haben. Sofern der Anstieg der Schülerzahl aus dem wohnortnahen Umfeld der Schule zu einem weiteren Zug an dieser Schule führt, ist eine räumliche Anpassung nicht notwendig, da ausreichend Räume an der Schulstraße zur Verfügung stehen. Ob die Zügigkeit im Rahmen einer schulorganisatorischen Maßnahme anzupassen ist, steht noch nicht fest. Die Entwicklung ist zu beobachten.

 

 2. Schwerpunktschule Elbsee

Zügigkeit der Schwerpunktschule Elbsee ab dem Schuljahr 2019/2020:  zwei Züge.

Stand Frühjahr 2019:

Schuljahr:                   20/21               21/22               22/23               23/24               24/25              

Schüler:                      49                    43                    56                    39                    53                   

Züge:                          2                      2                      3                      2                      2

Bemerkung:

Im Jahre 2022/23 wird die Dreizügigkeit knapp erreicht. Diese steht nur in diesem einen Jahr an. Eine schulorganisatorische Maßnahme kann das nicht auslösen.

 

 


 

3. Verbundschule Beethovenstraße (kath. +  städt. Anteil)

Zügigkeit der Verbundschule Beethovenstr. ab dem Schuljahr 2019/2020:  vier Züge.

Stand Frühjahr 2019:

Schuljahr:       20/21               21/22               22/23               23/24               24/25              

Schüler:          30+66             30+66             31+68             31+69             32+69

Züge:              4                      4                      4                      4                      4

Bemerkung:

Die Prognose zeigt unverändert Kinder für vier Züge.

 

 4. Wilhelm-Hüls-Schule

Zügigkeit der Wilhelm-Hüls-Schule ab dem Schuljahr 2019/2020:  drei Züge.  

 Stand Frühjahr 2019:

Schuljahr:       20/21               21/22               22/23               23/24               24/25              

Schüler:          57                    54                    52                    68                    63

Züge:              3                      2                      2                      3                      3

Bemerkung:

Die Prognose zeigt 2-3 Züge auf. In der Realität ist die Schule sehr gefragt, und es kam in den vergangenen Jahren regelmäßig eine Dreizügigkeit zustande. Daher wird eine schulorganisatorische Maßnahme nicht ergriffen.

 


 

5. Verbundschule Kalstert (Kalstert + Walder Straße)

Zügigkeit der Verbundschule Kalstert ab dem Schuljahr 2019/2020  vier Züge.

Stand Frühjahr 2019:

Schuljahr:       20/21               21/22               22/23               23/24               24/25              

Schüler:          45+37             37+36             36+36             46+36             37+34 

Züge:              4                      3                      3                      4                      3

Bemerkung:

Die Schule wird am Standort Kalstert der Prognose entsprechend zweizügig nachgefragt. Der Standort Walder Straße ist einzügig. Häufig wurde die Einzügigkeit nur knapp erreicht. Die Schule ist in einem insgesamt schlechten baulichen Zustand. Das Amt für Gebäudewirtschaft nimmt im Jahre 2019 die Planung zu einer räumlichen Anpassung an den Standard auf und die Angebote der OGS werden nachgebessert. Die Schule und die Verwaltung arbeiten an einer Steigerung der Attraktivität des Standortes. Insofern ist eine stabile Einzügigkeit am Standort Walder Straße zu erwarten und schulorganisatorische Maßnahmen erübrigen sich.

6. Wilhelm-Busch-Schule

Zügigkeit der Wilhelm-Busch-Schule ab dem Schuljahr 2019/2020  drei Züge.

 Stand Frühjahr 2019:

Schuljahr:       20/21               21/22               22/23               23/24               24/25              

Schüler:          69                    67                    83                    65                    68                   

Züge:              3                      3                      4                      3                      3

Bemerkung:

Die Räumlichkeiten im Hildener Süden reichen für die Astrid-Lindgren und die Wilhelm-Busch-Schule insgesamt aus. Vor dem Hintergrund des Umbruchs ist die räumliche Situation an der Wilhelm-Busch-Schule knapp bemessen und an der Astrid-Lindgren-Schule mehr als ausreichend. Sobald der Umbruch vollzogen ist, wird die Situation neu bewertet. Übergangsweise nimmt die Wilhelm-Busch-Schule die Räume des Jugendtreffs Am Weidenweg in Anspruch.

Die im Jahre 2022 auftretende Vierzügigkeit der Wilhelm-Busch-Schule ist offenbar eine einmalige Situation und löst keine schulorganisatorischen Maßnahmen aus.


7. Astrid-Lindgren-Schule

Zügigkeit der Astrid-Lindgren-Schule ab dem Schuljahr 2019/2020 zwei Züge.

Stand Frühjahr 2019:

Schuljahr:       20/21               21/22               22/23               23/24               24/25              

Schüler:          41                    40                    47                    40                    42

Züge:              2                      2                      2                      2                      2

Bemerkung:

siehe Wilhelm-Busch-Schule; die Zweizügigkeit der Schule ist stabil und kann in den kommenden Jahren weiterhin erwartet werden. Eine Schulorganisatorische Maßnahme bietet sich nicht an.

 

Summe der Zügigkeit aller Schulen:

Stand Frühjahr 2019:

Schuljahr:       20/21               21/22               22/23               23/24               24/25              

Züge:              23                    20                    22                    23                    22       

Abschließender Hinweis:

 

Bezüglich der jährlichen Verfahren zur Klassenbildung kann der kommunale Klassenfrequenzrichtwert die jeweilige Planung nochmals beeinträchtigen. Insofern verstehen sich die Zügigkeiten als Maximalwerte.

 

 

Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung

 

Wie durch Beschluss des Schul- und Sportausschusses festgelegt, wird der Prozess der Hildener Schulentwicklungsplanung in einem kontinuierlichen Arbeitskreis dargestellt, diskutiert und entwickelt. Der Arbeitskreis ist besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Schulleitung, Elternschaft, Schulaufsicht und Verwaltung. Nach dem letzten Ausschuss hat am 8.4.2019 ein weiterer Arbeitskreis stattgefunden.

 

Auch das oben ausgeführte Zahlenwerk wurde in diesem Gremium  dargelegt und erläutert. 

 

Weiterhin befasste sich der Arbeitskreis auch mit der Lösung der räumlichen Fragen, die aus der Schulentwicklungsplanung entstanden ist. Im Ergebnis wird die Verwaltung die baulichen Maßnahmen für den Schulverbund Kalstert am Standort Walderstraße priorisiert vorantreiben. Die Haushaltsmittel zur Durchführung der Planungen stehen zur Verfügung. Mit dem Beginn der Baumaßnahmen ist im Jahr 2020 zu rechnen.

 

Noch keine konkrete Lösung gibt es für die räumlichen Fragen bei den Schulen im Hildener Süden. Hier sind die Interessenslagen der beiden Schulgemeinschaften zu unterschiedlich und wird daher extern durch die Bezirksregierung Düsseldorf moderiert.

 

Nach wie vor würde der vorhandene Raumbedarf für alle Schülerinnen und Schüler der beiden Schulen ausreichen. Die unterschiedlichen Wünsche und Erwartungshaltungen der Schulen stellen jedoch augenblicklich eine herausfordernde Situation dar, die durch die Begleitung der zuständigen Schulaufsichtsbehörden sicherlich gemeistert wird.

 

Mit den Schulkollegien der Wilhelm-Busch-Schule und der Astrid-Lindgren-Schule sind externe Schulberater in einen gemeinsamen Prozess eingestiegen. Die entsprechenden Fachberater*innen der Bezirksregierung Düsseldorf haben bereits ihre Arbeit aufgenommen. Die Verwaltung steht in Kontakt mit diesen Fachkräften. In einem ersten Gespräch wurde hier jedoch deutlich, dass eine Lösung auf diesem Wege Zeit braucht. Ein belastbares Ergebnis ist nicht vor 2020 zu erwarten.

 

Insgesamt steht die Schullandschaft im Hildener Süden damit vor einer herausfordernden Situation. Insbesondere der Raumbedarf der Wilhelm-Busch-Schule für das kommende und insbesondere für das dann folgende Schuljahr lässt sich aktuell kaum realisieren.

 

Verwaltung und Schulleitung stehen in einem engen Austausch, um zunächst Übergangslösungen zu entwickeln. Dazu gibt es bereits auch erste Ideen, deren Realisierungspotential  aber noch verlässlicher erarbeitet werden muss. Das sollte bis zum Ende des laufenden Schuljahres erfolgt sein.

 

Ziel dieses Unterfangens ist die Errichtung eines gesicherten Provisoriums, um baldmöglichst einen guten endgültigen Standard für die Schulen im Hildener Süden herstellen zu können.

 

Dabei wird die Verwaltung aber die Bedarfe der anderen Schulstandorte nicht aus den Augen verlieren.

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings