1) Fortschreibung der Zahlen für Schülerinnen und Schüler bis zum Jahr 2024/25
2) Bericht aus dem Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Schule und Sport erhält gemäß Ratsbeschluss die jährliche
Aufbereitung der Schülerzahlprognosen für die kommenden fünf Jahre und nimmt
diese zur Kenntnis. Auf der Grundlage der Daten sind für das kommende Schuljahr
keine schulorganisatorischen Maßnahmen (Anpassungen von Zügigkeiten) zu
beschließen.
Die
Verwaltung wird diese Sitzungsvorlage nach Kenntnisnahme durch den Ausschuss
der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung in Düsseldorf, zur Kenntnis
vorlegen.
Erläuterungen
und Begründungen:
Die aktuelle
Schulentwicklungsplanung (SEP) ist davon geprägt, dass der Schulträger
einen Planungszeitraum von 5 Jahren vorsieht und dieses mittelfristige
Zeitfenster als Grundlage für die Festlegung der Züge, jährliche Einrichtung
der tatsächlichen Klassen sowie für bauliche und sonstige Investitionen
benötigt. Anlass war die Situation in den Schulen, die zu unterschiedlichen
Auslastungen führte und nur an wenigen Stellen eine angemessene Raumressource
in den Schulen für Unterricht und Bildungs- und Betreuungsangebote bot.
Finanzielle Auswirkungen haben weder die
Schulentwicklungsplanung noch die schulorganisatorischen Maßnahmen. Beides
führt nicht zu direkten Maßnahmen. Die Stadt beabsichtigt auf dieser Grundlage
in Abstimmung mit den Schulleitungen die Hildener Schullandschaft insgesamt
zukunftsfähig zu gestalten. Sie verzichtet bewusst auf eine längerfristige
Planung, da vergangene Schulentwicklungspläne nicht ausreichend praktikabel
waren, nach wenigen Jahren ergaben sich in der Spitze Abweichungen zwischen
Planungsdaten und der Realität von gut 90%.
Um den SEP zweckentsprechend nutzen zu können, wird
der Schulträger die Plandaten jährlich überprüfen, aktualisieren und dem
Ausschuss vorlegen. Nur wenn sich daraus Handlungsnotwendigkeiten ergeben, ist
ein neuer Beschluss zu treffen.
Das Prinzip „Wohnortnähe“ wird als gesetzliche
Vorgabe für Hilden als Planungsgrundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“ übernommen.
So wird allen Kindern ein Platz in der Nähe des Wohnortes angeboten, die SEP richtet
sich an den Wohnorten in Bezug zu den Schulgebäuden aus. Die Wahlmöglichkeiten
der Eltern bleiben im Rahmen der Kapazitäten anderer Schulstandorte offen.
Die Festlegung der Zügigkeit beruht also
grundsätzlich auf der Anzahl der im wohnortnahen Umfeld lebenden Kinder.
Sofern bereits im Fünfjahresfenster nennenswerte
Schwankungen zu erkennen sind, werden u. U. Erfahrungswerte aus den letzten
fünf Jahren berücksichtigt, um die Zügigkeit im Einzelfall (erneut) zu
bestimmen.
Die Zügigkeiten werden als Maximalgröße festgelegt, da die
Berechnung der Klassenrichtwertzahl auf der Basis der Gesamtschülerzahl erfolgt
und im Einzelfall die Zügigkeiten nochmals beschränken kann.
In der Folge werden die Zahlen zu den einzelnen Schulen benannt, die als
Basis der weiteren Planung dienen. Zur besseren Einschätzung wird die
Festlegung vom 27. Juni 2018 (Ratsbeschluss) den neuen Zahlen 2019
gegenübergestellt:
1. Verbundschule
Schulstraße (Schulstraße + Düsseldorfer Str.)
Zügigkeit der Verbundschule Schulstraße ab dem Schuljahr 2019/2020: vier
Züge.
Stand Frühjahr 2019:
Schuljahr: 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25
Schüler: 76+35 77+22 79+30 87+30 92+30
Züge: 5 4 5 5 5
Bemerkung:
Die Festlegung der Zügigkeit auf vier Züge führte bisher zu einer
Nutzung der Schule und ihrer Standorte durch die Eltern und das daraus
resultierende Anmeldeverhalten für bis zu drei Züge, zwei an der Schulstraße,
ein Zug an der Düsseldorfer Straße. D. h., dass zwei Züge sich auf andere
Schulen im Stadtgebiet verteilt haben. Sofern der Anstieg der Schülerzahl aus
dem wohnortnahen Umfeld der Schule zu einem weiteren Zug an dieser Schule
führt, ist eine räumliche Anpassung nicht notwendig, da ausreichend Räume an
der Schulstraße zur Verfügung stehen. Ob die Zügigkeit im Rahmen einer
schulorganisatorischen Maßnahme anzupassen ist, steht noch nicht fest. Die
Entwicklung ist zu beobachten.
2. Schwerpunktschule Elbsee
Zügigkeit der Schwerpunktschule Elbsee ab dem Schuljahr 2019/2020: zwei
Züge.
Stand Frühjahr 2019:
Schuljahr: 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25
Schüler: 49 43 56 39 53
Züge: 2 2 3 2 2
Bemerkung:
Im Jahre 2022/23 wird die Dreizügigkeit knapp erreicht. Diese steht nur
in diesem einen Jahr an. Eine schulorganisatorische Maßnahme kann das nicht
auslösen.
3. Verbundschule
Beethovenstraße (kath. + städt. Anteil)
Zügigkeit der Verbundschule Beethovenstr. ab dem Schuljahr
2019/2020: vier Züge.
Stand Frühjahr 2019:
Schuljahr: 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25
Schüler: 30+66 30+66 31+68 31+69 32+69
Züge: 4 4 4 4 4
Bemerkung:
Die Prognose zeigt unverändert Kinder für vier Züge.
4. Wilhelm-Hüls-Schule
Zügigkeit der Wilhelm-Hüls-Schule ab dem Schuljahr 2019/2020: drei
Züge.
Stand Frühjahr 2019:
Schuljahr: 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25
Schüler: 57 54 52 68 63
Züge: 3 2 2 3 3
Bemerkung:
Die Prognose zeigt 2-3 Züge auf. In der Realität ist die Schule sehr
gefragt, und es kam in den vergangenen Jahren regelmäßig eine Dreizügigkeit
zustande. Daher wird eine schulorganisatorische Maßnahme nicht ergriffen.
5. Verbundschule Kalstert
(Kalstert + Walder Straße)
Zügigkeit der Verbundschule Kalstert ab dem Schuljahr 2019/2020 vier
Züge.
Stand Frühjahr 2019:
Schuljahr: 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25
Schüler: 45+37 37+36 36+36 46+36 37+34
Züge: 4 3 3 4 3
Bemerkung:
Die Schule wird am Standort Kalstert der Prognose entsprechend zweizügig
nachgefragt. Der Standort Walder Straße ist einzügig. Häufig wurde die
Einzügigkeit nur knapp erreicht. Die Schule ist in einem insgesamt schlechten
baulichen Zustand. Das Amt für Gebäudewirtschaft nimmt im Jahre 2019 die
Planung zu einer räumlichen Anpassung an den Standard auf und die Angebote der
OGS werden nachgebessert. Die Schule und die Verwaltung arbeiten an einer Steigerung
der Attraktivität des Standortes. Insofern ist eine stabile Einzügigkeit am
Standort Walder Straße zu erwarten und schulorganisatorische Maßnahmen
erübrigen sich.
6. Wilhelm-Busch-Schule
Zügigkeit der Wilhelm-Busch-Schule ab dem Schuljahr 2019/2020 drei
Züge.
Stand Frühjahr 2019:
Schuljahr: 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25
Schüler: 69 67 83 65 68
Züge: 3 3 4 3 3
Bemerkung:
Die Räumlichkeiten im Hildener Süden reichen für die Astrid-Lindgren und
die Wilhelm-Busch-Schule insgesamt aus. Vor dem Hintergrund des Umbruchs ist
die räumliche Situation an der Wilhelm-Busch-Schule knapp bemessen und an der
Astrid-Lindgren-Schule mehr als ausreichend. Sobald der Umbruch vollzogen ist,
wird die Situation neu bewertet. Übergangsweise nimmt die Wilhelm-Busch-Schule
die Räume des Jugendtreffs Am Weidenweg in Anspruch.
Die im Jahre 2022 auftretende Vierzügigkeit der Wilhelm-Busch-Schule ist
offenbar eine einmalige Situation und löst keine schulorganisatorischen
Maßnahmen aus.
7.
Astrid-Lindgren-Schule
Zügigkeit der Astrid-Lindgren-Schule ab dem Schuljahr 2019/2020 zwei Züge.
Stand Frühjahr 2019:
Schuljahr: 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25
Schüler: 41 40 47 40 42
Züge: 2 2 2 2 2
Bemerkung:
siehe Wilhelm-Busch-Schule; die Zweizügigkeit der Schule ist stabil und
kann in den kommenden Jahren weiterhin erwartet werden. Eine
Schulorganisatorische Maßnahme bietet sich nicht an.
Summe der Zügigkeit
aller Schulen:
Stand Frühjahr 2019:
Schuljahr: 20/21 21/22 22/23 23/24 24/25
Züge: 23 20 22 23 22
Abschließender
Hinweis:
Bezüglich der jährlichen Verfahren zur
Klassenbildung kann der kommunale Klassenfrequenzrichtwert die jeweilige
Planung nochmals beeinträchtigen. Insofern verstehen sich die Zügigkeiten als
Maximalwerte.
Arbeitskreis
Schulentwicklungsplanung
Wie durch Beschluss des Schul- und Sportausschusses
festgelegt, wird der Prozess der Hildener Schulentwicklungsplanung in einem
kontinuierlichen Arbeitskreis dargestellt, diskutiert und entwickelt. Der
Arbeitskreis ist besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik,
Schulleitung, Elternschaft, Schulaufsicht und Verwaltung. Nach dem letzten
Ausschuss hat am 8.4.2019 ein weiterer Arbeitskreis stattgefunden.
Auch das oben ausgeführte Zahlenwerk wurde in
diesem Gremium dargelegt und
erläutert.
Weiterhin befasste sich der Arbeitskreis auch mit
der Lösung der räumlichen Fragen, die aus der Schulentwicklungsplanung
entstanden ist. Im Ergebnis wird die Verwaltung die baulichen Maßnahmen für den
Schulverbund Kalstert am Standort Walderstraße priorisiert vorantreiben. Die
Haushaltsmittel zur Durchführung der Planungen stehen zur Verfügung. Mit dem
Beginn der Baumaßnahmen ist im Jahr 2020 zu rechnen.
Noch keine konkrete Lösung gibt es für die
räumlichen Fragen bei den Schulen im Hildener Süden. Hier sind die Interessenslagen
der beiden Schulgemeinschaften zu unterschiedlich und wird daher extern durch
die Bezirksregierung Düsseldorf moderiert.
Nach wie vor würde der vorhandene Raumbedarf für
alle Schülerinnen und Schüler der beiden Schulen ausreichen. Die
unterschiedlichen Wünsche und Erwartungshaltungen der Schulen stellen jedoch augenblicklich
eine herausfordernde Situation dar, die durch die Begleitung der zuständigen
Schulaufsichtsbehörden sicherlich gemeistert wird.
Mit den Schulkollegien der Wilhelm-Busch-Schule und
der Astrid-Lindgren-Schule sind externe Schulberater in einen gemeinsamen
Prozess eingestiegen. Die entsprechenden Fachberater*innen
der Bezirksregierung Düsseldorf haben bereits ihre Arbeit aufgenommen. Die
Verwaltung steht in Kontakt mit diesen Fachkräften. In einem ersten Gespräch
wurde hier jedoch deutlich, dass eine Lösung auf diesem Wege Zeit braucht. Ein
belastbares Ergebnis ist nicht vor 2020 zu erwarten.
Insgesamt steht die Schullandschaft im Hildener Süden
damit vor einer herausfordernden Situation. Insbesondere der Raumbedarf der
Wilhelm-Busch-Schule für das kommende und insbesondere für das dann folgende
Schuljahr lässt sich aktuell kaum realisieren.
Verwaltung und Schulleitung stehen in einem engen
Austausch, um zunächst Übergangslösungen zu entwickeln. Dazu gibt es bereits
auch erste Ideen, deren Realisierungspotential
aber noch verlässlicher erarbeitet werden muss. Das sollte bis zum Ende
des laufenden Schuljahres erfolgt sein.
Ziel dieses Unterfangens ist die Errichtung eines
gesicherten Provisoriums, um baldmöglichst einen guten endgültigen Standard für
die Schulen im Hildener Süden herstellen zu können.
Dabei wird die Verwaltung aber die Bedarfe der
anderen Schulstandorte nicht aus den Augen verlieren.
gez.
Birgit Alkenings