Erläuterungen zum
Antrag:
Neben zahlreichen Kunden des Einkaufszentrums nutzen mittlerweile verstärkt auch Kleinlaster als Anlieferer die Straße Nordmarkt.
Richtung Beethovenstraße ist die Haltelinie für den Verkehr vom Nordmarkt kommend sehr weit in den Kreuzungsbereich hineingezogen, wodurch es zu gefährlichen Situationen mit Radfahrern und Fußgängern kommt.
Aufgrund der angrenzenden Grundschulen ist der Fußweg auch von Kindern stark frequentiert.
Antragstext:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die verkehrliche Situation am Kreuzungsbereich Nordmarkt / Beethovenstraße / Felix-Mendelssohn-Straße verbessert werden kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit E-Mail vom 29.
April 2019 (siehe Anlage 1) hat die Stadtverwaltung Hilden die Führungsstelle
der Direktion Verkehr (der Kreispolizeibehörde Mettmann) bezüglich des Antrages
der SPD-Fraktion angeschrieben.
Am 06. Mai 2019
hat die Führungsstelle der Direktion Verkehr die als Anlage 2 beigefügte
Stellungnahme und die Unfallauswertung für diesen Knotenpunkt (siehe Anlage 3)
übersandt.
Gemäß der
beigefügten Stellungnahme und der Unfallauswertung ist der zu betrachtende
Bereich als (unfall-)unauffällig zu bezeichnen. Abgesehen von drei Ereignissen,
von denen sich zwei auf Fahrgäste innerhalb eines Busses beziehen, sind
erfreulicherweise dort keine Unfälle registriert worden.
Aufgrund der
vorliegenden Gegebenheiten können daher auch von der Verwaltung keine Notwendigkeiten
erkannt werden, die hier weitere bauliche und/oder verkehrsrechtliche Maßnahmen
erforderlich erscheinen lassen.
Die Verwaltung
empfiehlt jedoch, den Vorschlag der Kreispolizeibehörde Mettmann aufzugreifen
und die Markierung der Haltlinie in der Einmündung Nordmarkt zu erneuern.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 Verkehrsflächen und Brücken |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
1201010010 Verkehrsflächen
und Verkehrseinrichtungen |
521151 |
Unterhaltung
der Straßen, Wege, Plätze, Brücken |
150,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Anja Franke |
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