Betreff
Antrag der SPD-Fraktion Hilden: Überprüfung der verkehrlichen Situation am Kreuzungsbereich Nordmarkt / Beethovenstraße / Felix-Mendelssohn-Straße
Vorlage
WP 14-20 SV 66/137
Aktenzeichen
IV / 66.1/ 1416 / Sm.
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Neben zahlreichen Kunden des Einkaufszentrums nutzen mittlerweile verstärkt auch Kleinlaster als Anlieferer die Straße Nordmarkt.

Richtung Beethovenstraße ist die Haltelinie für den Verkehr vom Nordmarkt kommend sehr weit in den Kreuzungsbereich hineingezogen, wodurch es zu gefährlichen Situationen mit Radfahrern und Fußgängern kommt.

Aufgrund der angrenzenden Grundschulen ist der Fußweg auch von Kindern stark frequentiert.


Antragstext:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die verkehrliche Situation am Kreuzungsbereich Nordmarkt / Beethovenstraße / Felix-Mendelssohn-Straße verbessert werden kann.



Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit E-Mail vom 29. April 2019 (siehe Anlage 1) hat die Stadtverwaltung Hilden die Führungsstelle der Direktion Verkehr (der Kreispolizeibehörde Mettmann) bezüglich des Antrages der SPD-Fraktion angeschrieben.

Am 06. Mai 2019 hat die Führungsstelle der Direktion Verkehr die als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme und die Unfallauswertung für diesen Knotenpunkt (siehe Anlage 3) übersandt.

 

Gemäß der beigefügten Stellungnahme und der Unfallauswertung ist der zu betrachtende Bereich als (unfall-)unauffällig zu bezeichnen. Abgesehen von drei Ereignissen, von denen sich zwei auf Fahrgäste innerhalb eines Busses beziehen, sind erfreulicherweise dort keine Unfälle registriert worden.

 

Aufgrund der vorliegenden Gegebenheiten können daher auch von der Verwaltung keine Notwendigkeiten erkannt werden, die hier weitere bauliche und/oder verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich erscheinen lassen.

 

Die Verwaltung empfiehlt jedoch, den Vorschlag der Kreispolizeibehörde Mettmann aufzugreifen und die Markierung der Haltlinie in der Einmündung Nordmarkt zu erneuern.

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101 Verkehrsflächen und Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

1201010010 Verkehrsflächen und Verkehrseinrichtungen

521151

Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze, Brücken

150,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Anja Franke