Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss und der Integrationsrat nehmen die Ausführungen der Verwaltung
zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Seit Anfang 2015 erfolgt in jeder Sitzung des Sozialausschusses eine
ausführliche Berichterstattung zur aktuellen Flüchtlingssituation in Hilden. In
jeder Sitzung des Sozialausschusses steht diese ausführliche Berichterstattung
sowie ggf. die Beratung weiterer Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung auf der
Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und garantiert eine
aktuelle Information sowie eine situative Entscheidungsfindung.
Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Im Jahr 2019 haben
sich die Asylzahlen im Zeitraum März wie folgt entwickelt:
Im bisherigen
Berichtsjahr 2019 wurden 39.948 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im
Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 40.932 Erstanträge gestellt; dies
bedeutet einen Rückgang der Antragszahlen um 2,4 % im Vergleich zum Vorjahr.
Die Zahl der Folgeanträge im Berichtsjahr 2019 stieg gegenüber dem
vergleichbaren Vorjahreswert (5.894 Folgeanträge) um 10,8 % auf 6.529
Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 46.477 Asylanträge im
bisherigen Berichtsjahr 2019 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (46.826 Asylanträge) bedeutet dies einen Rückgang um 0,7
%. (Quelle: Asylgeschäftsstatistik des BAMF, März 2019).
Die zehn
zugangsstärksten Herkunftsländer (nach Erstanträgen) sind für den Zeitraum
März 2019:
|
TOP 10 Staatsangehörigkeiten |
Anzahl |
% |
1. |
Syrien |
10.471 |
26,1 % |
2. |
Irak |
4.107 |
9,4 % |
3. |
Nigeria |
4.036 |
9,3 % |
4. |
Türkei |
2.445 |
5,8 % |
5. |
Iran Islam. Rep. |
2.441 |
5,5 % |
6. |
Afghanistan |
2.595 |
5,5 % |
7. |
Georgien |
1.303 |
2,9 % |
8. |
Ungeklärt |
1.163 |
2,5 % |
9. |
Guinea |
1.054 |
2,4 % |
10. |
Somalia |
1.036 |
2,2 % |
Ergebnis |
|
46.477 |
71,6 |
Das heißt, die
Anzahl der Asylbewerber ist im Vergleich zu den Jahren 2015-2016 deutlich zurückgegangen.
Für den Monat März
2019 lag die Gesamtschutzquote für alle Staatsangehörigkeiten bei 37,9%.
Situation in
Hilden
Die Unterbringungssituation in Hilden ist
nach wie vor als stabil zu bezeichnen, die bislang geschaffenen Unterbringungseinheiten
sind ausreichend. Sollte der weitere Zuzug von Flüchtlingen im bisherigen Trend
verbleiben, ist die Unterbringung der Menschen voraussichtlich über das Jahr
2019 hinaus gesichert.
Die Wohnraumsituation für die Anzahl der
anerkannten Flüchtlinge ist weiterhin sehr angespannt. Es steht nach wie vor
kein ausreichender und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung, so dass das Amt für
Soziales, Integration und Wohnen weiterhin mit den Integrationsbemühungen aller
Flüchtlingsgruppen befasst ist, da die anerkannten Flüchtlinge alle mit der
Wohnsitzauflage für Hilden für die Dauer von drei Jahren ausgestattet sind. In
diesem Zeitraum müssen die Menschen in Hilden wohnen. Ein Umzug in eine andere
Gemeinde ist nicht, bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Dennoch gelingt es
Einzelnen, auch Familien, sich immer wieder mit Wohnraum zu versorgen
Mit Stand 14.05.2019 sind in Hilden 559 Flüchtlinge in städtischen
Übergangsheimen untergebracht. Der starke Rückgang gegenüber dem letzten
Berichtszeitraum erklärt sich durch zahlreiche Auszüge, indem Menschen privaten
Wohnraum fanden, freiwillig ausreisten oder durch Abschiebungen außer Landes
gebracht wurden. Von diesen 559 Personen sind 461 Personen im Leistungsbezug
des AsylbLG. Wir erhielten im Monat März für 299 Personen aus dieser Gruppe Zuschüsse
nach der FlüAG–Pauschale.
Die aktuelle Anzahl der Kinder und
Jugendlichen unter 18 Jahren beläuft sich auf 140 Menschen.
In Hilden sieht die Verteilung nach
Nationalitäten mit Stand 14.05.2019 wie folgt aus:
|
TOP
10 Staatsangehörigkeiten |
Anzahl |
% |
1. |
Syrien |
73 |
13 |
2. |
Irak |
61 |
11 |
3. |
Afghanistan |
41 |
7 |
4. |
Nigeria |
29 |
5 |
5. |
Eritrea |
33 |
6 |
6. |
Guinea |
31 |
6 |
7. |
Iran |
29 |
4,5 |
8. |
Türkei |
21 |
4 |
9. |
Russland |
21 |
4 |
10. |
Pakistan |
19 |
3 |
358 |
63,5 |
||
Es gibt zwei verschiedene
Aufnahmeverpflichtungen für die Stadt Hilden mit unterschiedlichen Zielgruppen.
Für die Zuweisung dieser Menschen ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig,
die die Aufnahmeverpflichtung täglich aktuellen Entwicklungen anpasst.
Diese beiden Personengruppen unterteilen sich
nach Asylbewerbern im laufenden Asylverfahren und nach Personen, die bereits
über eine Anerkennung als Asylbewerber verfügen und verpflichtet sind, sich für
3 Jahre nach ihrer Anerkennung in Hilden aufzuhalten (§12a Aufenthaltsgesetz).
Darüber hinaus werden Asylbewerber in Unterkünften der Stadt Hilden
untergebracht, deren Asylverfahren abgeschlossen ist, die sich aber aus
verschiedenen Gründen noch in Hilden aufhalten, z.B. wegen eines
Abschiebungsverbotes.
Die folgende Tabelle (Statistik der
Bezirksregierung Arnsberg) vermittelt einen Überblick.
Stand 5.5.2019 |
Bewohner im Asylverfahren |
Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltsverpflichtung
in Hilden nach §12a Aufenthaltsgesetz |
Tatsächliche Bewohneranzahl in Hilden |
298 |
321 |
Weitere Aufnahmeverpflichtung |
-76 |
201 |
Erfüllungsquote der Bezirksregierung |
134,9* |
61,5* |
Gesamtzahl aufzunehmender Personen |
221 |
522 |
*Die Quoten werden nicht gegeneinander
aufgerechnet.
Hilden werden zurzeit monatlich 1-5
Flüchtlinge zugewiesen.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass sich die Anzahl
anerkannter Asylbewerber mit Wohnsitzauflage steigern wird, so wie die Anzahl derer, deren Asylantrag
abgelehnt wurde, die aber aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln oder
Abschiebeverboten, nicht ausreisen werden. Im letzteren Fall endet die Berechtigung auf Erstattungen der Stadt Hilden
nach FlüAG mit Ablauf von drei Monaten
nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht bzw. der Entscheidung.
Ca. 460 Personen befinden sich im einen noch laufenden Asylverfahren
oder das Verfahren wurde ohne Anerkennung als Asylberechtigter abgeschlossen.
Somit ergibt sich eine Anzahl von ca. 160 Leistungsberechtigten, deren Kosten
für Unterkunft, Lebensunterhalt und Krankenhilfe vollständig von der Stadt
Hilden zu tragen sind und vom Land nicht erstattet werden. Insbesondere die
Kosten für Krankenhilfe können erhebliche Summen erreichen.
Werden alle Personengruppen zusammengefasst, halten sich in Hilden ca.
780 Personen (160 zzgl. der Personen,
die über die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen wurden, s.o.) auf, wovon 559
derzeit in städtischen Unterkünften leben. Demzufolge haben ca. 220 Personen
eine anderweitige Unterkunft gefunden und sind damit der gesellschaftlichen
Integration näher gekommen.
Das Amt für Soziales, Integration und Wohnen
wird weiterhin eine ständige Beobachtung der Entwicklungen hinsichtlich der
- Zuweisungen von
Asylbegehrenden durch die Bezirksregierung
- Zuweisungen der Menschen mit
Wohnsitzauflage
- Entwicklung der
Quotenerfüllung bei den Zuweisungen
- Entwicklung der Zu-/Abnahme
der Flüchtlinge, die aus der FLüAG Berechtigung herausgefallen sind
- Gesamtentwicklung der
Asylbewerberzahlen
leisten.
Ob der Trend des weiteren Rückgangs der
Asylerstanträge anhält, was zwar prognostiziert wird, ist von der künftigen internationalen
politischen Entwicklung abhängig.
Die Anzahl der Personen, mit der in Hilden im
Rahmen des Familiennachzugs zu rechnen ist, wird weiterhin mit ca. 100 Personen
angenommen. Seit dem letzten Bericht hat die Stadt Hilden weitere sechs Personen im Rahmen des
Familiennachzugs aufgenommen.
Integration
Die Unterbringung der Flüchtlinge in Hilden
ist eng mit sozialarbeiterischen Hilfestellungen zur Integration verknüpft. Im
Mittelpunkt stehen dabei für Neuankömmlinge zunächst formale Dinge, wie das
Erläutern der Hausordnung, Anmeldung und Begleitung von Kindern zur Schule und
Weiterleitung an andere Behörden oder Dienste wie Jobcenter, Ausländeramt,
Sprachkursträger, Ärzte oder Spezialkliniken. Dinge wie diese werden auch als
„formale Integration“ bezeichnet, welche die Basis für das Leben in der neuen
Heimat darstellen.
Erst danach schließen sich weitere Schritte
zur „sozialen Integration“ an.
Hierzu bieten die Sozialarbeiterinnen und
Sozialarbeiter Maßnahmen und Projekte aus eigener Hand, aber auch in Abstimmung
mit zahlreichen Kooperationspartnern an. Ferienangebote für Kinder werden z.B.
aus eigener Hand durchgeführt.
Integrationsrat, Parteien und Bürgervereine
suchen die Kooperation mit der Abteilung „Besondere soziale Dienste“, um
Kindern bei Gelegenheiten wie z.B. St. Martin eine Freude zu machen. Dabei
sollten übliche Bedingungen des Zusammenlebens verstärkt in den Fokus genommen
werden, um Sonderrollen nicht zu verfestigen.
Auch die Kirchen und Moscheegemeinden
beteiligen sich an der Integration der Flüchtlinge. Katholische und
evangelische Kirche betreiben regelmäßig Cafés, wo Flüchtlinge Kontakt und Rat
erhalten. Die türkische Moschee lädt alle Flüchtlinge an einem Tag zum
gemeinsamen Fastenbrechen im Ramadan ein. Unabhängig davon knüpfen viele
muslimische Flüchtlinge Kontakte zu allen Moscheegemeinden.
Im September ist auf dem Grundstück des
Übergangsheimes Schalbruch und dem benachbarten Spielplatz ein
Nachbarschaftsfest geplant, zu dem zahlreiche Organisationen ihre Kooperation
angeboten haben, wie z.B. die benachbarte Kita und die Grundschule, das
Nachbarschaftszentrum St. Marien der katholischen Kirche, der Jugendtreff Area
51 und auch der Abenteuerspielplatz. Die derzeitige Planung
sieht den 8.9.2019 als Termin vor.
Das Nachbarschaftsfest am Brahmsweg im
vergangenen Jahr ist auf große Resonanz gestoßen, organisiert durch die sehr
engagierte Nachbarschaft.
Auch zum Schutz der Sozialarbeiterinnen und
Sozialarbeiter wurde die Beratungstätigkeit im 1. Quartal 2019 umstrukturiert.
Auslöser war eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze in den Unterkünften.
Die Büros aller Sozialarbeiterinnen und
Sozialarbeiter wurden in das Verwaltungsgebäude an der Herder Straße verlegt.
Die Sprechstunden finden hier parallel zu den Öffnungszeiten der Kolleginnen
der Verwaltungsabteilung statt, was zu zusätzlichen Synergieeffekten in der
Betreuung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber führt, sei es aus
leistungsrechtlicher oder sozialarbeiterischer Sicht. Darüber hinaus werden die
Unterkünfte wöchentlich in Zweier Teams aufgesucht, um die örtliche Situation
der Bewohnerinnen und Bewohner nicht aus den Augen zu verlieren, und um auch
außerhalb der frei zugänglichen Sprechzeiten eine niederschwellige Kontaktaufnahme
zu ermöglichen.
Das Engagement ehrenamtlicher Kräfte besteht
weiter fort. Neben den Menschen, die sich in den Kirchen engagieren, gibt es
eine Liste von 10 Integrationslotsen, die (auch spontan) angefragt werden
können, um Neuankömmlingen bei den unterschiedlichsten Angelegenheiten zur
Seite zu stehen.
Darüber
hinaus werden Förderpotentiale des Kreises Mettmann ausgeschöpft. Verschiedene
Ko-operationspartner werden ihre Beratungsangebote voraussichtlich auch in der
Herderstraße an-bieten können, so dass neben eigenen Beratungsangeboten auch
andere Spezialangebote wahrgenommen werden könnten.
Eine
im Januar 2019 begonnene Maßnahme in Kooperation mit dem Kinderschutzbund wird aufgrund
der bisherigen Nachfrage weiter geführt. Dieses Angebot entstand aus den
regelmäßig stattfindenden „Schlafsacksprechstunden“ des Kinderschutzbundes, bei
denen schnell klar wurde, dass gerade Mütter von Babys und Kleinkindern einen
speziellen und erhöhten Gesprächs- und Beratungsbedarf haben.
Daher
gibt es seit dem 18.01.2019 das Café Mima (Migration
und Mama). Es bietet einmal im Monat
die Möglichkeit für junge Mütter, die in den Hildener Unterkünften leben, sich
zwanglos in geschütztem Rahmen mit anderen Frauen in gleicher Situation
auszutauschen.
Das
Café wird von einer Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes, einer
Kinderkrankenschwester und einer städtischen Sozialarbeiterin betreut und
begleitet.
Die zahlenmäßige Stagnation der zugewiesenen
Flüchtlinge ermöglicht es, sich intensiver um die Belange der Bewohnerinnen und
Bewohner in den Unterkünften zu kümmern, und somit deren Integration zu
verbessern.
Die zunächst vordringliche Aufgabe,
Flüchtlingen eine Unterbringung zu ermöglichen, hat sich dahingehend gewandelt,
dass eine regelgerechte Integration, gleichgültig in welchem Bereich,
angestrebt werden muss. Die angespannte Wohnungsmarktlage und gleichzeitig sehr
moderate Anzahl untergebrachter Flüchtlinge wird es ermöglichen, einen
positiven Einfluss auf die Wohnsituation der Bewohnerinnen und Bewohner zu
nehmen. Daher werden derzeit auch mit dem Jugendamt Möglichkeiten erläutert,
wie man die Unterbringungssituation und die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen
und/oder Dienstleistungen durch Flüchtlinge verbessern kann, die einer Arbeit
oder Ausbildung nachgehen, ebenso wie die von Familien. Dabei wird auch die
Situation der Bewohnerinnen und Bewohner ohne Bleiberechtsperspektive
beleuchtet, damit sie möglichst auch die Möglichkeit der gesellschaftlichen
Teilhabe erhalten, so lange sie in Hilden ansässig sind.
Zusätzlich wurde eine Software zur besseren
Erfassung der Ressourcen Geflüchteter und damit Verbesserung zielgerichteter
Integrationsbemühungen eingekauft. Manuelle Erfassung und Aus-wertung durch im
Asylbereich Beschäftigte sollte damit künftig entfallen und die Integrationsarbeit,
gleichgültig in welchem Bereich, erleichtern.
gez.
Birgit Alkenings