Betreff
Kunstrasenplatzpflege
Vorlage
WP 14-20 SV 68/054
Aktenzeichen
IV/68
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 08.11.18 wurde im Schul- und Sportausschuss am 14.02.19 beraten. Grundlage der Beratung war die Antragsvorlage SV 68/051 -Antrag der CDU-Fraktion- im Ausschuss für Schule und Sport vom 08.11.18 – Kunstrasenplatzpflege-.

 

In der Sitzung hatte die Verwaltung vorgeschlagen, dass sie zunächst intern die Umsetzung und eine Kontrolle der Kunstrasenpflege prüft und ggf. anpasst, weil die bisher durchgeführten Dokumentationen nicht in ausreichendem Maße nachvollziehbar sind. Daher wird IV/68 die Dokumentation dahingehend verbessern, dass die erledigten Arbeiten  im Detail aufgeführt werden. 

Den Vereinen werden zukünftig die Planungen für die Pflegedurchgänge mitgeteilt und im Falle einer notwendigen Verschiebung – witterungsbedingt etc. – eine vom Verein noch zu benennende Person informiert.

In der nächsten Sitzung des Schul- und Sportausschusses wird die Verwaltung über mögliche Lösungsvorschläge berichten.

 

In Ausführung des Beschlusses des Schul- und Sportausschusses wurden zunächst durch das Tiefbau- und Grünflächenamt die vor geraumer Zeit erstellen Pflegepläne überarbeitet und aktualisiert. Die Pflegepläne sind dieser SV beigefügt. In den Pflegeplänen wird auch die Aufgabenverteilung zwischen den Vereinen, dem Zentralem Bauhof, dem Tiefbau- und Grünflächenamt sowie dem Platzwart der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch dokumentiert.  Für den Zentralen Bauhof stellen die Pflegepläne die Auftragsgrundlage für die durchzuführenden Arbeiten dar. Notwendige Änderungen bei der Platzpflege sollen zukünftig durch das Tiefbau- und Grünflächenamt zeitnäher eingepflegt werden. Die geänderten Pläne werden dann vom Tiefbau- und Grünflächenamt an die Betroffenen (Vereine, Sportbüro, Zentraler Bauhof,  Platzwart) weitergeleitet. So kann besser sichergestellt werden, dass alle Beteiligten zeitnah den gleichen Wissenstand haben.

 

In den aktualisierten Fassungen der Pflegepläne wurden auch die derzeitigen Platzverhältnisse berücksichtigt, die sich insbesondere nach dem letzten Sommer ergeben hatten. Ebenfalls wird berücksichtigt, dass aufgrund des „fortgeschrittenen Alters“ der Platz an der Furtwängler Straße nur noch eingeschränkt bearbeitet werden kann, da sonst eine massive Schädigung des Platzes zu befürchten ist.

 

Dem Zentralen Bauhof obliegt insbesondere die maschinell unterstützte Reinigung des Kunstrasenplatzes. Diese Reinigung kann nur bei ausreichend trockenen Platzverhältnissen ausgeführt werden, da sich sonst die in der Reinigungsmaschine vorhandenen Siebe zu setzen und in sehr erheblichem Umfang Granulat abgetragen wird.

Bei langanhaltender trockener Witterung kann schon früh mit den Arbeiten begonnen werden.

Insbesondere in der Übergangszeit im Frühjahr und Herbst muss morgens das Abtrocknen des Platzes abgewartet werden, da nachts/morgens sich die allgemeine Luftfeuchtigkeit dort abgesetzt hat (z.B. Nebel, Morgentau). In diesen Fällen beginnen die Arbeiten erst verzögert im Tagesverlauf. Zeitweise ist eine Bearbeitung erst in den Nachmittagsstunden möglich, da Teilbereiche der Platzflächen beschattet sind.  

Bei regnerischem Wetter muss erst die Abtrocknung abgewartet werden, so dass auch über eine längere Zeit eine maschinelle Reinigung nicht ausgeführt werden kann. Das Abtrocknen der Platzfläche wird zudem vom aktuellen Witterungsverlauf stark beeinflusst. Sonnenschein, unbewölkter Himmel oder Wind fördern die Abtrocknung. Stark bewölkter Himmel, hohe Luftfeuchtigkeit, niedrige Temperaturen oder Windstille verzögern die Abtrocknung.

In der Übergangszeit muss oft tagesaktuell vor Ort entschieden werden, ob die maschinelle Reinigung ausgeführt werden kann oder nicht.  

Beispiel: In der Osterzeit 2019 war es über lange Zeit trocken. Auch aufgrund der Trockenheit kam es zu einem umfangreichen Waldbrand im Stadtwald, der nur mit  überörtlicher Unterstützung anderer Feuerwehren gelöscht werden konnte. Diese Zeit war ideal für die Pflege der Kunstrasenplätze, obwohl es in dieser Jahreszeit sonst üblicherweise in den Frühstunden höhere Luftfeuchtigkeit vorherrscht (Morgentau, Nebel u.ä.). Schon morgens früh konnte das Pflegegerät eingesetzt werden. In der Nacht vom 24. auf den 25.04.19 kam es zu unerwartet starken Regenfällen, die mit heftigen Sturmböen verbunden waren. Die für den 25.04.19 eingeplanten Pflegearbeiten mussten abgesagt werden, da die Plätze zu nass waren.

 

Die Mitarbeiter des Zentralen Bauhofes haben festgelegte Arbeitszeiten, Montag bis Donnerstag 7 bis 16 Uhr, Freitag 7 bis 12 Uhr.

Durch den intensiven Trainings- und Spielbetrieb kann es insbesondere in den Nachmittagsstunden zu Konflikten mit dem Trainingsbetreib kommen. Ein Trainingsbetrieb parallel zur Reinigung muss im Einzelfall geklärt werden.

 

Auf die Vereine wurde bei der Sportplatzpflege eine Vielzahl von Aufgaben übertragen. Hierzu wurden zwischen Stadt und den Vereinen Nutzer- und Betreuungsverträge abgeschlossen. In § 3 der Verträge ist geregelt:

Reinigung und Pflege

1.     Der Verein übernimmt unabhängig von der vereinbarten Betreuungszeit

 

a)    die Unterhaltungs- und Pflegearbeiten für die Sportflächen, Wegeflächen sowie sonstigen Pflegeflächen gemäß der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung. Es erfolgt eine Einweisung in die Pflegearbeiten durch die Stadt.

 

In § 2 ist geregelt:

 

Pflichten des Vereins

 

1.     Der Verein erkennt die jeweilige Fassung der Allgemeinen Benutzungsbestimmungen und -bedingungen für die städtischen Sporteinrichtungen, die jeweilige Haus- und Benutzungsordnung der Sportstätte, Hinweise zur Nutzung von Kunstrasenplätzen, im Falle der Nutzung und Betreuung einer anliegenden Turnhalle die Turn- und Sporthallenordnung und den jeweils gültigen Belegungsplan als Bestandteil des Vertrages verbindlich an. Der Verein verpflichtet sich, für ihre Beachtung durch Teilnehmer und Besucher im Rahmen dieses Vertrages zu sorgen.

 

2.     Der Verein übernimmt die eigenverantwortliche Betreuung der Sportanlage montags bis freitags von 14:00 Uhr – 22:00 Uhr sowie am Samstag und Sonntag für die Zeiten des Vereinssportbetriebes und für alle vom Sportbüro genehmigten Veranstaltungen. In den Schulferien und an Feiertagen des Landes Nordrhein-Westfalen übernimmt der Verein ebenfalls die Betreuung der Sportanlage in der Zeit von montags bis freitags von 11:00 – 20:00 Uhr. In der Überlassungszeit übt der Verein das Hausrecht aus. Den Beauftragten der Stadt ist jederzeit der Zutritt zu gewähren. Das gilt auch für Veranstaltungen, für die ein Eintrittsgeld erhoben wird.

 

3.     Der Verein verpflichtet sich für die vereinbarte Betreuungszeit (§2, Punkt 2) durch einen von ihm bestellten volljährigen Beauftragten für die Platzaufsicht und den ordnungsgemäßen Ablauf des stattfindenden Sport- und Spielbetriebes auf der Anlage Sorge zu tragen. Der Verein übernimmt in dieser Zeit den erforderlichen Schließdienst. Die vom Verein bestellten Beauftragten für die Platzaufsicht sind der Stadt zu melden. Personelle Änderungen sind der Stadt unverzüglich mitzuteilen.

 

Die Sportvereine sind erst ab 14 Uhr verpflichtet, einen bestellten Beauftragten vorzuhalten. Wie zuvor dargestellt, müssen die maschinellen Pflegearbeiten in den Zeitfenster ab 7.30 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr ausgeführt werden. Eingesetzte Reinigungsmaschinen müssen arbeitstäglich nach Beendigung der Arbeiten gereinigt werden, da sich sonst die eingebauten Siebe zu setzen. Eine zeitliche Überschneidung beider Zeiten wäre eher die Ausnahme. Insofern wäre fraglich, ob die Vereine in der Lage sind, sicherzustellen, dass zum tatsächlichen Zeitpunkt der Pflegearbeiten ein Vereinsbeauftragter anwesend ist. Die oben beschriebenen Randbedingungen zur Ausführung der Pflegearbeiten verengen nicht unerheblich das Zeitfenster. Aus maschinellen und personellen Gründen müssen Wartezeiten verhindert werden.  

 

In den zurückliegenden Jahren wurde im Zentralen Bauhof für interne Zwecke eine einfache Kontrollliste über den Zeitpunkt der durchgeführten Pflegearbeiten geführt. Für den Zweck der Arbeitszeiterfassung  war diese Liste ausreichend. Um dem geäußerten Wunsch nach detaillierter Dokumentation zu entsprechen, wurde eine platzbezogene Kontrollliste entworfen. In dieser Liste sind zur Verdeutlichung alle Einzeltätigkeiten bei der Kunstplatzpflege aufgelistet. Um die Pflegearbeiten vollständig dokumentieren zu können, wurde sowohl eine Kontrollliste für den Zentralen Bauhof als auch eine Kontrollliste für den beauftragten Verein erstellt. In diesen Listen sind die im Pflegeplan aufgelisteten Einzeltätigkeiten tabellarisch aufgeführt. Bei jedem Pflegedurchgang wird das Datum eingetragen und von dem Mitarbeiter die tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten vermerkt. Sofern ein autorisierter Vertreter des Vereins vor Ort ist, erfolgt eine Bestätigung durch Unterschrift und Namensnennung des Vereinsvertreters. Die Vordrucke der Kontrolllisten für den Kunstrasen des Sportplatzes Furtwängler Straße sind beispielhaft der Sitzungsvorlage beigefügt. Die Kontrolllisten für die übrigen Kunstrasenplätze sehen entsprechend aus.

Die Kontrolllisten sollen platzbezogen geführt werden.

Auf Anforderung sollen die Listen wechselseitig eingesehen werden können.

Bei den vom Sportbüro organisierten, zweimal jährlich stattfindenden Platzbegehungen sind die Kontrolllisten jeweils vorzulegen. 

Unter Federführung des Dezernates III wird derzeit eine weitere Klärung der Kommunikationswege zwischen Vereinen, Sportbüro, dem Zentralen Bauhof und Tiefbau- und Grünflächenamt mit einer damit verbundenen Darstellung in einem Prozessablauf erarbeitet. In dieser Klärung wird zudem geprüft, wie rechtzeitige Absprachen mit Vereinen und Schulen über anstehende Reinigungen etc. sichergestellt werden. Zudem soll geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine öffentliche Dokumentation der durchgeführten Pflege auf der Sportanlage und/oder mit Hilfe von technischer Unterstützung dienst- und datenschutzrechtlich möglich ist.

 

 

gez. Alkenings

Bürgermeisterin