Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt die Mitteilung der
Verwaltung über die Verwendungsnachweise der zweckgebundenen Einzelzuschüsse der
Migrantenvereine für das Jahr 2018 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die „Richtlinien
über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die
finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“ sehen zwei
Arten der finanziellen Förderung der Migrantenvereine vor:
- Der jährliche
„Globalzuschuss“ in Höhe von € 700,-- steht allen Vereinen zu – unabhängig von
inhaltlicher Arbeit.
- Darüber hinaus gibt
es die „zweckgebundenen Einzelzuschüsse“.
Daraus ergibt sich
ein Gesamtzuschuss in Höhe von 11.660 Euro.
Der Zweck dieser
Zuschüsse wird in den o.g. Richtlinien unter Punkt 3 definiert:
„Die dann
verbleibenden Mittel, die im Haushaltsplan für diesen Zweck zur Verfügung
stehen,
dienen der Vergabe
einzelner Zuschüsse, die von den Vereinen für die von ihnen initiierten
Projekte, Maßnahmen
und Aktivitäten mit integrativem Charakter gemäß den Handlungsfeldern
des
Strategiekonzepts „Integration ist machbar!“ beantragt werden. Diese
Handlungsfelder
lauten:
(1) Sprachförderung
und Chancengleichheit
(2)
Stadtteilorientierte Förderung der Integration
(3) Interkulturelle
Initiativen und Zusammenarbeit
(4)
Integrationsförderung im Sport
(5) Interkulturelle
Weiterentwicklung der Seniorenarbeit
(6) Interkulturelle
Ausrichtung der Verwaltung
(7) Politische
Partizipation
Bei der Förderung
in diesem Sinne fungieren die Vereine als Partner der kommunalen Integrationsarbeit.
Sie sollen
insbesondere eine Brücke zu Zielgruppen bilden, welche sich sonst in
ihre ethnische
Nische zurückziehen könnten und für die kommunale Integrationsarbeit nicht
mehr erreichbar
wären. In dieser Hinsicht stellen die Angebote und Projekte der Migrantenvereine
eine sinnvolle Ergänzung zur professionellen Arbeit dar.
…
Über die
zweckentsprechende Verwendung ist ein Nachweis zu führen.“
In der Anlage
sind alle Projekte aller Vereine aufgeführt, die nach Beschluss des
Integrationsrates im Jahr 2018 gefördert wurden sowie die jeweiligen
Verwendungsnachweise, die von den Vereinen eingereicht wurden.
Anzumerken ist:
Die Verwendungsnachweise gingen teils per
Email und teils als Brief bei der Verwaltung ein.
Unterschrieben sind daher nur die als Brief
eingegangenen, die zur weiteren Bearbeitung eingescannt wurden.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050501 Hilfen zur
Integration |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
0505011000 |
531800 |
Zuschuss an die
Vereine |
11.660,-- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer In 2018 waren 12.160,- € eingeplant, die
Ist-Ausgaben 2018 betrugen 10.751,99 €. Anja Franke |
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