Betreff
Helmholtz-Gymnasium - Neubau Oberstufenzentrum
- überplanmäßiger Mittelbedarf -
Vorlage
WP 14-20 SV 26/043
Aktenzeichen
I/26-rs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt, für das Haushaltsjahr 2019 investive Mehrauszahlungen bei I261800122 „Helmholtz-Gymnasium  -  Neubau Oberstufenzentrum“, Sachkonto 785100 „Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen“ in Höhe von 447.000,- € überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei I200000003 „Zuführung Versorgungsrücklage“, Sachkonto 786800 „Gewährung von Ausleihungen“.

 

Weiterhin wird die Bereitstellung überplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 693.000,- € bei I261800122 „Helmholtz-Gymnasium  -  Neubau Oberstufenzentrum“, Sachkonto 785100 „Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen“ beschlossen. Die Deckung erfolgt durch die Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2020 bei I106600153 „Ausbau Bahnhofsallee, 3. Bauabschnitt“, Sachkonto 785200 „Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen“ i. H. v. 363.000,- €, bei I26190143 „Am Rathaus 1 - Einbau eines Glasfasernetzes“, Sachkonto 785100 „Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen“ i. H. v. 30.000,- € und bei I660900131 „Kirchhofstraße / Am Feuerwehrhaus -  RWK-Sanierung“, Sachkonto 785200 „Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen“ i. H. v. 300.000,- €.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In seiner Sitzung vom 05.07.2017 beauftragte der Schul-und Sportausschuss die Verwaltung, die Planung für einen Ersatzbau des sogenannten „Kocks-Pavillons“ als Teil des Helmholtz-Gymnasiums vorzunehmen und die § 14-Unterlagen nach GemHVO zu erstellen.

 

Die daraufhin erstellten Planungsunterlagen beinhalteten auch die Kostenberechnung nach DIN 276, die letztlich mit einer Gesamtsumme von 5.945.651,00 € für alle Kostengruppen (Erschließung, Bauwerk-Baukonstruktionen, Bauwerk-technische Anlagen, Außenanlagen, Baunebenkosten) abschloss. Die reinen Bauwerkskosten, also Kostengruppe 300 Baukonstruktionen und 400 technische Anlagen, betrugen 5.299.638,24 €.

 

Die Unterlagen nach § 13 KomHVO wurden sodann vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 28.11.2018 beschlossen und die erforderlichen Finanzmittel in den Haushaltsplanentwurf 2019 aufgenommen. Für die Durchführung einer Ausschreibung zur zügigen Realisierung der Baumaßnahme hat anschließend der Rat der Stadt in der Sitzung vom 12.12.2018 die vorzeitige Freigabe der Haushaltsmittel verfügt.

 

Nach der weiterhin erforderlichen Erstellung des Leistungsverzeichnisses ist die Funktionalausschreibung dann am 18.02.2019 veröffentlicht worden.

 

Bis zum festgesetzten Eröffnungstermin der Angebote am 24.04.2019 waren jedoch nur drei Angebote eingegangen, die sich zudem noch in einer Spanne von 6.723.409,56 € bis 7.024.968,52 € bewegten. Unter Berücksichtigung annehmbarer Einsparvorschläge des günstigsten Bieters von 151.725,00 € und nach Abzug des angebotenen Skontos von 2 % ergab sich ein Angebotsbetrag von 6.440.250,87 €, mithin eine Überschreitung des Kostenansatzes von rd. 1.140.000,00 €. Die Differenz ist der derzeitigen Marktsituation geschuldet und lässt sich bei Einzelgewerk- wie auch bei Funktionalausschreibungen beobachten. Die Preissteigerungen ergeben sich aus einem ausgelasteten Markt, Verknappung der Materialien und daraus resultierend höheren Lagerkosten bei Bietern, die vorausschauenden Materialeinkauf betreiben.

 

Die im November 2018 nochmals überpüfte Kostenberechnung nach DIN276 basierte auf den Kostenkennwerten des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI). Hier wurde ohnehin schon auf Basis der höchsten Kennwerte kalkuliert und zudem wurde auch der vom BKI empfohlene Regionalabschlag von rd. 2 % nicht abgezogen. Nun muss allerdings konstatiert werden, dass die Nachfrage- und Angebotssituation die damaligen Berechnungsgrundlagen schlicht überholt hat.

 

Die weiterhin unter Beteiligung der Zentralen Vergabestelle und des Beratungs- und Prüfungsamtes durchgeführte Prüfung einer Aufhebung der Ausschreibung ergab, dass eine Aufhebung wegen nicht zur Verfügung stehender Haushaltsmittel nach geltender Rechtsprechung mit erheblichen Risiken behaftet ist. Diese Rechtsprechung geht von Abweichungen in Höhe von mindestens 30 % aus, die eine Ausschreibungsaufhebung rechtfertigen. Bei der hier vorliegenden, „nur“ 21,5 %igen Überschreitung können Schadenersatzklagen der Bieter gegen die Stadt Hilden nicht ausgeschlossen werden. Im Übrigen sind derzeit keinerlei Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass bei einer Neuausschreibung der Maßnahme niedrigere Angebote eingereicht würden.

 

Wenn das Projekt realisiert werden soll, müssen folglich 1.140.000,00 € überplanmäßig -einerseits als überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 447.000 €, andererseits in Form einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung von 693.000 €- bereitgestellt werden, um den Bauauftrag vergeben zu können.

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 



Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011303

Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

s.u.

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

I261800122 „Helmholtz-Gymnasium  -  Neubau Oberstufenzentrum“

785100

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

5.023.151,00

2019 Ermächtigungsübertragung aus Vorjahren

   743.193,49

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

I261800122 „Helmholtz-Gymnasium  -  Neubau Oberstufenzentrum“

785100

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

5.470.151,00

2020

(VE in 2019)

693.000,00

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

I200000003 „Zuführung Versorgungsrücklage“

786800

„Gewährung von Ausleihungen“

447.000,00

2020

(VE in 2019)

I106600153 „Ausbau Bahnhofsallee, 3. Bauabschnitt“

785200

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

363.000,00

2020

(VE in 2019)

I26190143 „Am Rathaus 1 - Einbau eines Glas-fasernetzes

785100

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

30.000,00

2020

(VE in 2019)

I660900131 „Kirchhofstraße / Am Feuerwehrhaus -  RWK-Sanierung“

785200

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

300.000,00

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen, Deckungsvorschläge erfolgten in Abstimmung mit dem Amt für Finanzservice

Anja Franke