- überplanmäßiger Mittelbedarf -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt, für das Haushaltsjahr 2019 investive Mehrauszahlungen bei I261800122 „Helmholtz-Gymnasium - Neubau Oberstufenzentrum“, Sachkonto 785100 „Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen“ in Höhe von 447.000,- € überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei I200000003 „Zuführung Versorgungsrücklage“, Sachkonto 786800 „Gewährung von Ausleihungen“.
Weiterhin wird die Bereitstellung überplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 693.000,- € bei I261800122 „Helmholtz-Gymnasium - Neubau Oberstufenzentrum“, Sachkonto 785100 „Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen“ beschlossen. Die Deckung erfolgt durch die Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2020 bei I106600153 „Ausbau Bahnhofsallee, 3. Bauabschnitt“, Sachkonto 785200 „Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen“ i. H. v. 363.000,- €, bei I26190143 „Am Rathaus 1 - Einbau eines Glasfasernetzes“, Sachkonto 785100 „Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen“ i. H. v. 30.000,- € und bei I660900131 „Kirchhofstraße / Am Feuerwehrhaus - RWK-Sanierung“, Sachkonto 785200 „Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen“ i. H. v. 300.000,- €.
Erläuterungen und Begründungen:
In seiner Sitzung vom 05.07.2017 beauftragte
der Schul-und Sportausschuss die Verwaltung, die Planung für einen Ersatzbau
des sogenannten „Kocks-Pavillons“ als Teil des Helmholtz-Gymnasiums vorzunehmen
und die § 14-Unterlagen nach GemHVO zu erstellen.
Die daraufhin erstellten Planungsunterlagen
beinhalteten auch die Kostenberechnung nach DIN 276, die letztlich mit einer Gesamtsumme von
5.945.651,00 € für alle
Kostengruppen (Erschließung, Bauwerk-Baukonstruktionen, Bauwerk-technische
Anlagen, Außenanlagen, Baunebenkosten) abschloss. Die reinen Bauwerkskosten, also Kostengruppe 300 Baukonstruktionen und
400 technische Anlagen, betrugen 5.299.638,24 €.
Die Unterlagen nach § 13 KomHVO wurden sodann vom Haupt- und Finanzausschuss
in seiner Sitzung vom 28.11.2018 beschlossen und die erforderlichen
Finanzmittel in den Haushaltsplanentwurf 2019 aufgenommen. Für die Durchführung
einer Ausschreibung zur zügigen Realisierung der Baumaßnahme hat anschließend
der Rat der Stadt in der Sitzung vom 12.12.2018 die vorzeitige Freigabe der
Haushaltsmittel verfügt.
Nach der weiterhin erforderlichen Erstellung des Leistungsverzeichnisses
ist die Funktionalausschreibung dann am 18.02.2019 veröffentlicht worden.
Bis zum
festgesetzten Eröffnungstermin der Angebote am 24.04.2019 waren jedoch nur drei
Angebote eingegangen, die sich zudem noch in einer Spanne von 6.723.409,56 € bis
7.024.968,52 € bewegten. Unter Berücksichtigung annehmbarer Einsparvorschläge
des günstigsten Bieters von 151.725,00 € und nach Abzug des angebotenen Skontos
von 2 % ergab sich ein Angebotsbetrag von 6.440.250,87 €, mithin eine
Überschreitung des Kostenansatzes von rd. 1.140.000,00 €. Die Differenz ist der derzeitigen Marktsituation geschuldet und lässt
sich bei Einzelgewerk- wie auch bei Funktionalausschreibungen beobachten. Die
Preissteigerungen ergeben sich aus einem ausgelasteten Markt, Verknappung der
Materialien und daraus resultierend höheren Lagerkosten bei Bietern, die
vorausschauenden Materialeinkauf betreiben.
Die im November 2018 nochmals überpüfte
Kostenberechnung nach DIN276 basierte auf den Kostenkennwerten des
Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI). Hier wurde
ohnehin schon auf Basis der höchsten Kennwerte kalkuliert und zudem wurde auch
der vom BKI empfohlene Regionalabschlag von rd. 2 % nicht abgezogen. Nun muss
allerdings konstatiert werden, dass die Nachfrage- und Angebotssituation die
damaligen Berechnungsgrundlagen schlicht überholt hat.
Die weiterhin unter Beteiligung der Zentralen Vergabestelle und des Beratungs- und Prüfungsamtes durchgeführte Prüfung einer Aufhebung der Ausschreibung ergab, dass eine Aufhebung wegen nicht zur Verfügung stehender Haushaltsmittel nach geltender Rechtsprechung mit erheblichen Risiken behaftet ist. Diese Rechtsprechung geht von Abweichungen in Höhe von mindestens 30 % aus, die eine Ausschreibungsaufhebung rechtfertigen. Bei der hier vorliegenden, „nur“ 21,5 %igen Überschreitung können Schadenersatzklagen der Bieter gegen die Stadt Hilden nicht ausgeschlossen werden. Im Übrigen sind derzeit keinerlei Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass bei einer Neuausschreibung der Maßnahme niedrigere Angebote eingereicht würden.
Wenn das Projekt realisiert werden soll, müssen folglich 1.140.000,00 € überplanmäßig -einerseits als überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 447.000 €, andererseits in Form einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung von 693.000 €- bereitgestellt werden, um den Bauauftrag vergeben zu können.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 |
Investitionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
s.u. |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2019 |
I261800122 „Helmholtz-Gymnasium -
Neubau Oberstufenzentrum“ |
785100 |
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
5.023.151,00 |
||
2019
Ermächtigungsübertragung aus Vorjahren |
743.193,49 |
|||||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2019 |
I261800122 „Helmholtz-Gymnasium -
Neubau Oberstufenzentrum“ |
785100 |
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
5.470.151,00 |
||
2020 (VE in 2019) |
693.000,00 |
|||||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2019 |
I200000003 „Zuführung Versorgungsrücklage“ |
786800 |
„Gewährung von Ausleihungen“ |
447.000,00 |
||
2020 (VE in 2019) |
I106600153 „Ausbau Bahnhofsallee, 3. Bauabschnitt“ |
785200 |
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
363.000,00 |
||
2020 (VE in 2019) |
I26190143 „Am Rathaus 1 - Einbau eines
Glas-fasernetzes |
785100 |
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
30.000,00 |
||
2020 (VE in 2019) |
I660900131 „Kirchhofstraße / Am Feuerwehrhaus - RWK-Sanierung“ |
785200 |
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
300.000,00 |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen, Deckungsvorschläge erfolgten in
Abstimmung mit dem Amt für Finanzservice Anja Franke |
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