Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss nimmt den Bericht der FZG für das Jahr 2018 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Jahr 2018 hat
die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte (FZG) neben dem
üblichen Zuschuss in Höhe von 147.945 € einen weiteren einmaligen Zuschuss in
Höhe von 10.000 Euro erhalten. Nach Vorlage des Jahresabschlusses für das Jahr
2018 ist zu prüfen, inwieweit dieser weitere Zuschuss benötigt wurde. Darüber
wird voraussichtlich in der kommenden Sitzung berichtet werden können.
Der Jahresbericht
2018 gibt Aufschluss über die vielen verschiedenen Aufgaben der FZG, die in den
Jahren 2019/2020 einer intensiven Betrachtung einer Lenkungsgruppe unterzogen
werden. Die Einrichtung der lenkungsgruppe erfolgte nach politischer Beratung
und Beschluss.
Ziel ist die
Erarbeitung eines neuen Vertrages. Um eine sinnvolle Ausrichtung zu erreichen,
ist es daher unerlässlich, neben der Aufgabenbeschreibung einschließlich
festgelegter Ziele, eine Erhebung in Bezug auf jedes Angebot in Anlehnung an
die Kosten- und Leistungsrechnung der Stadt Hilden vorzunehmen. Des Weiteren
ist die Auslastung der jeweiligen Angebote und die Raumauslastung des Gebäudes
festzustellen. In der Folge sollen Angebote mit der FZG vereinbart werden, die
auch über einen längeren Zeitraum eine verlässliche Zusammenarbeit generieren
sollen.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050201 Hilfe in besonderen Lebenslagen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind verausgabt worden: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
0502015000 Zuschüsse |
531860 |
Zuschüsse FZG |
145.444,65 +
10.000 einmaliger Zuschuss |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
31.12.2021 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Anja Franke |
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