Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss nimmt den Bericht des Behindertenbeirates zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Wie jedes Jahr zeigen sich die vielfältigen Aktivitäten des Behindertenbeirates in dem vorliegenden Bericht.
Wünschenswerte Entwicklungen werden angesprochen, die jedoch nicht immer so geleistet werden können wie erwünscht.
Die Struktur des Seniorenbüros der Stadt Hilden hat sich in den vergangenen Jahren wesentlich verändert. Viele Gründe tragen zu personellen Engpässen bei, eine Verwaltungsfachkraft steht für die Geschäftsführung der Beiräte seit Beginn der Flüchtlingskrise nicht mehr zur Verfügung. Das verzögert leider gewünschte und berechtigte Anliegen.
Eine Fachkraft für Menschen mit Behinderungen steht dem Amt für Soziales, Integration und Wohnen ebenso nicht zur Verfügung, was sich durch eine Umstrukturierung des Bereiches verändern sollte. Die Umstrukturierung mit den entsprechenden Personalressourcen ist eingeleitet, konnte noch nicht abgeschlossen werden.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Anja Franke |
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