Erläuterungen zum
Antrag:
Die in den letzten Jahren beantragten zweckgebundenen Einzelzuschüsse verfolgen nach Ansicht der ALLIANZ FÜR HILDEN nur am Rande integrative Zwecke und dienen im Wesentlichen sonstigen Vereinszwecken, die bereits anders gefördert werden. Ein erheblicher Teil der durch die „Richtlinie über die Anerkennung der Förderwürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“ antragsberechtigten Vereinen verzichtet daher auch bereits auf die Beantragung. Es ist nicht einzusehen, dass die Vereine weiter gefördert werden, die den Förderungszweck nicht oder nur teilweise verfolgen, nur weil sei die Förderung weiter beantragen.
Die frei werdenden Mittel sollen zukünftig sachbezogen für die Unterstützung von Integrationsfördermaßnahmen des Stadtsportverbandes e.V. im Rahmen des HISPO Sport- und Familientages verwendet werden. Einen entsprechenden Antrag wird die ALLIANZ FÜR HILDEN in den nächsten Schule- und Sportausschuss einbringen.
Antragstext:
Die ALLIANZ für Hilden beantragt die Änderung der „Richtlinie über die Anerkennung der Förderwürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“ (Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 14.06.1989, zuletzt geändert am 05.12.2016), aktuell beraten am 13.02.2019 unter Sitzungsvorlage WP 14-20 SV50/136. Die Richtlinie soll dahingehend geändert werden, dass die entsprechenden zweckgebundenen Einzelzuschüsse entfallen. Hiervon nicht betroffen sein sollen die Maßnahmen und Projekte aus dem „Maßnahmenkatalog Integration“, aktuell beraten am 13.02.2019 unter Sitzungsvorlage WP 14-20 SV50/140.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Am 14.06.1989 erließ der Rat der Stadt Hilden
die „Richtlinien über die finanzielle Förderung ausländischer Vereine“. Ziel
der Bereitstellung entsprechender Mittel war die Förderung der „ausländischen
Vereine“ und der „Ausländerarbeit“, wie man es damals nannte.
Mit dem Erlass dieser Richtlinien war die
Absicht verbunden, die Existenz der Vereine zu sichern und den
Vereinsmitgliedern einen Raum zu geben, wo sie mit Menschen gleicher Herkunft
zusammen kommen konnten – einerseits, um die gemeinsame Kultur zu pflegen,
andererseits, um eine gegenseitige Hilfestellung bei Fragen der
Alltagsbewältigung zu ermöglichen.
Insofern trug der Ratsbeschluss bereits
damals dem Gedanken der Integration Rechnung.
Im Zuge erster Veränderungen der Richtlinien
wurde festgesetzt, dass die bereitgestellten Mittel den Migrantenvereinen
(damals „ausländischen Vereinen“)
a)
als „Globalzuschuss“
ohne Führung eines Verwendungsnachweises
b)
als
„zweckgebundene Einzelzuschüsse“ unter Vorlage eines Verwendungsnachweises
zugutekommen sollten, wobei der Zweck durch „kulturelle, ethnische, sportliche
und gesellige Aktivitäten“ definiert wurde
c)
dem
Ausländerbeirat (in der Folge „Integrationsbeirat“ und heute „Integrationsrat“)
wurden Mittel für eigene Zwecke zur Verfügung gestellt.
Im Jahr 2011 wurden die Richtlinien
grundlegend und auch vom Namen her überarbeitet. Seit dem heißen sie „Richtlinien
über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle
Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“.
Eine maßgebliche Veränderung bestand in einem Paradigmenwechsel bezüglich der Bereitstellung der „zweckgebundenen Einzelzuschüsse“ für die Migrantenvereine. War es bis dahin so, dass die Fördermittel für jegliche vereinsinterne Zwecke beantragt werden konnten, sollten die Vereine ab nun eine neue Funktion in Zusammenhang mit der Integrationsarbeit übernehmen. „Zweckgebundene Einzelzuschüsse“ wurden laut der geänderten Richtlinien nur noch für Projekte und Maßnahmen mit integrativem Charakter, gemäß den Richtlinien des Strategiekonzeptes „Integration ist machbar!“ bereitgestellt.
(1)
Sprachförderung und Chancengleichheit
(2)
Stadtteilorientierte Förderung der Integration
(3)
Interkulturelle Initiativen und Zusammenarbeit
(4)
Integrationsförderung im Sport
(5)
Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit
(6)
Interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung
(7) Politische Partizipation
Die Vergabe der Mittel wird laut der Richtlinien vom Integrationsrat in seiner ersten Sitzung des Jahres für das laufende Jahr beschlossen, die Verwendungsnachweise werden in der zweiten Sitzung zur Kenntnis gegeben.
Folgende Migrantenvereine sind als „förderungswürdig“ anerkannt und daher derzeit antragsberechtigt:
- PHILIA
Griechisch-Deutscher Freundeskreis Hilden e. V.
- Circolo Italo-Tedesco Hilden (CITH)
- Jugoslawisch-Deutscher
Kulturverein Hilden e. V.
- Islamisch
Marokkanisches Kulturzentrum e. V.
- Uniao Portuguesa Hilden e. V.
- Slowenischer Kultur-
und Sportverein Maribor
- Spanischer Familienverein
in der Stadt Hilden e. V.
- DITIB Türkische
Islamische Gemeinde zu Hilden e. V.
- WiD - Wir in Deutschland e. V.
Nach
einer Kürzung durch den Rat im Jahr 2017 wurden pro Jahr zuletzt € 12.160,-- (davon
€ 11.660,-- für die Vereine) bereitgestellt.
Hiervon
entfielen jährlich
€
500,-- auf den Integrationsrat
€
700,-- Globalzuschuss je Verein
(insgesamt € 6.300,--)
€
5.360,-- für zweckgebundene
Einzelzuschüsse
€ 5.360,-- stehen also durch den
Antrag der Allianz für Hilden zur Disposition.
Aus Sicht der Verwaltung ist dazu
folgendes anzumerken:
Die Hildener Migrantenvereine
haben mittlerweile alle eine Tradition, die mindestens 10 Jahre zurück reicht –
die ältesten Vereine bestehen bereits seit den 70er Jahren des letzten
Jahrhunderts. Sie hatten über lange Jahre eine wichtige
Multiplikatoren-Funktion für ihre Mitglieder als auch für die
Gesamtgesellschaft. Beim Fest der Völker, das alle zwei Jahre stattfindet, wird
diese Tradition nach außen sichtbar.
Demzufolge war es seinerzeit eine
gute und richtige Entscheidung des Rates, das Vereinsleben durch Zuschüsse zu
fördern.
Dass die Richtlinien im Jahr 2011
geändert wurden hinsichtlich einer stärkeren Gewichtung integrativer Maßnahmen,
entsprach geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Gefördert wurde
nicht mehr das „Miteinander unter Landsleuten“ sondern das „Miteinander von
Menschen verschiedener Herkunft“, um integrative Prozesse zu beschleunigen und
zu verbessern.
Aufgrund der sehr
unterschiedlichen Vereinsstrukturen konnten manche Vereine diesem Gedanken
besser folgen, während andere ihren gewohnten Habitus, ihre Vereinstraditionen,
weiter verfolgten. Unabhängig davon sollen auch alle Vereine weiterhin den
Globalzuschuss erhalten, was durch den vorliegenden Antrag nicht berührt wird.
Dass zuletzt nur noch 5 Vereine
„zweckgebundene Einzelzuschüsse“ beantragten, macht deutlich, dass der
Vereinsalltag mancher Vereine andere Schwerpunkte als „Integrationsarbeit“
verfolgt, andere Vereine den Paradigmenwechsel aber nachvollzogen haben, und
ihre Projekte und Maßnahmen so strukturiert haben, dass ein Nutzen für die
Integration daraus entsteht.
Demzufolge sind alle Aktivitäten
der Vereine weiterhin akzeptiert und willkommen (Globalzuschuss), die
Möglichkeiten und das Engagement zugunsten der Integration, der Begegnung von
Menschen in Bezug auf kulturellen oder religiösen Austausch, werden aber durch
die „zweckgebundenen Einzelzuschüsse“ in besonderer Weise gefördert.
Es ist hierbei zu erwähnen, dass
manche Migrantenvereine auch im Kontext der aktuellen Migration tätig sind. So
sind z.B. die Moscheevereine Anlaufstelle für muslimische Flüchtlinge
verschiedener Herkunftsstaaten.
Diese differenzierte Förderung
der Hildener Migrantenvereine hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt und es
sollte daran festgehalten werden.
Hilden ist über seine
Stadtgrenzen hinaus dafür bekannt geworden, im Bereich der Integration
erfolgreich zu sein, was auch ein Ergebnis guter Strukturen ist, die jahrelang
aufgebaut wurden.
Die Migrantenvereine haben daran
maßgeblich mitgewirkt, weshalb ihre Förderung wie bisher fortgesetzt werden
sollte.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050501 Hilfen zur
Integration |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
0505011000 |
531800 |
Zuschuss an die
Vereine |
11.660,-- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Anja Franke |
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