Betreff
Antrag der Allianz für Hilden über die Änderung der „Richtlinie über die Anerkennung der Förderwürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“
Vorlage
WP 14-20 SV 50/157
Aktenzeichen
III/50.02/wo
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die in den letzten Jahren beantragten zweckgebundenen Einzelzuschüsse verfolgen nach Ansicht der ALLIANZ FÜR HILDEN nur am Rande integrative Zwecke und dienen im Wesentlichen sonstigen Vereinszwecken, die bereits anders gefördert werden. Ein erheblicher Teil der durch die „Richtlinie über die Anerkennung der Förderwürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“ antragsberechtigten Vereinen verzichtet daher auch bereits auf die Beantragung. Es ist nicht einzusehen, dass die Vereine weiter gefördert werden, die den Förderungszweck nicht oder nur teilweise verfolgen, nur weil sei die Förderung weiter beantragen.

Die frei werdenden Mittel sollen zukünftig sachbezogen für die Unterstützung von Integrationsfördermaßnahmen des Stadtsportverbandes e.V. im Rahmen des HISPO Sport- und Familientages verwendet werden. Einen entsprechenden Antrag wird die ALLIANZ FÜR HILDEN in den nächsten Schule- und Sportausschuss einbringen.


Antragstext:

 

Die ALLIANZ für Hilden beantragt die Änderung der „Richtlinie über die Anerkennung der Förderwürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“ (Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 14.06.1989, zuletzt geändert am 05.12.2016), aktuell beraten am 13.02.2019 unter Sitzungsvorlage WP 14-20 SV50/136. Die Richtlinie soll dahingehend geändert werden, dass die entsprechenden zweckgebundenen Einzelzuschüsse entfallen. Hiervon nicht betroffen sein sollen die Maßnahmen und Projekte aus dem „Maßnahmenkatalog Integration“, aktuell beraten am 13.02.2019 unter Sitzungsvorlage WP 14-20 SV50/140.



Stellungnahme der Verwaltung:

 

Am 14.06.1989 erließ der Rat der Stadt Hilden die „Richtlinien über die finanzielle Förderung ausländischer Vereine“. Ziel der Bereitstellung entsprechender Mittel war die Förderung der „ausländischen Vereine“ und der „Ausländerarbeit“, wie man es damals nannte.

 

Mit dem Erlass dieser Richtlinien war die Absicht verbunden, die Existenz der Vereine zu sichern und den Vereinsmitgliedern einen Raum zu geben, wo sie mit Menschen gleicher Herkunft zusammen kommen konnten – einerseits, um die gemeinsame Kultur zu pflegen, andererseits, um eine gegenseitige Hilfestellung bei Fragen der Alltagsbewältigung zu ermöglichen.

 

Insofern trug der Ratsbeschluss bereits damals dem Gedanken der Integration Rechnung.

 

Im Zuge erster Veränderungen der Richtlinien wurde festgesetzt, dass die bereitgestellten Mittel den Migrantenvereinen (damals „ausländischen Vereinen“)

 

a)    als „Globalzuschuss“ ohne Führung eines Verwendungsnachweises

b)    als „zweckgebundene Einzelzuschüsse“ unter Vorlage eines Verwendungsnachweises zugutekommen sollten, wobei der Zweck durch „kulturelle, ethnische, sportliche und gesellige Aktivitäten“ definiert wurde

c)    dem Ausländerbeirat (in der Folge „Integrationsbeirat“ und heute „Integrationsrat“) wurden Mittel für eigene Zwecke zur Verfügung gestellt.

 

Im Jahr 2011 wurden die Richtlinien grundlegend und auch vom Namen her überarbeitet. Seit dem heißen sie „Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von  Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“.

 

Eine maßgebliche Veränderung bestand in einem Paradigmenwechsel bezüglich der Bereitstellung der „zweckgebundenen Einzelzuschüsse“ für die Migrantenvereine. War es bis dahin so, dass die Fördermittel für jegliche vereinsinterne Zwecke beantragt werden konnten, sollten die Vereine ab nun eine neue Funktion in Zusammenhang mit der Integrationsarbeit übernehmen. „Zweckgebundene Einzelzuschüsse“ wurden laut der geänderten Richtlinien nur noch für Projekte und Maßnahmen mit integrativem Charakter, gemäß den Richtlinien des Strategiekonzeptes „Integration ist machbar!“ bereitgestellt.

 

(1) Sprachförderung und Chancengleichheit

(2) Stadtteilorientierte Förderung der Integration

(3) Interkulturelle Initiativen und Zusammenarbeit

(4) Integrationsförderung im Sport

(5) Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit

(6) Interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung

(7) Politische Partizipation

 

Die Vergabe der Mittel wird laut der Richtlinien vom Integrationsrat in seiner ersten Sitzung des Jahres für das laufende Jahr beschlossen, die Verwendungsnachweise werden in der zweiten Sitzung zur Kenntnis gegeben.

 

 

Folgende Migrantenvereine sind als „förderungswürdig“ anerkannt und daher derzeit antragsberechtigt:

 

  1. PHILIA Griechisch-Deutscher Freundeskreis Hilden e. V.
  2. Circolo Italo-Tedesco Hilden (CITH)
  3. Jugoslawisch-Deutscher Kulturverein Hilden e. V.
  4. Islamisch Marokkanisches Kulturzentrum e. V.
  5. Uniao Portuguesa Hilden e. V.
  6. Slowenischer Kultur- und Sportverein Maribor
  7. Spanischer Familienverein in der Stadt Hilden e. V.
  8. DITIB Türkische Islamische Gemeinde zu Hilden e. V.
  9. WiD - Wir in Deutschland e. V.

 

 

Nach einer Kürzung durch den Rat im Jahr 2017 wurden pro Jahr zuletzt € 12.160,-- (davon € 11.660,-- für die Vereine) bereitgestellt.

 

Hiervon entfielen jährlich

€ 500,--            auf den Integrationsrat

€ 700,--            Globalzuschuss je Verein (insgesamt € 6.300,--)

€ 5.360,--         für zweckgebundene Einzelzuschüsse

 

€ 5.360,-- stehen also durch den Antrag der Allianz für Hilden zur Disposition.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist dazu folgendes anzumerken:

 

Die Hildener Migrantenvereine haben mittlerweile alle eine Tradition, die mindestens 10 Jahre zurück reicht – die ältesten Vereine bestehen bereits seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts. Sie hatten über lange Jahre eine wichtige Multiplikatoren-Funktion für ihre Mitglieder als auch für die Gesamtgesellschaft. Beim Fest der Völker, das alle zwei Jahre stattfindet, wird diese Tradition nach außen sichtbar.

 

Demzufolge war es seinerzeit eine gute und richtige Entscheidung des Rates, das Vereinsleben durch Zuschüsse zu fördern.

 

Dass die Richtlinien im Jahr 2011 geändert wurden hinsichtlich einer stärkeren Gewichtung integrativer Maßnahmen, entsprach geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Gefördert wurde nicht mehr das „Miteinander unter Landsleuten“ sondern das „Miteinander von Menschen verschiedener Herkunft“, um integrative Prozesse zu beschleunigen und zu verbessern.

 

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Vereinsstrukturen konnten manche Vereine diesem Gedanken besser folgen, während andere ihren gewohnten Habitus, ihre Vereinstraditionen, weiter verfolgten. Unabhängig davon sollen auch alle Vereine weiterhin den Globalzuschuss erhalten, was durch den vorliegenden Antrag nicht berührt wird.

 

Dass zuletzt nur noch 5 Vereine „zweckgebundene Einzelzuschüsse“ beantragten, macht deutlich, dass der Vereinsalltag mancher Vereine andere Schwerpunkte als „Integrationsarbeit“ verfolgt, andere Vereine den Paradigmenwechsel aber nachvollzogen haben, und ihre Projekte und Maßnahmen so strukturiert haben, dass ein Nutzen für die Integration daraus entsteht.

 

Demzufolge sind alle Aktivitäten der Vereine weiterhin akzeptiert und willkommen (Globalzuschuss), die Möglichkeiten und das Engagement zugunsten der Integration, der Begegnung von Menschen in Bezug auf kulturellen oder religiösen Austausch, werden aber durch die „zweckgebundenen Einzelzuschüsse“ in besonderer Weise gefördert.

 

Es ist hierbei zu erwähnen, dass manche Migrantenvereine auch im Kontext der aktuellen Migration tätig sind. So sind z.B. die Moscheevereine Anlaufstelle für muslimische Flüchtlinge verschiedener Herkunftsstaaten.

 

Diese differenzierte Förderung der Hildener Migrantenvereine hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt und es sollte daran festgehalten werden.

 

Hilden ist über seine Stadtgrenzen hinaus dafür bekannt geworden, im Bereich der Integration erfolgreich zu sein, was auch ein Ergebnis guter Strukturen ist, die jahrelang aufgebaut wurden.

Die Migrantenvereine haben daran maßgeblich mitgewirkt, weshalb ihre Förderung wie bisher fortgesetzt werden sollte.

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050501 Hilfen zur Integration

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

0505011000

531800

Zuschuss an die Vereine

11.660,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

 

Anja Franke