Betreff
Änderungsantrag lfd. Nr. 08 der CDU-Fraktion zum Ergebnishaushalt 2019 vom 22.01.19 -Streuwiesenflächen-
Vorlage
WP 14-20 SV 68/052
Aktenzeichen
IV/68
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt-und Klimaschutz nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beauftragt die Verwaltung zu den Haushaltplanberatungen  2020 ein entsprechendes Konzept zur Anlage von Blühwiesen auf den Friedhöfen vorzulegen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Zuge der Haushaltsplanberatungen hatte die CDU-Fraktion folgenden Änderungsantrag gestellt:

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, ob Rasenflächen im Stadtgebiet zu Streuwiesenflächen umgewandelt werden können und hierdurch der Pflegeaufwand reduziert werden kann.

Begründung:

In Nachbarstädten sind vermehrt Rasenflächen in Streuwiesen umgewandelt worden. Hierdurch wird zum einen das Erscheinungsbild der Stadt verbessert, und zum andern werden ökologische Aspekte unterstützt.

Über die Änderungsliste zum Ergebnishaushalt (Antrag Nr. 8) wurde der Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich beschlossen.

 

Der Zentrale Bauhof mäht in Hilden lt. Grünflächenkataster 363.789 m² Rasen-/Wiesenflächen (ohne Sportplätze und Friedhöfe). Die Rasen-/Wiesenflächen werden mit unterschiedlichen Standards bearbeitet.

Intensiv gepflegte Rasen-/Wiesenflächen werden zwischen 13- und 16-mal jährlich mittels Mulchmäher gemäht. Die Mahd verbleibt auf der Fläche. Eingesetzt werden Großflächenmäher, Handrasenmäher und Freischneider. Lt. Grünflächenkataster werden so 252.730 m² gemäht.  

Schon seit langen Jahren wird eine Vielzahl von Wiesenflächen nur extensiv gepflegt (sogen. Wildwiesen). Im Stadtgebiet verteilt sind an 61 Stellen Wiesenflächen (s. Anlage) ausgesucht worden, die grundsätzlich nur ein- oder zweimal im Jahr gemäht werden. Die zweimalige Mahd geschieht im Regelfall an den Stellen, an denen sonst durch Sichtbeeinträchtigungen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit entstehen könnte. Eingesetzt werden zwei Schlepper mit Anbaugerät, zwei Einachsschlepper mit angebauten Mulchmähern sowie Freischneidern. Die gemulchte Mahd verbleibt auf der Fläche. Lt. Grünflächenkataster umfassen die extensiv gemähten Flächen 111.059 m². Dies entspricht einen Anteil von 30,53 % an der gesamten Rasen-/Wiesenflächen.

Die Wildwiesen wurden in den 90-iger Jahren eingerichtet. An einigen Stellen mußten Wildwiesen wieder in intensive Pflege genommen werden, da sie erhebliche Bürgerbeschwerden verursachten (z.B. Berliner Straße/Hochdahler Straße, Bandsbusch/Breddert). Andere Flächen (z.B. Agnes-Pockels-Straße) mußten wieder intensiver bearbeitet werden, da sich dort das giftige Johanniskreuzkraut angesiedelt hatte. An einigen Wildwiesen (z.B. Max-Volmer-Straße) wird aus Gründen der Verkehrssicherheit längs der vorbeiführenden Wege ein ca. ein Meter breiter Randstreifen intensiv gemäht, die Restfläche verbleibt als  Wildwiese.

Auch in der jüngsten Vergangenheit wurden aus ökologischen Gründen Änderungen in der Vorgehensweise vorgenommen. Wie in der SV 66/110 „Maßnahmen für eine insektenfreundliche Stadt Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 29.05.2018“ dargestellt ist, wurden seit letztem Jahr einzelne Flächen in die Wechsel- oder Teilmahd genommen. Wiesen werden nicht mehr vollflächig gemäht, sondern es bleiben immer Teilflächen (Wiesensäume) ganzjährig  ungemäht. Im Folgejahr werden dann diese Flächen gemäht und andere Teilflächen („Inseln“) werden von der Mahd ganzjährig ausgespart. In der im Anhang befindlichen Auflistung sind diese Flächen zusätzlich gekennzeichnet.

Sollte im Antrag mit dem Begriff der „Streuwiesen“ diese Art der Wiesen gemeint gewesen sein, kann festgehalten werden, dass eine entsprechend Verfahrensweise in Hilden schon langjährige Praxis ist.

Diese extensive Mahd ist jedoch nicht vergleichbar mit den derzeit häufig diskutierten Blühwiesen oder auch insektenfreundlichen Wiesen. Hierzu wird nochmals auf die SV 66/110 „Maßnahmen für eine insektenfreundliche Stadt Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 29.05.2018“  verwiesen, die am 05.07.18 im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beraten und beschlossen worden ist.

Auch in Nachbarstädten wird über eine insektenfreundliche Stadt nachgedacht und unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Langenfeld hat im Stadtgebiet keine den Hildener Wildwiesen vergleichbaren Flächen. Unter dem Motto „Langenfeld summt“ sind diverse öffentlichkeitswirksame Maßnahmen mit der Bürgerschaft durchgeführt worden (z.B. Verteilung von Samenmischungen). Interessant sind die 9 km-langen Blühstreifen, die im Stadtgebiet verteilt am Rand von landwirtschaftlich genutzten Flächen angelegt worden sind (https://www.langenfeld.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=138&id=383773).

Die Landwirtschaftskammern propagieren diese Form der insektenfreundlichen Flächen, da sie neben der „Insektenfreundlichkeit“ bei genügender Breite und Größe auch als sehr gut Rückzugsraum für kleinere Lebewesen dienen. Dies ist in Hilden beim Straßenbegleitgrün nicht der Fall. Im Straßenbegleitgrün sind oft nur kleine oder kleinste Flächen vorhanden.  Zudem dürfte es wenig zielführend sein, dass Insekten, die dort durch die insektenfreundliche Gestaltung angelockt werden, im An- oder Abflug durch den vorbeifahrenden Verkehr bedroht sind.

 

 

Vor diesem Hintergrund wurde nochmals überlegt, um zusätzliche Flächen zu finden, bei denen eine insektenfreundliche Umgestaltung möglich und sinnvoll sein könnte. Auf den Friedhöfen werden immer wieder Flächen frei, die bis zu einer Wiederbelegung vorübergehend anderweitig genutzt werden könnten. Regelmäßig werden kleinere, zusammenhängende Reihengrabfelder mit ehemaliger Sargbeisetzung abgeräumt, die im Moment nicht wieder belegt werden und anschließend von den Friedhofsmitarbeitern gepflegt werden müssen. Beim Abräumen werden Grabmale, Einfassungen und Bewuchs abgeräumt, Füllboden aufgefüllt und die Flächen egalisiert. Anschließend erfolgt eine Raseneinsaat. Zusätzlich kann der ehemalige Spielsand von den Kinderspielplätzen zum Abmagern benutzt werden. Damit der Boden insgesamt abgemagert ist, muss dieser nochmals durchgearbeitet werden. Bei der Auswahl der Flächen ist auf einen genügenden Abstand zu bestehenden Grabflächen zu achten, da der Überwuchs auf Pflegegräbern unerwünscht und konfliktträchtig ist. Der Mähzeitpunkt muss genau beachtet werden, da die Blühwiese nicht auf Wege und Pflegegräber absamen soll.

Der Arbeitsaufwand einer langfristigen Blühwiese ist in jedem Fall größer als das langfristige intensive Mähen der Flächen mit vorhandenen Großflächenmähern. Die Flächen müssen hergerichtet werden. Die Flächenleistung eines selbstfahrenden Großflächenmähers übersteigt die Flächenleistung eines im Schritttempo arbeitenden Balkenmähers um ein Vielfaches. Dauerblühwiesen werden für 2 Jahre in dieser Form bestehen bleiben, danach müsste, um die Blühwiese dauerhaft in einem guten Zustand zu halten, evtl. eine Neueinsaat mit erneuter Bodenbearbeitung erfolgen.

Während bisher die Mahd auf der Fläche verbleibt, muss auf Blühwiesen der lange Grasschnitt von den Mitarbeitern mit Grasharken zusammengerecht, aufgenommen und entsorgt werden, sofern nicht ein weiteres Gerät zur Aufnahme der Mahd angeschafft werden sollte.  

Aktuell kämen ein kürzlich auf dem Nordfriedhof abgeräumtes Reihengrabfelder in Betracht, da diese Fläche für einige Zeit nicht mehr belegt wird (ca. 1.000 m²).

Zur Herrichtung der Fläche (Einarbeiten von Füllbodens und Sand) wird zusätzlich eine Umkehrfräse als Anbaugerät an einen vorhandene Agria-Einachsschlepper benötigt (Kosten ca. 5.000 €).

Auch die Kosten für das benötigte Saatgut würden steigen. Für eine Fläche von 1.000 m² fallen bisher für das Saatgut Kosten in Höhe von rund 100 € an. Für im Handel  für Blühwiesen angebotene Saatgutmischungen müßten rund 500 € aufgebracht werden. 

Ebenfalls müßte ein Balkenmäher mit einer Arbeitsbreite von 1,2 m als Anbaugerät an einen vorhandene Einachsschlepper beschafft werden (Kosten ca. 4.800 €).

 

Begleitend wären noch weitere Maßnahmen wie z.B. die Anbringung von „Insektenhotels“ oder Informationstafeln sinnvoll.

Sofern die Umwandlung von Friedhofsflächen wie dargestellt erfolgen soll, würde für den Haushalt 2020 ein konkretes Konzept erarbeitet.    

 

 

Gez. Alkenings

Bürgermeisterin