Betreff
Antrag der CDU - Schulentwicklungsplanung weiterführende Schulen in Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 51/254
Aktenzeichen
III/51
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Weiterentwicklung bei den städtischen weiterführenden Schulen macht es notwendig, auf möglichst breit aufgestellte Daten zurückgreifen zu können.

 


Antragstext:

 

Die CDU Fraktion der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung zum nächsten Ausschuss für Schule und Sport ein Konzept für die weiterführenden Schulen zu erstellen. Dieses Konzept soll sowohl die Entwicklung der Anmeldezahlen sowie der zu erwartenden Schülerzahlen der städtischen weiterführenden Schulen, als auch der kirchlichen Ersatzschulen, wie auch der Bettine von Arnim Gesamtschule enthalten. Dabei ist an einen Zeitraum beginnend mit dem Schuljahr 2014/2015 bis zum Schuljahr 2024/25 gedacht. Darüber hinaus soll das Konzept auch die Schülerwanderungen beinhalten.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu den gesetzlichen Verpflichtungen des örtlichen Schulträgers (§ 80 SchluG NRW) zählt, Schulentwicklungsplanung (SEP) zu betreiben. Diese dient der Sicherung einer gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen sowie -arten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots. Dabei stehen ihm die Schulaufsichtsbehörden beratend zur Seite. SEP und Jugendhilfeplanung sind aufeinander abzustimmen. Die Schulen und Schulstandorte sind unter Berücksichtigung des Angebotes anderer Schulträger so zu planen, dass schulische Angebote aller Schulformen und -arten, einschließlich allgemeiner Schulen, als Orte des gemeinsamen Lernens unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können. Träger öffentlicher Schulen und Träger von Ersatzschulen informieren sich über ihre Planungen. Die Träger öffentlicher Schulen können bestehende Ersatzschulen in ihren Planungen berücksichtigen, soweit deren Träger damit einverstanden sind.

 

Die Schulträger sind verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten, sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

 

Die SEP berücksichtigt das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orten des gemeinsamen Lernens, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten. Weiterhin die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das unmittelbare Schulwahlverhalten der Eltern, die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten, Orten des gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen.

 

Die letzte Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung wurde im Jahr 2012 vorgenommen. Sie enthielt eine Schülerprognose bis zum Jahr 2022. Die dort manifestierten Prognosen weichen mittlerweile deutlich von der realen Entwicklung ab. Das zentrale Ergebnis dieses Schulentwicklungsplanungsprozesses war die Einrichtung einer Sekundarschule in Hilden. Die Sekundarschule hatte sich zunächst als stabile Schulform in die Angebotsstruktur der Stadt Hilden integriert. Sie war sogar anders als prognostiziert in den ersten Schuljahren vierzügig. Das führte dazu, dass auch das Raumprogramm der Schule vierzügig geplant wurde  Allerdings macht sich in den vergangenen Jahren ein kontinuierlicher Rückgang der Schülerzahlen in der Sekundarschule bemerkbar.

 

Dieser Fakt, die Aussagequalität der 2012 ermittelten Prognose und die sich verändernden demoskopischen Daten, lassen eine erneute Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung notwendig erscheinen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung, unabhängig von dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion, erste Schritte für eine Fortschreibung eingeleitet und wird mit ersten Maßnahmen im Jahr 2019 beginnen. Entsprechende Haushaltsmittel sind vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei jeder weiteren Planung, so auch hier, ist es wichtig, die besonderen Faktoren der Schullandschaft in Hilden in Augenschein zu nehmen.

 

Schullandschaft der weiterführenden Schulen in Hilden:

 

Träger

Name

Stadtteil

Stadt Hilden

Städt. Helmholtz-Gymnasium

Mitte

Ev. Kirche Rheinland

Ev. Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium

Mitte

Zweckverband Langenfeld

Bettine – von – Arnim - Gesamtschule

Langenfeld/Nord

Ev. Kirche Rheinland

Ev. Gesamtschule Hilden

Mitte

Erzbistum Köln

Kath. Theresienschule (Mädchenrealschule)

Mitte

Stadt Hilden

Marie-Colinet-Sekundarschule

Mitte

Ev. Kirche Rheinland

Schule für Cirkuskinder NRW

Mitte

Kreis Mettmann

Förderzentrum Mitte

Nord

Kreis Mettmann

Berufskolleg Hilden

Mitte

 

Vertikale und horizontale Gliederung:

 

Förderschule

Förderschule

Grundschule

Gymnasium

Städt. Helmholtz Gymnasium

Gymnasiale Oberstufe
Fachgymnasium
Fachoberschule
Berufsschule

Ev. Bonhoeffer-Gymnasium

Gesamtschule

Bettine-von-Arnim Gesamtschule

Ev. Gesamtschule Hilden

Realschule

Kath. Theresienschule

verbundene Haupt-
und Realschule

Marie-Colinet-Sekundarschule

Schule für Cirkuskinder NRW

Primarbereich

Sekundarbereich I

Sekundarbereich II

 

·         Der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Hilden besucht eine private Ersatzschule.

·         Die Ersatzschulen sind überwiegend konfessionelle Schulen.

·         Für Jungen steht keine Realschule zur Verfügung.

·         In Hilden gibt es keine Hauptschule.

·         Der überwiegende Teil der Schulen in Hilden befindet sich im Stadtteil Mitte.

 

Gerade die hohen Schulplatzzahlen, die durch private Ersatzschulen angeboten werden und auch Schüler aus den umliegenden Gemeinden zur Verfügung stehen, machen eine konkrete Schulentwicklungsplanung schwierig, da wenig städtische Einflussmöglichkeiten bestehen, Schülerströme vorherzusagen oder zu planen. Schlussfolgerungen wie,

 

           wieviel Plätze werden für den Sekundarbereich I und II benötigt,

           ist das Angebot im Sekundarbereich I passend,

           ist das Angebot des „gemeinsamen Lernens“ (an nur einem Standort) ausreichend,

           finden Jungen in Hilden ein ausreichendes Angebot,

           Inklusion – Phrase oder gelebte Praxis,

           Schulwahlverhalten der Erziehungsberechtigten,

           Anzahl der auspendelnden Schülerinnen und Schüler,

           usw.

 

 

setzen Gespräche mit allen Schulleitungen und Schulträgern sowie mit der zuständigen Bezirksregierung NRW voraus.

 

Neben den Platzangeboten müssen die Themenfelder

 

           Bedarfsspezifische Unterschiede in den Sozialräumen

           Herkunft der Familien und Familienkonstellationen

           Bildungshintergrund der Eltern

           Erwerbstätigkeit der Eltern

           Empfehlungen des Primarbereiches für weiterführende Schulen

           Ist-Bestand Räume (Anzahl und Größen)

           Raumbedarf (Anzahl/Größe/Funktion) und bauliche Notwendigkeiten

           Ausstattung der Räume

           technische Ausstattung der Räume

           vorhandene Kooperationen

           fachbezogene Schwerpunkte und konzeptionelle Ausrichtungen der Schulen

           Medienkonzepte und Informationstechnologie der Standorte

           Vorgaben der Bezirksregierung NRW

           Ziel und Maßnahmenplanung

           usw.

 

erfasst, bearbeitet, bewertet und notwendige Maßnahmen (zeitlich strukturiert) ergriffen werden.

Der SEP versteht sich auch als Bestandteil der allgemeinen Jugendhilfeplanung, für z.B. Erziehungshilfen, Hilfe im Übergang in den Beruf, allgemeine Begleitung der Schülerinnen und Schülern zur Durchsetzung berechtigter Belange im schulischen Kontext.

 

Durch die ausgeführten Gründe wird ersichtlich, dass eine Schulentwicklung im Bereich der weiterführenden Schulen ein außerordentlich komplexes Thema ist. Es gilt unterschiedliche Interessenslagen sehr vieler unterschiedlicher Träger miteinander in Einklang zu bringen. Dabei hat der kommunale Schulträger durchaus eigene Interessenslagen, die eine Moderation in diesem Prozess ausschließen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt daher, eine externe Begleitung und Beratung in Anspruch zu nehmen. Im aktuellen Haushalt stehen dafür 5.000 € (50% vom Ansatz 0302010020 für 2019) zur Verfügung, die eingesetzt werden sollen. Der Ansatz für die Folgejahre wird in die Haushaltsplanberatungen 2020 ff. aufgenommen.

 

Aus der Anlage 1 können relevante Daten der Schülerwanderungen ab dem Schuljahr 2014/2015 entnommen werden. Hier sind die Schülerzahlen im Übergang vom Primar- in den Sekundarbereich I dargestellt, inkl. der Schulformempfehlung (soweit gespeichert). Aus dem Schuljahr 2016/2017 konnten die Daten aus technischen Gründen nur teilweise ermittelt werden. Eine Prognose der Schülerwanderungen in der Zukunft ist, bis auf die zu erwartende Gesamtschülerzahlen, kaum möglich. Sie ist zu stark von unkalkulierbaren äußeren  und inneren Entwicklungen abhängig.

 

 

 

 

 

 

Fazit:

 

Die Verwaltung ist sich der Notwendigkeit der Fortschreibung einer Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen im Sekundarbereich I und II in städtischer Trägerschaft bewusst und hat bereits erste Schritte eingeleitet. Durch die Aufnahme von Finanzmittel in den Haushalt 2019 ist die Verwaltung in der Lage, Kontakt mit Instituten zur Beratung und Begleitung aufnehmen, nach Auswahl eines Anbieters das weitere Vorgehen abstimmen und zeitlich planen.

 

Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Schule und Sport  in der kommenden Sitzung ein Planungskonzept vorlegen. Ein erster Zwischenstand wird nicht vor Sommer 2020, erste verwertbare Ergebnisse der SEP nicht vor Ende 2020 zu erwarten sein. Die notwendigen Finanzmittel sind in 2020 bereitzustellen.

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

030201-Schulverwaltungsangelegenheiten

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019 – 2022 jeweils

0302010020

529100

Schulentwicklungsplanung weiterführende Schulen

5000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

 

Anja Franke