Betreff
Kostenerhöhung beim IHK Projekt "Revitalisierung Stadtpark und Fritz-Gressard-Platz"
Vorlage
WP 14-20 SV 66/136
Aktenzeichen
66.3 Stadtpark
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie im Haupt- und Finanzausschuss

 

a)    die Erhöhung der Kosten für das Projekt „Revitalisierung des Stadtparks und Umgestaltung des Fritz-Gressard-Platzes“ um 588.000 €

 

und

 

b)    für das Haushaltsjahr 2019 einen Betrag von 538.000,- € im Produkt 130101 „Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer“ bei Sachkonto 545007 „Aufwendungen für Festwerte Grünflächen“ und einen Betrag von 50.000,- € bei I660000061 „Lieferung u. Montage-Spielgeräte öff. Spielplätze“ bei Sachkonto 783100 „Ausz. Erwerb v.Verm.o.d.Wertg.v.410 €“ überplanmäßig bereitzustellen.

       Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Minderaufwendungen i. H. v. 88.000,- € im Produkt 120101 „Verkehrsflächen und Brücken“ bei Sachkonto 521190 „ Aufwendungen Straßenbeleuchtung“, i. H. v. 50.000,- € im Produkt 120101 „Verkehrsflächen und Brücken“ bei Sachkonto 521151 „Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze, Brücken“ und i. H. v. 400.000,- € im Produkt 130101 „Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer“, Sachkonto 545006 „Aufwendungen für Festwerte Außenanlagen von Schulen“ und die Deckung der investiven Mehrauszahlung erfolgt i. H. v. 50.000,- € bei I661900218 „Erneuerung von Kunstrasenplätzen“, Sachkonto 783100 „Ausz. Erwerb v.Verm.o.d.Wertg.v.410 €“.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1.    Kurzzusammenfassung

Das Projekt „Revitalisierung des Stadtparks und Umgestaltung des Fritz-Gressard-Platzes“ ist Bestandteil des „Integrierten Handlungskonzeptes der Innenstadt von Hilden“. Es befindet sich derzeit in einem ersten Teil der Bauausführungsphase.

Durch äußere Einflüsse sind erhebliche Zeitverzögerungen entstanden, durch das Projekt in eine Baukonjunkturphase mit erheblichen Preissteigerungen verschoben worden ist. Eine Fertigstellung des beschlossenen Bauprogramms sowie die Aufrechterhaltung der schon beschiedenen Fördermittel macht eine Nachfinanzierung nötig.

Die aktuelle Kalkulation hat Mehrkosten von 588.000€ ergeben. Eine Deckung kann im Haushalt 2019 über Einsparungen und Verschiebungen im Budget des Tiefbau- und Grünflächenamtes erfolgen.

 

2.    Ausführliche Erläuterung

 

Projektchronik

 

Zur Nachvollziehbarkeit der überlangen Projektlaufzeit werden hier die wesentlichen Bearbeitungspunkte noch einmal dargestellt. In der Vergangenheit wurden die Fraktionen bereits regelmäßig über die Entwicklung aller Teilprojekte des IHK durch Projektpläne informiert.

 

-          Juli 2013 Beschluss des „Integrierten Handlungskonzeptes der Innenstadt von Hilden“ durch den Rat. Der Kostenansatz für „Revitalisierung des Stadtparks und Umgestaltung des Fritz-Gressard-Platzes“ betrug 1.470.000€ (ohne Planungswerkstattverfahren für 40.000€).

-          Juni 2015 Abschluss eines Ideenwettbewerbs in Form eines Werkstattverfahrens, in dem die relevanten Zielgruppen und die Innenstadtbevölkerung an den Planungen intensiv beteiligt wurden.

-          August 2015 Beschluss des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz zur Weiterführung der Planung auf Grundlage des Werkstattsiegerkonzeptes des Büros scape. Die Kosten wurden inkl. Baunebenkosten auf 1.470.000 € festgelegt.

-          Januar 2016 Beschluss der Vorentwurfsplanung durch den des Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Aufhebung des HV6 und Zustimmung zur Erstellung der Entwurfsplanung. Beibehaltung der Gesamtkosten von 1.470.000€.

-          Frühjahr 2016 Projektunterbrechung wegen einer Haushaltssperre. Stopp der Entwurfsplanung.

-          November 2016 Beschluss des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz zur Wiederaufnahme der Entwurfsplanung und Einreichung eines Förderantrags

-          Dezember 2016 Förderantrag Förderbereich Stadtentwicklung

-          Juli 2017 Beschluss über Neubeantragung Fördermittel im Förderbereich Stadtgrün, da der Förderbereich Stadtentwicklung überzeichnet war

-          November 2017 Beschluss des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz zur Entwurfsplanung und zur Projektrealisierung, sobald der Förderbescheid vorliegt. Beibehaltung der Gesamtkostengrenze von 1.470.000€. Daher Notwendigkeit zur Reduzierung des Bauprogrammes in einzelnen Punkten.

-          Dezember 2017 Eingang des Förderbescheides

-          2017/18 Massive Vernässungsprobleme in der Tiefgarage der Stadthalle (Eigentümer Stadt Hilden Holding GmbH). Aufteilung der Planung zur Realisierung des Stadtparkes in 2 Planungs-/Ausschreibungs- und Bauabschnitte um ggfls. die Durchführung einer Tiefgaragenabdichtung von außen vor der Fertigstellung des Stadtparkprojektes zu ermöglichen.

-          März – Dezember 2018 Ausführungsplanung und Ausschreibung des 1. Bauabschnittes

-          Dezember 2018 Beauftragung des 1. Bauabschnittes (südlicher Parkteil) zur Baurealisierung. Baubeginn Anfang 2019 mit einer geplanten Fertigstellung bis Mitte 2019.

-          Geplant Juli 2019 Beschluss des Rates über die Projektweiterführung

-          Geplant Herbst 2019 Baubeginn 2. Bauabschnitt (Bereich Fritz-Gressard-Platz)

-          Geplant Frühjahr 2020 Fertigstellung

 

Projektkosten

 

In 2013 wurden die Kosten für alle Einzelprojekte des „Integrierten Handlungskonzeptes der Innenstadt von Hilden“ auf der Basis von Kostenkennzahlen grob geschätzt, da ja zu diesem Zeitpunkt noch keine konkretisierende Fachplanung vorlag. Die Kosten für das Teilprojekt „Revitalisierung des Stadtparks und Umgestaltung des Fritz-Gressard-Platzes“ wurden damals unter Zugrundelegung des Preisindex 2013 auf 1.470.000€ veranschlagt.

 

In Folge bereits zu berücksichtigenden Baukostensteigerungen wurden zwischenzeitlich kleinere geplante Baubestandteile gestrichen (2017) oder es wurde auf geplante Neuanschaffungen verzichtet (Verlagerung eines Spielgerätes vom Warringtonplatz zum Stadtpark statt Neuanschaffung), soweit der Maßnahmencharakter hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt oder verändert wurde.

 

Das Ergebnis der Bauausschreibung des 1. Bauabschnittes zeigte, dass weitere Baukostensteigerungen zu erwarten sind, die nicht mehr durch praktikable Reduzierungen im Bauprogramm kompensiert werden können. Die Vergabe des 1. Bauabschnittes erfolgte mit Mehrkosten in Höhe rund 59.000 €, die aus der veranschlagten Gesamtmaßnahme gedeckt wurden.

 

Die  Kostensteigerung ist letztlich der langen Projektlaufzeit (7 Jahre) und die in diesen Zeitrahmen fallende starke Steigerung der Baupreise geschuldet. In der Vergangenheit mussten daher auch bei anderen städtischen Projekten schon Nachfinanzierungen vorgenommen werden.

 

Bestätigt wird dies auch durch die Entwicklung des amtlichen Baupreisindexes des Landes NRW. Dieser zeigt eine Preissteigerung von 2013-2018 von rd. 23% für den Bereich Straßen/Kanäle (für Garten- und Landschaftsbau sind keine Daten verfügbar) aus. Bezogen auf die ursprüngliche Kostenkalkulation macht dies rd. 340.000€ aus.

 

Wegen dieser Randbedingungen wurde jetzt vor der anstehenden Ausschreibung des 2. Bauabschnittes eine Aktualisierung der Projektkostenprognose vorgenommen. Diese zeigt zu erwartende Gesamtkosten von 1.980.000€ (Preisindex Frühjahr 2019) aus. Dies bedeutet Mehrkosten von 510.000€. Diese Kalkulation erfolgte auf der Basis der Auftragsvergabe des 1. Bauabschnittes und beinhaltet keinerlei Sicherheiten. Wenn man aber zur Jahresmitte mit einer Ausschreibung „auf den Markt geht“ trifft man im Regelfall auf eine gesättigten Markt. Insofern ist mit noch höheren Baupreisen zu rechnen. Dieses Risiko wird auf 10% der noch ausstehenden Bauleistung (netto) geschätzt. Bei 780.000€ kalkulierter Ausschreibungssumme bedeutet dies einen Zuschlag von 78.000€.

 

Alternativ wäre auch, analog zum 1. Bauabschnitt, eine Ausschreibung erst zu Beginn des Jahres 2020 möglich. Mit geringeren Baukosten kann allerdings wegen des weiter gesättigten Baumarktes eher nicht gerechnet werden. Die Mittel für die Maßnahme waren zudem größtenteils originär in 2018 veranschlagt und stehen daher längstens bis 31.12.2019 zur Verfügung oder müssten in 2020 ff. neu veranschlagt werden. Zudem wären alternative Ersatzbeschaffungen für den Festwert festzulegen.

Insgesamt liegen die zu erwartenden Mehrkosten bei 510.000€ + 78.000€ = 588.000€.

 

 

 

 

 

 

Deckungsvorschläge zur Mehrkostenfinanzierung

 

Um die  Auswirkungen auf den Haushalt 2019 zu verringern, werden folgende Deckungen der Mehrkosten vorgeschlagen:

 

-          Produkt 120101 Verkehrsflächen und Brücken

      Straßenbeleuchtung (Kostenart 521190)          Minderaufwand 2019                                 88.000€

    

     Straßenunterhaltung (Kostenart 521151)           Minderaufwand 2019                                 50.000€

  

-          Produkt 130101 Grünflächen, Spielplätze

      Außenanlagen  Schulen (Kostenart 545006)    Minderaufwand 2019                               400.000€

 

-          Produkt 080102 Bau und Betrieb Sportaußenanlagen

      Erneuerung von 2 Kunstrasenplätzen (I661900218) investive Minderausgaben 2019     50.000€

 

Insgesamt können die Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen von 588.000€ durch Verschiebungen und Einsparungen im Budget des Tiefbau- und Grünflächenamtes im Haushaltsjahr 2019 gedeckt werden.

 

 

Fazit                                                                                                                                    

 

Die Verwaltung empfiehlt die Realisierung des beschlossenen Bauprogrammes mit neu kalkulierten Gesamtkosten von 2.058.000€ Auch der 2. BA soll in vollem Umfang, wie bisher beschlossen, realisiert werden.

 

Es ist beabsichtigt, Fördergelder auch für die Mehrausgaben zu beantragen. Eine Beschlussfassung des Rates zur Kostenerhöhung ist Voraussetzung für einen solchen Folgeförderantrag. Es ergeben sich hieraus möglicherweise deutliche finanzielle Entlastungen gegenüber den dargestellten Mehraufwendungen.

 

Die bisher zugesagten Zuschüsse betragen 735.000€. Bei Genehmigung der Baukostenerhöhung durch den Zuschussgeber steigen sie auf bis zu 1.029.000€

 

Eigenanteil für den Haushalt                                            1.029.000 - 1.323.000€ (je nach Förderung)

 

 

 

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101

Grünflächen, Spielplätze, Fließgewässer

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

(HAR 2019)

1301010010

545007

Aufwendungen für Festwerte Grünflächen

1.255.000

2019

1301010010

545007

Aufwendungen für Festwerte Grünflächen

  61.000

2019

1301010010

414100

Zuschüsse

220.800

2020

1301010010

414100

184.600

2021

1301010010

414100

110.900

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

1301010010

545007

Aufwendungen für Festwerte Grünflächen

538.000

2019

1301010030 / I660000061

783100

Ausz. Erwerb v.Verm.o.d.Wertg.v.410 €

50.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

1201010010

521190

Aufwendungen Straßenbeleuchtung

88.000

2019

1201010010

521151

Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze, Brücken

50.000

2019

1301010010

545009

Aufwendungen für Festwerte Außenanl. von Geb./Anl.

400.000

2019

0801020010 / I661900218

783100

Ausz. Erwerb v.Verm.o.d.Wertg.v.410 €

50.000

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die Deckungsvorschläge sind mit dem Amt für Finanzservice abgestimmt. Die kontinuierliche Unterhaltung (Ersatzbeschaffungen) der Festwerte im Sachanlagevermögen wird ausdrücklich befürwortet. Die Ersatzbeschaffungen für die im Festwert „Außenanlagen von Gebäuden“ zusammengefassten Vermögensgegenstände sollen im nächsten Jahr nachgeholt werden.

 

Anja Franke