Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie im Haupt- und
Finanzausschuss
a) die Erhöhung der Kosten für das Projekt
„Revitalisierung des Stadtparks und Umgestaltung des Fritz-Gressard-Platzes“ um
588.000 €
und
b) für das Haushaltsjahr 2019 einen Betrag von
538.000,- € im Produkt 130101 „Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer“ bei
Sachkonto 545007 „Aufwendungen für Festwerte Grünflächen“ und einen Betrag von
50.000,- € bei I660000061 „Lieferung u. Montage-Spielgeräte öff. Spielplätze“
bei Sachkonto 783100 „Ausz. Erwerb v.Verm.o.d.Wertg.v.410 €“ überplanmäßig
bereitzustellen.
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt
durch Minderaufwendungen i. H. v. 88.000,- € im Produkt 120101 „Verkehrsflächen
und Brücken“ bei Sachkonto 521190 „ Aufwendungen
Straßenbeleuchtung“, i. H. v. 50.000,- € im Produkt 120101 „Verkehrsflächen und
Brücken“ bei Sachkonto 521151
„Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze, Brücken“ und i. H. v. 400.000,- € im
Produkt 130101 „Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer“, Sachkonto 545006
„Aufwendungen für Festwerte Außenanlagen von Schulen“ und die Deckung der
investiven Mehrauszahlung erfolgt i. H. v. 50.000,- € bei I661900218
„Erneuerung von Kunstrasenplätzen“, Sachkonto 783100 „Ausz. Erwerb
v.Verm.o.d.Wertg.v.410 €“.
Erläuterungen und Begründungen:
1. Kurzzusammenfassung
Das Projekt „Revitalisierung des Stadtparks und Umgestaltung des Fritz-Gressard-Platzes“ ist Bestandteil des „Integrierten Handlungskonzeptes der Innenstadt von Hilden“. Es befindet sich derzeit in einem ersten Teil der Bauausführungsphase.
Durch äußere Einflüsse sind erhebliche Zeitverzögerungen entstanden, durch das Projekt in eine Baukonjunkturphase mit erheblichen Preissteigerungen verschoben worden ist. Eine Fertigstellung des beschlossenen Bauprogramms sowie die Aufrechterhaltung der schon beschiedenen Fördermittel macht eine Nachfinanzierung nötig.
Die aktuelle Kalkulation hat Mehrkosten von 588.000€ ergeben. Eine Deckung kann im Haushalt 2019 über Einsparungen und Verschiebungen im Budget des Tiefbau- und Grünflächenamtes erfolgen.
2. Ausführliche Erläuterung
Projektchronik
Zur Nachvollziehbarkeit der überlangen Projektlaufzeit werden hier die wesentlichen Bearbeitungspunkte noch einmal dargestellt. In der Vergangenheit wurden die Fraktionen bereits regelmäßig über die Entwicklung aller Teilprojekte des IHK durch Projektpläne informiert.
- Juli 2013 Beschluss des „Integrierten Handlungskonzeptes der Innenstadt von Hilden“ durch den Rat. Der Kostenansatz für „Revitalisierung des Stadtparks und Umgestaltung des Fritz-Gressard-Platzes“ betrug 1.470.000€ (ohne Planungswerkstattverfahren für 40.000€).
- Juni 2015 Abschluss eines Ideenwettbewerbs in Form eines Werkstattverfahrens, in dem die relevanten Zielgruppen und die Innenstadtbevölkerung an den Planungen intensiv beteiligt wurden.
- August 2015 Beschluss des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz zur Weiterführung der Planung auf Grundlage des Werkstattsiegerkonzeptes des Büros scape. Die Kosten wurden inkl. Baunebenkosten auf 1.470.000 € festgelegt.
- Januar 2016 Beschluss der Vorentwurfsplanung durch den des Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Aufhebung des HV6 und Zustimmung zur Erstellung der Entwurfsplanung. Beibehaltung der Gesamtkosten von 1.470.000€.
- Frühjahr 2016 Projektunterbrechung wegen einer Haushaltssperre. Stopp der Entwurfsplanung.
- November 2016 Beschluss des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz zur Wiederaufnahme der Entwurfsplanung und Einreichung eines Förderantrags
-
Dezember
2016 Förderantrag Förderbereich Stadtentwicklung
-
Juli
2017 Beschluss über Neubeantragung Fördermittel im Förderbereich Stadtgrün, da
der Förderbereich Stadtentwicklung überzeichnet war
- November 2017 Beschluss des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz zur Entwurfsplanung und zur Projektrealisierung, sobald der Förderbescheid vorliegt. Beibehaltung der Gesamtkostengrenze von 1.470.000€. Daher Notwendigkeit zur Reduzierung des Bauprogrammes in einzelnen Punkten.
- Dezember 2017 Eingang des Förderbescheides
- 2017/18 Massive Vernässungsprobleme in der Tiefgarage der Stadthalle (Eigentümer Stadt Hilden Holding GmbH). Aufteilung der Planung zur Realisierung des Stadtparkes in 2 Planungs-/Ausschreibungs- und Bauabschnitte um ggfls. die Durchführung einer Tiefgaragenabdichtung von außen vor der Fertigstellung des Stadtparkprojektes zu ermöglichen.
- März – Dezember 2018 Ausführungsplanung und Ausschreibung des 1. Bauabschnittes
- Dezember 2018 Beauftragung des 1. Bauabschnittes (südlicher Parkteil) zur Baurealisierung. Baubeginn Anfang 2019 mit einer geplanten Fertigstellung bis Mitte 2019.
-
Geplant Juli
2019 Beschluss des Rates über die Projektweiterführung
-
Geplant
Herbst 2019 Baubeginn 2. Bauabschnitt (Bereich Fritz-Gressard-Platz)
-
Geplant
Frühjahr 2020 Fertigstellung
Projektkosten
In 2013 wurden die Kosten für alle Einzelprojekte des „Integrierten Handlungskonzeptes der Innenstadt von Hilden“ auf der Basis von Kostenkennzahlen grob geschätzt, da ja zu diesem Zeitpunkt noch keine konkretisierende Fachplanung vorlag. Die Kosten für das Teilprojekt „Revitalisierung des Stadtparks und Umgestaltung des Fritz-Gressard-Platzes“ wurden damals unter Zugrundelegung des Preisindex 2013 auf 1.470.000€ veranschlagt.
In Folge bereits zu berücksichtigenden Baukostensteigerungen wurden
zwischenzeitlich kleinere geplante Baubestandteile gestrichen (2017) oder es
wurde auf geplante Neuanschaffungen verzichtet (Verlagerung eines Spielgerätes
vom Warringtonplatz zum Stadtpark statt Neuanschaffung), soweit der
Maßnahmencharakter hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt oder verändert
wurde.
Das Ergebnis der Bauausschreibung des 1. Bauabschnittes zeigte, dass
weitere Baukostensteigerungen zu erwarten sind, die nicht mehr durch
praktikable Reduzierungen im Bauprogramm kompensiert werden können. Die Vergabe
des 1. Bauabschnittes erfolgte mit Mehrkosten in Höhe rund 59.000 €, die aus
der veranschlagten Gesamtmaßnahme gedeckt wurden.
Die Kostensteigerung ist letztlich der langen Projektlaufzeit (7 Jahre) und die in diesen Zeitrahmen fallende starke Steigerung der Baupreise geschuldet. In der Vergangenheit mussten daher auch bei anderen städtischen Projekten schon Nachfinanzierungen vorgenommen werden.
Bestätigt wird dies auch durch die Entwicklung des amtlichen Baupreisindexes des Landes NRW. Dieser zeigt eine Preissteigerung von 2013-2018 von rd. 23% für den Bereich Straßen/Kanäle (für Garten- und Landschaftsbau sind keine Daten verfügbar) aus. Bezogen auf die ursprüngliche Kostenkalkulation macht dies rd. 340.000€ aus.
Wegen dieser Randbedingungen wurde jetzt vor der anstehenden Ausschreibung des 2. Bauabschnittes eine Aktualisierung der Projektkostenprognose vorgenommen. Diese zeigt zu erwartende Gesamtkosten von 1.980.000€ (Preisindex Frühjahr 2019) aus. Dies bedeutet Mehrkosten von 510.000€. Diese Kalkulation erfolgte auf der Basis der Auftragsvergabe des 1. Bauabschnittes und beinhaltet keinerlei Sicherheiten. Wenn man aber zur Jahresmitte mit einer Ausschreibung „auf den Markt geht“ trifft man im Regelfall auf eine gesättigten Markt. Insofern ist mit noch höheren Baupreisen zu rechnen. Dieses Risiko wird auf 10% der noch ausstehenden Bauleistung (netto) geschätzt. Bei 780.000€ kalkulierter Ausschreibungssumme bedeutet dies einen Zuschlag von 78.000€.
Alternativ wäre auch, analog zum 1. Bauabschnitt, eine Ausschreibung
erst zu Beginn des Jahres 2020 möglich. Mit geringeren Baukosten kann allerdings
wegen des weiter gesättigten Baumarktes eher nicht gerechnet werden. Die Mittel
für die Maßnahme waren zudem größtenteils originär in 2018 veranschlagt und
stehen daher längstens bis 31.12.2019 zur Verfügung oder müssten in 2020 ff.
neu veranschlagt werden. Zudem wären alternative Ersatzbeschaffungen für den
Festwert festzulegen.
Insgesamt liegen die zu erwartenden Mehrkosten bei 510.000€ + 78.000€ =
588.000€.
Deckungsvorschläge zur Mehrkostenfinanzierung
Um die Auswirkungen auf den Haushalt 2019 zu verringern, werden folgende Deckungen der Mehrkosten vorgeschlagen:
-
Produkt
120101 Verkehrsflächen und Brücken
Straßenbeleuchtung (Kostenart 521190) Minderaufwand
2019 88.000€
Straßenunterhaltung (Kostenart 521151) Minderaufwand
2019 50.000€
-
Produkt
130101 Grünflächen, Spielplätze
Außenanlagen Schulen (Kostenart 545006) Minderaufwand 2019 400.000€
-
Produkt
080102 Bau und Betrieb Sportaußenanlagen
Erneuerung von 2 Kunstrasenplätzen
(I661900218) investive Minderausgaben 2019
50.000€
Insgesamt können die Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen von 588.000€
durch Verschiebungen und Einsparungen im Budget des Tiefbau- und
Grünflächenamtes im Haushaltsjahr 2019 gedeckt werden.
Fazit
Die Verwaltung empfiehlt die Realisierung des beschlossenen Bauprogrammes mit neu kalkulierten Gesamtkosten von 2.058.000€ Auch der 2. BA soll in vollem Umfang, wie bisher beschlossen, realisiert werden.
Es ist beabsichtigt, Fördergelder auch für die Mehrausgaben zu
beantragen. Eine Beschlussfassung des Rates zur Kostenerhöhung ist
Voraussetzung für einen solchen Folgeförderantrag. Es ergeben sich hieraus
möglicherweise deutliche finanzielle Entlastungen gegenüber den dargestellten
Mehraufwendungen.
Die bisher zugesagten Zuschüsse betragen 735.000€. Bei Genehmigung der Baukostenerhöhung durch den Zuschussgeber steigen sie auf bis zu 1.029.000€
Eigenanteil für den Haushalt 1.029.000 - 1.323.000€ (je nach Förderung)
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130101 |
Grünflächen, Spielplätze, Fließgewässer |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 (HAR 2019) |
1301010010 |
545007 |
Aufwendungen für
Festwerte Grünflächen |
1.255.000 |
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2019 |
1301010010 |
545007 |
Aufwendungen
für Festwerte Grünflächen |
61.000 |
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2019 |
1301010010 |
414100 |
Zuschüsse |
220.800 |
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2020 |
1301010010 |
414100 |
„ |
184.600 |
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2021 |
1301010010 |
414100 |
„ |
110.900 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
1301010010 |
545007 |
Aufwendungen für Festwerte Grünflächen |
538.000 |
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2019 |
1301010030 / I660000061 |
783100 |
Ausz. Erwerb
v.Verm.o.d.Wertg.v.410 € |
50.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
1201010010 |
521190 |
Aufwendungen
Straßenbeleuchtung |
88.000 |
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2019 |
1201010010 |
521151 |
Unterhaltung
der Straßen, Wege, Plätze, Brücken |
50.000 |
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2019 |
1301010010 |
545009 |
Aufwendungen
für Festwerte Außenanl. von Geb./Anl. |
400.000 |
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2019 |
0801020010 /
I661900218 |
783100 |
Ausz. Erwerb
v.Verm.o.d.Wertg.v.410 € |
50.000 |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die
Deckungsvorschläge sind mit dem Amt für Finanzservice abgestimmt. Die
kontinuierliche Unterhaltung (Ersatzbeschaffungen) der Festwerte im
Sachanlagevermögen wird ausdrücklich befürwortet. Die Ersatzbeschaffungen für
die im Festwert „Außenanlagen von Gebäuden“ zusammengefassten
Vermögensgegenstände sollen im nächsten Jahr nachgeholt werden. Anja Franke |
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