Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
- Ein wortgleicher Antrag der BA-Fraktion
ist in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses (im Rahmen der
Beschlussvorlage 23/09 vom 08.04.2005) bei drei Ja-Stimmen und 16
Nein-Stimmen abgelehnt worden.
- Ein wortgleicher Antrag der BA-Fraktion
ist in der Sitzung des Wirtschafts-und Wohnungsbauförderungsausschusses
(im Rahmen der Beschlussvorlage 23/21 vom 02.03.2006) bei einer Ja-Stimme
und 8 Nein-Stimmen abgelehnt worden.
- Nunmehr ist der identische Antrag für
die Sitzung des Rates am 05.04.2006 gestellt worden.
- Inhaltlich ist zum Antrag der
BA-Fraktion festzustellen, dass das stadtentwicklungs- und
wirtschaftspolitische Ziel – wie im Antrag der BA formuliert –, „die
Versorgung der Bevölkerung zu verbessern und die Innenstadt als
Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum zu stärken und zu entwickeln“,
durch unterschiedliche Instrumente gefördert oder erreicht werden kann;
hierzu zählt grundsätzlich auch das BID-Konzept.
Nach Auffassung der Verwaltung ist durch das Gemeinschaftsprojekt von
Stadt Hilden, Stadtmarketing Hilden und BBE Unternehmensberatung zum Thema
„Leerstandsmanagement“ (Prävention und Beseitigung) unter finanzieller
Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen ein aussichtsreicher Weg beschritten
worden, nämlich durch die Bildung eines Netzwerkes, insbesondere unter
Einbeziehung der Immobilieneigentümer, den „Unternehmensnachschub“ in die
Hildener Innenstadt zu fördern und in gewisser Weise zu kanalisieren. Im
Mittelpunkt steht dabei die Förderung von Betriebsgründungen inhabergeführter
Geschäfte, weniger diejenigen der großen Filialketten.
Es bleibt darauf hinzuweisen, dass das BID-Konzept in
Nordrhein-Westfalen genau so auf freiwilliger Grundlage praktiziert wird wie
die hier favorisierte Konzeption des Leerstandsmanagements durch
Netzwerkbildung.
- Es erscheint nicht sinnvoll, als Stadt
Hilden gleichzeitig mehrere vom Land geförderte Modellansätze zu der
grundsätzlich gleichen Thematik zu verfolgen. Aus diesem Grund empfiehlt
die Verwaltung, dem BA-Antrag nicht zuzustimmen.
Günter Scheib