Betreff
Finanzstatus 2018/ 2019
Vorlage
WP 14-20 SV 20/113
Aktenzeichen
II/20
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt nimmt den vorgelegten Bericht zur Kenntnis.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

Zur kurzfristigen Optimierung innerhalb des Liquiditätsmanagements sind losgelöst von den Jahresabschlussvorlagen Maßnahmen in Abweichung zur Haushaltsplanung angezeigt.

 

 

Finanzierung der Förderschulen des Kreises Mettmann

 

In der Sitzung des Rates am 21. März 2018 hatte die Verwaltung über die Klage der Stadt Monheim gegen den Anteil an der Kreisumlage zur Finanzierung der Förderschulen berichtet. Zu diesem Zeitpunkt wurde aus Sicht der Stadt Hilden für die Jahre 2016 und 2017 von einer Verschlechterung bei Erhebung einer differenzierten Kreisumlage von rd. 507.000 Euro ausgegangen. In dieser Höhe wurde im Jahresabschluss zum 31.12.2017 eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten angesetzt.

 

Zwischenzeitlich ist das Verfahren vor dem OVG beendet und der Kreis hat nunmehr Anfang April 2019 im Rahmen einer Besprechung der Kreiskämmerer neue Berechnungen der Kreisumlage rückwirkend ab 2016 vorgestellt, die Belastungen der Stadt Hilden aus einer Teilkreisumlage „Förderschulen“ nach sich ziehen. Alleine für die Jahre 2016 und 2018 ergibt sich für Hilden demnach eine voraussichtliche Nachzahlung in Höhe von 1,6 Mio. € und damit eine weitere Verschlechterung von 1,1 Mio. € gegenüber den bisherigen Annahmen. Die angekündigten Nachzahlungen werden im Jahresabschluss zum 31.12.2018 als Rückstellung berücksichtigt und sind nach aktuellem Stand von Verbesserungen gegenüber dem Haushaltsplan 2018 gedeckt.

 

In der Haushaltsplanung 2019 sind – auf der Grundlage ursprünglichen Angaben – 0,2 Mio. € für eine Teilkreisumlage „Förderschule“ eingeplant. Die nunmehr dargestellte Belastung beläuft sich auf voraussichtlich 0,7 Mio. € in 2019. Die Teilkreisumlage für Förderschulen kann erst auf der Grundlage von geänderten Kreishaushalten für Vorjahre erhoben werden. Ein entsprechender Haushaltsbeschluss des Kreistages ist mit vorlaufenden Abstimmungen und Kreisausschusssitzungen  für  08.07.2019 geplant. Die Verwaltung wird zeitnah zu diesem Datum einen Vorschlag zur Kompensation der dann feststehenden Mehrbelastungen in 2019 vorlegen.

 

 

Liquiditätsüberschuss aus der (Gesamt)Finanzrechnung 2018

 

Der Jahresabschluss der Stadt Hilden zum 31.12.2018 ist noch nicht aufgestellt. Er soll dem Rat der Stadt Hilden voraussichtlich am 10.07.2019 zur Feststellung zugeleitet werden. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind noch Abrechnungsarbeiten der Gebührenhaushalte zu erledigen, die sich auf die Ergebnisrechnung(en) 2018 und die Bilanz zum 31.12.2018 auswirken. Unabhängig von der Aufstellung der Bilanz, der Ergebnisrechnung, des Lageberichtes und des Anhanges der Stadt Hilden kann auf der Grundlage der Liquiditätsveränderungen des abgelaufenen Haushaltsjahres 2018 und des durch Bankbestätigungen validierten Bestandes an liquiden Mitteln zum 31.12.2018 bereits eine vorläufige Finanzrechnung dargestellt werden.

 

Aus der vorläufigen Finanzrechnung 2018 (s. Anlage) ergibt sich eine Veränderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln wie folgt:

 

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit                            10.630 T€

Saldo aus Investitionstätigkeit                                               -    991 T€

Saldo aus Finanzierungstätigkeit                                          - 2.875 T€

 

Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln              6.764 T€

 

+ Anfangsbestand an liquiden Mitteln                                   10.266 T€

= Bestand an fremden Finanzmitteln                                        321 T€

 

= Liquide Mittel zum 31.12.2018                                           17.351 T€.

 

Gegenüber dem (Gesamt)Finanzplan 2018 (fortgeschriebener Ansatz) haben sich Verbesserungen in Höhe von 19.769 T€ ergeben, im Wesentlichen aus nicht umgesetzten Investitionsmaßnahmen, aber auch aus Verbesserungen im Bereich der Steuereinzahlungen, Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und Transferauszahlungen.

 

Aktuell werden vor dem Hintergrund des Niedrigzinsniveaus auf Bankguthaben Verwahrgebühren oberhalb von festgelegten Wertgrenzen erhoben. Die bestehenden Wertgrenzen werden von der Stadt Hilden aktuell in Folge der erheblichen Veränderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in 2018 überschritten, so dass Zahlungsverpflichtungen aus der vorhandenen Liquidität resultieren.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln sollte daher grundsätzlich reduziert werden, soweit die Finanzierung der geplanten Ausgaben für 2019 ff. nicht beeinträchtigt wird. Aus dem Finanzplan 2019 ergibt sich eine originäre – wenn auch geringfügige – Erhöhung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (+ 0,4 Mio. €), wobei bereits von einer Nettotilgung von Investitionskrediten in Höhe von 2,5 Mio. € ausgegangen wird. Im Ansatz 2019 ff. sind allerdings Ermächtigungen für Auszahlungen aus Zahlungsverpflichtungen aus Vorjahren (sonstige Rückstellungen, kurzfristige Verbindlichkeiten) noch nicht enthalten, ebenso wie Ermächtigungsübertragungen zu geplanten Investitionsauszahlungen und Aufwandsermächtigungen aus 2018. Aus diesen Positionen ergeben sich zunächst Ermächtigungsübertragungen in einem Umfang von maximal 12,7 Mio. €. Es ist angesichts der Kapazitätsengpässe auf dem Markt für Bautätigkeit davon auszugehen, dass nicht alle geplanten und übertragenen Investitionen in 2019 tatsächlich ausgeführt werden können. Der Finanzmittelbedarf für die Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren ist daher mit 50 % - respektive Mio. 6,4 € - anzusetzen. 

Für die Regulierung von bisher nicht veranschlagten Zahlungsverpflichtungen und Zahlungsrisiken aus Vorjahren (Rückstellungen, kurzfristige Verbindlichkeiten) ist mit einem Finanzmittelbedarf von maximal 5,0 Mio. € zu rechnen, wobei die Nachzahlungen für 2016 – 2018 aus der angekündigten Änderung der Kreis- bzw. Teilkreisumlagen des Kreises Mettmann (ca. 1,6 Mio. €) bereits berücksichtigt sind.

 

 

Der unter den beschriebenen Annahmen im Sinne des Vorsichtsprinzips fortgeschriebene Finanzmittelbedarf 2019 ergibt eine Veränderung des Bestandes an liquiden Mitteln in Höhe von –11 Mio. €, die aus dem eigenen Bestand an liquiden Mitteln von 17,3 Mio. € am 31.12.2018 vollständig gedeckt ist (Liquidität 1. Grades). 

 

Die Verwaltung beabsichtigt vor dem Hintergrund

 

  • der positiven Veränderung des Bestandes an Finanzmitteln aus 2018,
  • den dargestellten „Strafzahlungen“ auf Girokontenguthaben und
  • der zu berücksichtigenden Finanzmittelbedarfe für 2019

 

im Juni 2019 auslaufende Investitionskredite in einem Umfang von 2,9 Mio. € zu tilgen und nicht – wie bisher vorgesehen – umzuschulden. Die Entschuldung 2019 für Investitionskredite erhöht sich demnach von 2,5 Mio. € auf 5,4 Mio. €. Die ersparten Zinsen für das 2. Halbjahr 2019 in Höhe von rd. 22.000 € werden zur Deckung der erhöhten Verwahrgebühren in 2019 verwendet.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

160101 Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

1601010020 Sonstige allg. Finanzwirtschaft

692700

Kreditaufnahmen für Investitionen

4.551.408,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

1601010020 Sonstige allg. Finanzwirtschaft

692700

Kreditaufnahmen für Investitionen

1.621.444,-

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

die Entschuldung zieht langfristig Minderzinsaufwendungen nach sich und ist als positiv zu bewerten. Die Investitionstätigkeit sollte aber bei ausreichender Liquidität die Abschreibungen übersteigen, um ein nachhaltiges Infrastrukturangebot zu gewährleisten und einen Substanzverzehr zu vermeiden.