Beschlussvorschlag:
Der Rat entsendet auf Vorschlag von Bürgermeisterin Alkenings
in den
AR Bildung³
gemeinnützige GmbH
als
stellvertretendes Mitglied für Herrn Beig. S. Eichner Frau Anja Franke
(anstelle von Herrn 1. Beig. N.
Danscheidt)
AR Seniorendienste
Stadt Hilden gGmbH
als
stellvertretendes Mitglied für Herrn Beig. S. Eichner Frau Anja Franke
(anstelle von Herrn 1. Beig. N.
Danscheidt)
AR GkA
Grundstücksgesellschaft Hilden mbH
als
stellvertretendes Mitglied für Herrn 1. Beig. N. Danscheidt Frau Anja Franke
(anstelle von Frau Beig. R. Hoff)
AR Grundstückgesellschaft
Stadtwerke Hilden mbH
als stellvertretendes
Mitglied für Herrn 1. Beig. N. Danscheidt Frau
Anja Franke
(anstelle von Frau Bürgermeisterin
Alkenings)
AR
Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH
als
stellvertretendes Mitglied für Herrn 1. Beig. N. Danscheidt Frau Anja Franke
(anstelle von Frau Bürgermeisterin
Alkenings)
AR Verkehrsgesellschaft
Hilden GmbH
als
stellvertretendes Mitglied für Frau Bürgermeisterin Alkenings Frau Anja Franke
(anstelle von Frau Beig. R. Hoff)
sowie in den
AR Stadtwerke
Hilden GmbH
als beratendes
Mitglied Frau
Anja Franke
(anstelle von Herrn 1. Beig. N. Danscheidt)
Erläuterungen und Begründungen:
Nach § 113 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW vertritt ein vom Rat gewählter Vertreter der Gemeinde die Interessen der Kommune in Gremien, bei denen die Kommune unmittelbar beteiligt ist. Sind mehrere Vertreter zu benennen, muss der Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder ein/e von ihr benannte/r Bedienstete/r dazuzählen.
Dem Amt für Finanzwesen ist das Beteiligungsmanagement organisatorisch zugewiesen. Daher soll die Leiterin des Amtes für Finanzservice und Kämmerin mindestens stellvertretend in den Gremien vertreten sein. Dies war bis zum Ausscheiden von Herrn Heinrich Klausgrete als Amtsleiter und Kämmerer schon der Fall. Nach seinem Ausscheiden zum 31.10.2018 wurden die Funktionen vorübergehend auf die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes verteilt. Frau Franke hat ihren Dienst als Leiterin des Amtes für Finanzservice am 1.4.2019 angetreten. Gleichzeitig wurde ihr Bestellung zur Kämmerin wirksam.
Mit der Entsendung von Frau Franke in die genannten Gremien wird wieder sichergestellt, dass die für das Beteiligungsmanagement zuständige Person in die Gremienarbeit eingebunden ist.
Gem. § 58, Abs. I GO NRW i. V. m. § 40, Abs. II GO NRW stimmt Bürgermeisterin Alkenings nicht mit.
gez.
Birgit Alkenings