Betreff
Jahresabschluss 2017
Vorlage
SV 083
Aktenzeichen
Kt/Wi
Art
Beschlussvorlage VHS

Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung beschließt:

1.    Die Verbandsversammlung beschließt nach abgeschossener Prüfung durch das BPA Hilden und zuvor erfolgter Änderung des Jahresabschluss 2017 einen Jahresfehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von 31.402,47 € und nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahme von Krediten nicht erforderlich war.

2.    Der Nettoüberschuss aus Nicht-DawI-Leistungen für 2017 beträgt

10.287,61 €. Der Fehlbetrag aus DawI-Leistungen beträgt 41.690,08 €.

3.    Es ist beabsichtigt, den Jahresfehlbetrag aus dem DawI-Bereich in Höhe von 41.690,08 € mit den in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen gegen die beiden Mitgliedsstädte zu verrechnen.

4.    Es ist beabsichtigt, den Jahresüberschuss aus dem Nicht-DawI-Bereich an die beiden Mitgliedsstädte entsprechend der Einwohnerzahl auszuzahlen.

5.    Die Verbandsvorsteherin  wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jahresabschluss 2017 und Lage- und Rechenschaftsbericht gem. §96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.


Erläuterungen:

 

Das Beratungs- und Prüfungsamt (BPA) hat den Jahresabschluss 2017 abschließend geprüft und den beigefügten Prüfungsbericht erstellt (Anlage 1).

Das Prüfergebnis ist gem. §101 Abs. 3 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen und dient der Verbandsversammlung als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Entlastung der Verbandsvorsteherin.

 

Im Ergebnis hat die Prüfung zu keinen Einwendungen und Beanstandungen geführt.

 

Die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und die Schlussbemerkung des BPA befinden sich auf den Seiten 10 und 11 des beigefügten Prüfungsberichtes.

 

Das Jahresergebnis schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 31.402,47 €.

 

Wie bereits in der 17. Sitzung der Verbandsversammlung am 25.09.2018 unter TOP 12, SV Nr. 71, mitgeteilt, war für den Fehlbetrag die Pensionierung des ehemaligen Verwaltungsleiters ursächlich.

Diese führte bei den Pensionsrückstellungen zu einer Auflösung der Forderung gegen den vorherigen Dienstherrn in Höhe von 196.931,00 € und somit zu einem Aufwand, und zum anderen zu einem Finanzertrag beim KVR-Fond in Höhe von lediglich 157.980,73 €.

Der Vorgang führte im Saldo zu einem Mehraufwand von 38.950,27 €, der bei der Planung nicht kalkuliert werden konnte.

Ohne diesen Mehraufwand, der sich im April 2018 offenbarte, hätte die VHS einen Jahresüberschuss von 7.547, 80 € erzielt.

 

Im Zeitraum der Erstellung des Jahresabschlussberichtes 2017 hat sich noch eine Umbuchung ergeben, die im Zahlenwerk des am 25.09.2018 vorgelegten Jahresabschlussbericht richtig dargestellt, aber redaktionell nicht behandelt wurde.

 

Im Fachbereich 7 - Wiedereinstieg (Produkt 4) waren Honorare in Höhe von 7.000,00 € verbucht, die sachlich dem Fachbereich 4 - Verständigung (Produkt 2) zuzuordnen waren.

 

Die Umbuchung hat dazu geführt, dass das Ergebnis im Nicht-DawI-Bereich von 3.287,61 € (vgl. Verbandsversammlung vom 25.09.2018, SV 71, TOP 12) auf 10.287,61 € gestiegen ist.

 

Im Gegenzug hat sich der Fehlbetrag im DawI-Bereich von 34.690,08 € auf 41.690,08 € erhöht.

Das Gesamtergebnis von -31.402,47 € ändert sich nicht.

 

Im Jahresabschlussbericht sind diesbezüglich die Seiten 29 und 37 fehlerhaft und jeweils die Summe von 3.287,61 € in 10.287,61 € zu ändern.

 

Die auf Seite 38 des Jahresabschlussberichts dargestellte Tabelle „I. DawI-Bereich- Forderungen gegen Verbandsgemeinden“ wird gemäß Anlage 2 geändert.

 

Es wird vorgeschlagen, den Überschuss aus dem Nicht DawI-Bereich von 10.287,61 anteilig an die beiden Mitgliedsstädte auszuzahlen. Der Anteil der Stadt Hilden beträgt 6.648,67 €, der Anteil der Stadt Haan beläuft sich auf 3.638,94 €.

 

Durch den Fehlbetrag erhöhen sich die Forderungen aus dem DawI-Bereich gegen die Mitgliedsstädte um 41.690,08 €, von denen die Stadt Hilden 26.943,42 und die Stadt Haan 14.746,66 € trägt.

 

 

 

 

Birgit Alkenings

 

 

Anlagen


Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Investitionen:

 

Folgeaufwand

 

Sachaufwand:

 

Personalaufwand:

 

Finanzierung