Beschlussvorschlag:
Die
Verbandsversammlung beschließt:
1.
Die
Verbandsversammlung beschließt nach abgeschossener Prüfung durch das BPA Hilden
und zuvor erfolgter Änderung des Jahresabschluss 2017 einen Jahresfehlbetrag in der
Ergebnisrechnung in Höhe von 31.402,47 €
und nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahme von Krediten nicht erforderlich war.
2.
Der
Nettoüberschuss aus Nicht-DawI-Leistungen
für 2017 beträgt
10.287,61 €. Der Fehlbetrag aus DawI-Leistungen beträgt 41.690,08
€.
3.
Es ist
beabsichtigt, den Jahresfehlbetrag aus dem DawI-Bereich in Höhe von 41.690,08 €
mit den in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen gegen die beiden
Mitgliedsstädte zu verrechnen.
4.
Es ist
beabsichtigt, den Jahresüberschuss aus dem Nicht-DawI-Bereich an die beiden
Mitgliedsstädte entsprechend der Einwohnerzahl auszuzahlen.
5.
Die
Verbandsvorsteherin wird gebeten, den
Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jahresabschluss 2017 und Lage-
und Rechenschaftsbericht gem. §96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen
und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur
Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Erläuterungen:
Das
Beratungs- und Prüfungsamt (BPA) hat den Jahresabschluss 2017 abschließend
geprüft und den beigefügten Prüfungsbericht erstellt (Anlage 1).
Das
Prüfergebnis ist gem. §101 Abs. 3 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk
zusammenzufassen und dient der Verbandsversammlung als Grundlage zur Feststellung
des Jahresabschlusses und zur Entlastung der Verbandsvorsteherin.
Im Ergebnis hat die Prüfung
zu keinen Einwendungen und Beanstandungen geführt.
Die
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und die Schlussbemerkung des BPA befinden
sich auf den Seiten 10 und 11 des beigefügten Prüfungsberichtes.
Das
Jahresergebnis schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 31.402,47 €.
Wie
bereits in der 17. Sitzung der Verbandsversammlung am 25.09.2018 unter TOP 12,
SV Nr. 71, mitgeteilt, war für den Fehlbetrag die Pensionierung des ehemaligen Verwaltungsleiters ursächlich.
Diese führte bei den Pensionsrückstellungen zu einer
Auflösung der Forderung gegen den vorherigen Dienstherrn in Höhe von 196.931,00
€ und somit zu einem Aufwand, und zum anderen zu einem Finanzertrag beim KVR-Fond
in Höhe von lediglich 157.980,73 €.
Der Vorgang führte im Saldo zu einem Mehraufwand von
38.950,27 €, der bei der Planung nicht kalkuliert werden konnte.
Ohne
diesen Mehraufwand, der sich im April 2018 offenbarte, hätte die VHS einen
Jahresüberschuss von 7.547, 80 € erzielt.
Im
Zeitraum der Erstellung des Jahresabschlussberichtes 2017 hat sich noch eine
Umbuchung ergeben, die im Zahlenwerk des am 25.09.2018 vorgelegten
Jahresabschlussbericht richtig dargestellt, aber redaktionell nicht behandelt
wurde.
Im
Fachbereich 7 - Wiedereinstieg (Produkt 4) waren Honorare in Höhe von 7.000,00
€ verbucht, die sachlich dem Fachbereich 4 - Verständigung (Produkt 2)
zuzuordnen waren.
Die
Umbuchung hat dazu geführt, dass das Ergebnis im Nicht-DawI-Bereich von
3.287,61 € (vgl. Verbandsversammlung vom 25.09.2018, SV 71, TOP 12) auf
10.287,61 € gestiegen ist.
Im
Gegenzug hat sich der Fehlbetrag im DawI-Bereich von 34.690,08 € auf 41.690,08
€ erhöht.
Das
Gesamtergebnis von -31.402,47 € ändert sich nicht.
Im
Jahresabschlussbericht sind diesbezüglich die Seiten 29 und 37 fehlerhaft und
jeweils die Summe von 3.287,61 € in 10.287,61 € zu ändern.
Die
auf Seite 38 des Jahresabschlussberichts dargestellte Tabelle „I. DawI-Bereich-
Forderungen gegen Verbandsgemeinden“ wird gemäß Anlage 2 geändert.
Es wird vorgeschlagen, den Überschuss aus dem Nicht DawI-Bereich von 10.287,61
€ anteilig an die beiden
Mitgliedsstädte auszuzahlen. Der Anteil
der Stadt Hilden beträgt 6.648,67 €, der Anteil der Stadt Haan
beläuft sich auf 3.638,94 €.
Durch den Fehlbetrag erhöhen sich die Forderungen aus dem DawI-Bereich gegen die Mitgliedsstädte
um 41.690,08 €, von denen die Stadt Hilden 26.943,42 € und die Stadt Haan 14.746,66 € trägt.
Birgit
Alkenings
Anlagen
Finanzielle Auswirkungen: ja
Investitionen: |
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Folgeaufwand |
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Sachaufwand: |
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Personalaufwand: |
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Finanzierung |
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