Beschlussvorschlag:
„1. Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales gem. § 81 Abs. 2 des
Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - SchulG - die Einführung des
Ganztagsbetriebes an der Theodor-Heuss-Schule, städtische Hauptschule an der
Furtwänglerstraße und der Albert-Schweitzer-Schule, städtische Hauptschule, Am
Wiedenhof in Hilden zum 01.08.2006.
Die Ganztagshauptschule wird von den Schulen
zum Einführungsbeginn wie folgt geplant:
·
Theodor-Heuss-Schule 10
Klassen
·
Albert-Schweitzer-Schule 5
Klassen
Der Beschluss basiert auf dem Erlass des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 26.01.2006.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendigen Anträge für Investitionszuschüsse bei der Bezirksregierung in
Düsseldorf zu stellen.
3. Weil davon auszugehen ist, dass bei einer
möglichen Genehmigung von Zuschüssen lediglich eine Schule berücksichtigt
werden kann, sollen die Mittel für die finanziell höherwertige Maßnahme
vorsorglich wie folgt aufzunehmen:
1.Baumaßnahmen 415.600,00 €
2. Außenanlagen 50.000,00 €
3. Ausstattungen 125.000,00 €
Summe
Ausg. 590.600,00 €
Die zu erwartenden Einnahmen in Form von
Zuschüssen sind zu veranschlagen:
1.Baumaßnahmen 415.600,00 €
2. Außenanlagen 50.000,00 €
3. Ausstattungen 125.000,00 €
Summe
Einn.
590.600,00 €
Die im o. g. Erlass geforderte Eigenbeteiligung in Höhe von 10% (59.060,00
€) erbringt die Stadt Hilden durch Eigenleistungen im Bereich der
Planungsarbeiten.
Für die Mittagsverpflegung
wird eine Ausgabehaushaltsstelle vorgesehen:
200 Essensteilnehmer/innen x 90 Schultage x
1,90 € je Speise =
Summe
Ausgaben : 34.200,00 €
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus
dem Betrieb der Offenen Ganztagsgrundschule bezüglich der Einnahmen aus
Elternbeiträgen zur Mittagsverpflegung ist dem Ausgabeansatz eine
Einnahmeposition gegenüber zu stellen,
die zur Deckung der reinen Speisekosten dient =
Summe
Einnahmen: 34.200,00 €
4. Eine Stelle der Entgeltgruppe 2 TVöD für
eine Küchenkraft mit 20 Wochenarbeitsstunden ist im Stellenplan 2006 ab August 2006 vorzusehen.
5. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der
Genehmigung der Bezirksregierung sowie der Bewilligung der
Investitionszuschüsse.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
startet eine „Qualitätsoffensive für Hauptschulen“ durch den Ausbau des
Ganztagsangebotes an Hauptschulen.
Der entsprechende Erlass liegt seit dem
26.01.2006 vor. Dem Antragverfahren für die Fördermittel des Bundes und des
Landes ist ein förmliches Verfahren zur Einführung des Ganztagsbetriebes durch
das Schulgesetz vorgeschaltet:
Grundsätzlich regelt § 81 Abs. 2 SchulG die
Zuständigkeit des Schulträgers für die Einführung des Ganztagsbetriebes.
„Über die Einrichtung, Änderung und Auflösung
einer Schule, die Einrichtung einer Einführungsphase für die gymnasiale
Oberstufe sowie für den organisatorischen Verbund von Schulen, für die das Land
nicht Schulträger ist, beschließt der
Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Errichtung sind
auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, die Einführung und Aufhebung
des Ganztagsbetriebes, der Wechsel des Schulträgers, die Änderungen der
Schulform und der Schulart zu behandeln. Der Beschluss ist schriftlich
festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung
zu begründen.“
Die abschließende Einführung des Ganztagsbetriebes
bedarf gem. § 81 Abs. 3 SchulG der Genehmigung
der oberen Schulaufsichtsbehörde (hier: Bezirksregierung Düsseldorf).
Im Gegensatz zum „Offenen Ganztag im
Primarbereich“ ist die Teilnahme am Ganztagsbetrieb für alle Schülerinnen und
Schüler der Sekundarstufe I verpflichtend. In der Einführungsphase bzw.
Aufbauphase kann der Ganztagsbetrieb für einzelne Jahrgangsstufen eingeführt
werden, allerdings muss dieser nach und nach auf die gesamte Schule ausgedehnt
werden.
Für die Durchführung des Ganztagsbetriebes in
Hauptschulen gewährt das Land einen Zuschlag von 30 % der Lehrerstellen auf die
Grundstellenzahl einer Schule. Von diesen 30 % können auf Antrag der Schule
maximal 10 % kapitalisiert werden. Mittels dieses Kapitals kann die Schule Verträge
mit Kooperationspartnern (Sportvereine u. a.), Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter anderer Professionen (z.B. Erzieherinnen/Erzieher) abschließen.
Die Regelungen bezüglich der
Investitionszuschüsse lehnen sich an die bekannten Vorgaben aus den Bestimmungen
zum Offenen Ganztag im Primarbereich an. Details s. unten.
Elternbeiträge werden nicht erhoben.
Für Schulen, die den Ganztagsbetrieb ab dem
01.08.2006 einführen möchten, ist der Antrag bei der Bezirksregierung bis zum
15.03.2006 vorzulegen.
Der Schulleiter der Theodor-Heuss-Schule und
die Schulleiterin der Albert-Schweitzer-Schule sind sehr daran interessiert,
den Ganztagsbetrieb einzuführen. Die Schulkonferenzen beider Schulen haben
bereits einstimmig die Einführung des Ganztagsbetriebes beschlossen. Ein
entsprechendes Votum aus den jeweiligen Niederschriften liegt der Verwaltung
vor.
Beide Schulleitungen bitten daher die Stadt
Hilden um Unterstützung des Vorhabens.
Für die Genehmigung durch die
Bezirksregierung Düsseldorf und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
muss laut Erlass bis zum 15.03.2006 folgendes vorliegen:
●
Pädagogisches Konzept der Schulen
● Beschluss der jeweiligen Schulkonferenz
● Zustimmung des Schulträgers (Ratsbeschluss
ist nachzureichen)
● § 80 Abs. 1 SchulG:
Eine
mit den Nachbargemeinden abgestimmte Schulentwicklungsplanung muss durchgeführt
werden. In den Städten Haan, Langenfeld, Solingen, Erkrath und Düsseldorf ist
die Planung der Stadt Hilden zur Stellungnahme vorzulegen. Hierbei muss dargestellt
werden, dass die Stadt Hilden beabsichtigt, den Ganztag an ihren Hauptschulen
einzuführen.
Die Voten der
Nachbarstädte sind dann der Bezirksregierung vorzulegen. Entsprechende Anfragen
hat die Verwaltung bei den Nachbarstädten zur Stellungnahme eingereicht.
● § 81 Abs. 3 SchulG:
Es ist ein Nachweis
über die Finanzkraft der Gemeinde zu führen. Die Erklärung des Stadtkämmerers,
dass die Gemeinde die Kosten für den Mittagstisch (Personalkosten, Einrichtung
Mensa) dauerhaft tragen kann und dass ein 10 %-iger Eigenanteil bei evtl.
anfallenden Investitionen von der Gemeinde geleistet werden kann. Dies muss
dann anschließend von der Kommunalaufsicht
bestätigt werden. Die Bestätigung der Kommunalaufsicht dürfte bis zum
15.03.2006 nicht zu erhalten sein, da der Ausschuss für Schule, Sport und
Soziales erst nach diesem Termin tagen wird.
● Raumangebot
Der Erlass regelt,
dass für den Ganztag vom Schulträger bestimmte räumliche Voraussetzungen zu
schaffen sind. Hierfür gibt es ein Schulprogramm. Erforderlich sind:
-
Küche,
Mensa
-
Pausenräume
(1 Drittel Quadratmeter pro Schülerin/Schüler)
-
Aufenthaltsräume
für Zeiten der Freiarbeit und Arbeit in Kleingruppen
(ein Drittel Quadratmeter pro
Schülerin/Schüler).
Hierfür dürfte es möglich sein, vorhandene
Klassenräume zu nutzen. Lediglich für die
Mittagsverpflegung wären Baumaßnahmen
notwendig.
Für
Umbau und Erweiterungsmaßnahmen sind Landesmittel zu beantragen. Die Landesförderung
stellt sich wie folgt dar: Je Klasse mit mind. 20 Kinder:
80.000 Euro
Baumaßnahmen
10.000 Euro
Renovierungsarbeiten, Außenanlagen
25.000 Euro
Ausstattungsmaßnahmen.
Diese Förderung gilt
für die ersten zehn Klassen. Ab der Elften wird die Förderungssumme verringert:
40.000 Euro für
Baumaßnahmen
10.000 Euro für Renovierung
und Außenanlagen
12.500 Euro für Einrichtungsmaßnahmen.
Der Höchstbetrag für die Förderung einer
Schule liegt bei 2.400.000 Euro.
Der Ganztagsbetrieb an beiden Schulen soll ab
dem 01.08.2006 eingeführt werden. Somit könnten erforderliche Pausen- und
Aufenthaltsräume sowie insbesondere Mensen zumindest teilweise bis zum Beginn
des Ganztagsbetriebs errichtet werden. Entsprechende Umbau- bzw. Ausbaupläne
werden von der Verwaltung erarbeitet und bei Antragstellung eingereicht.
Während die Albert- Schweitzer- Schule mit
fünf Klassen der Stufen 5 - 7 starten würde, beabsichtigt die Theodor- Heuss-
Schule gleich mit der ganzen Schule, also mit zehn Klassen den Ganztagsbetrieb
einzurichten. Folgende Höchstförderungen
sind somit vorgesehen:
Albert- Schweitzer- Schule
5 Klassen x
80.000,00 € für Baumaßnahmen 400.000,00
€
5 Klassen x
10.000,00 € für
Renovierungsarbeiten, Außenanlagen 50.000,00 €
5 Klassen x
25.000,00 € für
Ausstattungsmaßnahmen 125.000,00
€
Summe 575.000,00 €
Theodor- Heuss- Schule
10 Klassen x
80.000,00 € für Baumaßnahmen 800.000,00
€
10 Klassen x
10.000,00 € für Renovierungsarbeiten,
Außenanlagen 100.000,00 €
10 Klassen x
25.000,00 € für Ausstattungsmaßnahmen 250.000,00
€
Summe 1.150.000,00
€
Unter Berücksichtigung
des 10%-igen Eigenanteils durch Planungsleistungen der Verwaltung sind folgende
Kostenberechnungen nach heutiger Planung
realistisch:
Albert- Schweitzer- Schule
5 Klassen x
80.000,00 € für Baumaßnahmen 415.600,00
€
5 Klassen x
10.000,00 € für
Renovierungsarbeiten, Außenanlagen 50.000,00 €
5 Klassen x
25.000,00 € für
Ausstattungsmaßnahmen 125.000,00
€
Summe 590.600,00 €
Theodor- Heuss- Schule
10 Klassen x
80.000,00 € für Baumaßnahmen 236.000,00
€
10 Klassen x
10.000,00 € für Renovierungsarbeiten,
Außenanlagen 100.000,00 €
10 Klassen x
25.000,00 € für Ausstattungsmaßnahmen 250.000,00
€
Summe 586.000,00 €
Für beide Schulen
werden für Baumaßnahmen Mittel in Höhe
von 1.176.600,00 € kalkuliert.
Die zu erwartenden
Elternbeiträge werden voraussichtlich die Kosten für die Speisen decken. Dies
zeigt die Erfahrung aus den Küchen der Offenen Ganztagsgrundschulen.
Für die Mensa
erscheint der Einsatz einer Küchenkraft mit 20 Wochenstunden gemäß Entgeltgruppe
2 ab dem 01.08.2006 für angemessen.
Für die Haushaltsplanung 2006 sind oben unter
„Finanzielle Auswirkungen“ jedoch nur die Etatplanungen für eine Schule eingeflossen. Dies hängt mit der Gesamtsituation bezüglich der Antragstellung zusammen:
Nach Presseberichten hat sich die zuständige
Ministerin, Frau Sommer, zum Thema Ganztagshauptschule dahingehend geäußert,
dass in einer Gemeinde mit zwei Hauptschulen grundsätzlich in einer der beiden
Schulen weiterhin das Halbtagsangebot aufrechterhalten solle. Eine Rückfrage
bei der Bezirksregierung Düsseldorf (zuständiger Mitarbeiter ist dort Herr
Esser) ergab, dass die Aussage von Frau Ministerin Sommer sich nicht im Erlass niedergeschlagen
habe. Insofern kann also durchaus eine Gemeinde wie Hilden den Antrag für beide
Schulen stellen.
Aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden
Anträge zum gebundenen Ganztag an Hauptschulen (aktuell 65 angekündigt) und den
voraussichtlichen Genehmigungen von 20 bis 25 ist es lt. Herrn Esser nicht sehr
wahrscheinlich, dass zwei Anträge aus einer Stadt berücksichtigt werden können
- zumal im Schulamtsbezirk Mettmann bereits eine gute Versorgungssituation
gegeben und die Bezirksregierung
bestrebt ist, eine gleichmäßige Versorgung im Regierungsbezirk zu erreichen.
Damit ist eine positive Bescheiderteilung im gesamten Kreis Mettmann
grundsätzlich nicht ausgeschlossen, allerdings auch nicht sehr wahrscheinlich.
Mit einer Förderung beider Hauptschulen in Hilden ist also kaum zu rechnen.
Das oben genannte förmliche Antragsverfahren
mit der Notwendigkeit der Abstimmung der Schulentwicklungsplanung der Antragstellenden Gemeinde mit ihren
jeweiligen Nachbarstädten hat bereits zu Irritationen unter den
Nachbargemeinden geführt. So gibt z. B. die Stadt Erkrath keine positive
Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung der Stadt Hilden ab, da man dort
selbst noch einen Antrag auf Einführung einer weiteren Ganztagshauptschule
verfolgt und den Bedarf der Halbtagshauptschulen in der Nachbargemeinde Hilden
gerne decken möchte. Auch die Stadt Haan diskutiert dieses Thema.
Die Stadt Hilden hat ihre beiden Hauptschulen
noch vor Inkrafttreten des Erlasses zur gebundenen Ganztagshauptschule (Januar
2006) rechtzeitig mit Schreiben vom 13. Oktober 2005 auf die Möglichkeit der
Antragstellung hingewiesen und um Rückmeldung gebeten, ob die Schule
interessiert ist.
Da beide Hauptschulen in Hilden den
gebundenen Ganztag einführen wollen und entsprechende Beschlüsse der
Schulkonferenzen vorliegen, spricht sich die Verwaltung dafür aus, für beide
Schulen in Hilden entsprechende Anträge zu stellen.
Die im November des vergangenen Jahres
veröffentlichte weitere Pisastudie zeigte deutlich, dass leider insbesondere
Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen Defizite aufweisen. Der Ganztagsbetrieb
ist hierfür in besonderem Maße geeignet, durch eine sinnvolle Umverteilung von
Lernzeiten auf den Vormittag und den Nachmittag, erfolgreiches Lernen zu
unterstützen. Gerade die Zeiten für Förderangebote im Ganztagsbetrieb helfen
den Schülerinnen und Schülern Schwächen abzubauen und Stärken
weiterzuentwickeln.
Der Ganztagsbetrieb soll Chancen auf Bildung
eröffnen und Jugendlichen eine Perspektive für den erfolgreichen Einstieg ins
Berufsleben ermöglichen.
Die Stadt Hilden als Schulträger von zwei
Hauptschulen möchte aus diesen Gründen für beide Hauptschulen die Umwandlung in
den Ganztagsbetrieb beantragen. Unabhängig von der Frage, ob
Erziehungsberechtigte ihr Kind in die Hauptschule im Norden oder im Süden der
Stadt schicken, sollen die Schülerinnen und Schüler dieselbe Chance auf mehr
Bildung erhalten. Ein „Mehr“ an Bildung eröffnet allen Hauptschülerinnen und
Hauptschülern auch ein „Mehr“ an Chancengleichheit beim Einstieg in das
Berufsleben.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
|
|
Haushaltsstelle: |
Bezeichnung: Ganztagshauptschulen 1. Baumaßnahmen 2. Außenanlagen 3. Ausstattungen 4. Verpflegung |
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Kosten 1. Baumaßnahmen 415.600,00 € 2. Außenanlagen 50.000,00 € 3. Ausstattungen 125.000,00 € 4.
Verpflegung 34.200,00 € Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr 2006 |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|||
Finanzierung: Zuschüsse für: 1.Baumaßnahmen 415.600,00 € 2. Außenanlagen 50.000,00 € 3. Ausstattungen 125.000,00 € 4. Verpflegung 34.200,00 € |
Sichtvermerk Kämmerer |
||
Personelle Auswirkungen |
Ja |
|
|
Im Stellenplan enthalten: |
Nein |
|
|
Planstelle(n): 1 Stelle Küchenkraft mit 20 Stunden ab August 2006 |
Sichtvermerk Personaldezernent |
||