Betreff
Einführung von Ganztagshauptschulen in Hilden
Vorlage
Wp 04-09 SV 51/108
Aktenzeichen
III/51-Em/Jg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„1. Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales gem. § 81 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - SchulG - die Einführung des Ganztagsbetriebes an der Theodor-Heuss-Schule, städtische Hauptschule an der Furtwänglerstraße und der Albert-Schweitzer-Schule, städtische Hauptschule, Am Wiedenhof in Hilden zum 01.08.2006.

Die Ganztagshauptschule wird von den Schulen zum Einführungsbeginn wie folgt geplant:

·         Theodor-Heuss-Schule                    10 Klassen

·         Albert-Schweitzer-Schule        5 Klassen

 

Der Beschluss basiert auf dem Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 26.01.2006.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anträge für Investitionszuschüsse bei der Bezirksregierung in Düsseldorf zu stellen.

 

 

3. Weil davon auszugehen ist, dass bei einer möglichen Genehmigung von Zuschüssen lediglich eine Schule berücksichtigt werden kann, sollen die Mittel für die finanziell höherwertige Maßnahme vorsorglich wie folgt aufzunehmen:

 

1.Baumaßnahmen   415.600,00 €

2. Außenanlagen       50.000,00 €

3. Ausstattungen     125.000,00 €

Summe Ausg.                  590.600,00 €                               

 

Die zu erwartenden Einnahmen in Form von Zuschüssen  sind zu veranschlagen:

1.Baumaßnahmen   415.600,00 €

2. Außenanlagen       50.000,00 €

3. Ausstattungen     125.000,00 €

Summe Einn.       590.600,00 €

 

 

Die im o. g. Erlass geforderte Eigenbeteiligung in Höhe von 10% (59.060,00 €) erbringt die Stadt Hilden durch Eigenleistungen im Bereich der Planungsarbeiten.

 

Für die Mittagsverpflegung wird eine Ausgabehaushaltsstelle vorgesehen:

200 Essensteilnehmer/innen x 90 Schultage x 1,90 € je Speise = 

Summe  Ausgaben   : 34.200,00 €

 

Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem Betrieb der Offenen Ganztagsgrundschule bezüglich der Einnahmen aus Elternbeiträgen zur Mittagsverpflegung ist dem Ausgabeansatz eine Einnahmeposition  gegenüber zu stellen, die zur Deckung der reinen Speisekosten dient =

Summe Einnahmen: 34.200,00 €

 

4. Eine Stelle der Entgeltgruppe 2 TVöD für eine Küchenkraft mit 20 Wochenarbeitsstunden ist  im Stellenplan 2006 ab August 2006 vorzusehen.

 

5. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung sowie der Bewilligung der Investitionszuschüsse.“

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen startet eine „Qualitätsoffensive für Hauptschulen“ durch den Ausbau des Ganztagsangebotes an Hauptschulen.

 

Der entsprechende Erlass liegt seit dem 26.01.2006 vor. Dem Antragverfahren für die Fördermittel des Bundes und des Landes ist ein förmliches Verfahren zur Einführung des Ganztagsbetriebes durch das Schulgesetz vorgeschaltet:

 

Grundsätzlich regelt § 81 Abs. 2 SchulG die Zuständigkeit des Schulträgers für die Einführung des Ganztagsbetriebes.

 

„Über die Einrichtung, Änderung und Auflösung einer Schule, die Einrichtung einer Einführungsphase für die gymnasiale Oberstufe sowie für den organisatorischen Verbund von Schulen, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, die Einführung und Aufhebung des Ganztagsbetriebes, der Wechsel des Schulträgers, die Änderungen der Schulform und der Schulart zu behandeln. Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen.“

 

Die abschließende Einführung des Ganztagsbetriebes bedarf gem. § 81 Abs. 3 SchulG der Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde (hier: Bezirksregierung Düsseldorf).

 

Im Gegensatz zum „Offenen Ganztag im Primarbereich“ ist die Teilnahme am Ganztagsbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verpflichtend. In der Einführungsphase bzw. Aufbauphase kann der Ganztagsbetrieb für einzelne Jahrgangsstufen eingeführt werden, allerdings muss dieser nach und nach auf die gesamte Schule ausgedehnt werden.

 

Für die Durchführung des Ganztagsbetriebes in Hauptschulen gewährt das Land einen Zuschlag von 30 % der Lehrerstellen auf die Grundstellenzahl einer Schule. Von diesen 30 % können auf Antrag der Schule maximal 10 % kapitalisiert werden. Mittels dieses Kapitals kann die Schule Verträge mit Kooperationspartnern (Sportvereine u. a.), Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter anderer Professionen (z.B. Erzieherinnen/Erzieher) abschließen.

 

Die Regelungen bezüglich der Investitionszuschüsse lehnen sich an die bekannten Vorgaben aus den Bestimmungen zum Offenen Ganztag im Primarbereich an. Details s. unten.

 

Elternbeiträge werden nicht erhoben.

 

Für Schulen, die den Ganztagsbetrieb ab dem 01.08.2006 einführen möchten, ist der Antrag bei der Bezirksregierung bis zum 15.03.2006 vorzulegen.

 

Der Schulleiter der Theodor-Heuss-Schule und die Schulleiterin der Albert-Schweitzer-Schule sind sehr daran interessiert, den Ganztagsbetrieb einzuführen. Die Schulkonferenzen beider Schulen haben bereits einstimmig die Einführung des Ganztagsbetriebes beschlossen. Ein entsprechendes Votum aus den jeweiligen Niederschriften liegt der Verwaltung vor.

 

 

Beide Schulleitungen bitten daher die Stadt Hilden um Unterstützung des Vorhabens.

 

 

 

 

Für die Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung muss laut Erlass bis zum 15.03.2006 folgendes vorliegen:

 

 

   Pädagogisches Konzept der Schulen

 

   Beschluss der jeweiligen Schulkonferenz

 

   Zustimmung des Schulträgers (Ratsbeschluss ist nachzureichen)

 

   § 80 Abs. 1 SchulG:

Eine mit den Nachbargemeinden abgestimmte Schulentwicklungsplanung muss durchgeführt werden. In den Städten Haan, Langenfeld, Solingen, Erkrath und Düsseldorf ist die Planung der Stadt Hilden zur Stellungnahme vorzulegen. Hierbei muss dargestellt werden, dass die Stadt Hilden beabsichtigt, den Ganztag an ihren Hauptschulen einzuführen.

 

Die Voten der Nachbarstädte sind dann der Bezirksregierung vorzulegen. Entsprechende Anfragen hat die Verwaltung bei den Nachbarstädten zur Stellungnahme eingereicht.

 

   § 81 Abs. 3 SchulG:

 

Es ist ein Nachweis über die Finanzkraft der Gemeinde zu führen. Die Erklärung des Stadtkämmerers, dass die Gemeinde die Kosten für den Mittagstisch (Personalkosten, Einrichtung Mensa) dauerhaft tragen kann und dass ein 10 %-iger Eigenanteil bei evtl. anfallenden Investitionen von der Gemeinde geleistet werden kann. Dies muss dann anschließend von der Kommunalaufsicht bestätigt werden. Die Bestätigung der Kommunalaufsicht dürfte bis zum 15.03.2006 nicht zu erhalten sein, da der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales erst nach diesem Termin tagen wird.

 

   Raumangebot

 

Der Erlass regelt, dass für den Ganztag vom Schulträger bestimmte räumliche Voraussetzungen zu schaffen sind. Hierfür gibt es ein Schulprogramm. Erforderlich sind:

-          Küche, Mensa

-          Pausenräume (1 Drittel Quadratmeter pro Schülerin/Schüler)

-          Aufenthaltsräume für Zeiten der Freiarbeit und Arbeit in Kleingruppen

      (ein Drittel Quadratmeter pro Schülerin/Schüler).

 

       Hierfür dürfte es möglich sein, vorhandene Klassenräume zu nutzen. Lediglich für die

       Mittagsverpflegung wären Baumaßnahmen notwendig.

 

Für Umbau und Erweiterungsmaßnahmen sind Landesmittel zu beantragen. Die Landesförderung stellt sich wie folgt dar: Je Klasse mit mind. 20 Kinder:

 

80.000 Euro Baumaßnahmen

10.000 Euro Renovierungsarbeiten, Außenanlagen

25.000 Euro Ausstattungsmaßnahmen.

 

Diese Förderung gilt für die ersten zehn Klassen. Ab der Elften wird die Förderungssumme verringert:

40.000 Euro für Baumaßnahmen

10.000 Euro für Renovierung und Außenanlagen

12.500 Euro für Einrichtungsmaßnahmen.

 

Der Höchstbetrag für die Förderung einer Schule liegt bei 2.400.000 Euro.

 

 

Der Ganztagsbetrieb an beiden Schulen soll ab dem 01.08.2006 eingeführt werden. Somit könnten erforderliche Pausen- und Aufenthaltsräume sowie insbesondere Mensen zumindest teilweise bis zum Beginn des Ganztagsbetriebs errichtet werden. Entsprechende Umbau- bzw. Ausbaupläne werden von der Verwaltung erarbeitet und bei Antragstellung eingereicht.

 

Während die Albert- Schweitzer- Schule mit fünf Klassen der Stufen 5 - 7 starten würde, beabsichtigt die Theodor- Heuss- Schule gleich mit der ganzen Schule, also mit zehn Klassen den Ganztagsbetrieb einzurichten. Folgende Höchstförderungen sind somit vorgesehen:

 

Albert- Schweitzer- Schule

5 Klassen x 80.000,00 €        für Baumaßnahmen                                      400.000,00 €

5 Klassen x 10.000,00 €        für Renovierungsarbeiten, Außenanlagen       50.000,00 €

5 Klassen x 25.000,00 €        für Ausstattungsmaßnahmen                                   125.000,00 €

 

Summe                                                                                                                    575.000,00 €

 

 

Theodor- Heuss- Schule

10 Klassen x 80.000,00 €      für Baumaßnahmen                                      800.000,00 €

10 Klassen x 10.000,00 €      für Renovierungsarbeiten, Außenanlagen     100.000,00 €

10 Klassen x 25.000,00 €      für Ausstattungsmaßnahmen                                   250.000,00 €

 

Summe                                                                                                                  1.150.000,00 €

 

 

Unter Berücksichtigung des 10%-igen Eigenanteils durch Planungsleistungen der Verwaltung sind folgende Kostenberechnungen nach heutiger Planung realistisch:

 

Albert- Schweitzer- Schule

5 Klassen x 80.000,00 €        für Baumaßnahmen                                      415.600,00 €

5 Klassen x 10.000,00 €        für Renovierungsarbeiten, Außenanlagen       50.000,00 €

5 Klassen x 25.000,00 €        für Ausstattungsmaßnahmen                                   125.000,00 €

 

Summe                                                                                                                    590.600,00 €

 

Theodor- Heuss- Schule

10 Klassen x 80.000,00 €      für Baumaßnahmen                                      236.000,00 €

10 Klassen x 10.000,00 €      für Renovierungsarbeiten, Außenanlagen     100.000,00 €

10 Klassen x 25.000,00 €      für Ausstattungsmaßnahmen                                   250.000,00 €

 

Summe                                                                                                                      586.000,00 €

 

Für beide Schulen werden für Baumaßnahmen Mittel in Höhe von 1.176.600,00 € kalkuliert.

 

 

Die zu erwartenden Elternbeiträge werden voraussichtlich die Kosten für die Speisen decken. Dies zeigt die Erfahrung aus den Küchen der Offenen Ganztagsgrundschulen.

 

Für die Mensa erscheint der Einsatz einer Küchenkraft mit 20 Wochenstunden gemäß Entgeltgruppe 2 ab dem 01.08.2006 für angemessen.

 

 

 

Für die Haushaltsplanung 2006 sind oben unter „Finanzielle Auswirkungen“ jedoch nur die Etatplanungen für eine Schule eingeflossen.  Dies hängt mit der Gesamtsituation bezüglich der Antragstellung zusammen:

 

Nach Presseberichten hat sich die zuständige Ministerin, Frau Sommer, zum Thema Ganztagshauptschule dahingehend geäußert, dass in einer Gemeinde mit zwei Hauptschulen grundsätzlich in einer der beiden Schulen weiterhin das Halbtagsangebot aufrechterhalten solle. Eine Rückfrage bei der Bezirksregierung Düsseldorf (zuständiger Mitarbeiter ist dort Herr Esser) ergab, dass die Aussage von Frau Ministerin Sommer sich nicht im Erlass niedergeschlagen habe. Insofern kann also durchaus eine Gemeinde wie Hilden den Antrag für beide Schulen stellen.  

Aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Anträge zum gebundenen Ganztag an Hauptschulen (aktuell 65 angekündigt) und den voraussichtlichen Genehmigungen von 20 bis 25 ist es lt. Herrn Esser nicht sehr wahrscheinlich, dass zwei Anträge aus einer Stadt berücksichtigt werden können - zumal im Schulamtsbezirk Mettmann bereits eine gute Versorgungssituation gegeben  und die Bezirksregierung bestrebt ist, eine gleichmäßige Versorgung im Regierungsbezirk zu erreichen. Damit ist eine positive Bescheiderteilung im gesamten Kreis Mettmann grundsätzlich nicht ausgeschlossen, allerdings auch nicht sehr wahrscheinlich. Mit einer Förderung beider Hauptschulen in Hilden ist also kaum zu rechnen.

 

Das oben genannte förmliche Antragsverfahren mit der Notwendigkeit der Abstimmung der Schulentwicklungsplanung  der Antragstellenden Gemeinde mit ihren jeweiligen Nachbarstädten hat bereits zu Irritationen unter den Nachbargemeinden geführt. So gibt z. B. die Stadt Erkrath keine positive Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung der Stadt Hilden ab, da man dort selbst noch einen Antrag auf Einführung einer weiteren Ganztagshauptschule verfolgt und den Bedarf der Halbtagshauptschulen in der Nachbargemeinde Hilden gerne decken möchte. Auch die Stadt Haan diskutiert dieses Thema.

 

Die Stadt Hilden hat ihre beiden Hauptschulen noch vor Inkrafttreten des Erlasses zur gebundenen Ganztagshauptschule (Januar 2006) rechtzeitig mit Schreiben vom 13. Oktober 2005 auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen und um Rückmeldung gebeten, ob die Schule interessiert ist.

 

Da beide Hauptschulen in Hilden den gebundenen Ganztag einführen wollen und entsprechende Beschlüsse der Schulkonferenzen vorliegen, spricht sich die Verwaltung dafür aus, für beide Schulen in Hilden entsprechende Anträge zu stellen.

 

Die im November des vergangenen Jahres veröffentlichte weitere Pisastudie zeigte deutlich, dass leider insbesondere Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen Defizite aufweisen. Der Ganztagsbetrieb ist hierfür in besonderem Maße geeignet, durch eine sinnvolle Umverteilung von Lernzeiten auf den Vormittag und den Nachmittag, erfolgreiches Lernen zu unterstützen. Gerade die Zeiten für Förderangebote im Ganztagsbetrieb helfen den Schülerinnen und Schülern Schwächen abzubauen und Stärken weiterzuentwickeln.

Der Ganztagsbetrieb soll Chancen auf Bildung eröffnen und Jugendlichen eine Perspektive für den erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben ermöglichen.

 

Die Stadt Hilden als Schulträger von zwei Hauptschulen möchte aus diesen Gründen für beide Hauptschulen die Umwandlung in den Ganztagsbetrieb beantragen. Unabhängig von der Frage, ob Erziehungsberechtigte ihr Kind in die Hauptschule im Norden oder im Süden der Stadt schicken, sollen die Schülerinnen und Schüler dieselbe Chance auf mehr Bildung erhalten. Ein „Mehr“ an Bildung eröffnet allen Hauptschülerinnen und Hauptschülern auch ein „Mehr“ an Chancengleichheit beim Einstieg in das Berufsleben.

 

 

 

 

Günter Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltsstelle:

                                              

Bezeichnung:

Ganztagshauptschulen

1. Baumaßnahmen 

2. Außenanlagen    

3. Ausstattungen    

4. Verpflegung

 

Kosten

1. Baumaßnahmen  415.600,00 €

2. Außenanlagen       50.000,00 €

3. Ausstattungen     125.000,00 €

4. Verpflegung        34.200,00 €                                              

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

2006

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung:

Zuschüsse für:                      

1.Baumaßnahmen   415.600,00 €

2. Außenanlagen       50.000,00 €

3. Ausstattungen     125.000,00 €

4. Verpflegung          34.200,00 €

 

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 

 

 



 

Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Nein

 

Planstelle(n):   1 Stelle Küchenkraft mit 20 Stunden

                          ab August 2006

Sichtvermerk Personaldezernent