Betreff
Bestätigung Auswahl 9. Familienzentrum im Stadtgebiet HIlden
Vorlage
WP 14-20 SV 51/251
Aktenzeichen
III/51
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bewerbung der Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“ um das „Gütesiegel Familienzentrum Nordrhein-Westfalen“.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW entsprechend zu informieren und die Fördermittel zu beantragen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Eine große Bedeutung für die frühkindliche Bildung, aber auch insgesamt für die Familien, haben im Sozialraum die Familienzentren. Sie tragen dazu bei, den Kindern, unabhängig von sozialer Herkunft, bestmögliche Startchancen zu eröffnen und die kindliche Erziehung zu unterstützen. Sie sollen Familien mit einem besonderen Unterstützungsbedarf mit niederschwelligen und alltagsnahen Angeboten erreichen. Der Wunsch nach Beratung und Unterstützung ist bei diesen Familien besonders groß.

 

Aktuell sind fast 2.500 Familienzentren in NRW eingerichtet. Der flächendeckende Ausbau wird seit 2006 verfolgt. Bis Juli 2018 waren ausschließlich soziale Kriterien eingeflossen. Ab August 2018 erfolgt die Verteilung der Kontingente nach einem Index, der sowohl soziale als auch demographische Bedarfslagen – gleichermaßen -  berücksichtigt:

 

  • Anzahl der Kinder unter 7 Jahren
  • SGB II regelleistungsberechtigte Kinder unter 7 Jahre

 

Für die Stadt Hilden waren in der ursprünglichen Ausbauplanung des Landes NRW neun Familienzentren vorgesehen. Zuletzt hatte die Stadt Hilden zum 01.08.2013 die Möglichkeit erhalten, ein neues Familienzentrum zu benennen. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Kath. Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ als achte Einrichtung ausgewählt. Im Vorgriff auf ein zu erwartendes weiteres Kontingent hat der JHA in seiner Sitzung am 13.02.2014 entschieden, die Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“ zu benennen. Die Caritas hatte sich bereits seit dem Kindergartenjahr 2011/2012 um das „Gütesiegel Familienzentrum NRW“ beworben. Diese Bewerbung hat der Träger aktuell bestätigt (Siehe Anlage 1). Erst zum Kindergartenjahr 2019/2020 erhält nun die Stadt Hilden die Möglichkeit, das ursprünglich angedachte Gesamtkontingent von neun Familienzentren abzurufen.

 

Folgende Familienzentren gibt es bereits:

 

1. Städt. Familienzentrum Kunterbunt                      Pilotphase 2006/2007            (Stadtteil Nord)

2. Ev. Familienzentrum „Erlöserkirche“                    Kindergartenjahr 2007/2008  (Stadtteil Süd)

3. Familienzentrum SPE Mühle e.V.                        Kindergartenjahr 2007/2008  (Stadtteil Stadt

                                                                                  wald/ Ost)

4. Kath. Familienzentrum „St. Konrad“                     Kindergartenjahr 2008/2009  Stadtteil Süd)

5. AWO Familienzentrum „Zur Verlach“                   Kindergartenjahr 2008/2009  (Stadtteil Süd)

6. Städt. Familienzentrum „Die Arche“                     Kindergartenjahr 2009/2010  (Stadtteil Mitte)

7. Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“      Kindergartenjahr 2010/2011  (Stadtteil Nord)

8. Kath. Familienzentrum „St. Christophorus“          Kindergartenjahr 2013/2014  (Stadtteil Ost)

 

Das Land NRW gibt keine Auswahlkriterien vor, benennt jedoch Empfehlungen. Die Verwaltung hat anhand einer aktuellen Datenerhebung die damalige Entscheidung überprüft.

Auswahlkriterien:

 

  • SGB Regelleistungsberechtigte Kinder unter 7 Jahren in der Einrichtung
  • Anteil der Familien mit geringen Einkünften (< 25.000 € Jahresfamilienbruttoeinkommen) in der Einrichtung
  • Anteil der Kinder, die nicht vorrangig die deutsche Sprache in der Familie sprechen
  • Anteil der Doppelstaatler/Ausländer Kinder unter 7 im Stadtteil Mitte
  • Anteil der Doppelstaatler/Ausländer Kinder unter 7 im Stadtgebiet Hilden

 

Aktuell ist es leider nicht (oder nur verbunden mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand) möglich, die Zahl der SGB regelleistungsberechtigten Kinder/Anteil der Arbeitslosen/Anteil der Empfänger von Hilfen zur Erziehung genau auf die gebildeten statistischen Sozialräume in Hilden bezogen zu ermitteln. Das Fachamt erhofft sich von dem geplanten Familienbericht eine an die Stadt Hilden angepasste Datenaufbereitung.

Im Stadtgebiet leben 3344 Kinder unter 7 Jahre. Davon sind rd.10,4% Doppelstaatler/Ausländer. Im Sozialraum Mitte leben rd. 21,5% der Kinder unter 7 Jahre, davon sind rd. 14,3% Doppelstaatler/Ausländer. In der Caritas Kita „St. Jacobus“ werden rd. 50% Kinder betreut, die als Familiensprache vorrangig nicht die deutsche Sprache sprechen. Rd. 56% der Familien haben ein Familienjahreseinkommen < 25.000 €. Davon erhält der überwiegende Teil Transferleistungen.

 

Die genannte Kindertageseinrichtung wird seit dem 01.08.2014 als Sprachförder-Kita und als PlusKita gefördert (siehe WB 14 – 20 SV 51/231). Des Weiteren war diese Kita für die Bundesprogramme Schwerpunkt Kitas „Offensive Frühe Chancen – Schwerpunkt Sprache & Integration“ sowie für Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ ausgesucht worden und nimmt daran insgesamt von 03.2011 bis 2019 teil. Auch hier waren nur Kindertageseinrichtungen ausgewählt worden, die z.B. einen hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund betreuen.

 

Der hier ausgewählte Träger könnte nun im Rahmen der Angebote eines Familienzentrums und als Ergänzung zur PlusKita-Förderung, dauerhaft an die vorhandenen pädagogischen Konzepte anknüpfen. Die Auswahl dieser Kita ist aus Sicht der Verwaltung auch eine gute Wahl im Hinblick auf die Armutsprävention in Hilden. Die Auswahl wäre eine Ergänzung für das bestehende Angebot im Sozialraum Innenstadt. Das Gebot der Trägervielfalt ist bei der Auswahl ebenfalls berücksichtigt.

 

Die Verwaltung wird im Vorgriff auf evtl. zu erwartende weitere Kontingente in Kontakt mit den Trägern treten, um zukünftige Interessensbekundungen zu eruieren.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Das Land NRW fördert das Familienzentrum jährlich mit 13.000 €. Dabei handelt es sich um eine 100%-Förderung, die an den Träger weitergereicht wird. Die Angebotspalette für den Sozialraum wird vorrangig durch das vorhandene Personal abgedeckt. Es können jedoch auch Honorarkräfte und Sachkosten abgerechnet werden. Personelle Auswirkungen für die Stadt Hilden ergeben sich nicht.

 

 

Fazit:

 

Gem. Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes NRW kann die Stadt Hilden das neunte Familienzentrum gründen. Dieses Familienzentrum wird mit 13.000 € jährlich gefördert. Die Caritas hat sich bereits zum Kindergartenjahr 2011/2012 um das „Gütesiegel Familienzentrum NRW“ beworben. Die Caritas kann die räumlichen und inhaltlichen Kriterien zur Verleihung des Gütesiegels in dem gesetzten Zeitrahmen von zwei Jahren erfüllen. Die Verwaltung schlägt daher die genannte Beschlussfassung vor, die Caritas Kindertageseinrichtung „St. Jacobus“ als neuntes Familienzentrum für den Sozialraum Mitte zu benennen.

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019/ZU51132

0601010080

414100

Landesmittel

78.000

2019/ZU51132

0601010080

531820

gBKZ

78.000

2020ff/ZU51132

0601010080

414100

Landesmittel

78.000

2020ff/ZU51132

0601010080

531820

gBKZ

78.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019/ZU51132

0601010080

414100

Landesmittel

+  6.500

2019/ZU51132

0601010080

531820

gBKZ

+  6.500

2020ff/ZU51132

0601010080

414100

Landesmittel

+ 13.000

2020ff/ZU51132

0601010080

531820

gBKZ

+ 13.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

gesehen

Anja Franke