Beschlussvorschlag:
1. Der
Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 29.03.1995 über die Aufstellung der 17.
Änderung des Flächennutzungsplanes.
2. Der
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt die erneute Aufstellung
der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt am westlichen Rand der erweiterten Hildener
Innenstadt und erstreckt sich von der Bahnhofsallee bis zur Hülsenstraße. Es
wird begrenzt im Westen durch die Bahntrasse Düsseldorf-Opladen-Köln, im Norden
durch die Hülsenstraße, im Osten durch die „Alte Ellerstraße“ und durch die
Südwestgrenzen der Flurstücke 353, 365, 377, 383 und 384 (alle in Flur 51 der
Gemarkung Hilden) sowie im Süden durch eine gedachte Linie zwischen der
Schillerstraße und der Bahntrasse.
Mit der Planung sollen Flächen, die bisher im Flächennutzungsplan als
„Flächen für Bahnanlagen“ ausgewiesen sind, in Mischgebiet (MI), Gewerbegebiet
(GE), Wohnbaufläche (W) und Grünfläche umgewandelt werden.“
(Günter Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
Schon im
Zusammenhang mit dem Bericht über den Stand der Bauleitplan-Verfahren, den die
Verwaltung im Januar 2006 mit der Sitzungsvorlage Nr. 61/087 vorlegte, wurde
über die beiden nun vorliegenden Bauleitplan-Verfahren beraten – sowohl der
Bebauungsplan Nr. 228 (siehe Sitzungsvorlage Nr. 61/095) als auch die 17.
Änderung des Flächennutzungsplanes, die sich mit einer städtebaulichen
Neuordnung des ehemaligen Güterbahnhofsgeländes beschäftigen, sind in der vom
Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Prioritätenliste enthalten.
Ein erster
Aufstellungsbeschluss für diesen Bereich, allerdings mit einem größeren
Plangebiet als jetzt, wurde bereits im Jahr 1995 gefasst. Hiermit wurde der
Stadt Hilden die Möglichkeit gegeben, auf die damals aufkommenden
Privatisierungsabsichten der Deutsche Bahn AG im Immobilienbereich
erforderlichenfalls zu reagieren und so auf eine geordnete städtebauliche
Entwicklung hinzuwirken.
Erst jetzt
allerdings wird eine solche Überplanung des Güterbahnhofsgeländes erforderlich
und möglich. Zum einen besteht mittlerweile seitens der Deutsche Bahn AG
Klarheit darüber, welche Teile und Funktionen des Geländes noch für
Bahn-bezogene Funktionen benötigt bzw. nicht benötigt werden. Zum anderen wurde
ein großer Teil des Geländes inzwischen von der Hildener GkA erworben,
verbunden mit der Folge, hier auch zügig in die eigentliche Vermarktung
einsteigen zu wollen.
Neben der bald
beabsichtigten Vermarktung des Geländes besteht eine weitere Notwendigkeit für
die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses sowohl für den Bebauungsplan als
auch für die Änderung des Flächennutzungsplanes in den inzwischen erfolgten
Änderungen des Baugesetzbuches aus dem Jahr 2004.
Nur bis zum 20. Juli
2006 wäre es möglich, nach dem alten Baugesetzbuch eingeleitete Bauleitplan-Verfahren
auch auf dieser Basis zu Ende zu bringen, also zum Satzungsbeschluss zu führen.
Dies ist ganz
offensichtlich bei den hier angesprochenen Bauleitplan-Verfahren nicht machbar.
Somit bleibt als rechtliche Grundlage für beide Verfahren die neue Fassung des
Baugesetzbuches.
Alle betroffenen
Flächen sind heute als „Flächen für Bahnanlagen“ im FNP ´93 ausgewiesen.
Vom Ziel der Planung
her geht es nun darum, zum einen diejenigen Flächen in unmittelbarer Nähe zum sanierten
Gebäude der ehemaligen Güterabfertigung (Bahnhofsallee 9) als „Mischgebiet“
auszuweisen und entsprechende Baumöglichkeiten zu definieren, zum anderen auch
den Schrottplatz-Bereich in seinem Bestand zu sichern. Dieser Bereich soll als
„Gewerbegebiet (GE)“ definiert werden. Weitere Änderungen gehen in Richtung
„Besonderes Wohngebiet (WB)“ und „Grünflächen“.
Um das
Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 228 fortsetzen zu können, schlägt
die Verwaltung daher vor, auch für die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
den erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen. Gleichzeitig würde der alte
Ratsbeschluss vom 29.03.1995 aufgehoben.
(Günter Scheib)