Erläuterungen zum
Antrag:
Wie am 26.09.2018 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, besteht weiterhin das politische Interesse des Rates der Stadt Hilden gegen die CO-Pipeline vorzugehen. Des Weiteren wurde in dieser Sitzung beschlossen, finanzielle Unterstützung für das Klageverfahren der Privatkläger bereitzustellen. Nach Aussage der Verwaltung und nach Rücksprache mit dem Städte- und Gemeindebund sieht die Verwaltung so gut wie keine Möglichkeit selbst als Klägerin aufzutreten.
Die FDP Hilden vertritt die Auffassung, dass die drei privaten Kläger für ihren bereits geleisteten finanziellen Aufwand eine Unterstützung der Stadt Hilden erhalten sollten.
Antragstext:
Der Rat möge beschließen:
Zur finanziellen Unterstützung der Privatkläger im Rechtsstreit um die Inbetriebnahme der CO-Pipeline werden 3.000 Euro in den Haushalt 2019 eingestellt.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die FDP Fraktion
stellte am 12.12.2018 im Rat den oben genannten Antrag. Sie begründet diesen
damit, das am 26.09.2018 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss
beschlossen wurde, dass weiterhin ein politisches Interesse des Rates der Stadt
Hilden besteht, gegen die CO-Pipeline vorzugehen.
Nähere Angaben,
an wen das Geld gehen soll bzw. nach welchen Kriterien die Begünstigten auszuwählen
sind, enthält der Antrag der FDP – bis auf die Aussage von drei privaten
Klägern - nicht. In der Presse ist Mitte Februar von vier neuen Klägern
berichtet worden.
Nach Auffassung
der Verwaltung ist eine Unterstützung weiterer Privatkläger – über den bereits
seit Jahren durch die Stadt Hilden unterstützten Privatkläger S. hinaus – aus
den nachfolgenden Gründen nicht sinnvoll:
Einwendungen zum
ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss vom 14.02.2007 könnten neue
Privatkläger nicht mehr vorbringen. Bzgl. des Planänderungsbeschlusses vom
10.08.2018 ist die Klagefrist (1 Monat ab Zustellung) inzwischen abgelaufen.
Der Planänderungsbeschluss wurde bis zum 18.9.2018 bei der Stadt Hilden und den
weiteren vom Verlauf der CO-Pipeline betroffenen Kommunen öffentlich ausgelegt.
Das öffentliche Auslegen gilt gegenüber potentiellen Privatklägern als
Zustellung.
Der
Planänderungsbeschluss vom 10.08.2018 wird ohnehin in die bereits laufenden
Verfahren des von der Stadt Hilden unterstützten Privatklägers S. bzw. des von
der Stadt Ratingen unterstützten Privatklägers M. einbezogen. Er stellt eine
rechtliche Einheit mit dem bereits von den Privatklägern angefochtenen
Planfeststellungsbeschluss vom 14.02.2007 dar, sodass mit einer weiteren
Klageerhebung durch Private kein Verfahrensvorteil erzielt würde.
Neue Klagen wären
beim Verwaltungsgericht Düsseldorf zu erheben, während die Klagen der Privatkläger
S. und M. in der Berufungsinstanz beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig
sind. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat alle weiteren dort anhängigen
Verfahren im Komplex CO-Pipeline förmlich ruhend gestellt, bis rechtskräftig in
den Verfahren der Privatkläger S. und M. entschieden wird. Es ist daher
auszuschließen, dass das VG Düsseldorf Verfahren gegen den
Planänderungsbeschluss vom 10.08.2018 parallel zu den beim OVG Münster
anhängigen Berufungsverfahren der Kläger S. und M. fördern würde. Auch insoweit
wäre also kein Verfahrensvorteil zu erzielen.
Die Verwaltung empfiehlt
deshalb, den Antrag der FDP zur finanziellen Unterstützung der Privatkläger im
Rechtsstreit um die Inbetriebnahme der CO- Pipeline abzulehnen.
Gez. B. Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011101 Rechts- und
Versicherungsangelegenheiten |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2019-22 |
|
542910 |
Prozess/Rechts-beistandskosten |
Je 15.000 € |
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2019-22 |
|
542910 |
Prozess/Rechts-beistandskosten |
Je 18.000 € |
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Danscheidt |
||||||