Betreff
Finanzielle Unterstützung der Kläger gegen die CO-Pipeline der Fa. Covestro; Antrag der FDP-Fraktion
Vorlage
WP 14-20 SV I/015
Aktenzeichen
I/Dn
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Wie am 26.09.2018 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, besteht weiterhin das politische Interesse des Rates der Stadt Hilden gegen die CO-Pipeline vorzugehen. Des Weiteren wurde in dieser Sitzung beschlossen, finanzielle Unterstützung für das Klageverfahren der Privatkläger bereitzustellen. Nach Aussage der Verwaltung und nach Rücksprache mit dem Städte- und Gemeindebund sieht die Verwaltung so gut wie keine Möglichkeit selbst als Klägerin aufzutreten.

 

Die FDP Hilden vertritt die Auffassung, dass die drei privaten Kläger für ihren bereits geleisteten finanziellen Aufwand eine Unterstützung der Stadt Hilden erhalten sollten.


Antragstext:

 

Der Rat möge beschließen:

 

Zur finanziellen Unterstützung der Privatkläger im Rechtsstreit um die Inbetriebnahme der CO-Pipeline werden 3.000 Euro in den Haushalt 2019 eingestellt.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die FDP Fraktion stellte am 12.12.2018 im Rat den oben genannten Antrag. Sie begründet diesen damit, das am 26.09.2018 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss beschlossen wurde, dass weiterhin ein politisches Interesse des Rates der Stadt Hilden besteht, gegen die CO-Pipeline vorzugehen.

Nähere Angaben, an wen das Geld gehen soll bzw. nach welchen Kriterien die Begünstigten auszuwählen sind, enthält der Antrag der FDP – bis auf die Aussage von drei privaten Klägern - nicht. In der Presse ist Mitte Februar von vier neuen Klägern berichtet worden.

Nach Auffassung der Verwaltung ist eine Unterstützung weiterer Privatkläger – über den bereits seit Jahren durch die Stadt Hilden unterstützten Privatkläger S. hinaus – aus den nachfolgenden Gründen nicht sinnvoll:

Einwendungen zum ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss vom 14.02.2007 könnten neue Privatkläger nicht mehr vorbringen. Bzgl. des Planänderungsbeschlusses vom 10.08.2018 ist die Klagefrist (1 Monat ab Zustellung) inzwischen abgelaufen. Der Planänderungsbeschluss wurde bis zum 18.9.2018 bei der Stadt Hilden und den weiteren vom Verlauf der CO-Pipeline betroffenen Kommunen öffentlich ausgelegt. Das öffentliche Auslegen gilt gegenüber potentiellen Privatklägern als Zustellung.

Der Planänderungsbeschluss vom 10.08.2018 wird ohnehin in die bereits laufenden Verfahren des von der Stadt Hilden unterstützten Privatklägers S. bzw. des von der Stadt Ratingen unterstützten Privatklägers M. einbezogen. Er stellt eine rechtliche Einheit mit dem bereits von den Privatklägern angefochtenen Planfeststellungsbeschluss vom 14.02.2007 dar, sodass mit einer weiteren Klageerhebung durch Private kein Verfahrensvorteil erzielt würde.

Neue Klagen wären beim Verwaltungsgericht Düsseldorf zu erheben, während die Klagen der Privatkläger S. und M. in der Berufungsinstanz beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig sind. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat alle weiteren dort anhängigen Verfahren im Komplex CO-Pipeline förmlich ruhend gestellt, bis rechtskräftig in den Verfahren der Privatkläger S. und M. entschieden wird. Es ist daher auszuschließen, dass das VG Düsseldorf Verfahren gegen den Planänderungsbeschluss vom 10.08.2018 parallel zu den beim OVG Münster anhängigen Berufungsverfahren der Kläger S. und M. fördern würde. Auch insoweit wäre also kein Verfahrensvorteil zu erzielen.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den Antrag der FDP zur finanziellen Unterstützung der Privatkläger im Rechtsstreit um die Inbetriebnahme der CO- Pipeline abzulehnen.

Gez. B. Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011101 Rechts- und Versicherungsangelegenheiten

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019-22

 

542910

Prozess/Rechts-beistandskosten

Je 15.000 €

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019-22

 

542910

Prozess/Rechts-beistandskosten

Je 18.000 €

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Danscheidt