Konkrete Auswirkungsbeschreibung zur Klimaentwicklung in Bauleitplanverfahren
Erläuterungen zum
Antrag:
In
der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30.1.2019 haben als externe
Experten im Ausschuss vorgetragen:
Thema
Klimaanpassung Energieagentur NRW
Thema Starkregen Ingenieurbüro Dr. Pecher AG
Diese Vorträge sind zur Begründung
heranzuziehen.
gez. gez.
Claus Munsch Friedhelm
Burchartz
Fraktionsvorsitzender stellv.
Fraktionsvorsitzender
Antragstext:
Die ALLIANZ FÜR HILDEN beantragt, dass künftig alle Bauleitplanverfahren nicht nur eine pauschale Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Voraussetzung haben, sondern eine konkrete perspektivische Auswirkungsbeschreibung für die Klimaentwicklung in der Zukunft vorweisen, bevor sie dem Stadtentwicklungsausschuss oder dem Rat vorgelegt werden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
In dem Antrag der Fraktion ALLIANZ für Hilden
wird unter Bezugnahme auf die im letzten Stadtentwicklungsausschuss am
30.01.2019 referierten Impulsvorträge zum Thema Klimafolgeanpassung und
Starkregenereignisse angeregt, eine konkrete perspektivische Auswirkungsbeschreibung
für die Klimaentwicklung vorzuweisen, bevor Bauleitpläne einem politischen Gremium
vorgelegt werden.
Ein Bauleitplanverfahren ist ein in der Regel
mindestens einjähriger Planungsprozess, der die Beteiligung von Politik,
Bürgerschaft sowie interner wie externer Fachkräfte zu den verschiedensten
Themenbereichen beinhaltet. Dieser ist bis zur Fassung des Satzungsbeschlusses
am Ende des Prozesses „ergebnisoffen“. Daher gibt es in einem
Bauleitplanverfahren keine „pauschalen Unbedenklichkeitsbescheinigungen als
Voraussetzung“.
Die in das Verfahren eingebrachten Anregungen
aller Beteiligten und bereits vorhandene Erkenntnisse (z.B. die Klimaanalyse
2009) werden fachlich betrachtet und in die städtebauliche Abwägung eingestellt,
soweit sie inhaltlich aus rechtlicher Sicht in dem Planverfahren überhaupt
bearbeitet werden können. Das bedingt häufig auch die Einholung von Gutachten. Die
so gewonnenen Erkenntnisse werden und wurden immer in den jeweiligen
Bauleitplanverfahren in der Begründung dargestellt. Die das Klima betreffenden
Aussagen sind in der Regel im Umweltteil der Begründung zu finden. Sie sind und
waren damit immer Teil der Abwägung und somit Grundlage des jeweiligen
Ratsbeschlusses.
Die erste Vorlage eines Bauleitplanes findet
in der Regel im Stadtentwicklungsausschuss statt, der in diesem ersten Schritt
darüber entscheidet, ob das Verfahren überhaupt begonnen wird. In der dazu
verfassten Sitzungsvorlage wird seitens der Verwaltung unter Bezugnahme der vorhandenen
Informationen eine erste Einschätzung vorgenommen.
Für die weiterführenden Betrachtungen z.B.
der klimatischen Auswirkungen müssen häufig projektbezogene externe Gutachten
eingeholt und „finanziert“ werden. So werden z.B. regelmäßig Boden- und
Entwässerungsgutachten erstellt, die klären, inwieweit und in welcher Form die
Regenwasserversickerung möglich ist, die wiederum bei Starkregenereignissen
eine Rolle spielt.
Im Falle der Bebauungspläne 62A, 2. Änderung
und 63A, 1. Änderung z.B. wurden auf Grund von Anregungen im Planungsprozess
weitere, über die Klimaanalyse 2009 hinausgehende, Stellungnahmen des Klimagutachters
eingeholt. Auch weitere fachspezifische Gutachten und Konzepte (z.B. für
Begrünungsmaßnahmen) müssen gegebenenfalls eingeholt werden, da sie eine
Grundvoraussetzung dafür sind, eine „fundierte“ Auswirkungsbeschreibung
vornehmen zu können.
Die Beauftragung und damit die Finanzierung
der Gutachten bedingt, sowohl bei städtischen als auch privaten Projekten, dass
das politische Gremium – unter dem Vorbehalt, dass durch die im folgenden
Planungsprozess erarbeiteten Untersuchungsergebnisse und Anregungen eine Umplanung
bzw. die Einstellung der Planung erfolgen kann – sein grundsätzliches
Einverständnis mit dem Planungsvorschlag signalisiert. Dieses Einverständnis
erfolgt regelmäßig direkt durch einen Aufstellungsbeschluss oder durch die
Beauftragung der Verwaltung, einen solchen auf Grund eines gestellten Antrages
vorzubereiten.
Es wird empfohlen, es bei der bisherigen
Vorgehensweise zu belassen und das Thema der Klimafolgeanpassung im Prozess des
Planverfahrens zu bearbeiten. Mit der Klimafolgeanpassung ist nicht nur eine
Entscheidung für oder gegen eine Bebauung gemeint, sondern sehr häufig auch das
„wie“ der Bebauung. Im Verlaufe des Planverfahrens können sich auch Details der
Planung ändern, wie die Gebäudehöhe oder -stellung, die Begrünung, die
Versickerung, etc. und so zu einer klimagerechteren Bebauung beitragen. Der
Klimaschutz und die Klimafolgeanpassung sind wichtige Ziele der
Stadtentwicklung, aber nicht die einzigen. Daher ist der offene, mit vielen
Beteiligten durchgeführte Planungsprozess, der mit seinen einzelnen Schritten
zu einer fachlich fundierten Abwägung der verschiedenen Ziele und Belange führt,
auch der geeignete Weg, klimatische Aspekte der Stadtplanung zu berücksichtigen.
gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin