Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Eintragung
des Gebäudes Kalstert 51 mit dem historischen Baumbestand in die Denkmalliste.
Erläuterungen und Begründungen:
Aufgrund eines
für das Gebäude Kalstert 51 eingereichten Abbruchantrags wurde das Gebäude
einschließlich des historischen Baumbestandes hinsichtlich seiner
Denkmaleigenschaft als Einzeldenkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) durch die Untere
Denkmalbehörde überprüft. Das Gebäude ist in der Aufstellung der noch
hinsichtlich eines möglichen Denkmalwertes zu untersuchenden Bauten aufgeführt.
Zur Feststellung
des Denkmalwertes fand daher am
09.08.2018 eine Innen- und Außenbesichtigung
des Gebäudes einschließlich dazugehörigen baumbestandenen Geländes durch
Mitarbeiter der Unteren Denkmalbehörde
und des LVR-Amtes für Denkmalpflege im
Rheinland – Abteilung Inventarisation – zusammen mit dem Antragsteller
des Abbruchantrages und dem Architekten für den geplanten Neubau statt.
Als Ergebnis der
Begehung und der Auswertung der historischen Recherchen durch die Untere
Denkmalbehörde wurde in der Denkmalkommission des LVR-Amtes für Denkmalpflege
im Rheinland der Denkmalwert des Gebäudes festgestellt.
Daher wurde die
damalige Eigentümerin des Gebäudes am 10.09.2018 von der Unteren Denkmalbehörde
über die beabsichtigte vorläufige Eintragung des Gebäudes einschließlich des
historischen Baumbestandes in die Denkmalliste gemäß § 4 Abs.1 DSchG NRW
unterrichtet.
Das Gebäude wurde
um 1900 als Café Restaurant Waldhaus mit Wohnnutzung im Obergeschoss erbaut.
Das Gebäude ist weitestgehend original erhalten. Sein Erscheinungsbild, die
Bauart und Ausstattung sind sehr qualitätsvoll und mit zahlreichen Details aus
der Entstehungszeit erhalten. Das Gelände fällt nach hinten zum Itterbach ab.
Hier ist ein historischer Baumbestand vorhanden, der mit zum Baudenkmal gehört.
Ortsgeschichtlich
repräsentiert das Gebäude die Randlage der ehemaligen Enklave im Wald, wovon
auch der Straßenname „Kaltstart“ (Kalbsschwanz) zeugt. Mit seinem alten
Baumbestand des ehemaligen Gastgartens an der Itter ist das Gebäude ein
anschauliches Beispiel für eine Waldgaststätte um 1900. Mit der Stadtwerdung
Hildens 1861 und der zunehmenden Industrialisierung im 19.Jh. wird aus der
ehemaligen Landgemeinde eine bürgerliche Stadt. Das Gebäude dokumentiert – neben seiner für seine Entstehungszeit
typischen Architektursprache und Bauweise – somit auch die Lebensweise zu
Anfang des 20.Jh., als die stark anwachsende Stadtbevölkerung sich gerne zur
Erholung auf das Land begab. An der Erhaltung des Gebäudes mit dem alten Baumbestand
besteht ein öffentliches Interesse, da es bedeutend für Städte und Siedlungen
ist. Für die Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche und städtebauliche
Gründe vor.
Zwischenzeitlich
wurde das Gebäude an einen Interessenten verkauft, der eine denkmalgerechte
Sanierung des Gebäudes plant. Erste Abstimmungsgespräche mit den
Denkmalbehörden haben bereits stattgefunden.
Das Gebäude steht
derzeit vorläufig unter Denkmalschutz. Aufgrund der gemäß § 4 DSchG NRW vom Gesetzgeber vorgesehenen Fristen ist
nunmehr die endgültige Eintragung des denkmalwerten Gebäudes mit seinem
historischen Baumbestand erforderlich.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin