Betreff
Eintragung des Gebäudes Kalstert 51 in die Denkmalliste
Vorlage
WP 14-20 SV 60/058
Aktenzeichen
1789-18-01
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Eintragung des Gebäudes Kalstert 51 mit dem historischen Baumbestand in die Denkmalliste.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Aufgrund eines für das Gebäude Kalstert 51 eingereichten Abbruchantrags wurde das Gebäude einschließlich des historischen Baumbestandes hinsichtlich seiner Denkmaleigenschaft als Einzeldenkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz  Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) durch die Untere Denkmalbehörde überprüft. Das Gebäude ist in der Aufstellung der noch hinsichtlich eines möglichen Denkmalwertes zu untersuchenden Bauten aufgeführt.

Zur Feststellung des Denkmalwertes fand daher  am 09.08.2018  eine Innen- und Außenbesichtigung des Gebäudes einschließlich dazugehörigen baumbestandenen Geländes durch Mitarbeiter der Unteren Denkmalbehörde  und des LVR-Amtes für Denkmalpflege im  Rheinland – Abteilung Inventarisation – zusammen mit dem Antragsteller des Abbruchantrages und dem Architekten für den geplanten Neubau statt.

 

Als Ergebnis der Begehung und der Auswertung der historischen Recherchen durch die Untere Denkmalbehörde wurde in der Denkmalkommission des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland der Denkmalwert des Gebäudes festgestellt.

 

Daher wurde die damalige Eigentümerin des Gebäudes am 10.09.2018 von der Unteren Denkmalbehörde über die beabsichtigte vorläufige Eintragung des Gebäudes einschließlich des historischen Baumbestandes in die Denkmalliste gemäß § 4 Abs.1 DSchG NRW unterrichtet.

 

Das Gebäude wurde um 1900 als Café Restaurant Waldhaus mit Wohnnutzung im Obergeschoss erbaut. Das Gebäude ist weitestgehend original erhalten. Sein Erscheinungsbild, die Bauart und Ausstattung sind sehr qualitätsvoll und mit zahlreichen Details aus der Entstehungszeit erhalten. Das Gelände fällt nach hinten zum Itterbach ab. Hier ist ein historischer Baumbestand vorhanden, der mit zum Baudenkmal gehört.

Ortsgeschichtlich repräsentiert das Gebäude die Randlage der ehemaligen Enklave im Wald, wovon auch der Straßenname „Kaltstart“ (Kalbsschwanz) zeugt. Mit seinem alten Baumbestand des ehemaligen Gastgartens an der Itter ist das Gebäude ein anschauliches Beispiel für eine Waldgaststätte um 1900. Mit der Stadtwerdung Hildens 1861 und der zunehmenden Industrialisierung im 19.Jh. wird aus der ehemaligen Landgemeinde eine bürgerliche Stadt. Das Gebäude dokumentiert  – neben seiner für seine Entstehungszeit typischen Architektursprache und Bauweise – somit auch die Lebensweise zu Anfang des 20.Jh., als die stark anwachsende Stadtbevölkerung sich gerne zur Erholung auf das Land begab. An der Erhaltung des Gebäudes mit dem alten Baumbestand besteht ein öffentliches Interesse, da es bedeutend für Städte und Siedlungen ist. Für die Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche und städtebauliche Gründe vor.

 

Zwischenzeitlich wurde das Gebäude an einen Interessenten verkauft, der eine denkmalgerechte Sanierung des Gebäudes plant. Erste Abstimmungsgespräche mit den Denkmalbehörden haben bereits stattgefunden.

Das Gebäude steht derzeit vorläufig unter Denkmalschutz. Aufgrund der gemäß § 4 DSchG NRW  vom Gesetzgeber vorgesehenen Fristen ist nunmehr die endgültige Eintragung des denkmalwerten Gebäudes mit seinem historischen Baumbestand  erforderlich.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin