Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung 2019 und Bericht über den Hildener Bürgerhaushalt
Vorlage
WP 14-20 SV 20/105
Aktenzeichen
II/20.1-En
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gegenüber dem vorgelegten Entwurf nachfolgende Änderungen (siehe Änderungslisten):

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem Beratungsergebnis die Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2022, fertig zu stellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.    Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht über den Hildener Bürgerhaushalt 2019 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

I) Allgemeines

 

Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2022, ist im Rat am 12.12.2018 eingebracht und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden.

Die Beratungen in den Fachausschüssen sind abgeschlossen und die entsprechenden Abstimmungsergebnisse sind in den Listen enthalten.

 

Die Änderungslisten sind folgendermaßen aufgebaut:

 

                      Liste 1

                        Auflistung der erledigten oder zurückgezogenen Anträge.

                       

                      Liste 2

                        Ansatzkorrekturen mit Verwaltungsvorschlägen.

 

                        Hinweis: Über die Liste 2 könnte ein globaler Beschluss gefasst werden.

 

                      Liste 3

Anträge der Fraktionen, Anträge Bürgerhaushalt und sonstige Anträge und Verwaltungsvorschläge, über die noch – im Einzelfall – abgestimmt werden muss.

 

Der Entwurf liegt mit seinen Anlagen seit dem 02.01.2019, während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Einwendungen von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.

 

 

II) Sonstiges

 

Um die Änderungsliste nicht zu „überfrachten“, wurden Positionen zu nachfolgenden Bereichen nicht mit aufgenommen, weil sie sich zwangläufig aus den Ergebnissen der Beratungen ergeben und Zahlen dementsprechend nicht vorab genannt werden können. Im Einzelnen sind dies:

 

  • Durch die Verschiebung von Investitionen, durch zusätzliche oder geänderte Volumen bei Investitionen ändern sich natürlich auch Abschreibungsbeträge und zu aktivierende Eigenleistungen.

 

  • Der gleiche Sachverhalt ergibt sich bei Änderungen von Zuweisungen und Zuschüssen, die als Sonderposten eingegeben und positiv abgeschrieben werden.

 

  • Ebenfalls ergibt sich die neue Höhe der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der Allgemeinen Rücklage (Projekte Albert-Schweitzer-Schule und Theodor-Heuss-Schule) erst nach Eingabe aller Veränderungen.

 

  • Nach dem Beratungsergebnis wird die neue Kreditermächtigung sowie die Zins- und Tilgungsleistungen berechnet und in den Haushaltsplan aufgenommen.

 

  • Die Höhe der Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Pensionslasten wird an die zur Verfügung stehenden Finanzmittel angepasst.

 

 

III) Befristung freiwilliger Maßnahmen auf 3 Jahre

 

Der Rat der Stadt Hilden hat am 06.04.2011 u. a. beschlossen, dass bei Anträgen bzw. Vorlagen über freiwillige Maßnahmen, die wiederkehrende städtische Leistungen über einen längeren Zeitraum vorsehen, bei der Beschlussfassung nur grundsätzlich eine Befristung auf maximal drei Jahre erfolgen kann. Eine Fortsetzung der städtischen Leistungen für diesen Zweck nach Ablauf von max. drei Jahren erfordert einen erneuten Beschluss des Rates im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2019.

 

Für folgende Maßnahmen läuft die Befristung zum 31.12.2018 aus:

 

Hinweis:          Die Aufwendungen für Zuschüsse sind jeweils in Zeile 15 des

                        Teilergebnisplanes enthalten (Transferaufwendungen).

 

Amt

Produkt

Empfänger

Verwendungszweck

Betrag in 2019

Beschluss

vom

50

050101

Senioren-arbeit

AWO,

Diakonisches Werk, Kath. Kirchengemeinde

Richtlinien zur Förderung der Nachbarschaftszentren

205.000 €

16.03.2016

50

050101

Senioren-arbeit

Hildener Senioren

Seniorenmesse

3.000 €

 

50

050201

Hilfe in besonderen Lebens-lagen

Freizeit-

gemeinschaft

Kontrakt

àFörderung von Inklusion und Integration von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Hilden

147.945 €

16.03.2016

50

050301

Hilfe zum Lebens-unterhalt

SKFM Hilden

Kontrakt

àSchuldner- und Verbraucherinsolvenz-beratung einschließlich Präventionsarbeit

83.100 €

16.03.2016

51

060101

Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren

DRK Familien-bildungswerk Hilden

Finanzierung des Sprachförderangebotes „Griffbereit“

10.400 €

16.03.2016

 

 

IV) Gute Schule 2020

 

Mit dem Haushaltsplan 2017 hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 22.03.2017 u. a. das Konzept zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ und über die dafür vom Land NRW eingeräumten Kreditkontingente in Höhe von 390.208 € p.a. beschlossen.

 

Eine Änderung des Programms für 2017 und die Maßnahmen für die Jahre 2018 bis 2020 (keine Veränderungen) hatte der Rat in seiner Sitzung am 21.03.2018 einstimmig beschlossen. Weitere Änderungen haben sich seitdem nicht ergeben.

 

 

V) Bericht über den Hildener Bürgerhaushalt 2019

 

Seit dem Jahr 2002 werden die Bürgerinnen und Bürger jährlich über die städtischen Finanzen informiert und an den Haushaltsplanberatungen beteiligt.

 

Auch im Haushaltsjahr 2019 fanden wieder zwei Haushaltstouren für interessierte Bürgerinnen und Bürger statt.  Die Haushaltstouren am 26.01.2019 waren über die verschiedensten Medien (Print, Online, Anschreiben) im Vorfeld bekannt gemacht worden.

 

Am 26.01.2019 sind dann 82 Hildener Bürgerinnen und Bürger mit zwei Bussen zu den verschiedenen Stationen in Hilden unterwegs gewesen:

 

Station 1:        Begrüßung und Einführung in den Haushalt 2019

Station 2:        Bauhof

Station 3:        Hauptgebäude Sekundarschule

Station 4:        Schulhof Helmholtz-Gymnasium

Station 5:        Neubau Kocks-Gebäude

Station 6:        Feuerwehr

 

Zum Abschluss wurde bei der Feuerwehr der vorher verteilte Fragebogen zum kommunalen Bürgerhaushalt eingesammelt. 80 % der Fragebögen wurden ausgefüllt zurückgegeben.

 

Die Altersspanne der Teilnehmerinnen und Teilnehmer lag zwischen 20 und 84 Jahren, das durchschnittliche Alter lag bei 64 Jahren.

 

40 % der angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind durch Zeitungsartikel auf die Veranstaltung aufmerksam geworden, 52 % durch das Einladungsschreiben, die restlichen 8 Prozent über weitere Informationsquellen.

 

61 % der Teilnehmer wohnen seit mehr als 10 Jahren bereits in Hilden.

 

Die Veranstaltung wurde in allen Kategorien (Idee, Verständlichkeit und generell) als sehr gut bewertet (77%, 75% und 69%).

 

Die Bürgerinnen und Bürger hatten auch die Möglichkeit, Vorschläge und Hinweise zu geben. Diese wurden – sofern sie den Haushalt der Stadt Hilden betreffen – in die Änderungsliste zum Haushaltsplan-Entwurf aufgenommen (Anträge B01 – B11) und können, mit den Stellungnahmen der Verwaltung, der Anlage entnommen werden.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den Abstimmungsergebnissen zur Änderungsliste.

Gez. Danscheidt