Beschlussvorschlag:
1.
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt gegenüber dem vorgelegten Entwurf nachfolgende
Änderungen (siehe Änderungslisten):
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, nach dem Beratungsergebnis die Haushaltssatzung 2019
mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und
Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2022, fertig zu stellen und dem Rat
zur Beschlussfassung vorzulegen.
3.
Der
Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht über den Hildener Bürgerhaushalt
2019 zur Kenntnis.
Erläuterungen
und Begründungen:
I) Allgemeines
Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2022, ist im Rat am 12.12.2018 eingebracht und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden.
Die Beratungen in den Fachausschüssen sind abgeschlossen und die entsprechenden Abstimmungsergebnisse sind in den Listen enthalten.
Die Änderungslisten sind folgendermaßen aufgebaut:
● Liste 1
Auflistung der erledigten oder zurückgezogenen Anträge.
● Liste 2
Ansatzkorrekturen mit Verwaltungsvorschlägen.
Hinweis: Über die Liste 2 könnte ein globaler Beschluss gefasst werden.
● Liste 3
Anträge der Fraktionen, Anträge Bürgerhaushalt und sonstige Anträge und Verwaltungsvorschläge, über die noch – im Einzelfall – abgestimmt werden muss.
Der Entwurf liegt mit seinen Anlagen seit dem 02.01.2019, während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Einwendungen von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.
II) Sonstiges
Um die Änderungsliste nicht zu „überfrachten“, wurden Positionen zu nachfolgenden Bereichen nicht mit aufgenommen, weil sie sich zwangläufig aus den Ergebnissen der Beratungen ergeben und Zahlen dementsprechend nicht vorab genannt werden können. Im Einzelnen sind dies:
- Durch die Verschiebung von Investitionen, durch zusätzliche oder geänderte Volumen bei Investitionen ändern sich natürlich auch Abschreibungsbeträge und zu aktivierende Eigenleistungen.
- Der gleiche Sachverhalt ergibt sich bei Änderungen von Zuweisungen und Zuschüssen, die als Sonderposten eingegeben und positiv abgeschrieben werden.
- Ebenfalls ergibt sich die neue Höhe der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der Allgemeinen Rücklage (Projekte Albert-Schweitzer-Schule und Theodor-Heuss-Schule) erst nach Eingabe aller Veränderungen.
- Nach dem Beratungsergebnis wird die neue Kreditermächtigung sowie die Zins- und Tilgungsleistungen berechnet und in den Haushaltsplan aufgenommen.
- Die Höhe der Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Pensionslasten wird an die zur Verfügung stehenden Finanzmittel angepasst.
III) Befristung freiwilliger Maßnahmen auf
3 Jahre
Der Rat der Stadt
Hilden hat am 06.04.2011 u. a. beschlossen, dass bei Anträgen bzw. Vorlagen
über freiwillige Maßnahmen, die wiederkehrende städtische Leistungen über einen
längeren Zeitraum vorsehen, bei der Beschlussfassung nur grundsätzlich eine
Befristung auf maximal drei Jahre erfolgen kann. Eine Fortsetzung der städtischen
Leistungen für diesen Zweck nach Ablauf von max. drei Jahren erfordert einen
erneuten Beschluss des Rates im Rahmen der Beschlussfassung der
Haushaltssatzung 2019.
Für folgende
Maßnahmen läuft die Befristung zum 31.12.2018 aus:
Hinweis: Die Aufwendungen für Zuschüsse sind
jeweils in Zeile 15 des
Teilergebnisplanes
enthalten (Transferaufwendungen).
Amt |
Produkt |
Empfänger |
Verwendungszweck |
Betrag in 2019 |
Beschluss vom |
50 |
050101 Senioren-arbeit |
AWO, Diakonisches Werk, Kath. Kirchengemeinde |
Richtlinien zur Förderung der Nachbarschaftszentren |
205.000 € |
16.03.2016 |
50 |
050101 Senioren-arbeit |
Hildener Senioren |
Seniorenmesse |
3.000 € |
|
50 |
050201 Hilfe in besonderen Lebens-lagen |
Freizeit- gemeinschaft |
Kontrakt àFörderung von
Inklusion und Integration von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Hilden |
147.945 € |
16.03.2016 |
50 |
050301 Hilfe zum Lebens-unterhalt |
SKFM Hilden |
Kontrakt àSchuldner- und
Verbraucherinsolvenz-beratung einschließlich Präventionsarbeit |
83.100 € |
16.03.2016 |
51 |
060101 Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren |
DRK Familien-bildungswerk Hilden |
Finanzierung des Sprachförderangebotes „Griffbereit“ |
10.400 € |
16.03.2016 |
IV) Gute Schule 2020
Mit dem Haushaltsplan 2017 hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 22.03.2017 u. a. das Konzept zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ und über die dafür vom Land NRW eingeräumten Kreditkontingente in Höhe von 390.208 € p.a. beschlossen.
Eine Änderung des Programms für 2017 und die Maßnahmen für die Jahre 2018 bis 2020 (keine Veränderungen) hatte der Rat in seiner Sitzung am 21.03.2018 einstimmig beschlossen. Weitere Änderungen haben sich seitdem nicht ergeben.
V) Bericht über den Hildener Bürgerhaushalt 2019
Seit dem Jahr 2002 werden die Bürgerinnen und Bürger jährlich über die städtischen Finanzen informiert und an den Haushaltsplanberatungen beteiligt.
Auch im Haushaltsjahr 2019 fanden wieder zwei Haushaltstouren für interessierte Bürgerinnen und Bürger statt. Die Haushaltstouren am 26.01.2019 waren über die verschiedensten Medien (Print, Online, Anschreiben) im Vorfeld bekannt gemacht worden.
Am 26.01.2019 sind dann 82 Hildener Bürgerinnen und Bürger mit zwei Bussen zu den verschiedenen Stationen in Hilden unterwegs gewesen:
Station 1: Begrüßung und Einführung in den Haushalt 2019
Station 2: Bauhof
Station 3: Hauptgebäude Sekundarschule
Station 4: Schulhof Helmholtz-Gymnasium
Station 5: Neubau Kocks-Gebäude
Station 6: Feuerwehr
Zum Abschluss wurde bei der Feuerwehr der vorher verteilte Fragebogen zum kommunalen Bürgerhaushalt eingesammelt. 80 % der Fragebögen wurden ausgefüllt zurückgegeben.
Die Altersspanne der Teilnehmerinnen und Teilnehmer lag zwischen 20 und 84 Jahren, das durchschnittliche Alter lag bei 64 Jahren.
40 % der angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind durch Zeitungsartikel auf die Veranstaltung aufmerksam geworden, 52 % durch das Einladungsschreiben, die restlichen 8 Prozent über weitere Informationsquellen.
61 % der Teilnehmer wohnen seit mehr als 10 Jahren bereits in Hilden.
Die Veranstaltung wurde in allen Kategorien (Idee, Verständlichkeit und generell) als sehr gut bewertet (77%, 75% und 69%).
Die Bürgerinnen und Bürger hatten auch die Möglichkeit, Vorschläge und Hinweise zu geben. Diese wurden – sofern sie den Haushalt der Stadt Hilden betreffen – in die Änderungsliste zum Haushaltsplan-Entwurf aufgenommen (Anträge B01 – B11) und können, mit den Stellungnahmen der Verwaltung, der Anlage entnommen werden.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich
aus den Abstimmungsergebnissen zur Änderungsliste. Gez.
Danscheidt |
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