Betreff
Bestellung der Schriftführung im Haupt-und Finanzausschuss
Vorlage
WP 14-20 SV 01/123
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt Frau Sonja Ockenfeld gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Schriftführerin.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Gem. § 58, Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird von dem /der Ausschussvorsitzenden und einem/r vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer/in unterzeichnet.

 

Der bisherige Schriftführer, Herr Tobias Schlusche, ist nicht mehr im Team Bürgermeisterbüro tätig. Frau Ockenfeld hat die Nachfolge für Herrn Schlusche im Bereich der Geschäftsstelle Rat übernommen. Sie soll die Schriftführung im Haupt- und Finanzausschuss übernehmen. Frau Schwenger bleibt stellvertretende Schriftführerin.

 

Gez. Birgit Alkenings