Betreff
Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei
Vorlage
WP 04-09 SV 41/036
Aktenzeichen
III/41 - Bü -Bf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Kulturausschluss und im Haupt- und Finanzausschuss die als Anlage 1 beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung (7. Nachtrag) für die Stadtbücherei Hilden zum 15.04.2006.“

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Für die mit 6. Nachtrag zum 1.5.2004 zuletzt geänderte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Hilden ergibt sich aus mehreren Gründen Änderungsbedarf:

 

Befreiung vom Jahresentgelt für neue Benutzergruppen

 

             -      für Inhaberinnen und Inhaber des Ehrenamtspasses

 

-          für den Personenkreis, der nach dem SGBII und SGB XII Leistungen erhält (bislang: Hildener Sozialhilfeempfänger)

 

 

Eingefügt wird daher bei § 9 Höhe der Entgelte Abs. 1

 

Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen nach dem SGB II und SGB XII mit Wohnsitz in Hilden

und Inhaberinnen und Inhaber des Ehrenamtspasses                                                 entgeltfrei

     

 

Einführung der Familienkarte

 

Der bereits bestehende Familientarif wird von 22,- € auf 16,-€ gesenkt (siehe § 9 Abs.4).

 

Einführung der Entgeltpflicht für Spielfilm- und Musik-DVDs

 

Zur Erhöhung der Einnahmen aus Entgelten wird vorgeschlagen, für Spielfilme und Musik auf DVD ein Entgelt von 1,--€ pro Leihperiode (14 Tage) neu einzuführen. Medien für Kinder bis 12 Jahre  und zur Sachinformation bleiben hiervon unberührt. Das Entgelt führt zu einer geschätzten Mehreinnahme von 8.000,-€ im Jahr 2006.

 

§ 9  13. Entgelt pro Spielfilm-DVD und Musik-DVD je Leihperiode                               1,-€

 

 

                  Verlagerung und Integration der Artothek in die Stadtbücherei 

                 

Die Verlagerung und Integration der Artothek in die Stadtbücherei ist in der Realisation. Entsprechend ist es erforderlich, die bisher geltende Benutzungsordnung für die Artothek, die für den Betrieb im Haus Hofstraße und für die Kinderartothek im Museum galt, zu entflechten und die Ausleihe von Exponaten in die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbücherei so zu integrieren, dass eine passgenaue organisatorische Einbindung möglich ist.

 

Mit einer veränderten Entgeltstruktur wird der Tatsache Rechnung getragen, dass das Angebot jetzt unbegrenzt für alle Personen auch außerhalb des Kreises Mettmann gilt, deutlich attraktiviert und besser zugänglich ist.

 

Die erwartete und erwünschte stärkere Nutzung wird allerdings auch höheren Verschleiß zur Folge haben. (In Abstimmung mit dem Amt für Finanzservice ist für 2006 vorgesehen, die Haushaltsstellen der Artothek mit angepassten Ansätzen bestehen zu lassen. Aufgrund der anstehenden grundlegenden Änderungen in der Darstellung des Haushalts soll 2006 keine Integration mehr in das Budget der Stadtbücherei vorgenommen werden).

 

 

 

Als Entgelt für dieses besondere Angebot der Stadtbücherei wird daher 2,50 € pro Exponat und Leihperiode vorgeschlagen (zuvor kostenfrei). Die erforderliche Versicherung soll auf 5,--€ (zuvor 2,50 €) festgesetzt werden. Sofern Interessierte nicht über einen Leseausweis der Stadtbücherei verfügen, besteht die Möglichkeit zum Ausstellen einer Tages-Ausleihkarte zum Preis von 2,50 €.

 

Für das Entleihen der Exponate ist es erforderlich, einige spezielle Regelungen als neuen § 10                                                                                                                                                                        hinzuzufügen. Inhalt und Formulierungen sind aus der bisherigen Benutzungsordnung für die Artothek übernommen.

Ebenfalls ergänzt wurden in § 9 die für das Entleihen von Exponaten zuvor erläuterten Entgelte.

 

§9  Höhe der Entgelte

 

14. Entgelt pro Objekt und Leihperiode aus der Artothek                            2,50 €

15. anteilige Versicherung pro entliehenem Objekt  aus der Artothek                    5,-- 

 

§ 10 Artothek

 

(1)   Die Artothek ist Teil der Stadtbücherei.

(2)   Die Kunstwerke (Exponate) werden von der Stadt angekauft, aus der städtischen Kunstsammlung entnommen und der Artothek zur Verfügung gestellt. Der Artothekenbestand wird durch Leihgaben Hildener Kunstschaffender, die auf zwei Jahre begrenzt und verkäuflich sind, erweitert. Die Abwicklung des Ankaufs geschieht direkt zwischen den Kunstschaffenden und den am kauf interessierten Personen.

(3)   Die Leihfrist beträgt 3 Monate. Eine einmalige Verlängerung ist möglich und gilt als erneute Ausleihe.

(4)   Die Kunstwerke sind durch die Stadt Hilden versichert. Beim Entleihen fällt eine anteilige Versicherungsgebühr nach §9 Abs. 14 und 15 an.

(5)   Die Versicherung umfasst nicht die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schäden, für die die Versicherung nicht eintritt, gehen zu Lasten der entleihenden Person. Die Versicherung setzt voraus, dass die entleihende Person die im Umgang mit Kunstobjekten erforderliche Sorgfalt und die in der Benutzungsordnung genannten Auflagen beachtet.

(6)   Bei Schadensersatzansprüchen wird der Verkehrswert angesetzt.

(7)   Die ausgeliehenen Kunstwerke müssen in der Verpackung zurückgegeben werden, in der sie der entleihenden Person übergeben worden sind.

(8)   Im übrigen finden für die ausleihbaren Exponate die für Medien geltenden Regeln entsprechend Anwendung.

 

 

Der bisherige §10 wird jetzt zu §11.

 

Die Verwaltung bittet um Zustimmung für die als Anlage 1 beigefügte neue Fassung (7. Nachtrag) der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei.

 

 

 

 

Günter Scheib

     

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                              3431.1100

                                   3520.1100

Bezeichnung:

Benutzungsgebühren Artothek

Benutzungsgebühren u. sonst. Einnahmen (Stadtbücherei)

Mehreinnahmen               500,-€

                                      8.000,-€

                                              

vorgesehen im

VWHH

 

Haushaltsjahr 2006

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer