Betreff
Antrag der CDU-Fraktion im Ausschuss für Schule und Sport vom 08.11.2018 - Bewerbung beim Sportstättensanierungsprogramm "Moderne Sportstätte 2022"
Vorlage
WP 14-20 SV 51/249
Aktenzeichen
III / SEi
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Landesregierung hat angekündigt, dass zur Sanierung von Sportstätten ein Förderprogramm von 300 Mio € aufgelegt wird. Die CDU Fraktion ist sich durchaus der schwierigen Finanzsituation der Stadt bewusst. Vor diesem Hintergrund macht es in den Augen der CDU Fraktion Sinn, sich hier frühzeitig um Fördergelder zu bewerben. Die CDU denkt hier an die Sanierung der beiden Kunstrasenplätze und auch an die Sanierung des Kabinentraktes bei der SpVgg 05/06.


Antragstext:

 

Die CDU Fraktion Hilden beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, sich direkt nach Festlegung der Förderrichtlinien um eine Förderung für Hildener Projekte aus dem neu aufgelegten Sportstättensanierungsprogramm des Landes NRW zu bewerben.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat sich Ende letzten Jahres intensiv mit Fördermöglichkeiten für den Sportstättenbau auseinandergesetzt und die Fraktionen per Mail über den Sachstand informiert.

 

Im Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ werden schwerpunktmäßig die Sportstätten der Sportvereine und Sportverbände in den Förderfokus genommen. Begründet wird diese Entscheidung mit der kommunalen Förderung über die Sportpauschale und dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz. Da die Stadt Hilden keine Schlüsselzuweisungen erhalten hat, wird sie nicht über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz bedient. Die Sportpauschale in Höhe von ca. 157.000,-wird zweckgebunden für die Sanierung und den Bau von vereinseigenen und kommunalen Sportstätten in Hilden eingesetzt. Es wird aber möglich sein, dass Sportverein und Sportverbände nicht nur Förderanträge für Sportstätten, die in ihrem Eigentum stehen, stellen, sondern auch für solche, die langfristig von den Kommunen gemietet oder gepachtet sind.

 

Aktuell liegen für dieses Förderprogramm noch keine definitiven Ausführungsbestimmungen vor. Nach Rücksprache mit dem LandesSportBund NRW und der Staatskanzlei NRW ist damit frühestens im zweiten Quartal 2019 zu rechnen.

 

Die Verwaltung wird danach die Fördermöglichkeit prüfen und sich ggf. bewerben.

 

 

gez.

Birgit Alkenings