Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sportausschuss nimmt die Zustimmung der Schulkonferenz der „GGS Wilhelm-Hüls-Schule“ und des Schulträgers sowie die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf, die Rektorenstelle an der „GGS Wilhelm-Hüls-Schule“ mit Herrn Tobias Schmeltzer zu besetzen, zur Kenntnis
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Wechsel von
Frau Heike Keding auf die Rektorenstelle des Grundschulverbundes GGS „Im
Kalstert“ war die Rektorenstelle der „GGS Wilhelm-Hüls-Schule“ vakant.
Die für das
Besetzungsverfahren zuständige Bezirksregierung Düsseldorf hat daher die Stelle
ausgeschrieben und mit Schreiben vom 12.11.2018 mitgeteilt, dass ein Bewerber
das Anforderungsprofil erfüllt und gemäß § 61 Abs. 6 Satz 2 SchulG NRW für die
Leitung einer Schule erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen
hat.
Die
Auswahlentscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf nach dem Prinzip der
Bestenauslese hat ergeben, die Rektorenstelle an der „GGS Wilhelm-Hüls-Schule“
mit Herrn Tobias Schmeltzer, derzeit abgeordnet an eine Grundschule in
Duisburg, zu besetzen.
Durch das 12.
Schuländerungsgesetz hat sich das Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstellen
dahingehend geändert, dass Schulkonferenz und Schulträger im Wege einer Anhörung
am Besetzungsverfahren teilnehmen. Das neue Verfahren und die Handhabung für
die Besetzung von Schulleitungsstellen in Hilden ist dem Ausschuss mit der
Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 51/111 erläutert worden und anschließend durch den
Rat beschlossen worden.
Die
Schulkonferenz hat sich auf Ihrer Sitzung vom 26.11.2018 einstimmig für Herrn
Schmeltzer ausgesprochen. Das Gremium aus der Vorsitzenden des Schul- und
Sportausschusses, dem stellv. Vorsitzenden des Ausschusses und dem
Schuldezernenten hat sich ebenfalls einstimmig für den Kandidaten
ausgesprochen. Beide Gremien haben ihr Ergebnis innerhalb der Achtwochenfrist
der Bezirksregierung Düsseldorf mitgeteilt.
Die
Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 17.01.2019 mitgeteilt, das Schulamt des
Kreises Mettmann zu bitten, Herrn Tobias Schmeltzer mit Wirkung vom 01.02.2019
zu versetzen. Alternativ ist auch eine Abordnung von einigen Stunden an die
„GGS Wilhelm-Hüls-Schule“ denkbar.
Die letztendliche
Entscheidung des Schulamtes des Kreises Mettmann steht noch aus.
gez.
Birgit Alkenings