Betreff
Ablauf- und Beteiligungsplan Kinder- und Jugendförderplanverfahren 2020- 2025
Vorlage
WP 14-20 SV 51/246
Aktenzeichen
III/51 Scha
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Ablauf- und Beteiligungsplan Kinder- und Jugendförderplanverfahren 2020-2025 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der aktuelle 3. Hildener  Kinder- und Jugendförderplan wurde am 05.02.2015 im Jugendhilfeausschuss verabschiedet (WP 14-20 SV 51/052). Im Vorfeld fand ein umfangreiches Beteiligungsverfahren statt, in dem ein inhaltlich und strukturell hoch qualifiziertes Konzept für die Kinder- und Jugendarbeit in Hilden gemeinsam mit den Trägern und Fachkräften entwickelt wurde. 2020 soll der 4. Hildener Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum 2020 bis 2025 verabschiedet werden.

 

 

Gesamt- und Planungsverantwortung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für eine effektive Kinder- und Jugendhilfeinfrastruktur

 

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (§1,1 SGB VIII). Das Kinder- und Jugendhilfegesetz definiert hierfür eine Vielzahl von Leistungen, wie u.a.  Förderung der Erziehung in der Familie, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege, Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe tragen die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung dafür, dass „die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen“ und „eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung nach Maßgabe von § 79a erfolgt.“ (§79, 2, Nr.1 und 2 SGB VIII). Ziel ist, dass „ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist...“ (§80, 2, Nr. 2 SGB VIII).

 

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung

1.   „den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,

2.   den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und

3.   die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen …“ (§80, 1 SGB VIII).

 

Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind in allen Phasen der Planung frühzeitig zu beteiligen. (§ §79, 3 SGB VIII)

 

 

Das Planungsinstrument des Kinder- und Jugendförderplans

 

In welcher Form die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ihrer Planungsverantwortung ausüben, ist überwiegend nicht standardisiert. Eine Ausnahme hiervon stellt der Leistungsbereich Jugendarbeit, Förderung der Jugendverbände, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§§11 -14 SGB VIII) dar. Durch das dritte Gesetze zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG - KJFöG) wurde für die vorgenannten Leistungsbereiche in NRW der Kinder- und Jugendförderplan implementiert. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe sind danach verpflichtet regelmäßig einen Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum einer Legislaturperiode aufzustellen und fortzuschreiben. Im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans NRW wird der Umfang und die Vergabekriterien für die Fördermittel für die Leistungsbereiche §§ 11- 14 SGB VIII definiert. In Hilden wurde der erste Kinder- und Jugendförderplan am 14.06.2006 vom Jugendhilfeausschuss verabschiedet (WP 04-09 51/130).

 

 

Rückblick dritter Hildener Kinder- und Jugendförderplan 2015 -2020

 

Der 3. Hildener Kinder- und Jugendförderplan wurde in enger Kooperation zwischen dem Bildungs- und Planungsbüro (BuP) und dem Sachgebiet Jugendförderung  im Zeitraum Januar 2013 bis Januar 2015 erstellt. Begleitet wurde der Prozess durch eine vielschichtige Gremienstruktur zur Absicherung einer umfangreichen Beteiligung der Träger und Fachkräfte. Zusätzlich wurde eine umfängliche Befragung aller Schüler an den weiterführenden Schulen im Sommer 2013 durchgeführt.

 

Der Hildener Kinder- und Jugendförderplan hat sich seit seinem ersten Erscheinen im Jahre 2006 kontinuierlich von einer reinen Bestandsaufnahme zu einem strategischen Instrument weiterentwickelt. Mit dem 3. Kinder- und Jugendförderplan wurde vor allem eine differenzierte Maßnahmenplanung inklusive Finanzplanung eingeführt. Thematische Schwerpunkte waren die Vernetzung der Jugendförderung mit den Schulen im Rahmen der Bildungspartnerschaften und die Qualitätsentwicklung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Ein ausführlicher Katalog neuer Qualitätskriterien wurde ausgehandelt und in Form einer Absichtserklärung von allen Trägern unterschrieben. Ein einheitliches Kontraktmanagement mit neuer Kontraktgestaltung, eine verbindliche Kommunikationsstruktur auf Grundlage jährlicher Ziel- und Strukturvereinbarungen und ein aufeinander abgestimmtes Berichtswesen wurden vereinbart. Mit seiner Konzentration auf die Kooperationen im Grundschulbereich fokussierte der dritte Kinder- und Jugendförderplan stärker auf die Zielgruppe der (älteren) Grundschulkinder und der 10-14 Jährigen als  Hauptzielgruppe der offenen Türen und Freizeitangebote.

 

Im Rahmen der Diskussion des letzten Kinder- und Jugendförderplans wurde daher der Wunsch geäußert, dass der kommende Plan auch stärker die älteren Jugendlichen in den Blick nimmt.

 

Der 3. Hildener Kinder- und Jugendförderplans ist so angelegt, dass die verabredeten Maßnahmen kontinuierlich gemeinsam zwischen den Einrichtungen und der Stadtverwaltung überprüft und fortgeschrieben werden sollen. Hierdurch wird der Kinder- und Jugendförderplan zu einem fortlaufenden Instrument der gemeinsamen Qualitätsentwicklung. Die Praxis zeigte, dass zwar kontinuierlich ein Austausch stattfand, die angedachten expliziten Qualitätsdialoge u.a. aufgrund von Personalvakanzen und –wechseln jedoch nicht immer umgesetzt wurden. Bei der Planung des zukünftigen Kinder- und Jugendförderplans soll dies thematisiert und nach gemeinsamen Lösungsansätzen gesucht werden.  

 

Der 3. Hildener Kinder- und Jugendförderplan stellt damit insgesamt  eine sehr gelungen Weiterentwicklung und Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans in Hilden dar. Der 3. Hildener Kinder- und Jugendförderplan fand auch überörtlich Beachtung. Der Landesjugendring NRW wertete 2016 die Kinder- und Förderpläne aller 186 Jugendämter in NRW aus. Die beste Bewertung aller Kinder- und Jugendförderpläne in NRW erhielt Hilden mit zwölf von zwölf möglichen Punkten. In besondere Weise wurden die Bereiche Evaluierung, Zusammenwirken von Jugendhilfe und Schule und Finanzplanung als Best Practice Beispiele hervorgehoben.

 

 

Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW 2018 -2022

 

Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan NRW wurde am 07.08.2018 von der Landesregierung beschlossen. Die Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan NRW  traten per Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration am 5. November 2018 in Kraft. Die Fördersumme für 2018 stieg gegenüber dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW 2013 -2017 um 9,15% von 109,2 Mio. EUR auf 120,2 Mio. Euro.  Die Fördersumme teilt sich auf in 82% Infrastrukturförderung (99.135.794€) und 18% Projektförderung (21.089.996€).

 

 

Angelehnt an  Dr. Tilman Graf, Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW

 

Ergänzend zu der deutlichen Steigerung  der Jahresansätze wurde mit dem neuen Kinder- und Jugendförderplan NRW erstmals auch eine jährliche Dynamisierung der Fördersumme ab 2019 eingeführt, d.h. die Fördersumme wird entsprechend den Kostensteigerungen angepasst.   „Die jährliche Dynamisierung des Kinder- und Jugendförderplans ab dem Haushaltsjahr 2019 ermittelt sich zu 8 von 10 Teilen aus der Tarifsteigerung des TV-L (West) und zu 2 von 10 Teilen aus der Verbraucherpreisentwicklung für Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe gemäß des Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes. Zugrunde gelegt werden im Jahr der Haushaltsaufstellung die jeweils aktuellsten vorliegenden Daten.“ (Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW, S. 5). Insgesamt wurden damit die Finanzmittel für diesen Leistungsbereich deutlich gesteigert.

 

Die bisherigen 10 Förderbereiche wurden auf sechs Förderbereiche mit folgenden Zielsetzungen komprimiert:

  1. Infrastruktur zukunftssicher gestalten
  2. Junge Menschen verstärkt an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen (Einmischende Jugendpolitik/Beteiligung/Mitbestimmung; Demokratisch, politische- und Wertebildung/Gedenkstättenfahrten)
  3. Jugendförderung zukunftssicher gestalten (Digitalisierung in der Kinder- und Jugendförderung/Jugendmedienarbeit; Demografie/ländlicher Raum/regionale Anforderungen;  Besondere Maßnahmen und Projekte; Forschung in der Kinder- und Jugendhilfe)
  4. Vielfalt fördern und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken (Teilhabe junger Menschen mit Zuwanderungserfahrung/ mit Behinderung/ mit Benachteiligungslagen stärken; Geschlechtsreflektierende Angebote; Angebote für junge LSBTI* Menschen)
  5. Kinder und Jugendliche stark machen (Kinder- und Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften; Internationale Jugendarbeit; Bildung für nachhaltige Entwicklung; Kulturelle Jugendarbeit)
  6. Chancen durch Bildung gerechter gestalten (Präventive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe)

 

Die Förderbereiche bilden ein recht umfassendes Bild von den aktuellen und sich abzeichnenden  gesellschaftlichen Herausforderungen ab. Diese Entwicklungen stellen sowohl Chancen als auch Risiken für die zukünftige gesellschaftliche Entwicklung als auch für das individuelle gesunde Aufwachsen dar. Deutlich wird hier, dass die Leistungen der Jugendarbeit, der Förderung der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischeren Kinder- und Jugendschutzes (§§11 -14 SGB VIII) zukunftsweisende Investitionen in die nachwachsende Generation darstellen.

 

 

Vierter Hildener Kinder- und Jugendförderplan 2020 -2025

 

Der 4. Hildener Kinder- und Jugendförderplan 2020 -2025 soll 2020 dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden. In der Ablaufplanung zur Erstellung des Plans sind u.a. folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:

 

-         Das bewährte Raster des Kinder- und Jugendförderplans (Leistungsprofile, Maßnahmen Planung und Finanzplanung)  soll fortgeführt werden.

-         Zur Sicherstellung der Beteiligung der Träger und Fachkräfte sollen bewährte Gremien aus der letzten Phase wieder eingesetzt bzw. eingebunden werden.

-         Grundlage für die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans ist die gemeinsame Evaluation der verabredeten Maßnahmen.

-         Die Erfahrungen aus dem letzten Kinder- und Jugendförderplan sind gemeinsam zu reflektieren und falls notwendig entsprechende Optimierungen vorzunehmen.

-         Zur Sicherstellung der Beteiligung soll die Prozessplanung gemeinsam konkretisiert werden.

-         Die Beteiligung von Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden ist als kontinuierliches Prozesselement abzusichern.

 

Für den Kinder- und Jugendförderplan 2020 – 2025 zeichnen sich bislang folgende Schwerpunkte ab:

 

Kinder- und Jugendnetzwerk 10plus (Schwerpunkt ältere Kinder, Jugendliche und Heranwachsende Ü10)

Die Leistungen nach §§11 -14 SGB VIII stellen nur einen Ausschnitt des komplexen Leistungskataloges des Kinder- und Jugendhilfegesetzes dar. Erst das funktionierende Zusammenspiel der Leistungsbereiche untereinander und mit angrenzenden Leistungsbereichen (wie Gesundheitshilfe, Jobcenter, Arbeitsamt, Sportbüro, Stadtentwicklung ...) führt zu einer effektiven und effizienten Unterstützungsstruktur für das gesunde Aufwachsen Hilden. Dieses zu entwickeln und sicherzustellen, ist die zentrale Aufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers, die sich aus der Gesamtplanungsverantwortung nach §§ 79, 79a und 80 SGB VIII ergibt. Hieraus folgt, dass im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes auch das Zusammenspiel der Leistungen analysiert und Ansätze für eine weitere Optimierung der Netzwerke und Prozessabsprachen identifiziert werden sollen.

 

Die Analyse und Weiterentwicklung von Netzwerkansätzen soll sich auf die Zielgruppe 10plus konzentrieren. Diese Schwerpunktsetzung bietet sich an, da der neue Familienbericht  auf die Zielgruppe der  - 10 jährigen fokussiert und in der Diskussion des aktuellen Hildener Kinder- und Jugendförderplans, wie zuvor bereits dargestellt, der Wunsch geäußert wurde, auch die Zielgruppe der Jugendlichen und Heranwachsen stärker in den Blick zu nehmen.

 

 

Kontinuierliche Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden und Eltern an der Weiterentwicklung der Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Die Beteiligung von jungen Menschen und Eltern ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Umsetzung in der Praxis ist herausforderungsvoll. Es sollen möglichst viele junge Menschen eingebunden werden, die gleichzeitig einen repräsentativen Querschnitt der unterschiedlichen sozialen Gruppen darstellen. Interessen und Lebensformen unterliegen einem schnellen Wandel.  Einen Zeitraum von fünf Jahren angemessen zu beplanen ist schwierig. Zielsetzung ist daher, Partizipationsformen zu entwickeln, die eine Einbeziehung der Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden als kontinuierliches Element des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Fortschreibungsprozesses sicherstellen.  Dies bedeutet insbesondere, dass die Einbeziehung auch nach der Aufstellung des Kinder- und Jugendförderplans niederfrequent, z.B. jährlich, erfolgt. Entsprechende Beteiligungsformen  sollen gemeinsam entwickelt werden.

 

Digitalisierung

Die fortschreitende Digitalisierung stellt auch für die Kinder- und Jugendhilfe eine zentrale Herausforderung dar. Im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit stellen sich u.a. Fragen danach, wie junge Menschen und Eltern vorbereitet werden können, um mit den neuen Chancen und Risiken der Digitalisierung adäquat umzugehen und inwieweit der Einsatz digitaler Kommunikations-und Informationswege in der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt werden kann.

 

Integrierter Planungsansatz

Für die Abstimmung der Leistungen und Prozesse sollen die Planungen in anderen relevanten Arbeitsbereichen (z.B. Stadtentwicklungsplanung, Schulentwicklungsplanung, Kulturamt und Sportbüro) systematisch, im Sinne eines integrierten Planungsansatzes, einbezogen werden. Hierzu wird eine begleitende Fachgruppe mit Vertretern angrenzender Planungsbereiche eingerichtet.

 

 

 

Ablaufplanung

Vierter Hildener Kinder- und Jugendförderplan 2020 -2025

 

Die Ablaufplanung für den kommenden Kinder- und Jugendförderplan wird in zwei Phasen gegliedert. In den ersten beiden Phasen wird die Projekt- und Beteiligungsplanung vorbereitet und gemeinsam abgestimmt. Aufbauend auf den Ergebnissen werden die darauf folgenden Ablaufphasen konkretisiert. Die grob benannten Phasen 3 -5 sind insofern erstmal nur grobe Einteilungen, die sich immer weiteren Prozess noch verändern können. 

 

1. Phase

Vorbereitungsphase (Oktober 2018 – Februar 2019)

 

Zielsetzung der ersten Phase ist die Sichtung der aktuellen Situation, die erste Sondierung von Wünschen und möglichen Handlungsbedarfen.

 

Seit Oktober 2018 werden Informationsgespräche mit den Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), den Fachkräften der Einrichtungen und den Schulsozialarbeitern geführt.  Vorgespräche fanden auch mit Koordinatorinnen des Kinder- und des Jugendparlaments statt. Im Januar/ Februar 2019 werden Daten zur relevanten Entwicklungen in Hilden gesammelt und ein Auswertungsraster für die Evaluation der Maßnahmen erstellt.

 

2. Phase

Evaluation des KJFP 2015-2020, Gemeinsame Projekt- und Beteiligungsplanung für den KJFP 2020-2025

 

Zielsetzung der 2. Phase ist eine abgestimmte Projekt- und Beteiligungsplanung zur Erstellung des neuen Kinder- und Jugendförderplanes bis Mitte 2020. Der Projekt-  und Beteiligungsplan soll im Juni 2019 fertiggestellt werden. In der zweiten Phase werden die zeitlichen und           inhaltlichen Prozessschritte der Projekt- und Beteiligungsplanung gemeinsam konkretisiert.

 

In dieser Phase erfolgt auch die Evaluation der Maßnahmen des KJFP 2015 -2020 in den Bereichen Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Jugendsozialarbeit, Offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit gemeinsam mit Trägern und Fachkräften.  In diesem Kontext werden auch die Erfahrungen mit dem Projektverlauf des letzten KJFPs reflektiert werden, um gegebenenfalls notwendige Optimierungsansätze zu identifizieren.

 

Zentrale Gremien des letzten Kinder- und Jugendförderplans  werden wieder eingesetzt  (z.B. Trägervertreterrunde und der Qualitätszirkel OKJA) oder fortgesetzt werden (z.B. Arbeitsgemeinschaft 78, AK Übergang Schule/ Beruf). Das Kinder- und das Jugendparlament werden eng eingebunden. Um auch angrenzende Arbeitsfelder und die dortigen Planungen einzubeziehen, wird in der 2. Phase auch eine Fachrunde von Planungsfachkräften aus angrenzenden Bereich installiert.

 

Der abgestimmte Projektplan soll dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.

 

3. bis 5. Phase

Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplan und Beschluss des KJFPs 2020-2025

 

Zielsetzung des gesamten Prozesses ist eine mit allen Akteuren und den jungen Menschen abgestimmte Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendförderplans.

 

3. Phase - Arbeitsphase

Zielsetzung ist die gemeinsame Bestimmung von aktuellen und sich abzeichnenden Bedarfen, die Bedarfsabfrage bei den jungen Menschen und die sich daran anschließende Fortschreibung der Leistungsprofile und Maßnahmen. Zur Maßnahmenplanung gehören die Festlegung auf Leistungsbereiche der Förderung von Kindern und Jugendlichen, die Qualitätsentwicklung in den Handlungsfeldern der allgemeinen Kinder- und Jugendförderung (§§11-14) und die Kontraktfortschreibungen mit den freien Trägern.

 

4.   Phase - Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans

Die Arbeitsergebnisse sollen in der 4. Phase in die Erstellung des Kinder- und Förderplans  münden.

 

5.   Phase - Vorlage zur Entscheidung beim Jugendhilfeausschuss soll im Sommer/ Herbst 2020 erfolgen

Mit Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss wird der Auftrag erteilt, den Kinder- und Jugendförderplan umzusetzen. Damit wird eine fortlaufende Finanzierungs- und Handlungssicherheit für die nächste Legislaturperiode hergestellt und eine wichtige Grundvoraussetzung geschaffen, die Hildener Kinder- und Jugendförderung kontinuierlich und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

 

 

 

Schematischer Ablaufplan für die erste und zweite Phase

 

 

1. Phase

Vorbereitungsphase (Oktober 2018 – Februar 2019)

Zielsetzung: Sichtung der aktuellen Situation, Sondierung von Wünschen und möglichen Handlungsbedarfen

 

Zeitraum

Maßnahmen

Beteiligte

10/18 – 02/19

Informationsgespräche

Träger der offenen Jugendarbeit

10/18 - 02/19

Informationsgespräche

Offene Einrichtungen

10/18 - 02/19

Informationsgespräche

Schulsozialarbeit

02/19

Sammlung, Auswertung und Aufbereitung von relevanten Daten

BuP, Kulturamt, Bürgerbüro, Amt für Jugend, Schule und Sport

02/19

Erstellung eines Auswertungsrasters für die Evaluation der Maßnahmen des KJFP 2015-2020

BuP

 

2. Phase

Evaluation und gemeinsame Projekt- und Beteiligungsplanung (Februar – Juni 2019)

Zielsetzung: Abgestimmte Projekt- und Beteiligungsplanung zur Erstellung des neuen Kinder- und Jugendförderplanes

 

Zeitraum

Maßnahmen

Beteiligte

Verantwortlich

Erstes Treffen

18.02.2019

Trägerrunde Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)

Freizeitgemeinschaft, Kath. Kirche, EV Kirche, SPE Mühle, Jugendförderung

Erstes Treffen

07.03.2019

Qualitätszirkel Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)

Fachkräfte der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Nächstes Treffen

21.02.2019

Arbeitsgemeinschaft 78

Arbeitsgemeinschaft 78

Erstes Treffen 11.03.2019

Jugendverbandsarbeit

Jugendverbände

Erstes Treffen

14.03.2019

Kinderparlament

Kinderparlament

Erstes Treffen

18.03.2019

Jugendparlament

Jugendparlament

03-06/19

Evaluation der Maßnahmen des KJFP 2015-2020

Bilaterale Gespräche mit den Trägern/ Fachkräften der OKJA, des Erzieherischen Jugendschutzes, Jugendsozialarbeit und der Jugendverbandsarbeit

05-06/19

Projektplan erstellen

Bildungs- und Planungsbüro

06/19

Abstimmung des Projektplanes

Trägerrunde OKJA

 

gez.

Birgit Alkenings