Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Ablauf- und Beteiligungsplan Kinder- und
Jugendförderplanverfahren 2020-2025 zur Kenntnis.
Erläuterungen und
Begründungen:
Der aktuelle 3.
Hildener Kinder- und Jugendförderplan
wurde am 05.02.2015 im Jugendhilfeausschuss verabschiedet (WP 14-20 SV 51/052).
Im Vorfeld fand ein umfangreiches Beteiligungsverfahren statt, in dem ein
inhaltlich und strukturell hoch qualifiziertes Konzept für die Kinder- und
Jugendarbeit in Hilden gemeinsam mit den Trägern und Fachkräften entwickelt
wurde. 2020 soll der 4. Hildener Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum
2020 bis 2025 verabschiedet werden.
Gesamt- und
Planungsverantwortung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für eine
effektive Kinder- und Jugendhilfeinfrastruktur
Jeder junge Mensch
hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (§1,1 SGB VIII).
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz definiert hierfür eine Vielzahl von
Leistungen, wie u.a. Förderung der
Erziehung in der Familie, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Kindertagespflege, Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte Kinder und Jugendliche. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
tragen die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung dafür,
dass „die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und
Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend
rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen“ und „eine kontinuierliche
Qualitätsentwicklung nach Maßgabe von § 79a erfolgt.“ (§79, 2, Nr.1 und 2 SGB
VIII). Ziel ist, dass „ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander
abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist...“ (§80, 2,
Nr. 2 SGB VIII).
Die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung
1.
„den
Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
2.
den
Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der
jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen
Zeitraum zu ermitteln und
3.
die
zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend
zu planen …“ (§80, 1 SGB VIII).
Die anerkannten
Träger der freien Jugendhilfe sind in allen Phasen der Planung frühzeitig zu
beteiligen. (§ §79, 3 SGB VIII)
Das Planungsinstrument
des Kinder- und Jugendförderplans
In welcher Form
die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ihrer Planungsverantwortung ausüben,
ist überwiegend nicht standardisiert. Eine Ausnahme hiervon stellt der
Leistungsbereich Jugendarbeit, Förderung der Jugendverbände, Jugendsozialarbeit
und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§§11 -14 SGB VIII) dar. Durch das dritte Gesetze zur Ausführung des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der
Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder-
und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG - KJFöG) wurde für die vorgenannten Leistungsbereiche in NRW
der Kinder- und Jugendförderplan implementiert. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe sind
danach verpflichtet regelmäßig einen Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum
einer Legislaturperiode aufzustellen und fortzuschreiben. Im Rahmen des Kinder-
und Jugendförderplans NRW wird der Umfang und die Vergabekriterien für die
Fördermittel für die Leistungsbereiche §§ 11- 14 SGB VIII definiert. In Hilden
wurde der erste Kinder- und Jugendförderplan am 14.06.2006 vom
Jugendhilfeausschuss verabschiedet (WP 04-09 51/130).
Rückblick dritter
Hildener Kinder- und Jugendförderplan 2015 -2020
Der 3. Hildener
Kinder- und Jugendförderplan wurde in enger Kooperation zwischen dem Bildungs-
und Planungsbüro (BuP) und dem Sachgebiet Jugendförderung im Zeitraum Januar 2013 bis Januar 2015 erstellt. Begleitet
wurde der Prozess durch eine vielschichtige Gremienstruktur zur Absicherung
einer umfangreichen Beteiligung der Träger und Fachkräfte. Zusätzlich wurde
eine umfängliche Befragung aller Schüler an den weiterführenden Schulen im
Sommer 2013 durchgeführt.
Der Hildener
Kinder- und Jugendförderplan hat sich seit seinem ersten Erscheinen im Jahre
2006 kontinuierlich von einer reinen Bestandsaufnahme zu einem strategischen
Instrument weiterentwickelt. Mit dem 3. Kinder- und Jugendförderplan wurde vor
allem eine differenzierte Maßnahmenplanung inklusive Finanzplanung eingeführt.
Thematische Schwerpunkte waren die Vernetzung der Jugendförderung mit den
Schulen im Rahmen der Bildungspartnerschaften und die Qualitätsentwicklung in
der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Ein ausführlicher Katalog neuer
Qualitätskriterien wurde ausgehandelt und in Form einer Absichtserklärung von
allen Trägern unterschrieben. Ein einheitliches Kontraktmanagement mit neuer
Kontraktgestaltung, eine verbindliche Kommunikationsstruktur auf Grundlage
jährlicher Ziel- und Strukturvereinbarungen und ein aufeinander abgestimmtes
Berichtswesen wurden vereinbart. Mit seiner Konzentration auf die Kooperationen
im Grundschulbereich fokussierte der dritte Kinder-
und Jugendförderplan stärker auf die Zielgruppe der (älteren) Grundschulkinder
und der 10-14 Jährigen als Hauptzielgruppe
der offenen Türen und Freizeitangebote.
Im Rahmen der Diskussion des letzten Kinder-
und Jugendförderplans wurde daher der Wunsch geäußert, dass der kommende Plan
auch stärker die älteren Jugendlichen in den Blick nimmt.
Der 3. Hildener
Kinder- und Jugendförderplans ist so angelegt, dass die verabredeten Maßnahmen
kontinuierlich gemeinsam zwischen den Einrichtungen und der Stadtverwaltung
überprüft und fortgeschrieben werden sollen. Hierdurch wird der Kinder- und
Jugendförderplan zu einem fortlaufenden Instrument der gemeinsamen Qualitätsentwicklung.
Die Praxis zeigte, dass zwar kontinuierlich ein Austausch stattfand, die
angedachten expliziten Qualitätsdialoge u.a. aufgrund von Personalvakanzen und
–wechseln jedoch nicht immer umgesetzt wurden. Bei der Planung des zukünftigen
Kinder- und Jugendförderplans soll dies thematisiert und nach gemeinsamen
Lösungsansätzen gesucht werden.
Der 3. Hildener
Kinder- und Jugendförderplan stellt damit insgesamt eine sehr gelungen Weiterentwicklung und
Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans in Hilden dar. Der 3. Hildener
Kinder- und Jugendförderplan fand auch überörtlich Beachtung. Der
Landesjugendring NRW wertete 2016 die Kinder- und Förderpläne aller 186 Jugendämter
in NRW aus. Die beste Bewertung aller Kinder- und Jugendförderpläne in NRW erhielt
Hilden mit zwölf von zwölf möglichen Punkten. In besondere Weise wurden die
Bereiche Evaluierung, Zusammenwirken von Jugendhilfe und Schule und
Finanzplanung als Best Practice Beispiele hervorgehoben.
Kinder- und Jugendförderplan
des Landes NRW 2018 -2022
Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan NRW
wurde am 07.08.2018 von der Landesregierung beschlossen. Die Richtlinien für
die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan NRW traten per Runderlass des Ministeriums für
Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration am 5. November 2018 in Kraft. Die
Fördersumme für 2018 stieg gegenüber dem Kinder- und Jugendförderplan des
Landes NRW 2013 -2017 um 9,15% von 109,2 Mio. EUR auf 120,2 Mio. Euro. Die Fördersumme teilt sich auf in 82%
Infrastrukturförderung (99.135.794€) und 18% Projektförderung (21.089.996€).
Angelehnt an
Dr. Tilman Graf, Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und
Integration NRW
Ergänzend zu der
deutlichen Steigerung der Jahresansätze
wurde mit dem neuen Kinder- und Jugendförderplan NRW erstmals auch eine
jährliche Dynamisierung der Fördersumme ab 2019 eingeführt, d.h. die Fördersumme
wird entsprechend den Kostensteigerungen angepasst. „Die jährliche Dynamisierung des Kinder- und
Jugendförderplans ab dem Haushaltsjahr 2019 ermittelt sich zu 8 von 10 Teilen
aus der Tarifsteigerung des TV-L (West) und zu 2 von 10 Teilen aus der Verbraucherpreisentwicklung
für Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe gemäß des
Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes. Zugrunde
gelegt werden im Jahr der Haushaltsaufstellung die jeweils aktuellsten
vorliegenden Daten.“ (Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW, S. 5).
Insgesamt wurden damit die Finanzmittel für diesen Leistungsbereich deutlich
gesteigert.
Die bisherigen 10
Förderbereiche wurden auf sechs Förderbereiche mit folgenden Zielsetzungen
komprimiert:
- Infrastruktur zukunftssicher gestalten
- Junge Menschen verstärkt an der Gestaltung der Gesellschaft
beteiligen (Einmischende Jugendpolitik/Beteiligung/Mitbestimmung;
Demokratisch, politische- und Wertebildung/Gedenkstättenfahrten)
- Jugendförderung zukunftssicher gestalten (Digitalisierung in der Kinder- und Jugendförderung/Jugendmedienarbeit;
Demografie/ländlicher Raum/regionale Anforderungen; Besondere Maßnahmen und Projekte;
Forschung in der Kinder- und Jugendhilfe)
- Vielfalt fördern und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken
(Teilhabe junger Menschen mit Zuwanderungserfahrung/ mit Behinderung/ mit
Benachteiligungslagen stärken; Geschlechtsreflektierende Angebote;
Angebote für junge LSBTI* Menschen)
- Kinder und Jugendliche stark machen (Kinder- und Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften; Internationale
Jugendarbeit; Bildung für nachhaltige Entwicklung; Kulturelle Jugendarbeit)
- Chancen durch Bildung gerechter gestalten (Präventive Angebote in
der Kinder- und Jugendhilfe)
Die Förderbereiche
bilden ein recht umfassendes Bild von den aktuellen und sich abzeichnenden gesellschaftlichen Herausforderungen ab.
Diese Entwicklungen stellen sowohl Chancen als auch Risiken für die zukünftige
gesellschaftliche Entwicklung als auch für das individuelle gesunde Aufwachsen
dar. Deutlich wird hier, dass die Leistungen der Jugendarbeit, der Förderung
der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischeren Kinder- und
Jugendschutzes (§§11 -14 SGB VIII) zukunftsweisende Investitionen in die
nachwachsende Generation darstellen.
Vierter Hildener Kinder-
und Jugendförderplan 2020 -2025
Der 4. Hildener
Kinder- und Jugendförderplan 2020 -2025 soll 2020 dem Jugendhilfeausschuss zur
Entscheidung vorgelegt werden. In der Ablaufplanung zur Erstellung des Plans
sind u.a. folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:
-
Das bewährte Raster des
Kinder- und Jugendförderplans (Leistungsprofile, Maßnahmen Planung und Finanzplanung) soll fortgeführt werden.
-
Zur Sicherstellung der
Beteiligung der Träger und Fachkräfte sollen bewährte Gremien aus der letzten
Phase wieder eingesetzt bzw. eingebunden werden.
-
Grundlage für die
Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans ist die gemeinsame Evaluation
der verabredeten Maßnahmen.
-
Die Erfahrungen aus dem
letzten Kinder- und Jugendförderplan sind gemeinsam zu reflektieren und falls
notwendig entsprechende Optimierungen vorzunehmen.
-
Zur Sicherstellung der
Beteiligung soll die Prozessplanung gemeinsam konkretisiert werden.
-
Die Beteiligung von
Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden ist als kontinuierliches
Prozesselement abzusichern.
Für den Kinder-
und Jugendförderplan 2020 – 2025 zeichnen sich bislang folgende Schwerpunkte
ab:
Kinder- und Jugendnetzwerk 10plus (Schwerpunkt
ältere Kinder, Jugendliche und Heranwachsende Ü10)
Die Leistungen
nach §§11 -14 SGB VIII stellen nur einen Ausschnitt des komplexen Leistungskataloges
des Kinder- und Jugendhilfegesetzes dar. Erst das funktionierende Zusammenspiel
der Leistungsbereiche untereinander und mit angrenzenden Leistungsbereichen
(wie Gesundheitshilfe, Jobcenter, Arbeitsamt, Sportbüro, Stadtentwicklung ...)
führt zu einer effektiven und effizienten Unterstützungsstruktur für das
gesunde Aufwachsen Hilden. Dieses zu entwickeln und sicherzustellen, ist die
zentrale Aufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers, die sich aus der Gesamtplanungsverantwortung
nach §§ 79, 79a und 80 SGB VIII ergibt. Hieraus folgt, dass im Rahmen des
Kinder- und Jugendförderplanes auch das Zusammenspiel der Leistungen analysiert
und Ansätze für eine weitere Optimierung der Netzwerke und Prozessabsprachen
identifiziert werden sollen.
Die Analyse und
Weiterentwicklung von Netzwerkansätzen soll sich auf die Zielgruppe 10plus
konzentrieren. Diese Schwerpunktsetzung bietet sich an, da der neue
Familienbericht auf die Zielgruppe
der - 10 jährigen fokussiert und in der
Diskussion des aktuellen Hildener Kinder- und Jugendförderplans, wie zuvor
bereits dargestellt, der Wunsch geäußert wurde, auch die Zielgruppe der
Jugendlichen und Heranwachsen stärker in den Blick zu nehmen.
Kontinuierliche Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen, Heranwachsenden und Eltern an der Weiterentwicklung der Angebote
im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
Die Beteiligung
von jungen Menschen und Eltern ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Umsetzung in
der Praxis ist herausforderungsvoll. Es sollen möglichst viele junge Menschen eingebunden
werden, die gleichzeitig einen repräsentativen Querschnitt der
unterschiedlichen sozialen Gruppen darstellen. Interessen und Lebensformen
unterliegen einem schnellen Wandel.
Einen Zeitraum von fünf Jahren angemessen zu beplanen ist schwierig. Zielsetzung
ist daher, Partizipationsformen zu entwickeln, die eine Einbeziehung der
Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden als kontinuierliches Element des
gesamten Planungs-, Steuerungs- und Fortschreibungsprozesses
sicherstellen. Dies bedeutet insbesondere,
dass die Einbeziehung auch nach der Aufstellung des Kinder- und
Jugendförderplans niederfrequent, z.B. jährlich, erfolgt. Entsprechende
Beteiligungsformen sollen gemeinsam
entwickelt werden.
Digitalisierung
Die
fortschreitende Digitalisierung stellt auch für die Kinder- und Jugendhilfe eine
zentrale Herausforderung dar. Im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit stellen
sich u.a. Fragen danach, wie junge Menschen und Eltern vorbereitet werden
können, um mit den neuen Chancen und Risiken der Digitalisierung adäquat
umzugehen und inwieweit der Einsatz digitaler Kommunikations-und
Informationswege in der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt werden kann.
Integrierter Planungsansatz
Für die
Abstimmung der Leistungen und Prozesse sollen die Planungen in anderen
relevanten Arbeitsbereichen (z.B. Stadtentwicklungsplanung,
Schulentwicklungsplanung, Kulturamt und Sportbüro) systematisch, im Sinne eines
integrierten Planungsansatzes, einbezogen werden. Hierzu wird eine begleitende
Fachgruppe mit Vertretern angrenzender Planungsbereiche eingerichtet.
Ablaufplanung
Vierter Hildener Kinder-
und Jugendförderplan 2020 -2025
Die Ablaufplanung
für den kommenden Kinder- und Jugendförderplan wird in zwei Phasen gegliedert.
In den ersten beiden Phasen wird die Projekt- und Beteiligungsplanung
vorbereitet und gemeinsam abgestimmt. Aufbauend auf den Ergebnissen werden die
darauf folgenden Ablaufphasen konkretisiert. Die grob benannten Phasen 3 -5
sind insofern erstmal nur grobe Einteilungen, die sich immer weiteren Prozess
noch verändern können.
1. Phase
Vorbereitungsphase (Oktober 2018 – Februar 2019)
Zielsetzung der
ersten Phase ist die Sichtung der aktuellen Situation, die erste Sondierung von
Wünschen und möglichen Handlungsbedarfen.
Seit Oktober 2018
werden Informationsgespräche mit den Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
(OKJA), den Fachkräften der Einrichtungen und den Schulsozialarbeitern
geführt. Vorgespräche fanden auch mit
Koordinatorinnen des Kinder- und des Jugendparlaments statt. Im Januar/ Februar
2019 werden Daten zur relevanten Entwicklungen in Hilden gesammelt und ein
Auswertungsraster für die Evaluation der Maßnahmen erstellt.
2. Phase
Evaluation des KJFP 2015-2020, Gemeinsame Projekt-
und Beteiligungsplanung für den KJFP 2020-2025
Zielsetzung der
2. Phase ist eine abgestimmte Projekt- und Beteiligungsplanung zur Erstellung
des neuen Kinder- und Jugendförderplanes bis Mitte 2020. Der Projekt- und Beteiligungsplan soll im Juni 2019 fertiggestellt
werden. In der zweiten Phase werden die zeitlichen und inhaltlichen Prozessschritte der
Projekt- und Beteiligungsplanung gemeinsam konkretisiert.
In dieser Phase
erfolgt auch die Evaluation der Maßnahmen des KJFP 2015 -2020 in den Bereichen
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Jugendsozialarbeit, Offene Kinder- und
Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit gemeinsam mit Trägern und
Fachkräften. In diesem Kontext werden
auch die Erfahrungen mit dem Projektverlauf des letzten KJFPs reflektiert
werden, um gegebenenfalls notwendige Optimierungsansätze zu identifizieren.
Zentrale Gremien
des letzten Kinder- und Jugendförderplans
werden wieder eingesetzt (z.B.
Trägervertreterrunde und der Qualitätszirkel OKJA) oder fortgesetzt werden (z.B.
Arbeitsgemeinschaft 78, AK Übergang Schule/ Beruf). Das Kinder- und das
Jugendparlament werden eng eingebunden. Um auch angrenzende Arbeitsfelder und
die dortigen Planungen einzubeziehen, wird in der 2. Phase auch eine Fachrunde
von Planungsfachkräften aus angrenzenden Bereich installiert.
Der abgestimmte
Projektplan soll dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
3. bis 5. Phase
Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplan und
Beschluss des KJFPs 2020-2025
Zielsetzung des
gesamten Prozesses ist eine mit allen Akteuren und den jungen Menschen abgestimmte
Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendförderplans.
3. Phase - Arbeitsphase
Zielsetzung ist die gemeinsame Bestimmung von
aktuellen und sich abzeichnenden Bedarfen, die Bedarfsabfrage bei den jungen
Menschen und die sich daran anschließende Fortschreibung der Leistungsprofile
und Maßnahmen. Zur Maßnahmenplanung gehören die Festlegung auf
Leistungsbereiche der Förderung von Kindern und Jugendlichen, die
Qualitätsentwicklung in den Handlungsfeldern der allgemeinen Kinder- und
Jugendförderung (§§11-14) und die Kontraktfortschreibungen mit den freien
Trägern.
4.
Phase - Erstellung des
Kinder- und Jugendförderplans
Die Arbeitsergebnisse sollen in der 4. Phase in die
Erstellung des Kinder- und Förderplans
münden.
5.
Phase - Vorlage zur
Entscheidung beim Jugendhilfeausschuss soll im Sommer/ Herbst 2020 erfolgen
Mit Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss wird
der Auftrag erteilt, den Kinder- und Jugendförderplan umzusetzen. Damit wird
eine fortlaufende Finanzierungs- und Handlungssicherheit für die nächste Legislaturperiode
hergestellt und eine wichtige Grundvoraussetzung geschaffen, die Hildener
Kinder- und Jugendförderung kontinuierlich und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Schematischer Ablaufplan für die erste und zweite
Phase
1. Phase Vorbereitungsphase (Oktober
2018 – Februar 2019) |
||
Zielsetzung: Sichtung der aktuellen Situation,
Sondierung von Wünschen und möglichen Handlungsbedarfen |
||
Zeitraum |
Maßnahmen |
Beteiligte |
10/18 – 02/19 |
Informationsgespräche |
Träger der offenen Jugendarbeit |
10/18 - 02/19 |
Informationsgespräche |
Offene Einrichtungen |
10/18 - 02/19 |
Informationsgespräche |
Schulsozialarbeit |
02/19 |
Sammlung, Auswertung und Aufbereitung von
relevanten Daten |
BuP, Kulturamt, Bürgerbüro, Amt für Jugend,
Schule und Sport |
02/19 |
Erstellung eines Auswertungsrasters für die
Evaluation der Maßnahmen des KJFP 2015-2020 |
BuP |
|
||
2. Phase Evaluation und gemeinsame Projekt- und
Beteiligungsplanung (Februar – Juni 2019) |
||
Zielsetzung: Abgestimmte Projekt- und
Beteiligungsplanung zur Erstellung des neuen Kinder- und Jugendförderplanes |
||
Zeitraum |
Maßnahmen |
Beteiligte Verantwortlich |
Erstes Treffen 18.02.2019 |
Trägerrunde Offene Kinder- und Jugendarbeit
(OKJA) |
Freizeitgemeinschaft, Kath. Kirche, EV Kirche,
SPE Mühle, Jugendförderung |
Erstes Treffen 07.03.2019 |
Qualitätszirkel Offene Kinder- und Jugendarbeit
(OKJA) |
Fachkräfte der offenen Kinder- und Jugendarbeit |
Nächstes Treffen 21.02.2019 |
Arbeitsgemeinschaft 78 |
Arbeitsgemeinschaft 78 |
Erstes Treffen 11.03.2019 |
Jugendverbandsarbeit |
Jugendverbände |
Erstes Treffen 14.03.2019 |
Kinderparlament |
Kinderparlament |
Erstes Treffen 18.03.2019 |
Jugendparlament |
Jugendparlament |
03-06/19 |
Evaluation der Maßnahmen des KJFP 2015-2020 |
Bilaterale Gespräche mit den Trägern/ Fachkräften
der OKJA, des Erzieherischen Jugendschutzes, Jugendsozialarbeit und der Jugendverbandsarbeit |
05-06/19 |
Projektplan erstellen |
Bildungs- und Planungsbüro |
06/19 |
Abstimmung des Projektplanes |
Trägerrunde OKJA |
gez.
Birgit Alkenings