Betreff
Bestellung eines Schriftführers und Stellvertreters
Vorlage
WP 14-20 SV 51/244
Aktenzeichen
III/51
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss bestellt Frau Andrea
Märtens zur Schriftführerin gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Als ihre Stellvertreterin wird
Frau Sonja Weißer benannt.
Erläuterungen und Begründungen:
Gem. § 58 Abs.7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) ist über die
Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift
aufzunehmen. Diese ist dem Bürgermeister und
den Ausschussmitgliedern
zuzuleiten. Für diese Aufgabe ist ein Schriftführer, eine Schriftführerin zu
bestimmen.
Die bisherige Schriftführerin
nimmt im Amt 51 ein neues Aufgabengebiet wahr, was die Abberufung notwendig
gemacht hat.
gez.
Birgit Alkenings