Betreff
Bestellung eines Schriftführers und Stellvertreters
Vorlage
WP 14-20 SV 51/244
Aktenzeichen
III/51
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss bestellt Frau Andrea Märtens zur Schriftführerin gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Als ihre Stellvertreterin wird Frau Sonja Weißer benannt.

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Gem. § 58 Abs.7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) ist über die

Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist dem Bürgermeister und

den Ausschussmitgliedern zuzuleiten. Für diese Aufgabe ist ein Schriftführer, eine Schriftführerin zu bestimmen.

 

Die bisherige Schriftführerin nimmt im Amt 51 ein neues Aufgabengebiet wahr, was die Abberufung notwendig gemacht hat.

 

 

gez.

Birgit Alkenings