Betreff
Bestellung eines Schriftführers und Stellvertreters
Vorlage
WP 14-20 SV 51/243
Aktenzeichen
III/51
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sportausschuss bestellt Frau Andrea Märtens zur Schriftführerin gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Als ihre Stellvertreterin wird Frau Sabine Wachsmuth benannt.

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Gem. § 58 Abs.7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) ist über die

Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist dem Bürgermeister und

den Ausschussmitgliedern zuzuleiten. Für diese Aufgabe ist ein Schriftführer, eine Schriftführerin zu bestimmen.



Finanzielle Auswirkungen  

Nein


Personelle Auswirkungen

Nein