Beschlussvorschlag:
1. Der Integrationsrat und
der Sozialausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung über die Umsetzung des
Maßnahmenkataloges 2018 zur Kenntnis.
2. Der Sozialausschuss
beschließt auf Empfehlung des Integrationsrates die Umsetzung des vorgelegten
Maßnahmenkataloges zur Integrationsförderung für das Jahr 2019. Über die
Bereitstellung der Mittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
entschieden.
Erläuterungen und Begründungen:
Seit dem Jahr 2006, im Anschluss an die
Verabschiedung des Integrationskonzeptes „Integration ist machbar!“ durch den
Rat der Stadt Hilden, beschließt der Sozialausschuss jährlich die
Bereit-stellung von Mitteln, um Integrationsmaßnahmen zu fördern oder zu
ermöglichen, die sich an den folgenden Handlungsfeldern des
Integrationskonzeptes orientieren:
1. Sprachförderung
und Chancengleichheit
2. Stadtteilorientierte
Förderung der Integration
3. Interkulturelle
Initiativen und interkulturelle Zusammenarbeit
4. Integrationsförderung
im Sport
5. Interkulturelle
Weiterentwicklung der Seniorenarbeit
6. Interkulturelle
Ausrichtung der Verwaltung
7. Politische
Partizipation
Seit 2006 wurden aus dem Maßnahmenkatalog
Integration bis heute ca. 265 Projekte und Maß-nahmen gefördert.
Einem Aufruf des Integrationsbüros zur
Einreichung von Vorschlägen bzw. Anträgen folgten Institutionen, die
hauptsächlich oder am Rande mit den Themen „Integration“ und „Migration“
befasst sind: Freie Träger, Migrantenvereine, Kindertagesstätten und Schulen
sowie andere städtische Dienststellen. Alle geförderten Projekte hatten dabei
zum Inhalt, die Teilhabe und Chancengleichheit von zugewanderten Menschen zu
verbessern.
In den Jahren bis 2016 stand jährlich eine
Fördersumme in Höhe von € 22.500,-- zur Verfügung, aufgrund dann vom Rat
beschlossener Sparmaßnahmen ist es seit 2017 jährlich immer noch ein Betrag von
€ 20.000,--.
Die Anzahl der Anträge und die Höhe der
beantragten Mittel insgesamt sind dabei bis zum Jahr 2015 zunächst gestiegen, in
den Jahren 2016, 2017, 2018 waren die Zahlen schwankend und erreichten nun im
Jahr 2019 einen Höchststand – sowohl im Hinblick auf die Anzahl der eingegangenen
Anträge, als auch hinsichtlich der beantragten Gesamtsumme.
Ein Antragsformular erleichtert es,
verschiedene Ideen und Projekte, die sich wiederrum auf unterschiedlichste
Personenkreise beziehen, vergleichbar zu machen, um sie hinsichtlich ihrer Bedeutung
und Nachhaltigkeit gegeneinander abzuwägen, was auch die Beratungen im
Integrationsrat und im Sozialausschuss erleichtert.
Für die Verteilung der Mittel gibt es nicht „die einzig richtigen“ und
objektiven Kriterien. Je nachdem welchem
inhaltlichen Schwerpunkten man die Priorität einräumt, kann man zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Die
Hildener Maxime „Integration ist eine Querschnittsaufgabe“ beinhaltet, dass
sich Anträge in Bezug auf ihre Zielgruppen sehr stark unterscheiden können und
daher teilweise kaum vergleichbar sind.
Der vorliegende Vorschlag versteht sich dementsprechend
als Versuch, sowohl verschiedenen Zielgruppen, Akteuren und Handlungsfeldern
gerecht zu werden. Integrationsrat und Sozialausschuss sind frei, für eine
andere Verteilung zu votieren bzw. eine andere Entscheidung zu treffen.
Nach Absprache mit dem Vorsitzenden des Integrationsrates, Herrn El
Halimi, wurden alle Antragsteller per Email zur Sitzung des Integrationsrates
eingeladen, um evtl. offene Fragen zu den Anträgen beantworten zu können.
Ein Konsens bestand in den letzten Jahren
darüber, dass Sprach- und Bildungsangebote, die die Angebote des öffentlichen
Bildungssystems ergänzen, besonders wichtig sind. Sprache und Bildung haben
eine zentrale Bedeutung für den Integrationsprozess.
Dieser Konsens lag
der Planung des Maßnahmenkataloges Integration 2018 zugrunde. Für 27 Projektideen
waren Mittel in Höhe von € 45.541,-- beantragt worden.
Da viele Projekte
weiter durchgeführt werden sollen geben die Verwendungsnachweise aus 2018 auch
Aufschluss über die Anträge für 2019, weshalb Verwendungsnachweise und Anträge
hier in einer Sitzungsvorlage zusammengefasst werden.
Anlage
1 stellt dar, welche
Träger und welche Projekte im Jahr 2018 gefördert wurden und wie hoch der
jeweilige Förderbetrag war. Im Anschluss an die tabellarische Darstellung
folgen die Verwendungsnachweise, in denen die Akteure den Ablauf ihrer Projekte
beschrieben haben.
Zusammengefasst kann mitgeteilt werden, dass
die Resultate den Planungen entsprechen.
Der „Maßnahmenkatalog Integration 2018“ hat
sich damit erneut als ein wirksames Instrument zur Steuerung der
Integrationsarbeit bewährt.
Anmerkung zu den Anlagen:
Da der Rücklauf der Verwendungsnachweise per
Email und per Post erfolgte, sind die meisten der beigefügten Anlagen nicht mit
einer Unterschrift versehen. Der Verwaltung liegen jedoch alle Originale
versehen mit einer Unterschrift vor.
Anlage
2 beinhaltet die beim
Integrationsbüro eingegangenen Anträge und Projektideen für das Jahr 2019. Die
Tabelle bezeichnet die Akteure, die Titel der Planungen, die beantragte Fördersumme
und den jeweiligen Vorschlag der Verwaltung. Im Anschluss an die Tabelle folgen
die Anträge der Akteure, auf deren inhaltlicher Grundlage der Vorschlag der
Verwaltung zur finanziellen Förderung basiert.
Insgesamt wurden 39 Projektanträge von 20
Akteuren eingereicht, in denen insgesamt € 56.844,-- beantragt wurden.
Bezogen auf die sieben, im Strategiepapier
„Integration ist machbar!“ definierten Handlungsfelder schlägt die Verwaltung
folgende Vergabe der Mittel vor:
Handlungsfeld 1, Sprachförderung und
Chancengleichheit:
20 Maßnahmen, € 14.450,--, entspricht 72,25%
des gesamten Fördervolumens
Handlungsfeld 2, Stadtteilorientierte
Förderung der Integration:
1 Maßnahme, € 200,--, 1%
Handlungsfeld 3, Interkulturelle Initiativen
und Zusammenarbeit:
5 Maßnahmen, € 2.050,--, 10,25%
Handlungsfeld 4, Integrationsförderung im
Sport:
6 Maßnahmen, € 2.800,--, 14%
Handlungsfeld 5, Interkulturelle
Weiterentwicklung der Seniorenarbeit:
1 Maßnahmen, € 500,--, 2,5%
Es werden also weiterhin, trotz der Priorität
für Maßnahmen zum Bildungs- und Spracherwerb, Angebote und Projekte aus anderen
Handlungsfeldern gefördert.
Um den für eine Förderung vorgeschlagenen
Maßnahmen zu einer wirkungsvollen Umsetzung zu verhelfen, war es zugleich
erforderlich, einige der eingegangenen Vorschläge nicht für eine Förderung
vorzuschlagen. In diesen 6 Fällen wurde der Nutzen einer Maßnahme in Bezug auf
Integration als zu weitläufig erachtet.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050501 |
Hilfen zur Integration |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
0505012000 |
531800 |
Zuschüsse |
20.000,-- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
12/2019 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Danscheidt |
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