Betreff
Pflege der städtischen Grünflächen
Vorlage
WP 14-20 SV 68/050
Aktenzeichen
IV/68
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und unterstützt die Bemühungen zur Intensivierung der Grünflächenpflege.

Die in der Sitzungsvorlage dargestellten organisatorischen und planerischen Optimierungen sind umzusetzen.

Im Haushaltsplan 2019 sowie in der Finanzplanung der Folgejahre sind bei Kostenträger 0106049030 und Kostenart 521156 Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € einzustellen.

Im Stellenplan 2019 sind folgende Stellen zusätzlich aufzunehmen:

1 Gärtner/innen Vorarbeiter-Stelle nach EG 06 + Zulage

1 Gärtner/innen-Stelle nach EG 06

1 Hilfsgärtner/innen-Stelle mit Werksprüfung nach EG 05

1 Hilfsgärtner/innen-Stelle ohne Werksprüfung nach EG 04


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Zentrale Bauhof Hilden hat vielseitige Aufgabenstellungen. Neben der Abfallbeseitigung, der Stadtreinigung  und den Friedhöfen bildet die Grünflächenpflege im Stadtgebiet einen weiteren Aufgabenschwerpunkt. Der Zentrale Bauhof ist zuständig für die Unterhaltung und die Grünpflege der städt. Grünanlagen, der Kinderspielplätze, des Straßenbegleitgrüns sowie der städt. Bäume und Baumscheiben. Darüber hinaus führt die Grünflächenkolonne an Sportplätzen und sonstigen städt. Einrichtungen Unterhaltungsmaßnahmen durch. Ein Spielplatzbegeher kontrolliert regelmäßig die Spielgeräte auf den Hildener Spielplätzen auf Schäden und Standsicherheit.

Es gibt zahlreiche Beschwerden über den Pflegezustand der Grünflächen bei der Verwaltung, in Social Media oder in der Presse. An sehr vielen Stellen im Stadtgebiet sind öffentliche Grünflächen stark mit Beikraut besetzt. Augenfällig wird dies insbesondere im Bereich der Baumscheiben und dem Straßenbegleitgrün. Letztlich sind auch die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen mit dem Zustand der Grünflächen nicht zufrieden.

Seit 2014 beschäftigt sich der Verwaltungsvorstand intensiv mit einer Bestandsaufnahme und der Ursachenermittlung der Probleme in der Grünflächenpflege. Mittlerweile liegt ein Vorschlag zur Verbesserung aus dem Bauhof vor.

In dieser Sitzungsvorlage werden daher der

    I.  Istzustand der derzeitigen Organisation der Grünflächenpflege dargestellt,

   II.  erfolgte erste Änderungen beschrieben und

 III.  Vorschläge für die Zukunft aufgezeigt.

 

I.    Ist-Zustand

Anfang 2017 hat das Tiefbau- und Grünflächenamt  das Grünflächenkataster der Stadt Hilden fertig gestellt. Ohne Berücksichtigung der Friedhöfe hat Hilden

1.029.160 m² Grünflächen (Stand 04.01.19), die sich wie folgt objektweise aufgliedern

Grünflächen

546.185

Straßenbegleitgrün

135.163

Schulen

117.984

Sportplätze

115.315

Kinderspielplätze

87.968

Kindergärten

17.768

Gebäudeaußenanlagen

8.777

Gesamt:

1.029.160

 

Diese Flächen bestehen aus

Gebrauchsrasen

252.730

Zierstrauchbepflanzung 

218.948

Extensive Gehölzflächen

143.721

Wiese

111.059

Pflaster

62.034

Kunstrasen

43.796

Bituminöse Flächen/Betonflächen

39.513

Wassergebundene Flächen

39.425

Sportrasen

21.722

Fallschutz Sand     

21.555

Bodendecker

15.943

Kunststoffflächen Sport

12.127

Ohne Bewuchs

10.094

Fallschutz Holzschnitzel

9.097

Wasserflächen

8.043

Platten

6.614

Rasengitter

4.337

BMX-Strecke

2.574

Kiesflächen

1.795

Fallschutz Kies

1.450

Spielsand

1.121

Tennenbeläge

812

Mauern

494

Trockenmauern

61

Fallschutz Gummi

51

Holz 

22

Wechselbepflanzung Sommerblumen

22

Gesamt:

1.029.160

Hinzu kommen im Stadtgebiet (ohne Forst)  noch 11.866 Bäume, davon 4.505 Bäume an Straßen oder Plätzen.

Ähnlich vielfältig sind die Aufgabenstellungen und –verteilung, die sich nach Witterung und Vegetation im Jahresverlauf ändert und anpasst. In der Grünflächenunterhaltung sind insgesamt 30 Beschäftigte eingesetzt. Die Beschäftigten gliedern sich in

1 Einsatzleiter (EG 08)

9 Gärtner/innen (EG 06)

7 Hilfsgärtner mit Werkprüfung (EG 05)

13 Hilfsgärtner ohne Werkprüfung (EG 04)

3 der in der Auflistung aufgeführten Gärtner/innen sowie 1 Hilfsgärtner unterstützten den Einsatzleiter als Vorarbeiter/innen.

Den Beschäftigten sind schwerpunktmäßig Aufgaben zugeordnet. Jedoch wird zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes vorausgesetzt, dass bei Personalengpässen oder besonderen Aufgabenstelllungen der tatsächliche Arbeitseinsatz flexibel erfolgt.

Die Aufgabenschwerpunkte der Kolleginnen und Kollegen im Jahresverlauf ist in dem folgenden Schaubild dargestellt.

 

 

Das Schaubild ist zur besseren Lesbarkeit im Anhang nochmals als eigenständiges Dokument beigefügt.

Aus  der Tabelle kann sowohl eine vertikale als auch eine horizontale Prioritätenvorgabe abgelesen werden. Die oberhalb der einfügten Linie aufgeführten Aufgaben werden ganzjährig ausgeführt. Dies geschieht aufgrund Vorgaben in der Aufgabenstellung (z.B. Sportplatzpflegeplan, Dienstanweisung Spielplatzkontrolle) oder aufgrund des Umstandes, dass diese Aufgaben zur Sicherstellung der inneren Betriebsorganisation notwendig sind. Diese Funktionen/Tätigkeiten werden bei Personalausfällen entweder direkt oder auch indirekt aus dem Personalbestand Grünpflege ersetzt (=> vertikale Priorität). Sollte es im Bereich der über der Linie aufgeführten Aufgaben zu freien Kapazitäten kommen (z.B. wenn ein Fahrzeug ausfällt oder witterungsbedingt Arbeiten nicht ausgeführt werden können) werden diese Mitarbeiter in der allgemeinen Grünflächenpflege eingesetzt. Diese Konstellation kommt jedoch seltener vor. Im Schaubild ist dies mit den grünen, nach oben und unten weisenden Pfeilen dargestellt. Die Kolleg/innen der Grünpflege im engeren Sinne sind unterhalb der Linie aufgelistet.

Im Jahresverlauf ergeben sich unterschiedliche Aufgaben oder auch Aufgabenschwerpunkte (horizontale Prioritäten/Schwerpunkte).

·         In Januar/Februar findet, soweit es der Winterdienst zulässt, der aus Vogelschutzgründen eingegrenzte Winterrückschnitt statt. Ein früherer Beginn wäre zwar auch zulässig, jedoch ist zunächst das Laub zu beseitigen.

·         Die Teiche beschäftigen die Kollegen in der Grünpflege für rund zwei Wochen im April.

·         In der Osterzeit erfolgt der sog. Osterputz in der Innenstadt.

·         Die Sommerblumen werden im Mai in Beete und Kübel gepflanzt (1,5 Wochen). In dieser Zeit werden die verfügbaren Mitarbeiter ausschließlich dort eingesetzt.

·         Vor den Sommerferien und zu Beginn der Sommerferien bilden die Kinderspielplätze einen Schwerpunkt, da zu den Sommerferien die Kinderspielplätze in einem guten Zustand sein sollen.

·         Nur in den Sommerferien kann die Grundpflege um die Schulen durchgeführt werden.

·         Ebenfalls in den Sommerferien wird ein zusätzlicher Hubsteiger angemietet und mit eigenem Personal besetzt, damit die Fassadenbegrünungen zurückgeschnitten werden können.

·         In den Sommerferien ist zeitgleich die spielfreie Zeit der Hildener Fußballvereine. Deshalb finden in dieser Zeit die Regenerationsarbeiten (Vertikutieren, Aerifizieren, etc.) der beiden Naturrasensportplätze statt. Anschließend benötigen die Sportplätze eine Regenerationszeit von mindestens 4 bis 6 Wochen. In dieser Zeit muß der Sportrasen täglich gemäht werden.

·         Im Herbst beschäftigen sich die Kollegen intensiv mit der Laubbeseitigung und dem Abtransport in die Kompostierung   (jährlich bis zu 300 to. oder rund 900 m³  Laub). Vor den Feiertagen im November werden zudem die Kollegen der Friedhöfe unterstützt, damit die Friedhofbesucher einen von Laub befreiten Friedhof vorfinden.

·         Die Mähkolonne mit weiteren 3 Mitarbeitern kümmert sich nach der Mähsaison und der Mitarbeit in der Laubbeseitigung bis Ostern um die Renovierung (Säubern, Ausbessern, Anstreichen) der 499 Bänke und 44 Tische aus den Parkanlagen und Kinderspielplätzen.

·         Sollte es im Sommer zu längeren Trockenperioden kommen, wird die Mähtätigkeit zurückgefahren oder gar eingestellt und die Kollegen stattdessen zum verstärkten Gießeinsatz eingeteilt.

·         Im Frühjahr werden 3 Mitarbeiter zur jährlichen Hauptinspektion der Spielgeräte eingesetzt. Zu dem umfangreichen Prüfprogramm gehört auch das Freilegen sämtlicher Fundamente.

·         Zusätzlich zu den Mitarbeitern der Mähkolonne werden 2 bis 3-mal im Jahr 3 Mitarbeiter abgezogen, um die Sichtdreiecke an Straßeneinmündungen (aus Verkehrssicherheitsgründen, Einmündung an klassifizierten Straßen sind grundsätzlich auf die Kommunen übertragen) zu mähen. Diese Kollegen werden dann auch zum Mähen der Wildwiesen eingesetzt.

Für viele Aufgabenstellungen wurden detaillierte Listen erarbeitet, die kontinuierlich ergänzt werden und Grundlage für die mittel- und kurzfristige Einsatzplanung darstellen:

·         Gießliste Bäume

·         Gießliste Pflanzkübel

·         Fassadenbegrünungen (Ranker) für Rückschnitt in Sommerferien

·         Wildwiesen (extensive Pflege)

·         Mähpläne für die intensive Pflege Bezirk Nord und Mitte/Süd

·         Veranstaltungsliste Bezirkssportanlage (Abstimmung Pflegedurchgänge auf Platznutzung)

·         Spielmobileinsätze (Abstimmung der Pflegedurchgänge auf Kinderspielplatznutzung)

·         Liste über Sandreinigung durch Unternehmer (ein vorheriger Pflegedurchgang durch städtische Kräfte notwendig)

·         usw.

Die vertikalen Prioritäten reduzieren kontinuierlich die Kapazitäten, die tatsächlich für den Bereich der allgemeinen Grünflächenpflege zur Verfügung stehen. Die nachfolgenden Zahlen wurden ermittelt, in dem von den in INFOMA erfaßten produktiven Stunden jeweils die für die Besetzung der 16 Funktionen, die oberhalb der Linie aufgeführt sind, notwendigen Stunden (16*39 Std.= 624 Std/Wo) in Abzug gebracht worden sind.

In einem Ganzjahresdurchschnitt standen im Jahre 2015 von den 14 Mitarbeitern der Grünflächenpflege in jeder Kalenderwoche nur 4,37 Mitarbeiter zur Verfügung(    ).

 

Für das Jahr 2016 ergibt sich folgende Übersicht

Im Ganzjahresdurchschnitt ergibt sich für 2016 ein Wert in Höhe von 4,61 Mitarbeiter.

Im Ganzjahresdurchschnitt ergibt sich für 2017 ein Wert in Höhe von 6,12 Mitarbeiter.

 

 

Im Ganzjahresdurchschnitt ergibt sich für 2018 ein Wert in Höhe von 4,71 Mitarbeiter.

 

 

Im Mehrjahresschnitt von 2015 bis 2018 standen für die Grünflächenpflege des Straßenbegleitgrüns, der Kinderspielplätze, der Parkanlagen und der Außenanlagen der städtischen Gebäude effektiv nur

4,9 Mitarbeiter

zur Verfügung.

 

Diese rechnerisch ermittelten Kapazitäten kommen der Realität relativ nahe. Bei einzelnen Aufgaben (z.B. Radlader, LKW-Transporte) werden die Fahrzeuge gelegentlich stillgelegt und die Mitarbeiter dann anderweitig eingesetzt, sofern für diese Aufgabe keine ausreichende Auslastung besteht.

Die Situation wurde erschwert, da die Verwaltungsführung die früher übliche Einstellung von Vertretungskräften bei langfristigem Ausfall eines Mitarbeiters (Erkrankung nach Wegfall Lohnfortzahlung, Elternzeit etc.) eingeschränkt hatte bis der Leiter des Bauhofes ein Konzept für die Grünpflege vorlegt. Seit Ende 2018 wurde diese Option wieder eingeführt, so dass bei langfristig ausfallenden Mitarbeitern bis zum Wiederantritt des Dienstes eine Aushilfskraft eingestellt werden kann.

Die Grünunterhaltung ist personell nicht so ausgestattet, dass auch in Zeiten der starken Vegetation die notwendigen Grünpflegearbeiten ausgeführt werden können. Hinzu kommt, dass in dieser Zeit zeitlich eingegrenzte Zusatzaufgaben (z.B. Schulgelände, Fassadenbegrünung) zu erbringen sind. Deshalb werden jedes Jahr zusätzlich Fremdfirmen  beauftragt. Die hauptsächlichen Einsatzgebiete sind Pflegearbeiten auf Schulgrundstücken  und Pflegearbeiten im Straßenbegleitgrün. Gelegentlich erfolgt auch ein Unternehmereinsatz auf Kinderspielplätzen.

Die Arbeiten auf Schulgrundstücken werden in den letzten Jahren auch an die Werkstätten für Behinderte des Kreises Mettmann vergeben. Für die Werkstätten für Behinderte werden jährlich rund 15.000 € ausgegeben.

 

Im Jahr 2018 wurden von den Werkstätten der Behinderten die Außenanlagen folgender Schulen bearbeitet:

  • Schulgelände Holterhöfchen – Helmholtz-Gymnasium / Realschule
  • Schulgelände Erikaweg – Astrid-Lindgren- Schule
  • Schulgelände Lortzingstraße – Ferdinand-Lieven-Schule
  • Schulgelände Am Elbsee / Schalbruch – OGS am Elbsee
  • Schulgelände Furtwängler Straße – Theodor-Heuss-Schule (1/2 Gelände)
  • Schulgelände Kalstert / Frans-Hals-Weg  – Grundschule Kalstert Parkplatz
  • Schulgelände Richrather  Str. 134 – Wilhelm- Busch-Grundschule

 

Die Mitarbeiter/innen des Zentralen Bauhof war bei folgenden Schulen tätig:

  • Schulgelände Walderstr - Grundschule
  • Schulgelände Schulstr – Städtische Gemeinschaftsgrundschule und Kindergarten
  • Schulgelände Richrather Str 186 – Astrid-Lindgren - Schule
  • Schulgelände Düsseldorfer Str. 148 – Walter-Wiederhold-Schule
  • Schulgelände Augustastr 29 – Wilhelm Hüls-Schule
  • Schulgelände Walter-Wiederhold Str.15
  • Schulgelände Beethovenstr.-  Grundschule

 

 

Die Ausgaben für die Werkstätten für Behinderte werden dem Haupt- und Personalamt gemeldet, damit eine Gegenbuchung zur zu zahlenden Ausgleichsabgabe vorgenommen werden kann.

Auch die Sommerblumen werden bei einer Behinderteneinrichtung (Hephata Werkstätten, Mettmann) bestellt. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 5.400 €. Der Lohnanteil kann zu 50 % auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

Jedes Jahr erhält eine weitere Fremdfirma einen Auftrag im Stadtgebiet Hack- und Pflegearbeiten auszuführen. In 2015 wurden für den Einsatz der Fremdfirma rund 45.000 € verausgabt. Die Firma wird schwerpunktmäßig in Industrie- und Gewerbegebieten eingesetzt, da hier ein in der Pflege einfacherer, gleichförmiger Bewuchs der Grünflächen vorhanden ist. Die Fremdfirma wird schwerpunktmäßig im Hildener Osten sowie in Gewerbegebieten eingesetzt.

Die Arbeiten werden in dem Zeitraum von Mitte Juni bis September ausgeführt.

Es erfolgt eine intensive Einweisung der Firmen vor Aufnahme der Arbeiten. Auch die Arbeitsausführung muß eng überwacht werden, da in der Vergangenheit bei wechselnden Auftragnehmern immer wieder festgestellt werden mußte, dass die Vorgaben des Auftrages nicht immer eingehalten wurden. Eine Mitarbeiterin der Grünunterhaltung ist täglich 1 bis 2 mal zur Kontrolle vor Ort.

Auch die Gemeindeprüfungsanstalt  des Landes Nordrhein-Westfalen (GPA) hat sich bei der Prüfung der Stadt Hilden die Wirtschaftlichkeit der Grünflächenunterhaltung näher angesehen.

Folgende allgemeine Feststellung wurde im GPA-Bericht 2015 zu dem Bereich Grünflächenpflege getroffen:

 

„Im Prüfgebiet Grünflächen zeigt ein Erfüllungsgrad von 70 Prozent, dass die Stadt Hilden ihre Grünflächen bereits sehr gut organisiert und steuert. Zahlreiche Empfehlungen aus der letzten Prüfung wurden umgesetzt. Einige Maßnahmen befinden sich noch in der Umsetzung oder sind geplant. Leistungskataloge werden künftig im GIS hinterlegt, so dass Leistungspreise ermittelt werden können. Hilden verfügt je Einwohner über viel Fläche in vergleichsweise kleinen Park und Gartenanlagen. Die Pflege und Unterhaltung dieser Anlagen ist mit 0,90 Euro je m² vergleichsweise günstig. Die Pflege und Unterhaltung der Spiel- und Bolzplätze kostet in Hilden 4,67 Euro je m², bei einer Gesamtfläche von rund 108.000 m². Die Spielplätze in Hilden sind vergleichsweise klein. Das erschwert optimierte Arbeitsprozesse. Aufgrund der dichten Besiedlung ist es jedoch kaum möglich, große Spielplätze zu schaffen. Aufgrund der geringen Gemeindefläche hat Hilden vergleichsweise wenig Straßenbegleitgrün, jedoch viele Straßenbäume. Ein sehr geringer Anteil des Begleitgrüns befindet sich an Wirtschaftswegen, die generell günstiger zu unterhalten sind. Der Unterhaltung- und Pflegeaufwand ist mit 1,95 Euro je m² deshalb höher als unser Benchmark von 1,40 Euro. Weil die Stadt Hilden konsequent Standards reduziert hat, ist der Aufwand für die Unterhaltung aller Grünflächen tendenziell rückläufig.“[1]

 

In dem Teilbericht Grünflächen hat das GPA unterschiedliche „Kennzahlen“ dargestellt. Diese Kennzahlen sind nur teilweise aussagekräftig, da keine Pflegestandards bzw. deren Erreichungsgrad definiert sondern nur Kosten bzw. Stellen verglichen wurden. Mit anderen Worten: Hilden führt im Vergleich zu anderen Städten die Grünflächenpflege mit einem sehr geringen Aufwand durch. Der Zustand der Grünflächen wurde dabei grundsätzlich nicht berücksichtigt.

 

Nicht nur die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich die Grünflächenunterhaltung in Hilden angesehen. Schon im Jahre 2004 wurde der Zentrale Bauhof durch ein externes Organisationsberatungsunternehmen durchleuchtet. Auch dort finden sich zum Zustand der Grünflächen keine detaillierten Feststellungen. Konkreter wurden die Berater bei der Personalbemessung. Das Beratungsunternehmen ging von nur 75 ha aus. Die Fa. Kohtes, Sauter und Partner kam damals bei der Stellenbemessung auf einen Wert von 29 Stellen. Inzwischen liegen die Zahlen des Grünflächenkatasters vor, statt der von den Gutachtern ermittelten 75 ha sind rund 103 ha Grünflächen zu bearbeiten.

 

 

II.   Erfolgte Änderungen

Umbau Stadtzufahrten und Straßenbegleitgrün

In früheren Jahren war es üblich, Flächen mit Gehölzen zu bepflanzen. Im Frühjahr wurden diese Flächen mit Pflanzenschutzmittel behandelt, so dass ganzjährig kein zusätzlicher unerwünschter Bewuchs entstehen konnte. Da seit langer Zeit keine Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt werden, sind viele dieser Flächen durchkrautet. An vielen Stellen haben sich auch Brombeeren angesiedelt. Als in den Jahren 1991/1992 der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln eingestellt wurde, hatte das damalige Grünflächenamt schon auf die erhöhten Anforderungen in der Unterhaltung hingewiesen. Zusätzliches Personal oder zusätzliche Haushaltsmittel wurden dafür aber nicht zur Verfügung gestellt.

Der Zentrale Bauhof hat in den letzten Jahren insbesondere an den Eingangsstraßen diese Flächen in Rasenflächen umgebaut.

In den letzten Jahren wurden insbesondere im Bereich des Straßenbegleitgrüns Arbeiten durchgeführt, die sowohl eine Verbesserung des allgemeinen Erscheinungsbildes aber auch eine Erleichterung in der Unterhaltung zum Ziel hatten.

·         Der Mittelstreifen der Berliner Straße wurde in mehreren Abschnitten über mehrere Jahre verteilt neu gestaltet. Im Bereich der Marie-Colinet-Straße wurden großvolumige Gräser gepflanzt, an den übrigen Stellen kam Efeu zum Einsatz.

·         Die Grünfläche in der Mitte der Berliner Straße in Höhe der Einmündung der Elberfelder Straße wurde überarbeitet.

·         Im Bereich der Ortsein-/ausgänge an den Hauptverkehrsstraßen wurden die Seitenstreifen optimiert und auch an sonstigen Flächen mit einfachen Mitteln umgestaltet:

o   Gerresheimer Straße

o   Düsseldorfer  Straße

o   Hochdahler Straße

o   Elberfelder Straße

o   Walder Straße Mittelstreifen bis Abbiegespur

o   Kreisverkehr Breddert

o   Kreisverkehr Azaleenweg

o   Schützenstraße Ecke Humboldtstraße

o   Kosenberg

 

Oft wurde der vorhandene Bewuchs beseitigt, ein Bodenaustausch vorgenommen und der Bereich eingesät. Sowohl die Ortseingänge als auch die übrigen Bereiche machen seit dem einen optisch besseren Eindruck. Der Umbau in Rasenflächen hat sich eindeutig bewährt.

Die bisher umgebauten Flächen lassen sich gut unterhalten. Rasenflächen werden üblicherweise 13 bis 15 mal jährlich gemäht. Selbst etwas höher stehendes Gras wird in der Bevölkerung akzeptiert.

Die dort investierte Arbeitszeit ging zu Lasten der Arbeitsstunden in der Grünpflege. Daher konnte nur abschnittsweise über viele Jahre verteilt vorgegangen werden. Dadurch konnte jedoch eine Reduzierung des Stundenaufwands für die Pflege in den Folgejahren erreicht werden. Seit Einführung der verbindlichen Pflegepläne im Jahre 2017 mussten aus Kapazitätsgründen entsprechende Umbauarbeiten in Eigenleistung eingestellt werden.

 

Umbau Kleinstflächen (begonnen)

Im Zuge der Diskussion um das Grünflächenkartaster und die Optimierung der Grünpflege wurde auch über Kleinstflächen gesprochen, z.B. auf Verkehrsinseln oder neben Parkbuchten. Auch das GPA NRW hat auf die Vielzahl der kleinen (und kleinsten) Flächen hingewiesen, die die Unterhaltung erschweren. Durch einen Umbau (z.B. Gras statt Gehölze) oder Rückbau (Schließung von kleinen Grünflächen durch Pflaster oder Asphalt) dieser Kleinflächen kann ein ähnlicher Effekt wie bei den Ortseingängen  erzielt werden.

In Abstimmung mit der Verwaltungsführung und dem Tiefbau- und Grünflächenamt wurden 20 Flächen identifiziert. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen wurde begonnen, mehrere Kleinstflächen mit Pflaster oder Asphalt zu schließen. Folgende Flächen wurden bearbeitet:

-       Fritz-Gressard-Platz/Mittelstraße

-       Breddert/ Ecke Krabbenburg

-       Benrather Straße

-       Schützenstraße/Karnaper Straße

-       Pro-Aktiv-Platz

-       Grünstraße

 

Die Arbeiten wurden zwischenzeitlich vom Bauhof eingestellt.

 

Verbindlicher und abschließender Pflegedurchgang in Straßenzügen 2017/2018

 

Die Beschwerden deuten darauf hin, dass das Vorgehen und die angestrebten Standards bei der Grünflächenpflege nicht transparent für die Bürgerinnen und Bürger sind. Zudem wurde bei Beschwerden die Bearbeitung an anderer Stelle unterbrochen und zunächst die Beschwerdeführer bedient. Das führte dazu, dass einige Grünflächen häufig bearbeitet wurden, andere dafür gar nicht. Weil dem Verwaltungsvorstand weder eine Einsatzplanung für die Zukunft noch die Dokumentation der Einsätze des vergangenen Jahres vorgelegt wurde, hat er im  Frühjahr 2017 festgelegt, dass ab sofort die Unterhaltungsarbeiten in den Straßenzügen nach einer vorher festzulegenden und auf der Homepage zu veröffentlichenden Reihenfolge durchgeführt. Bericht sollte erfolgen, wenn jede Straße einmal bearbeitet war. Nur bei bestehenden Unfallgefahren oder einer möglichen Gefährdung der Verkehrssicherheit wurde von der Reihenfolge abgewichen. Auch Einzelbeauftragungen oder Mängelmeldungen führten nicht zu einer Änderung der vorgegebenen Reihenfolge.

Im Zuge der Stundenrapportierung wurden die bearbeiteten Straßenzüge auch in INFOMA hinterlegt. Zusätzlich wurden wöchentlich auf der Homepage der Stadt  Hilden die in der Vorwoche erledigten Arbeiten sowie die in der aktuellen Woche geplanten Arbeiten veröffentlicht.

In diesen Pflegeplänen ist die straßenzugweise bzw. straßenabschnittsweise Reihenfolge der Pflegearbeiten dokumentiert. Bei dieser Vorgehensweise ist es unerheblich, ob es sich um eine Baumscheibe, eine mit Bodendeckern bewachsene Fläche, eine begrünte Verkehrsinsel, etc. handelt. Auch ein unterschiedlicher Bewuchs ist unerheblich. Bei der straßenzugweisen Vorgehensweise werden alle Flächen zeitgleich bearbeitet.

Die beiden Pflegepläne sind im Anhang beigefügt. In ihnen ist die  bisherige Abfolge der Arbeiten im Stadtgebiet dokumentiert.

 

Auszug aus Pflegeplan Süd

 

 

Auszug aus Pflegeplan Nord

 

Anmerkungen:

1.    Zu Beginn des Jahres werden zunächst die bis Ende Februar möglichen Winterrückschnittarbeiten ausgeführt. Im Herbst werden die Arbeiten nach erfolgtem Laubfall eingestellt und alle personellen Kapazitäten soweit möglich zur Laubbeseitigung eingesetzt.

2.    Je nach Vegetation und Witterung wird die Bearbeitung des Straßenbegleitgrüns in der zweiten Märzhälfte aufgenommen.

3.    Die Grünflächen an Einfallstraßen werden zweimal jährlich bearbeitet. Der erste Durchgang erfolgt zu Beginn der Arbeiten. Der zweite Durchgang erfolgt im September. Dafür werden die in den Straßenzügen stattfindenden Arbeiten unterbrochen.

4.    Auch Kinderspielplätze werden zweimal jährlich bearbeitet.

5.    Weitere geplante Unterbrechungen in der Reihenfolge der Bearbeitung erfolgen vor und in den Sommerferien, zur Pflege der Kinderspielplätze und der Außengelände der Schulen.

6.    Zu Beginn der Sommerferien werden zusätzlich Unternehmer beauftragt. Die vom Unternehmer zu pflegenden Straßenzüge sind am Ende der Pflegepläne aufgelistet.

7.    Ebenfalls zur Pflege der großen Parkplätze (Lindenplatz, Otto-Hahn-Straße) wird die Reihenfolge unterbrochen. Zu dieser Zeit wird der Arbeitsbeginn vorgezogen, so dass die Parkplätze abschnittsweise bearbeitet und danach wieder von den Parkplatzsuchenden genutzt werden können.

8.    Da die Kinderspielplätze bei der straßenzugweisen Vorgehensweise ebenfalls bearbeitet werden, kann durch die Zusatzpflege in den Sommerferien sichergestellt werden, dass auch diese Flächen zweimal bearbeitet werden. Vor den Sommerferien werden verstärkt Sandflächen, Fallschutzbereiche u.ä. durchgearbeitet.

9.    Um aktuelle Beschwerden bevorzugt zu erledigen, wurde bisher ebenfalls die straßenzugweise Vorgehensweise unterbrochen, die Beschwerde abgearbeitet und anschließend wie geplant die Arbeiten wieder fortgesetzt. Dies hat dazu geführt, dass einzelne Straßen aufgrund von Beschwerden öfter als vorgesehen bearbeitet worden sind. Beschwerden werden nicht mehr bevorzugt behandelt.

 

 

Die Arbeiten nach Straßenliste wurden Anfang März 2017 begonnen und konnten im Jahre 2017 am 28.11.17 beendet werden. Im Jahre 2018 begann die Arbeit in den Straßenzügen am 12.03.18 und wurden erst am 21.12.18 beendet.

Für die Durchführung wurden in 2017   9.512 Stunden und in 2018   11.587 Stunden aufgewandt.

Da die Kollegen durch diese Arbeiten gebunden waren, konnte mit anderen Arbeiten erst wesentlich verspätet begonnen werden. In den vorhergehenden Jahren(-zehnten) wurden ab Oktober bis einschließlich Dezember die Mitarbeiter in der Laubbeseitigung eingesetzt. Im Januar und Februar erfolgte immer der durch den Vorgelschutz zeitlich eingeschränkte Winterschnitt der Gehölze. Der verlängerte Einsatz in den Straßenzügen ging zu Lasten der Laubbeseitigung und des Winterschnittes. Die Laubbeseitigung ist aus Gründen der Verkehrsicherheit, aber auch z.B. zum Erhalt von Rasenflächen und zur Vermeidung von Schädlingsbefall zwingend erforderlich. Ein Teil des Laubs wird in Rabatten dauerhaft als Bodenverbesserer abgelagert. Ein sehr großer Anteil muß abgefahren und entsorgt werden.  Ein ausreichender Winterrückschnitt hilft bei den im übrigen Jahr notwendigen Unterhaltungsarbeiten, verhindert die Totholzbildung, hält das ausufernde Pflanzenwachstum im Zaum, dient als Verjüngungsschnitt, verhindert Nachbarschaftsbeschwerden wegen Überwuchs etc.. Im Winterrückschnitt wird das Ziel verfolgt, möglichst jedes zweite Jahr an jeder Anlage im Stadtgebiet gewesen zu sein.

 

Sowohl die Laubbeseitigung als auch der Winterrückschnitt kamen im letzten Winter zu kurz. Im mehrjährigen Vergleich wurden jeweils folgende Stundenaufwände erbracht:

 

            

Die Angaben zum Winterdienst wurden in der Tabelle aufgenommen, da intensiverer Winterdienst immer zu Lasten des Rückschnitt gegangen war.

Ebenfalls wurden die im Jahr 2014 erbrachten Arbeitsstunden zur Beseitigung der Ela-Sturmschäden aufgenommen, da 2014 auch noch länger in den Straßenzügen gearbeitet werden mußte. In der nachfolgenden Grafik sind die Tabellenwerte als Balkendiagramm dargestellt.

 

 

 

 

Ohne Berücksichtigung des Winters 2017-18 wurden im Mittel für Laubbeseitigung, Gehölzschnitte (incl. Ela) und Winterdienst 8.957,25 Stunden erbracht.

Zum Mittelwert fehlten im letzten Winter 2017-18   1.837 Arbeitstunden.

Mit der Laubbeseitigung konnte 2018 erst in der 51. Kalenderwoche und damit 3 Wochen später begonnen werden. Endgültige Zahlen können erst ab Ende März 2019 genannt werden, da dann wieder mit der allgemeinen Grünpflege im Stadtgebiet begonnen werden muss. Die fehlenden 3 Wochen werden zu Lasten des Winterrückschnittes gehen. Der fehlende Winterrückschnitt wird mittelfristig den allgemeinen Zustand der Grünanlagen verschlechtern und die unterjährige Grünflächenpflege erschweren.

 

 

Homepage

 

Um der Öffentlichkeit die aktuellen Tätigkeiten der Grünpflege transparent zu machen, werden auf der Homepage die aktuellen Einsatzbereiche dargestellt werden.

Mit Unterstützung von Frau Ludes-Loer, Haupt- und Personalamt, wurde eine Seite erarbeitet, die ständig aktualisiert wird.

In der  Rubrik ***Aktuelles*** werden die aktuell anstehenden Arbeiten/Aufgabenstellungen aufgeführt. Dabei handelt es sich nicht nur um die im Straßenbegleitgrün auszuführenden Arbeiten. Die Darstellung umfasst den gesamten aktuellen Aufgabenbestand der Grünunterhaltung.

 

Fassadenbegrünung begonnen

Die Liste der Gebäude mit Fassadenbegrünung umfasst 26 Positionen. Um den erforderlichen Rückschnitt durchführen zu können, wird in den Sommerferien ein zusätzlicher Steiger angemietet. Die Durchführung der Rückschnittarbeiten dauert im Regelfall 2 Wochen. Die Miete des Steigers beträgt rund 1.000 €. Die Rückschnittarbeiten verursachen einen Personalaufwand von 108 Stunden. Da größtenteils Schulgebäude betroffen sind, können diese Arbeiten ebenfalls nur in den Schulferien ausgeführt werden. Auch außerhalb der Ferienzeiten kommt es zu gelegentlichen Arbeitseinsätzen, wenn die Ranker zu kräftig ausgeschlagen sind. Schulferien sind wie an anderer Stelle schon dargestellt kritische Zeiten, da sich die „Objekte“ mit besonderen Anforderungen häufen.

Die Anregung auf eine Fassadenbegrünung zu verzichten, wurde aufgegriffen. Eine Prüfung des Amtes für Gebäudewirtschaft und des Tiefbau- und Grünflächenamt  hat ergeben, dass zumindest an 3 Objekten die Fassadenbegrünung entfernt werden sollte. Die derzeit vorgesehene Reduzierung um 3 der 26 Objekte wird allerdings nur begrenzt Ressourcen zur Intensivierung der allgemeinen Grünpflege frei setzen. 

 

 

III.  Vorschläge für die Zukunft

 

Flächenumbau fortsetzen

Die oben beschreibenen Umwandlungen von Gehölz in Rasenflächen bieten einen Ansatz zur Verbesserung des Pflegestandards. Das soll ebenso fortgesetzt werden wie der Umbau von Kleinstflächen.

 

Optimierung der Arbeitsabläufe

Die Arbeitsabläufe in der Grünflächenpflege werden weiter optimiert. Dabei werden zukünftig verstärkt die Schnittstellen zu anderen Ämtern betrachtet und verbindlich beschrieben.

 

 

Frühzeitiger Unterhaltungs-Check vor Auftragsvergabe bei Planungs-, Neubau-, Umbau- oder Ausbaumaßnahmen an/mit Grünflächen

 

Neubau oder Veränderungen an Grünanlagen können sich auf die nachfolgende Unterhaltung positiv oder auch negativ auswirken. Derzeit werden im Baudezernat die Prozesse dahingehend angepasst, schon bei der Planung und Vergabe/Ausführung zukünftige Pflegestandards festzulegen. So soll schon frühzeitig abgeschätzt werden können, wie sich der Aufwand in der Unterhaltung ändert, so dass ggf. Budget und Personalbedarf rechtzeitig angepasst werden können. Gleichzeitig soll schon zu einem frühen Zeitpunkt eine Vereinbarung des zukünftigen Pflegestandards erfolgen

Diese Punkte werden zu Verbesserungen führen, allerdings ist wird das Optimierungspotential nicht so hoch sein, dass dadurch eine deutlich sichtbare Verbesserung der Pflege des Straßenbegleitgrüns entsteht.

 

Intensivierung der Grünflächenpflege

Häufig werden Vergleiche mit anderen Städten bemüht und auf die dort besseren Pflegestandards hingewiesen. Die Kollegen anderer Städte kennen diese Argumentation, nur oft aus der anderen Blickrichtung. Daher wurde auch versucht, anhand unterschiedlicher Vergleiche den anderweitig betriebenen Aufwand in Relation zu dem Aufwand in Hilden zu setzen.

Im Jahre 2004 wurde im Zentralen Bauhof Hilden eine Organisationsuntersuchung durchgeführt. Das beauftragte Unternehmen, Kohtes, Sauter & Partner, führte damals eine Stellenbemessung durch. Bei den von dem Unternehmen angesetzten Personalschlüsseln, berief sich die Fa. Kohtes, Sauter & Partner auf eine Vielzahl von Vergleichswerten anderer Bauhöfe. Das Beratungsunternehmen errechnete einen Stellenbedarf von 29 Stellen.  Wie schon eingangs erwähnt, ging das Unternehmen von wesentlich kleineren Grünflächen aus. Eingangs wurde schon erwähnt, dass statt der damals angenommenen 75 ha auf Basis des detaillierten Grünflächenkatasters rund 103 ha Grünflächen zu bearbeiten sind. Wenn man die damalige Berechnung mit den aktuellen Werten aktuellen Werten füttert, kommt man auf einen Stellenbedarf von jetzt

44,3 statt 29 Stellen.

Die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes NRW (GPA) hat sich intensiv mit dem Aufwand auseinander gesetzt, der in den einzelnen untersuchten Kommunen zur Grünflächenpflege ermittelt worden ist. In ihren im Internet einsehbaren Berichten arbeitet das GPA im Regelfall mit relativen Kennzahlen, in dem es z.B. den festgestellten Aufwand in Relation zur ebenfalls angegebenen Einwohnerzahl setzt (Fläche je Einwohner in m² oder Aufwand je m²-Fläche in  €). Über diese relativen Kennzahlen kann eine Rückrechnung vorgenommen werden, die jedoch eine gewisse Unschärfe enthält.

Mit den Zahlen der GPA-Berichte von zwei Nachbarstädten wurde eine Rückrechnung für die Bereiche Park- und Gartenanlagen und Straßenbegleitgrün vorgenommen. Für die anderen Bereiche können keine Zahlen aus den GPA-Berichten genutzt werden. Zur Absicherung wurde die im GPA-Bericht für Hilden dargestellten Zahlen im gleichen Verfahren rückgerechnet. Es wurden bei der gleichen Rückrechnung annähernd die dem GPA gemeldeten absoluten Zahlen erreicht.

Die Rückrechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass in den beiden Städten nur für die Grünpflege in Park- und Gartenanlagen und im Straßenbegleitgrün

596.710 € bzw. 300.473 €

mehr aufgewandt werden.

 

Auch die KGSt hat sich zu dem Aufwand zur Grünflächenpflege Gedanken gemacht. Im KGSt-Bericht 10/2017 werden Orientierungswerte zur detaillierten Personal-/Aufwandsbemessung dargestellt. Mit dem zuständigen Referenten der KGSt wurden die Hildener Werte durchgesprochen. Gleichzeitig wurden von dem Referenten weitere Informationen zur Erstellung des Berichtes gegeben.

-          Die Orientierungswerte geben die Zahlen aus den Vergleichsringen der Kommunen der Größenklassen 1-2 und 3-4 wieder.

-          In den Zahlen der Vergleichsringe gibt es ein sehr starkes Süd/Nordgefälle. Baden-Württemberg und Bayern haben erheblich höhere Werte. Dies kann seinen Grund in der finanziellen Ausstattung der Kommunen aber auch  in der Tourismusorientierung haben.

-          Ebenso auffällig sind die Kommunen im Westen, insbesondere im Ruhrgebiet. Aus den Sparzwängen heraus würde nur ein absolutes Minimum an Grünflächenunterhaltung betrieben.  Oft wird sich ausschließlich auf Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit beschränkt.

-          Die Orientierungswerte, insbesondere der Medianwert waren nicht als Grundlage für eine Personalbemessung gedacht.

-          Deshalb wurden im Bericht auch die GALKmin-Werte und GALKmax-Werte mit aufgeführt.

-          Eine angemessene Personalbemessung würde sich je nach Grad der gewünschten Intensität der Grünpflege zwischen den beiden GALK-Werten bewegen.

GALKmin: unterster Wert im Korridor für die werterhaltende Unterhaltung 

GALKmax: oberster Wert im Korridor für die werterhaltende Unterhaltung

-          Hilfsgröße für fehlende GALK-Werte könnten die Werte des 75er-Perzentil darstellen.

 

In dem Bericht  werden unterschiedliche Kennzahlen aufgelistet. In den Objektarten werden zunächst übergeordnete Objektkennzahlen aufgelistet. Zusätzlich werden weitere Kennzahlen auf der Ebene von Flächeninhalten und Tätigkeiten in Tabellenform dargestellt. Bei den jeweiligen Flächeninhalten sind aus der Vergleichsringarbeit der KGST jeweils der Median, das 25er-Perzentil und das 75er-Perzentil gelistet. Als weitere Kennzahlen werden empfohlene Minimal- und die Maximal-Werte der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) aufgelistet.

Die Kennzahlenreihen je Flächeninhalt sind teilweise lückenhaft.

Einige Flächen-/Tätigkeiten sind nicht aufgeführt (z.B. Teiche, Personalratstätigkeiten).

Die mit den Kennzahlen ermittelten Werte geben einen Orientierungswert für den notwendigen Kostenaufwand in € alternativ den notwendigen Zeitaufwand in Minuten wieder.

 

Mit Erstellung des Grünflächenkatasters stehen die Flächenmaße der unterschiedlichen Objekte und der unterschiedlichen Flächeninhalte weitestgehend fest. Die von Amt 66 zur Verfügung gestellt Daten mußten bereinigt werden (z.B. überbaute Gebäudeflächen) und die Flächeninhalte je Objektart summiert werden.

Im Bericht 10/2017 werden die unterschiedlichen Kennzahlen wie folgt beschrieben und gewertet:

 

 

Aufgrund der Empfehlungen der KGSt wurden die Kennzahlensets überarbeitet und ergänzt. Zunächst wurden die Lücken der GALKmin-Werte um die Kennzahlen des 75er-Perzentils ergänzt. Dies war zum Beispiel bei folgenden Kennzahlen erforderlich:

·        Teiche

·        Fassadenbegrünungen

·        Winterdienst

·        Einsatz auf Friedhöfen

 

 

Für den Bereich der Spielgerätekontrolle und der Unterhaltung/Reparatur der Spielgeräte wurden die fehlenden Kennzahlen der GALK-Werte nicht durch die Werte des 75er-Perzentils ersetzt. In Hilden genießt dieser Bereich einen hohen und allgemein anerkannten Status. Der Umfang der Arbeiten ist in der DA Spielplatzkontrolle festgelegt. Anderenfalls würde dies zu einer massive Absenkung des Standards führen, der aus Sicht der Verwaltung nicht zu verantworten ist. In der Bemessung wurde der Hildener-Ist-Wert eingerechnet.

 

Die so ermittelten Werte wurden zur Stellenbemessung genutzt. Entsprechend der Empfehlung des KGSt-Berichtes 10/2017 wurden die ermittelten Werte als Minutenwert für die eigene Aufgabenerledigung genommen. Die Stellenermittlung erfolgte, indem die ermittelten Summen durch den von der KGSt ermittelten Wert der Jahresarbeitsminuten/Arbeitsplatz bei manuellen Tätigkeiten (92.800 JAM) dividiert wurden. Aus dem gem. KGSt-Bericht ermittelten Wert kann alternativ der erforderlich finanzielle Aufwand abgelesen werden.

 

Unter Berücksichtigung dieser örtlichen Anpassungen/Ergänzungen kommt man in der Anwendung des KGSt-Berichtes 10/2017 zu einer Stellenbemessung von

36,69 Stellen nach dem GALKmin-Werten oder

63,42 Stellen nach dem GALKmax  –Werten.

 

 

Mögliche Konsequenzen

In den zurückliegenden Monaten wurde im Verwaltungsvorstand wiederholt  das Thema Pflege der städtischen Grünflächen diskutiert und beraten. Ein nicht unwesentlicher Punkt war Prüfung, wie eine auskömmliche Ausstattung der Grünunterhaltung ausgestaltet werden müßte, um ein erforderliches Mindestmaß an Grünpflege durchführen  zu können. 

Es wurden die unterschiedlichsten Berechnungen durchgeführt, um eine auskömmliche Ausstattung der Grünunterhaltung mit Personal/Finanzmitteln darstellen zu können.

-          GPA-Berichte,

das GPA benutzt bei seiner Prüfung eine Vielzahl von relativen Kennzahlen, die es ermöglichen, für viele Bereiche eine Rückrechnung auf die Ursprungsdaten durchzuführen

-          Kohtes, Sauter & Partner,

im Jahre 2004 wurde im Zentralen Bauhof Hilden eine Organisationsuntersuchung durchgeführt. Die von den Gutachtern angenommenen Kennzahlen wurden auf den aktuellen Stand (gem. Grünflächenkataster) gebracht.

-          KGST-Bericht 10/2017 Orientierungswerte Grünunterhaltung

 

In unterschiedlichen Dimensionen führen alle Berechnungen und Vergleiche zu dem Ergebnis, dass die Grünunterhaltung in Hilden mit einem zu geringen Personal-/Budgetansatz ausgestattet ist, um eine werterhaltende Unterhaltung der Grünanlagen sicherzustellen.

Die diversen Vergleichsberechnungen kommen zu unterschiedlich hohen Mehrbedarfe: 

 

 

 

Mehrbedarf

für

GPA-Rückrechnung

Kohtes, Sauter & P.

KGSt

GALKmin

GALKmax

Personal (VZK)

------

14,3

6,2 oder

32,93 oder

Aufwand (€)

300.473/596.710

-------

575.360

3.055.904

 

 

Die detaillierteste Berechnung war die Anwendung des KGSt-Berichtes 10/2017. Die KGSt hat diesen Wert wie folgt definiert:

 

Um unterschiedlichen Gegebenheiten in kommunalen Grünanlagen Rechnung zu tragen, weist die GALK in der Regel Orientierungskorridore aus, die im folgenden Bericht als

GALK Min = unterster Wert im Korridor für die werterhaltende Unterhaltung,

GALK Max = oberster Wert im Korridor für die werterhaltende Unterhaltung,

dargestellt werden.

 

Da der GALKmin-Wert nach Definition den untersten Wert für die werterhaltende Unterhaltung darstellt, wird bei den weiteren Überlegungen dieser Wert zu Grunde gelegt.  

 

 

Die Grünflächenunterhaltung hat eine vielfältige Aufgabenstellung. Die meisten Bereiche laufen ohne weitere Probleme (z.B. Spielplatzkontrolle und –reparatur, Baumpflege, Mähkolonnen). Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass unbesetzte Positionen regelmäßig aus dem Bereich der allgemeinen Grünflächenpflege aufgefüllt werden. Gemessen an den vorliegenden Beschwerden und auch an der verwaltungsinternen Diskussion liegt der Schwerpunkt nicht ausreichender Leistungen im Bereich des Straßenbegleitgrüns und gelegentlich auch bei Kinderspielplätzen. Insofern macht es Sinn, Optimierungen in diesen Bereichen vorzunehmen.

 

Wie schon oben dargestellt, ist eine Optimierung nur zu erreichen, wenn die personelle und finanzielle Ausstattung angepaßt wird. Mit der Anpaßung sollen

 

1.    die Defizite in Bereichen der Laubbeseitigung und der Winterrückschnitte (Defizit 2.100 Std -> 4. Sachstandsbericht vom 11.07.18) beseitigt werden,

2.    die Anzahl der Pflegedurchgänge um einen zusätzlichen Pflegedurchgang erhöht werden,

3.    verstärkt auch wieder gärtnerische Arbeiten wie z.B. Nachpflanzungen, Rück-/Umbau von Flächen ausgeführt werden.

 

 

GALKmin umgesetzt in alternativ Stellen/Haushaltsmittel ergibt (z.Zt. 30 Stellen)

 

In den letzten Monaten hat auch der Verwaltungsvorstand intensiv über eine notwendige Intensivierung der Grünflächenpflege beraten.

Nach Abschluß der verwaltungsinternen Beratungen wird vorgeschlagen, eine Kombination aus personeller Aufstockung und zusätzlichen Haushaltsmitteln zu wählen. Nachfolgend wird von 4 zusätzlichen Stellen und zusätzlichen Haushaltsmitteln für die Unternehmerbeauftragung in Höhe von 200.000 € ausgegangen.

Mit den 4 zusätzlichen Mitarbeitern (1 Gärtner/Vorarbeiter, 1 Gärtner, 1 Hilfsgärtner mit WP, 1 Hilfsgärtner ohne WP) kann eine dritte Pflegekolonne eingerichtet werden, so dass die Grünunterhaltung selbst zeitgleich an einer zusätzlichen Stelle im Stadtgebiet tätig wäre. Mit der personellen Verstärkung werden in den Herbst- und Wintermonaten die dargestellten Defizite in der Laubbeseitigung und im Winterrückschnitt aufgefangen werden. Durch den/die zusätzliche Vorarbeiter/in kann auch der Mehraufwand zur Einweisung und Kontrolle der Unternehmerleistungen aufgefangen werden.

 

Mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln wird zudem der Unternehmereinsatz intensiviert. In den „Unternehmerbezirken“ werden dann zwei Pflegedurchgänge realisiert. Zusätzlich werden die „Unternehmerbezirke“ auch räumlich ausgeweitet.

 

Um eine eindeutige Zuordnung der Zuständigkeit und der Verantwortung zu gewährleisten, wird das Stadtgebiet in 3 Zonen eingeteilt.

 

Zone 1 Innenstadtkern mit 2-3 Pflegedurchgänge durch eigene Kräfte

            FuZo mit umliegenden Straßen, Bahnhofsviertel,

Im Norden: bis Hagdornstraße, Augustastraße, Luisenstraße, Immermannstraße

Im Süden: Bahnstrecke

Im Westen: Bahnstrecke

Im Osten: Kirchhofstraße, Am Feuerwehrhaus, Gartenstraße, Walder Straße, Hochdahlerstraße bis Einmündung Hagdornstraße

 

Zone 2 Innenstadt mit 2 Pflegedurchgängen durch eigene Kräfte

            An den Innenstadtkern angrenzenden Ring

Im Norden: Auf dem Sand, Beethovenstraße,

Im Westen: Westring, Ellerstraße, Bahnstrecke im Bereich Karnap

Im  Osten: Kleef, Am Stadtwald, Im Biesenbusch, Fuchsbergstraße, Oststraße

Im Süden: Karnaper Straße, Kölner Straße, Ohligser Weg

 

Zone 3 Außenbereiche zwei Pflegedurchgänge durch Unternehmer

Außenbereiche mit Gewerbegebiete und teilweise Straßenzüge mit geringerem Flächenanteilen von Straßenbegleitgrün.

 

Die Lage der Zonen ist in der nachfolgenden Skizze grob dargestellt. Geringfügige Verschiebungen in Abhängigkeit von Flächenaufmaßen des Grünflächenkatasters sind noch notwendig.

 

Zur besseren Lesbarkeit ist der Plan zu einer Aufteilung der zukünftigen Unternehmerpflege in der Anlage nochmals dargestellt.

Eine Bezirkseinteilung für die eigenen Pflegekolonnen wurde bisher nicht vorgenommen, da diese nur mit einem erheblichen Zeitaufwand realisierbar wäre. Ebenfalls ist zur Unternehmerbeauftragung die Zone 3 noch in mindestens 2 Teilbezirke aufzuteilen, damit eine losweise Ausschreibung und Vergabe erfolgen kann.

 

Der erste Pflegedurchgang soll grundsätzlich im Frühjahr stattfinden, der zweite Durchgang im Herbst erfolgen und der dritte Durchgang ist zusätzlich im Sommer vorgesehen.

 

Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel für eine Intensivierung der Grünflächenpflege aufgenommen worden.

 

Im Stellenplanentwurf 2019 sind keine zusätzlichen Stellen für die Intensivierung der Grünflächenpflege aufgenommen worden

 

Detaillierte Pläne zu den einzelnen Pflegebezirken sind noch nicht erstellt worden, da deren Erstellung sehr zeitaufwändig ist. Ebenso liegen noch keine Leistungsverzeichnisse für eine evtl. Ausschreibung von Pflegearbeiten vor. Diese Vorarbeiten werden erst nach einer endgültigen Beschlussfassung der politischen Gremien durchgeführt.

 

gez. Birgit Alkenings



[1] Seite 7 von 18 Vorbericht GPA-Prüfung Hilden


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

0106049030

521156

Unterhaltung der Park-, Sport- und Spielanlagen

74.050

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

0106049030

521156

Unterhaltung der Park-, Sport- und Spielanlagen

274.050

2019

 

 

Personalaufwand

96.620

2020-22

jährlich

 

Personalaufwand

193.240

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die Beträge müssen bei positiver Entscheidung über die Änderungsliste in den Haushaltsplan für 2019 aufgenommen werden.

Gez. Danscheidt

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

nein

 

 

Planstelle(n):

1 Gärtner/innen Vorarbeiter-Stelle nach EG 06

1 Gärtner/innen-Stelle nach EG 06

1 Hilfsgärtner/innen-Stelle mit Werksprüfung nach EG 05

1 Hilfsgärtner/innen-Stelle ohne Werksprüfung nach EG 04

 

Vermerk Personaldezernent

Bei positiver Entscheidung müssen die Stellen zusätzlich in den Stellenplan 2019 aufgenommen werden.

Gez. Danscheidt