Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
unterstützt die Bemühungen zur Intensivierung der Grünflächenpflege.
Die in der
Sitzungsvorlage dargestellten organisatorischen und planerischen Optimierungen
sind umzusetzen.
Im Haushaltsplan
2019 sowie in der Finanzplanung der Folgejahre sind bei Kostenträger 0106049030
und Kostenart 521156 Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € einzustellen.
Im Stellenplan 2019
sind folgende Stellen zusätzlich aufzunehmen:
1 Gärtner/innen Vorarbeiter-Stelle nach EG 06 + Zulage
1 Gärtner/innen-Stelle nach EG 06
1 Hilfsgärtner/innen-Stelle mit Werksprüfung nach EG 05
1 Hilfsgärtner/innen-Stelle ohne Werksprüfung nach EG 04
Erläuterungen und Begründungen:
Der Zentrale Bauhof Hilden hat vielseitige
Aufgabenstellungen. Neben der Abfallbeseitigung, der Stadtreinigung und den Friedhöfen bildet die
Grünflächenpflege im Stadtgebiet einen weiteren Aufgabenschwerpunkt. Der Zentrale Bauhof ist zuständig für die Unterhaltung und
die Grünpflege der städt. Grünanlagen, der Kinderspielplätze, des
Straßenbegleitgrüns sowie der städt. Bäume und Baumscheiben. Darüber hinaus
führt die Grünflächenkolonne an Sportplätzen und sonstigen städt. Einrichtungen
Unterhaltungsmaßnahmen durch. Ein Spielplatzbegeher kontrolliert regelmäßig die
Spielgeräte auf den Hildener Spielplätzen auf Schäden und Standsicherheit.
Es gibt zahlreiche Beschwerden
über den Pflegezustand der Grünflächen bei der Verwaltung, in Social Media oder
in der Presse. An
sehr vielen Stellen im Stadtgebiet sind öffentliche Grünflächen stark mit
Beikraut besetzt. Augenfällig wird dies insbesondere im Bereich der
Baumscheiben und dem Straßenbegleitgrün. Letztlich
sind auch die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen mit dem Zustand der Grünflächen
nicht zufrieden.
Seit 2014 beschäftigt sich der
Verwaltungsvorstand intensiv mit einer Bestandsaufnahme und der Ursachenermittlung
der Probleme in der Grünflächenpflege. Mittlerweile liegt ein Vorschlag zur Verbesserung
aus dem Bauhof vor.
In dieser Sitzungsvorlage werden
daher der
I. Istzustand
der derzeitigen Organisation der Grünflächenpflege dargestellt,
II. erfolgte
erste Änderungen beschrieben und
III.
Vorschläge für die Zukunft aufgezeigt.
I. Ist-Zustand
Anfang 2017 hat das Tiefbau- und
Grünflächenamt das Grünflächenkataster
der Stadt Hilden fertig gestellt. Ohne Berücksichtigung der Friedhöfe hat
Hilden
1.029.160 m² Grünflächen (Stand
04.01.19), die sich wie folgt objektweise aufgliedern
Grünflächen
|
546.185 |
Straßenbegleitgrün |
135.163 |
Schulen |
117.984 |
Sportplätze |
115.315 |
Kinderspielplätze |
87.968 |
Kindergärten |
17.768 |
Gebäudeaußenanlagen |
8.777 |
Gesamt:
|
1.029.160 |
Diese Flächen bestehen aus
Gebrauchsrasen |
252.730 |
Zierstrauchbepflanzung |
218.948 |
Extensive
Gehölzflächen |
143.721 |
Wiese |
111.059 |
Pflaster |
62.034 |
Kunstrasen |
43.796 |
Bituminöse
Flächen/Betonflächen |
39.513 |
Wassergebundene
Flächen |
39.425 |
Sportrasen |
21.722 |
Fallschutz
Sand |
21.555 |
Bodendecker |
15.943 |
Kunststoffflächen
Sport |
12.127 |
Ohne
Bewuchs |
10.094 |
Fallschutz
Holzschnitzel |
9.097 |
Wasserflächen |
8.043 |
Platten |
6.614 |
Rasengitter |
4.337 |
BMX-Strecke |
2.574 |
Kiesflächen |
1.795 |
Fallschutz
Kies |
1.450 |
Spielsand |
1.121 |
Tennenbeläge |
812 |
Mauern |
494 |
Trockenmauern |
61 |
Fallschutz
Gummi |
51 |
Holz |
22 |
Wechselbepflanzung
Sommerblumen |
22 |
Gesamt: |
1.029.160 |
Hinzu kommen im Stadtgebiet (ohne
Forst) noch 11.866 Bäume, davon 4.505
Bäume an Straßen oder Plätzen.
Ähnlich vielfältig sind die
Aufgabenstellungen und –verteilung, die sich nach Witterung und Vegetation im
Jahresverlauf ändert und anpasst. In der Grünflächenunterhaltung sind insgesamt
30 Beschäftigte eingesetzt. Die Beschäftigten gliedern sich in
1 Einsatzleiter (EG 08)
9 Gärtner/innen (EG 06)
7 Hilfsgärtner mit Werkprüfung
(EG 05)
13 Hilfsgärtner ohne Werkprüfung
(EG 04)
3 der in der Auflistung
aufgeführten Gärtner/innen sowie 1 Hilfsgärtner unterstützten den Einsatzleiter
als Vorarbeiter/innen.
Den Beschäftigten sind
schwerpunktmäßig Aufgaben zugeordnet. Jedoch wird zur Aufrechterhaltung des
Dienstbetriebes vorausgesetzt, dass bei Personalengpässen oder besonderen Aufgabenstelllungen
der tatsächliche Arbeitseinsatz flexibel erfolgt.
Die Aufgabenschwerpunkte der Kolleginnen und
Kollegen im Jahresverlauf ist in dem folgenden Schaubild dargestellt.
Das Schaubild ist zur besseren Lesbarkeit im
Anhang nochmals als eigenständiges Dokument beigefügt.
Aus
der Tabelle kann sowohl eine vertikale als auch eine horizontale
Prioritätenvorgabe abgelesen werden. Die oberhalb der einfügten Linie
aufgeführten Aufgaben werden ganzjährig ausgeführt. Dies geschieht aufgrund
Vorgaben in der Aufgabenstellung (z.B. Sportplatzpflegeplan, Dienstanweisung
Spielplatzkontrolle) oder aufgrund des Umstandes, dass diese Aufgaben zur
Sicherstellung der inneren Betriebsorganisation notwendig sind. Diese Funktionen/Tätigkeiten
werden bei Personalausfällen entweder direkt oder auch indirekt aus dem
Personalbestand Grünpflege ersetzt (=> vertikale Priorität). Sollte es im Bereich der über der Linie
aufgeführten Aufgaben zu freien Kapazitäten kommen (z.B. wenn ein Fahrzeug
ausfällt oder witterungsbedingt Arbeiten nicht ausgeführt werden können) werden
diese Mitarbeiter in der allgemeinen Grünflächenpflege eingesetzt. Diese
Konstellation kommt jedoch seltener vor. Im Schaubild ist dies mit den grünen, nach
oben und unten weisenden Pfeilen dargestellt. Die Kolleg/innen der Grünpflege
im engeren Sinne sind unterhalb der Linie aufgelistet.
Im Jahresverlauf
ergeben sich unterschiedliche Aufgaben oder auch Aufgabenschwerpunkte (horizontale
Prioritäten/Schwerpunkte).
·
In
Januar/Februar findet, soweit es der Winterdienst zulässt, der aus
Vogelschutzgründen eingegrenzte Winterrückschnitt statt. Ein früherer Beginn
wäre zwar auch zulässig, jedoch ist zunächst das Laub zu beseitigen.
·
Die
Teiche beschäftigen die Kollegen in der Grünpflege für rund zwei Wochen im
April.
·
In
der Osterzeit erfolgt der sog. Osterputz in der Innenstadt.
·
Die
Sommerblumen werden im Mai in Beete und Kübel gepflanzt (1,5 Wochen). In dieser Zeit werden die verfügbaren Mitarbeiter
ausschließlich dort eingesetzt.
·
Vor
den Sommerferien und zu Beginn der Sommerferien bilden die Kinderspielplätze
einen Schwerpunkt, da zu den Sommerferien die Kinderspielplätze in einem guten
Zustand sein sollen.
·
Nur
in den Sommerferien kann die Grundpflege um die Schulen durchgeführt werden.
·
Ebenfalls
in den Sommerferien wird ein zusätzlicher Hubsteiger angemietet und mit eigenem
Personal besetzt, damit die Fassadenbegrünungen zurückgeschnitten werden
können.
·
In
den Sommerferien ist zeitgleich die spielfreie Zeit der Hildener
Fußballvereine. Deshalb finden in dieser Zeit die Regenerationsarbeiten
(Vertikutieren, Aerifizieren, etc.) der beiden Naturrasensportplätze statt.
Anschließend benötigen die Sportplätze eine Regenerationszeit von mindestens 4 bis 6 Wochen. In dieser Zeit muß der Sportrasen täglich
gemäht werden.
·
Im
Herbst beschäftigen sich die Kollegen intensiv mit der Laubbeseitigung und dem
Abtransport in die Kompostierung (jährlich
bis zu 300 to. oder rund 900 m³ Laub).
Vor den Feiertagen im November werden zudem die Kollegen der Friedhöfe
unterstützt, damit die Friedhofbesucher einen von Laub befreiten Friedhof
vorfinden.
·
Die
Mähkolonne mit weiteren 3 Mitarbeitern kümmert sich nach der Mähsaison und der
Mitarbeit in der Laubbeseitigung bis Ostern um die Renovierung (Säubern,
Ausbessern, Anstreichen) der 499 Bänke und 44
Tische aus den Parkanlagen und Kinderspielplätzen.
·
Sollte
es im Sommer zu längeren Trockenperioden kommen, wird die Mähtätigkeit zurückgefahren
oder gar eingestellt und die Kollegen stattdessen zum verstärkten Gießeinsatz
eingeteilt.
·
Im
Frühjahr werden 3 Mitarbeiter zur jährlichen Hauptinspektion der Spielgeräte
eingesetzt. Zu dem umfangreichen Prüfprogramm gehört auch das Freilegen
sämtlicher Fundamente.
·
Zusätzlich zu den Mitarbeitern der Mähkolonne werden 2 bis 3-mal
im Jahr 3 Mitarbeiter abgezogen, um die Sichtdreiecke an Straßeneinmündungen
(aus Verkehrssicherheitsgründen, Einmündung an klassifizierten Straßen sind
grundsätzlich auf die Kommunen übertragen) zu mähen. Diese Kollegen werden dann
auch zum Mähen der Wildwiesen eingesetzt.
Für viele Aufgabenstellungen
wurden detaillierte Listen erarbeitet, die kontinuierlich ergänzt werden und
Grundlage für die mittel- und kurzfristige Einsatzplanung darstellen:
·
Gießliste
Bäume
·
Gießliste
Pflanzkübel
·
Fassadenbegrünungen
(Ranker) für Rückschnitt in Sommerferien
·
Wildwiesen
(extensive Pflege)
·
Mähpläne
für die intensive Pflege Bezirk Nord und Mitte/Süd
·
Veranstaltungsliste
Bezirkssportanlage (Abstimmung Pflegedurchgänge auf Platznutzung)
·
Spielmobileinsätze
(Abstimmung der Pflegedurchgänge auf Kinderspielplatznutzung)
·
Liste
über Sandreinigung durch Unternehmer (ein vorheriger Pflegedurchgang durch
städtische Kräfte notwendig)
·
usw.
Die
vertikalen Prioritäten reduzieren kontinuierlich die Kapazitäten, die
tatsächlich für den Bereich der allgemeinen Grünflächenpflege zur Verfügung
stehen. Die nachfolgenden Zahlen wurden ermittelt, in dem von den in INFOMA
erfaßten produktiven Stunden jeweils die für die Besetzung der 16 Funktionen,
die oberhalb der Linie aufgeführt sind, notwendigen Stunden (16*39 Std.= 624
Std/Wo) in Abzug gebracht worden sind.
In einem
Ganzjahresdurchschnitt standen im Jahre 2015 von den 14 Mitarbeitern der
Grünflächenpflege in jeder Kalenderwoche nur 4,37 Mitarbeiter zur Verfügung( ).
Für
das Jahr 2016 ergibt sich folgende Übersicht
Im
Ganzjahresdurchschnitt ergibt sich für 2016 ein Wert in Höhe von 4,61
Mitarbeiter.
Im
Ganzjahresdurchschnitt ergibt sich für 2017 ein Wert in Höhe von 6,12
Mitarbeiter.
Im
Ganzjahresdurchschnitt ergibt sich für 2018 ein Wert in Höhe von 4,71
Mitarbeiter.
Im
Mehrjahresschnitt von 2015 bis 2018 standen für die Grünflächenpflege des
Straßenbegleitgrüns, der Kinderspielplätze, der Parkanlagen und der
Außenanlagen der städtischen Gebäude effektiv nur
4,9 Mitarbeiter
zur
Verfügung.
Diese
rechnerisch ermittelten Kapazitäten kommen der Realität relativ nahe. Bei
einzelnen Aufgaben (z.B. Radlader, LKW-Transporte) werden die Fahrzeuge
gelegentlich stillgelegt und die Mitarbeiter dann anderweitig eingesetzt,
sofern für diese Aufgabe keine ausreichende Auslastung besteht.
Die Situation wurde erschwert, da
die Verwaltungsführung die früher übliche Einstellung von Vertretungskräften
bei langfristigem Ausfall eines Mitarbeiters (Erkrankung nach Wegfall
Lohnfortzahlung, Elternzeit etc.) eingeschränkt hatte bis der Leiter des
Bauhofes ein Konzept für die Grünpflege vorlegt. Seit Ende 2018 wurde diese
Option wieder eingeführt, so dass bei langfristig ausfallenden Mitarbeitern bis
zum Wiederantritt des Dienstes eine Aushilfskraft eingestellt werden kann.
Die
Grünunterhaltung ist personell nicht so ausgestattet, dass auch in Zeiten der
starken Vegetation die notwendigen Grünpflegearbeiten ausgeführt werden können.
Hinzu kommt, dass in dieser Zeit zeitlich eingegrenzte Zusatzaufgaben (z.B.
Schulgelände, Fassadenbegrünung) zu erbringen sind. Deshalb werden jedes Jahr
zusätzlich Fremdfirmen beauftragt. Die
hauptsächlichen Einsatzgebiete sind Pflegearbeiten auf Schulgrundstücken und Pflegearbeiten im Straßenbegleitgrün.
Gelegentlich erfolgt auch ein Unternehmereinsatz auf Kinderspielplätzen.
Die
Arbeiten auf Schulgrundstücken werden in den letzten Jahren auch an die
Werkstätten für Behinderte des Kreises Mettmann vergeben. Für die Werkstätten
für Behinderte werden jährlich rund 15.000 € ausgegeben.
Im Jahr 2018 wurden
von den Werkstätten der Behinderten die Außenanlagen folgender Schulen
bearbeitet:
- Schulgelände Holterhöfchen – Helmholtz-Gymnasium / Realschule
- Schulgelände Erikaweg – Astrid-Lindgren- Schule
- Schulgelände Lortzingstraße – Ferdinand-Lieven-Schule
- Schulgelände Am Elbsee / Schalbruch – OGS am Elbsee
- Schulgelände Furtwängler Straße – Theodor-Heuss-Schule (1/2
Gelände)
- Schulgelände Kalstert / Frans-Hals-Weg – Grundschule Kalstert
Parkplatz
- Schulgelände Richrather Str. 134 – Wilhelm- Busch-Grundschule
Die
Mitarbeiter/innen des Zentralen Bauhof war bei folgenden Schulen tätig:
- Schulgelände Walderstr - Grundschule
- Schulgelände Schulstr – Städtische Gemeinschaftsgrundschule und
Kindergarten
- Schulgelände Richrather Str 186 – Astrid-Lindgren - Schule
- Schulgelände Düsseldorfer Str. 148 – Walter-Wiederhold-Schule
- Schulgelände Augustastr 29 – Wilhelm Hüls-Schule
- Schulgelände Walter-Wiederhold Str.15
- Schulgelände Beethovenstr.- Grundschule
Die
Ausgaben für die Werkstätten für Behinderte werden dem Haupt- und Personalamt
gemeldet, damit eine Gegenbuchung zur zu zahlenden Ausgleichsabgabe vorgenommen
werden kann.
Auch
die Sommerblumen werden bei einer Behinderteneinrichtung (Hephata Werkstätten,
Mettmann) bestellt. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 5.400 €. Der
Lohnanteil kann zu 50 % auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet
werden.
Jedes
Jahr erhält eine weitere Fremdfirma einen Auftrag im Stadtgebiet Hack- und
Pflegearbeiten auszuführen. In 2015 wurden für den Einsatz der Fremdfirma rund
45.000 € verausgabt. Die Firma wird schwerpunktmäßig in Industrie- und Gewerbegebieten
eingesetzt, da hier ein in der Pflege einfacherer, gleichförmiger Bewuchs der
Grünflächen vorhanden ist. Die Fremdfirma wird schwerpunktmäßig im Hildener
Osten sowie in Gewerbegebieten eingesetzt.
Die
Arbeiten werden in dem Zeitraum von Mitte Juni bis September ausgeführt.
Es
erfolgt eine intensive Einweisung der Firmen vor Aufnahme der Arbeiten. Auch
die Arbeitsausführung muß eng überwacht werden, da in der Vergangenheit bei
wechselnden Auftragnehmern immer wieder festgestellt werden mußte, dass die
Vorgaben des Auftrages nicht immer eingehalten wurden. Eine Mitarbeiterin der
Grünunterhaltung ist täglich 1 bis 2 mal zur Kontrolle vor Ort.
Auch die
Gemeindeprüfungsanstalt des Landes
Nordrhein-Westfalen (GPA) hat sich bei der Prüfung der Stadt Hilden die
Wirtschaftlichkeit der Grünflächenunterhaltung näher angesehen.
Folgende allgemeine
Feststellung wurde im GPA-Bericht 2015 zu dem Bereich Grünflächenpflege
getroffen:
„Im Prüfgebiet Grünflächen zeigt ein Erfüllungsgrad von 70 Prozent, dass
die Stadt Hilden ihre Grünflächen bereits sehr gut organisiert und steuert.
Zahlreiche Empfehlungen aus der letzten Prüfung wurden umgesetzt. Einige
Maßnahmen befinden sich noch in der Umsetzung oder sind geplant.
Leistungskataloge werden künftig im GIS hinterlegt, so dass Leistungspreise
ermittelt werden können. Hilden verfügt je Einwohner über viel Fläche in vergleichsweise
kleinen Park und Gartenanlagen. Die Pflege und Unterhaltung dieser Anlagen ist
mit 0,90 Euro je m² vergleichsweise günstig. Die Pflege und Unterhaltung der
Spiel- und Bolzplätze kostet in Hilden 4,67 Euro je m², bei einer Gesamtfläche
von rund 108.000 m². Die Spielplätze in Hilden sind vergleichsweise klein. Das
erschwert optimierte Arbeitsprozesse. Aufgrund der dichten Besiedlung ist es
jedoch kaum möglich, große Spielplätze zu schaffen. Aufgrund der geringen
Gemeindefläche hat Hilden vergleichsweise wenig Straßenbegleitgrün, jedoch
viele Straßenbäume. Ein sehr geringer Anteil des Begleitgrüns befindet sich an
Wirtschaftswegen, die generell günstiger zu unterhalten sind. Der Unterhaltung-
und Pflegeaufwand ist mit 1,95 Euro je m² deshalb höher als unser Benchmark von
1,40 Euro. Weil die Stadt Hilden konsequent Standards reduziert hat, ist der
Aufwand für die Unterhaltung aller Grünflächen tendenziell rückläufig.“[1]
In dem Teilbericht
Grünflächen hat das GPA unterschiedliche „Kennzahlen“ dargestellt. Diese
Kennzahlen sind nur teilweise aussagekräftig, da keine Pflegestandards bzw. deren
Erreichungsgrad definiert sondern nur Kosten bzw. Stellen verglichen wurden.
Mit anderen Worten: Hilden führt im Vergleich zu anderen Städten die
Grünflächenpflege mit einem sehr geringen Aufwand durch. Der Zustand der
Grünflächen wurde dabei grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Nicht
nur die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich die
Grünflächenunterhaltung in Hilden angesehen. Schon im Jahre 2004 wurde der
Zentrale Bauhof durch ein externes Organisationsberatungsunternehmen
durchleuchtet. Auch dort finden sich zum Zustand der Grünflächen keine
detaillierten Feststellungen. Konkreter wurden die Berater bei der Personalbemessung.
Das Beratungsunternehmen ging von nur 75 ha aus. Die Fa. Kohtes, Sauter und
Partner kam damals bei der Stellenbemessung auf einen Wert von 29 Stellen.
Inzwischen liegen die Zahlen des Grünflächenkatasters vor, statt der von den Gutachtern
ermittelten 75 ha sind rund 103 ha Grünflächen zu bearbeiten.
II. Erfolgte
Änderungen
Umbau Stadtzufahrten und Straßenbegleitgrün
In
früheren Jahren war es üblich, Flächen mit Gehölzen zu bepflanzen. Im Frühjahr wurden diese Flächen mit
Pflanzenschutzmittel behandelt, so dass ganzjährig kein zusätzlicher
unerwünschter Bewuchs entstehen konnte. Da seit langer Zeit keine
Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt werden, sind viele dieser Flächen
durchkrautet. An vielen Stellen haben sich auch Brombeeren angesiedelt. Als in
den Jahren 1991/1992 der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln eingestellt wurde,
hatte das damalige Grünflächenamt schon auf die erhöhten Anforderungen in der
Unterhaltung hingewiesen. Zusätzliches Personal oder zusätzliche
Haushaltsmittel wurden dafür aber nicht zur Verfügung gestellt.
Der
Zentrale Bauhof hat in den letzten Jahren insbesondere an den Eingangsstraßen
diese Flächen in Rasenflächen umgebaut.
In den letzten
Jahren wurden insbesondere im Bereich des Straßenbegleitgrüns Arbeiten durchgeführt,
die sowohl eine Verbesserung des allgemeinen Erscheinungsbildes aber auch eine
Erleichterung in der Unterhaltung zum Ziel hatten.
·
Der
Mittelstreifen der Berliner Straße wurde in mehreren Abschnitten über mehrere
Jahre verteilt neu gestaltet. Im Bereich der Marie-Colinet-Straße wurden
großvolumige Gräser gepflanzt, an den übrigen Stellen kam Efeu zum Einsatz.
·
Die
Grünfläche in der Mitte der Berliner Straße in Höhe der Einmündung der
Elberfelder Straße wurde überarbeitet.
·
Im
Bereich der Ortsein-/ausgänge an den Hauptverkehrsstraßen wurden die
Seitenstreifen optimiert und auch an sonstigen Flächen mit einfachen Mitteln
umgestaltet:
o
Gerresheimer
Straße
o
Düsseldorfer Straße
o
Hochdahler
Straße
o
Elberfelder
Straße
o
Walder
Straße Mittelstreifen bis Abbiegespur
o
Kreisverkehr
Breddert
o
Kreisverkehr
Azaleenweg
o
Schützenstraße
Ecke Humboldtstraße
o
Kosenberg
Oft wurde der vorhandene Bewuchs beseitigt,
ein Bodenaustausch vorgenommen und der Bereich eingesät. Sowohl die
Ortseingänge als auch die übrigen Bereiche machen seit dem einen optisch
besseren Eindruck. Der
Umbau in Rasenflächen hat sich eindeutig bewährt.
Die bisher umgebauten Flächen
lassen sich gut unterhalten. Rasenflächen werden üblicherweise 13 bis 15 mal
jährlich gemäht. Selbst etwas höher stehendes Gras wird in der Bevölkerung
akzeptiert.
Die dort
investierte Arbeitszeit ging zu Lasten der Arbeitsstunden in der Grünpflege.
Daher konnte nur abschnittsweise über viele Jahre verteilt vorgegangen werden.
Dadurch konnte jedoch eine Reduzierung des Stundenaufwands für die Pflege in
den Folgejahren erreicht werden. Seit Einführung der verbindlichen Pflegepläne
im Jahre 2017 mussten aus Kapazitätsgründen entsprechende Umbauarbeiten in Eigenleistung
eingestellt werden.
Umbau
Kleinstflächen (begonnen)
Im
Zuge der Diskussion um das Grünflächenkartaster und die Optimierung der
Grünpflege wurde auch über Kleinstflächen gesprochen, z.B. auf Verkehrsinseln
oder neben Parkbuchten. Auch das GPA NRW hat auf die Vielzahl der kleinen (und
kleinsten) Flächen hingewiesen, die die Unterhaltung erschweren. Durch einen
Umbau (z.B. Gras statt Gehölze) oder Rückbau (Schließung von kleinen
Grünflächen durch Pflaster oder Asphalt) dieser Kleinflächen kann ein ähnlicher
Effekt wie bei den Ortseingängen erzielt
werden.
In Abstimmung mit der
Verwaltungsführung und dem Tiefbau- und Grünflächenamt wurden 20 Flächen
identifiziert. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen wurde begonnen,
mehrere Kleinstflächen mit Pflaster oder Asphalt zu schließen. Folgende Flächen
wurden bearbeitet:
-
Fritz-Gressard-Platz/Mittelstraße
-
Breddert/
Ecke Krabbenburg
-
Benrather
Straße
-
Schützenstraße/Karnaper
Straße
-
Pro-Aktiv-Platz
-
Grünstraße
Die Arbeiten wurden zwischenzeitlich vom
Bauhof eingestellt.
Verbindlicher
und abschließender Pflegedurchgang in Straßenzügen 2017/2018
Die Beschwerden deuten darauf hin, dass das Vorgehen und die angestrebten
Standards bei der Grünflächenpflege nicht transparent für die Bürgerinnen und
Bürger sind. Zudem wurde bei Beschwerden die Bearbeitung an anderer Stelle
unterbrochen und zunächst die Beschwerdeführer bedient. Das führte dazu, dass
einige Grünflächen häufig bearbeitet wurden, andere dafür gar nicht. Weil dem Verwaltungsvorstand
weder eine Einsatzplanung für die Zukunft noch die Dokumentation der Einsätze
des vergangenen Jahres vorgelegt wurde, hat er im Frühjahr 2017 festgelegt, dass ab sofort die
Unterhaltungsarbeiten in den Straßenzügen nach einer vorher festzulegenden und
auf der Homepage zu veröffentlichenden Reihenfolge durchgeführt. Bericht sollte
erfolgen, wenn jede Straße einmal bearbeitet war. Nur bei bestehenden
Unfallgefahren oder einer möglichen Gefährdung der Verkehrssicherheit wurde von
der Reihenfolge abgewichen. Auch Einzelbeauftragungen oder Mängelmeldungen
führten nicht zu einer Änderung der vorgegebenen Reihenfolge.
Im
Zuge der Stundenrapportierung wurden die bearbeiteten Straßenzüge auch in
INFOMA hinterlegt. Zusätzlich wurden wöchentlich auf der Homepage der
Stadt Hilden die in der Vorwoche
erledigten Arbeiten sowie die in der aktuellen Woche geplanten Arbeiten
veröffentlicht.
In diesen
Pflegeplänen ist die straßenzugweise bzw. straßenabschnittsweise Reihenfolge
der Pflegearbeiten dokumentiert. Bei dieser Vorgehensweise ist es unerheblich,
ob es sich um eine Baumscheibe, eine mit Bodendeckern bewachsene Fläche, eine
begrünte Verkehrsinsel, etc. handelt. Auch ein unterschiedlicher Bewuchs ist
unerheblich. Bei der straßenzugweisen Vorgehensweise werden alle Flächen
zeitgleich bearbeitet.
Die beiden
Pflegepläne sind im Anhang beigefügt. In ihnen ist die bisherige Abfolge der Arbeiten im Stadtgebiet
dokumentiert.
Auszug aus
Pflegeplan Süd
Auszug aus
Pflegeplan Nord
Anmerkungen:
1.
Zu
Beginn des Jahres werden zunächst die bis Ende Februar möglichen
Winterrückschnittarbeiten ausgeführt. Im Herbst werden die Arbeiten nach
erfolgtem Laubfall eingestellt und alle personellen Kapazitäten soweit möglich
zur Laubbeseitigung eingesetzt.
2.
Je
nach Vegetation und Witterung wird die Bearbeitung des Straßenbegleitgrüns in
der zweiten Märzhälfte aufgenommen.
3.
Die
Grünflächen an Einfallstraßen werden zweimal jährlich bearbeitet. Der erste
Durchgang erfolgt zu Beginn der Arbeiten. Der zweite Durchgang erfolgt im
September. Dafür werden die in den Straßenzügen stattfindenden Arbeiten
unterbrochen.
4.
Auch
Kinderspielplätze werden zweimal jährlich bearbeitet.
5.
Weitere
geplante Unterbrechungen in der Reihenfolge der Bearbeitung erfolgen vor und in
den Sommerferien, zur Pflege der Kinderspielplätze und der Außengelände der
Schulen.
6.
Zu
Beginn der Sommerferien werden zusätzlich Unternehmer beauftragt. Die vom
Unternehmer zu pflegenden Straßenzüge sind am Ende der Pflegepläne aufgelistet.
7.
Ebenfalls
zur Pflege der großen Parkplätze (Lindenplatz, Otto-Hahn-Straße) wird die Reihenfolge
unterbrochen. Zu dieser Zeit wird der Arbeitsbeginn vorgezogen, so dass die
Parkplätze abschnittsweise bearbeitet und danach wieder von den
Parkplatzsuchenden genutzt werden können.
8.
Da
die Kinderspielplätze bei der straßenzugweisen Vorgehensweise ebenfalls
bearbeitet werden, kann durch die Zusatzpflege in den Sommerferien
sichergestellt werden, dass auch diese Flächen zweimal bearbeitet werden. Vor
den Sommerferien werden verstärkt Sandflächen, Fallschutzbereiche
u.ä. durchgearbeitet.
9.
Um aktuelle Beschwerden bevorzugt zu erledigen, wurde bisher
ebenfalls die straßenzugweise Vorgehensweise unterbrochen, die Beschwerde
abgearbeitet und anschließend wie geplant die Arbeiten wieder fortgesetzt. Dies
hat dazu geführt, dass einzelne Straßen aufgrund von Beschwerden öfter als
vorgesehen bearbeitet worden sind. Beschwerden werden nicht mehr bevorzugt
behandelt.
Die Arbeiten nach Straßenliste wurden Anfang März 2017
begonnen und konnten im Jahre 2017 am 28.11.17 beendet werden. Im Jahre 2018 begann die Arbeit in den Straßenzügen am
12.03.18 und wurden erst am 21.12.18 beendet.
Für die Durchführung wurden in
2017 9.512 Stunden und in 2018 11.587 Stunden aufgewandt.
Da die Kollegen durch diese Arbeiten gebunden waren,
konnte mit anderen Arbeiten erst wesentlich verspätet begonnen werden. In den
vorhergehenden Jahren(-zehnten) wurden ab Oktober bis einschließlich Dezember
die Mitarbeiter in der Laubbeseitigung eingesetzt. Im Januar und Februar
erfolgte immer der durch den Vorgelschutz zeitlich eingeschränkte Winterschnitt
der Gehölze. Der verlängerte Einsatz in den Straßenzügen ging zu Lasten der
Laubbeseitigung und des Winterschnittes. Die Laubbeseitigung ist aus Gründen
der Verkehrsicherheit, aber auch z.B. zum Erhalt von Rasenflächen und zur
Vermeidung von Schädlingsbefall zwingend erforderlich. Ein Teil des Laubs wird
in Rabatten dauerhaft als Bodenverbesserer abgelagert. Ein sehr großer Anteil
muß abgefahren und entsorgt werden. Ein
ausreichender Winterrückschnitt hilft bei den im übrigen Jahr notwendigen
Unterhaltungsarbeiten, verhindert die Totholzbildung, hält das ausufernde
Pflanzenwachstum im Zaum, dient als Verjüngungsschnitt, verhindert
Nachbarschaftsbeschwerden wegen Überwuchs etc.. Im Winterrückschnitt wird das
Ziel verfolgt, möglichst jedes zweite Jahr an jeder Anlage im Stadtgebiet
gewesen zu sein.
Sowohl
die Laubbeseitigung als auch der Winterrückschnitt kamen im letzten Winter zu
kurz. Im mehrjährigen Vergleich wurden jeweils folgende Stundenaufwände
erbracht:
Die
Angaben zum Winterdienst wurden in der Tabelle aufgenommen, da intensiverer
Winterdienst immer zu Lasten des Rückschnitt gegangen war.
Ebenfalls
wurden die im Jahr 2014 erbrachten Arbeitsstunden zur Beseitigung der
Ela-Sturmschäden aufgenommen, da 2014 auch noch länger in den Straßenzügen
gearbeitet werden mußte. In der nachfolgenden Grafik sind die Tabellenwerte als
Balkendiagramm dargestellt.
Ohne
Berücksichtigung des Winters 2017-18 wurden im Mittel für Laubbeseitigung,
Gehölzschnitte (incl. Ela) und Winterdienst 8.957,25 Stunden erbracht.
Zum
Mittelwert fehlten im letzten Winter 2017-18
1.837 Arbeitstunden.
Mit der Laubbeseitigung
konnte 2018 erst in der 51. Kalenderwoche und damit 3 Wochen später begonnen
werden. Endgültige Zahlen können erst ab Ende März 2019 genannt werden, da dann
wieder mit der allgemeinen Grünpflege im Stadtgebiet begonnen werden muss. Die
fehlenden 3 Wochen werden zu Lasten des Winterrückschnittes gehen. Der fehlende
Winterrückschnitt wird mittelfristig den allgemeinen Zustand der Grünanlagen
verschlechtern und die unterjährige Grünflächenpflege erschweren.
Homepage
Um der Öffentlichkeit die aktuellen
Tätigkeiten der Grünpflege transparent zu machen, werden auf der Homepage die
aktuellen Einsatzbereiche dargestellt werden.
Mit Unterstützung
von Frau Ludes-Loer, Haupt- und Personalamt, wurde eine Seite erarbeitet, die
ständig aktualisiert wird.
In der Rubrik ***Aktuelles*** werden die aktuell
anstehenden Arbeiten/Aufgabenstellungen aufgeführt. Dabei handelt es sich nicht
nur um die im Straßenbegleitgrün auszuführenden Arbeiten. Die Darstellung umfasst
den gesamten aktuellen Aufgabenbestand der Grünunterhaltung.
Fassadenbegrünung begonnen
Die Liste der
Gebäude mit Fassadenbegrünung umfasst 26 Positionen. Um den erforderlichen
Rückschnitt durchführen zu können, wird in den Sommerferien ein zusätzlicher
Steiger angemietet. Die Durchführung der Rückschnittarbeiten dauert im
Regelfall 2 Wochen. Die Miete des Steigers beträgt rund 1.000 €. Die Rückschnittarbeiten
verursachen einen Personalaufwand von 108 Stunden. Da größtenteils Schulgebäude
betroffen sind, können diese Arbeiten ebenfalls nur in den Schulferien
ausgeführt werden. Auch außerhalb der Ferienzeiten kommt es zu gelegentlichen Arbeitseinsätzen,
wenn die Ranker zu kräftig ausgeschlagen sind. Schulferien sind wie an anderer
Stelle schon dargestellt kritische Zeiten, da sich die „Objekte“ mit besonderen
Anforderungen häufen.
Die Anregung auf
eine Fassadenbegrünung zu verzichten, wurde aufgegriffen. Eine Prüfung des
Amtes für Gebäudewirtschaft und des Tiefbau- und Grünflächenamt hat ergeben, dass zumindest an 3 Objekten die
Fassadenbegrünung entfernt werden sollte. Die derzeit vorgesehene Reduzierung
um 3 der 26 Objekte wird allerdings nur begrenzt Ressourcen zur Intensivierung
der allgemeinen Grünpflege frei setzen.
III.
Vorschläge für die Zukunft
Flächenumbau fortsetzen
Die oben beschreibenen Umwandlungen von Gehölz in Rasenflächen bieten
einen Ansatz zur Verbesserung des Pflegestandards. Das soll ebenso fortgesetzt
werden wie der Umbau von Kleinstflächen.
Optimierung der Arbeitsabläufe
Die
Arbeitsabläufe in der Grünflächenpflege werden weiter optimiert. Dabei werden
zukünftig verstärkt die Schnittstellen zu anderen Ämtern betrachtet und
verbindlich beschrieben.
Frühzeitiger Unterhaltungs-Check vor Auftragsvergabe bei
Planungs-, Neubau-, Umbau- oder Ausbaumaßnahmen an/mit Grünflächen
Neubau oder Veränderungen an Grünanlagen können sich auf die nachfolgende
Unterhaltung positiv oder auch negativ auswirken. Derzeit werden im Baudezernat
die Prozesse dahingehend angepasst, schon bei der Planung und
Vergabe/Ausführung zukünftige Pflegestandards festzulegen. So soll schon frühzeitig
abgeschätzt werden können, wie sich der Aufwand in der Unterhaltung ändert, so
dass ggf. Budget und Personalbedarf rechtzeitig angepasst werden können.
Gleichzeitig soll schon zu einem frühen Zeitpunkt eine Vereinbarung des
zukünftigen Pflegestandards erfolgen
Diese Punkte werden zu Verbesserungen führen, allerdings ist wird das
Optimierungspotential nicht so hoch sein, dass dadurch eine deutlich sichtbare
Verbesserung der Pflege des Straßenbegleitgrüns entsteht.
Intensivierung
der Grünflächenpflege
Häufig
werden Vergleiche mit anderen Städten bemüht und auf die dort besseren
Pflegestandards hingewiesen. Die Kollegen anderer Städte kennen diese
Argumentation, nur oft aus der anderen Blickrichtung. Daher wurde auch
versucht, anhand unterschiedlicher Vergleiche den anderweitig betriebenen
Aufwand in Relation zu dem Aufwand in Hilden zu setzen.
Im
Jahre 2004 wurde im Zentralen Bauhof Hilden eine Organisationsuntersuchung
durchgeführt. Das beauftragte Unternehmen, Kohtes, Sauter & Partner, führte
damals eine Stellenbemessung durch. Bei den von dem Unternehmen angesetzten
Personalschlüsseln, berief sich die Fa. Kohtes, Sauter & Partner auf eine
Vielzahl von Vergleichswerten anderer Bauhöfe. Das Beratungsunternehmen
errechnete einen Stellenbedarf von 29 Stellen.
Wie schon eingangs erwähnt, ging das Unternehmen von wesentlich
kleineren Grünflächen aus. Eingangs wurde schon erwähnt, dass statt der damals
angenommenen 75 ha auf Basis des detaillierten Grünflächenkatasters rund 103 ha
Grünflächen zu bearbeiten sind. Wenn man die damalige Berechnung mit den
aktuellen Werten aktuellen Werten füttert, kommt man auf einen Stellenbedarf
von jetzt
44,3 statt 29 Stellen.
Die
Gemeindeprüfungsanstalt des Landes NRW (GPA) hat sich intensiv mit dem Aufwand
auseinander gesetzt, der in den einzelnen untersuchten Kommunen zur
Grünflächenpflege ermittelt worden ist. In ihren im Internet einsehbaren
Berichten arbeitet das GPA im Regelfall mit relativen Kennzahlen, in dem es
z.B. den festgestellten Aufwand in Relation zur ebenfalls angegebenen
Einwohnerzahl setzt (Fläche je Einwohner in m² oder Aufwand je m²-Fläche
in €). Über diese relativen Kennzahlen
kann eine Rückrechnung vorgenommen werden, die jedoch eine gewisse Unschärfe enthält.
Mit den
Zahlen der GPA-Berichte von zwei Nachbarstädten wurde eine Rückrechnung für die
Bereiche Park- und Gartenanlagen und Straßenbegleitgrün vorgenommen. Für die
anderen Bereiche können keine Zahlen aus den GPA-Berichten genutzt werden. Zur
Absicherung wurde die im GPA-Bericht für Hilden dargestellten Zahlen im gleichen
Verfahren rückgerechnet. Es wurden bei der gleichen Rückrechnung annähernd die
dem GPA gemeldeten absoluten Zahlen erreicht.
Die
Rückrechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass in den beiden Städten nur für die
Grünpflege in Park- und Gartenanlagen und im Straßenbegleitgrün
596.710 € bzw. 300.473 €
mehr
aufgewandt werden.
Auch
die KGSt hat sich zu dem Aufwand zur Grünflächenpflege Gedanken gemacht. Im
KGSt-Bericht 10/2017 werden Orientierungswerte zur detaillierten
Personal-/Aufwandsbemessung dargestellt. Mit dem zuständigen Referenten der
KGSt wurden die Hildener Werte durchgesprochen. Gleichzeitig wurden von dem
Referenten weitere Informationen zur Erstellung des Berichtes gegeben.
-
Die
Orientierungswerte geben die Zahlen aus den Vergleichsringen der Kommunen der Größenklassen
1-2 und 3-4 wieder.
-
In
den Zahlen der Vergleichsringe gibt es ein sehr starkes Süd/Nordgefälle.
Baden-Württemberg und Bayern haben erheblich höhere Werte. Dies kann seinen
Grund in der finanziellen Ausstattung der Kommunen aber auch in der Tourismusorientierung haben.
-
Ebenso
auffällig sind die Kommunen im Westen, insbesondere im Ruhrgebiet. Aus den Sparzwängen
heraus würde nur ein absolutes Minimum an Grünflächenunterhaltung
betrieben. Oft wird sich ausschließlich
auf Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit beschränkt.
-
Die
Orientierungswerte, insbesondere der Medianwert waren nicht als Grundlage für
eine Personalbemessung gedacht.
-
Deshalb
wurden im Bericht auch die GALKmin-Werte und GALKmax-Werte mit aufgeführt.
-
Eine
angemessene Personalbemessung würde sich je nach Grad der gewünschten
Intensität der Grünpflege zwischen den beiden GALK-Werten bewegen.
GALKmin:
unterster Wert im Korridor für die werterhaltende Unterhaltung
GALKmax:
oberster Wert im Korridor für die werterhaltende Unterhaltung
-
Hilfsgröße
für fehlende GALK-Werte könnten die Werte des 75er-Perzentil darstellen.
In
dem Bericht werden unterschiedliche
Kennzahlen aufgelistet. In den Objektarten werden zunächst übergeordnete
Objektkennzahlen aufgelistet. Zusätzlich werden weitere Kennzahlen auf der
Ebene von Flächeninhalten und Tätigkeiten in Tabellenform dargestellt. Bei den
jeweiligen Flächeninhalten sind aus der Vergleichsringarbeit der KGST jeweils
der Median, das 25er-Perzentil und das 75er-Perzentil gelistet. Als weitere
Kennzahlen werden empfohlene Minimal- und die Maximal-Werte der
Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) aufgelistet.
Die
Kennzahlenreihen je Flächeninhalt sind teilweise lückenhaft.
Einige
Flächen-/Tätigkeiten sind nicht aufgeführt (z.B. Teiche,
Personalratstätigkeiten).
Die
mit den Kennzahlen ermittelten Werte geben einen Orientierungswert für den
notwendigen Kostenaufwand in € alternativ den notwendigen Zeitaufwand in
Minuten wieder.
Mit
Erstellung des Grünflächenkatasters stehen die Flächenmaße der
unterschiedlichen Objekte und der unterschiedlichen Flächeninhalte
weitestgehend fest. Die von Amt 66 zur Verfügung gestellt Daten mußten
bereinigt werden (z.B. überbaute Gebäudeflächen) und die Flächeninhalte je
Objektart summiert werden.
Im
Bericht 10/2017 werden die unterschiedlichen Kennzahlen wie folgt beschrieben
und gewertet:
Aufgrund
der Empfehlungen der KGSt wurden die Kennzahlensets überarbeitet und ergänzt. Zunächst
wurden die Lücken der GALKmin-Werte um die Kennzahlen des 75er-Perzentils
ergänzt. Dies war zum Beispiel bei folgenden Kennzahlen erforderlich:
·
Teiche
·
Fassadenbegrünungen
·
Winterdienst
·
Einsatz
auf Friedhöfen
Für
den Bereich der Spielgerätekontrolle und der Unterhaltung/Reparatur der
Spielgeräte wurden die fehlenden Kennzahlen der GALK-Werte nicht durch die
Werte des 75er-Perzentils ersetzt. In Hilden genießt dieser Bereich einen hohen
und allgemein anerkannten Status. Der Umfang der Arbeiten ist in der DA
Spielplatzkontrolle festgelegt. Anderenfalls würde dies zu einer massive Absenkung
des Standards führen, der aus Sicht der Verwaltung nicht zu verantworten ist.
In der Bemessung wurde der Hildener-Ist-Wert eingerechnet.
Die
so ermittelten Werte wurden zur Stellenbemessung genutzt. Entsprechend der
Empfehlung des KGSt-Berichtes 10/2017 wurden die ermittelten Werte als
Minutenwert für die eigene Aufgabenerledigung genommen. Die Stellenermittlung
erfolgte, indem die ermittelten Summen durch den von der KGSt ermittelten Wert
der Jahresarbeitsminuten/Arbeitsplatz bei manuellen Tätigkeiten (92.800 JAM)
dividiert wurden. Aus dem gem. KGSt-Bericht ermittelten Wert kann alternativ
der erforderlich finanzielle Aufwand abgelesen werden.
Unter
Berücksichtigung dieser örtlichen Anpassungen/Ergänzungen kommt man in der Anwendung
des KGSt-Berichtes 10/2017 zu einer Stellenbemessung von
36,69 Stellen nach dem GALKmin-Werten oder
63,42 Stellen nach dem GALKmax –Werten.
Mögliche
Konsequenzen
In den
zurückliegenden Monaten wurde im Verwaltungsvorstand wiederholt das Thema Pflege der städtischen Grünflächen
diskutiert und beraten. Ein nicht unwesentlicher Punkt war Prüfung, wie eine
auskömmliche Ausstattung der Grünunterhaltung ausgestaltet werden müßte, um ein
erforderliches Mindestmaß an Grünpflege durchführen zu können.
Es wurden
die unterschiedlichsten Berechnungen durchgeführt, um eine auskömmliche Ausstattung
der Grünunterhaltung mit Personal/Finanzmitteln darstellen zu können.
-
GPA-Berichte,
das
GPA benutzt bei seiner Prüfung eine Vielzahl von relativen Kennzahlen, die es
ermöglichen, für viele Bereiche eine Rückrechnung auf die Ursprungsdaten
durchzuführen
-
Kohtes,
Sauter & Partner,
im
Jahre 2004 wurde im Zentralen Bauhof Hilden eine Organisationsuntersuchung
durchgeführt. Die von den Gutachtern angenommenen Kennzahlen wurden auf den
aktuellen Stand (gem. Grünflächenkataster) gebracht.
-
KGST-Bericht
10/2017 Orientierungswerte Grünunterhaltung
In
unterschiedlichen Dimensionen führen alle Berechnungen und Vergleiche zu dem
Ergebnis, dass die Grünunterhaltung in Hilden mit einem zu geringen
Personal-/Budgetansatz ausgestattet ist, um eine
werterhaltende Unterhaltung der Grünanlagen sicherzustellen.
Die
diversen Vergleichsberechnungen kommen zu unterschiedlich hohen
Mehrbedarfe:
Mehrbedarf für |
GPA-Rückrechnung |
Kohtes,
Sauter & P. |
KGSt |
|
GALKmin |
GALKmax |
|||
Personal
(VZK) |
------ |
14,3 |
6,2 oder |
32,93 oder |
Aufwand
(€) |
300.473/596.710 |
------- |
575.360 |
3.055.904 |
Die
detaillierteste Berechnung war die Anwendung des KGSt-Berichtes 10/2017. Die
KGSt hat diesen Wert wie folgt definiert:
Um
unterschiedlichen Gegebenheiten in kommunalen Grünanlagen Rechnung zu tragen,
weist die GALK in der Regel Orientierungskorridore aus, die im folgenden
Bericht als
GALK Min = unterster Wert im
Korridor für die werterhaltende Unterhaltung,
GALK Max =
oberster Wert im Korridor für die werterhaltende Unterhaltung,
dargestellt
werden.
Da der
GALKmin-Wert
nach Definition den untersten Wert für die werterhaltende Unterhaltung darstellt,
wird bei den weiteren Überlegungen dieser Wert zu Grunde gelegt.
Die
Grünflächenunterhaltung hat eine vielfältige Aufgabenstellung. Die meisten
Bereiche laufen ohne weitere Probleme (z.B. Spielplatzkontrolle und –reparatur,
Baumpflege, Mähkolonnen). Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass unbesetzte
Positionen regelmäßig aus dem Bereich der allgemeinen Grünflächenpflege
aufgefüllt werden. Gemessen an den vorliegenden Beschwerden und auch an der
verwaltungsinternen Diskussion liegt der Schwerpunkt nicht ausreichender Leistungen
im Bereich des Straßenbegleitgrüns und gelegentlich auch bei Kinderspielplätzen.
Insofern macht es Sinn, Optimierungen in diesen Bereichen vorzunehmen.
Wie schon
oben dargestellt, ist eine Optimierung nur zu erreichen, wenn die personelle
und finanzielle Ausstattung angepaßt wird. Mit der Anpaßung sollen
1. die Defizite in Bereichen der
Laubbeseitigung und der Winterrückschnitte (Defizit 2.100 Std -> 4.
Sachstandsbericht vom 11.07.18) beseitigt werden,
2. die Anzahl der Pflegedurchgänge um
einen zusätzlichen Pflegedurchgang erhöht werden,
3. verstärkt auch wieder gärtnerische
Arbeiten wie z.B. Nachpflanzungen, Rück-/Umbau von Flächen ausgeführt werden.
GALKmin umgesetzt in alternativ
Stellen/Haushaltsmittel ergibt (z.Zt. 30 Stellen)
In den
letzten Monaten hat auch der Verwaltungsvorstand intensiv über eine notwendige
Intensivierung der Grünflächenpflege beraten.
Nach
Abschluß der verwaltungsinternen Beratungen wird vorgeschlagen, eine
Kombination aus personeller Aufstockung und zusätzlichen Haushaltsmitteln zu
wählen. Nachfolgend wird von 4 zusätzlichen Stellen und zusätzlichen
Haushaltsmitteln für die Unternehmerbeauftragung in Höhe von 200.000 €
ausgegangen.
Mit den 4
zusätzlichen Mitarbeitern (1 Gärtner/Vorarbeiter, 1 Gärtner, 1 Hilfsgärtner mit
WP, 1 Hilfsgärtner ohne WP) kann eine dritte Pflegekolonne eingerichtet werden,
so dass die Grünunterhaltung selbst zeitgleich an einer zusätzlichen Stelle im
Stadtgebiet tätig wäre. Mit der personellen Verstärkung werden in den Herbst-
und Wintermonaten die dargestellten Defizite in der Laubbeseitigung und im
Winterrückschnitt aufgefangen werden. Durch den/die zusätzliche Vorarbeiter/in
kann auch der Mehraufwand zur Einweisung und Kontrolle der Unternehmerleistungen
aufgefangen werden.
Mit den
zusätzlichen Haushaltsmitteln wird zudem der Unternehmereinsatz intensiviert.
In den „Unternehmerbezirken“ werden dann zwei Pflegedurchgänge realisiert.
Zusätzlich werden die „Unternehmerbezirke“ auch räumlich ausgeweitet.
Um eine
eindeutige Zuordnung der Zuständigkeit und der Verantwortung zu gewährleisten,
wird das Stadtgebiet in 3 Zonen eingeteilt.
Zone 1
Innenstadtkern mit 2-3 Pflegedurchgänge durch eigene Kräfte
FuZo mit umliegenden Straßen,
Bahnhofsviertel,
Im
Norden: bis Hagdornstraße, Augustastraße, Luisenstraße, Immermannstraße
Im
Süden: Bahnstrecke
Im
Westen: Bahnstrecke
Im
Osten: Kirchhofstraße, Am Feuerwehrhaus, Gartenstraße, Walder Straße, Hochdahlerstraße
bis Einmündung Hagdornstraße
Zone 2
Innenstadt mit 2 Pflegedurchgängen durch eigene Kräfte
An den Innenstadtkern angrenzenden
Ring
Im
Norden: Auf dem Sand, Beethovenstraße,
Im
Westen: Westring, Ellerstraße, Bahnstrecke im Bereich Karnap
Im Osten: Kleef, Am Stadtwald, Im Biesenbusch,
Fuchsbergstraße, Oststraße
Im
Süden: Karnaper Straße, Kölner Straße, Ohligser Weg
Zone 3
Außenbereiche zwei Pflegedurchgänge durch Unternehmer
Außenbereiche
mit Gewerbegebiete und teilweise Straßenzüge mit geringerem Flächenanteilen von
Straßenbegleitgrün.
Die Lage
der Zonen ist in der nachfolgenden Skizze grob dargestellt. Geringfügige
Verschiebungen in Abhängigkeit von Flächenaufmaßen des Grünflächenkatasters
sind noch notwendig.
Zur
besseren Lesbarkeit ist der Plan zu einer Aufteilung der zukünftigen
Unternehmerpflege in der Anlage nochmals dargestellt.
Eine
Bezirkseinteilung für die eigenen Pflegekolonnen wurde bisher nicht
vorgenommen, da diese nur mit einem erheblichen Zeitaufwand realisierbar wäre.
Ebenfalls ist zur Unternehmerbeauftragung die Zone 3 noch in mindestens 2
Teilbezirke aufzuteilen, damit eine losweise Ausschreibung und Vergabe erfolgen
kann.
Der erste
Pflegedurchgang soll grundsätzlich im Frühjahr stattfinden, der zweite
Durchgang im Herbst erfolgen und der dritte Durchgang ist zusätzlich im Sommer
vorgesehen.
Im
Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel
für eine Intensivierung der Grünflächenpflege aufgenommen worden.
Im
Stellenplanentwurf 2019 sind keine zusätzlichen Stellen für die Intensivierung
der Grünflächenpflege aufgenommen worden
Detaillierte
Pläne zu den einzelnen Pflegebezirken sind noch nicht erstellt worden, da deren
Erstellung sehr zeitaufwändig ist. Ebenso liegen noch keine Leistungsverzeichnisse
für eine evtl. Ausschreibung von Pflegearbeiten vor. Diese Vorarbeiten werden
erst nach einer endgültigen Beschlussfassung der politischen Gremien
durchgeführt.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
|
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2019 |
0106049030 |
521156 |
Unterhaltung der Park-, Sport- und Spielanlagen |
74.050 |
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2019 |
0106049030 |
521156 |
Unterhaltung der Park-, Sport- und Spielanlagen |
274.050 |
||
2019 |
|
|
Personalaufwand |
96.620 |
||
2020-22 |
jährlich |
|
Personalaufwand |
193.240 |
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die Beträge
müssen bei positiver Entscheidung über die Änderungsliste in den Haushaltsplan
für 2019 aufgenommen werden. Gez.
Danscheidt |
||||||
Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
nein |
|
|
Planstelle(n): 1 Gärtner/innen Vorarbeiter-Stelle nach EG 06 1 Gärtner/innen-Stelle nach EG 06 1 Hilfsgärtner/innen-Stelle mit Werksprüfung nach EG 05 1 Hilfsgärtner/innen-Stelle ohne Werksprüfung nach EG 04 |
|||
Vermerk Personaldezernent Bei positiver Entscheidung müssen
die Stellen zusätzlich in den Stellenplan 2019 aufgenommen werden. Gez. Danscheidt |