Betreff
Controlling und Steuerungsunterstützung in den Sozialen Diensten
Vorlage
WP 14-20 SV 51/241
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Ergebnisse aus der Zusammenarbeit mit dem Institut für Sozialarbeit und

Sozialpädagogik e.V

 

Im vergangenen Jahr hat mit dem Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. eine Workshopreihe zur Hilfeplanung stattgefunden.

Hier wurde unter anderem das Vorgehen der Fallberatung verändert. Bisher führte die Beratung innerhalb der Fachkräfte unter Moderation der Leitung und Teilnahme der Controllerin jeweils zu der Entscheidung für oder gegen eine Jugendhilfe.

Die jeweiligen Fälle werden nun deutlich früher als bisher, im Rahmen einer kollegialen Beratung (sog. Ressourcenteam) besprochen. Die fallführenden Fachkräfte können unter verschiedenen Beratungsszenarien wie zum Beispiel Brainstorming, „Gute Ratschläge“ oder einem Kreuzverhör wählen. Im Anschluss werden die Ergebnisse mit den Klientinnen und Klienten besprochen und eine geeignete Hilfeform gesucht. Die Entscheidung über die ambulante Jugendhilfe und deren Fachleistungsstundenumfang trifft die fallführende Fachkraft. Bei stationären Hilfen liegt die finale Entscheidung bei der Sachgebietsleitung sowie der Amtsleitung. Die neue Methode hat sich sehr erfolgreich etabliert.

 

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Zielerarbeitung in der Hilfeplanung. Die Klientinnen und Klienten sollen vermehrt in die Definition der Ziele eingebunden werden, um eine hohe Form der Identifikation mit diesen zu gewährleisten und den Grundsatz der Partizipation zu stärken. Das Zielsystem unterteilt sich in drei Ebenen; das Oberziel, die Ergebnisziele sowie die Handlungsziele (Maßnahmen), mit denen die jeweiligen Ergebnisziele erreicht werden sollen. Die Handlungsziele werden zukünftig zwischen den Klientinnen und Klienten sowie dem Träger erarbeitet. Vor jedem Hilfeplangespräch erfolgt die Bewertung der Zielerreichung multiperspektivisch (Kind/er, Eltern, Anbieter, ASD).

Hilfen, die nach 18 Monaten keine Wirksamkeit zeigen, werden im Ressourcenteam erneut beraten. Die Umsetzung des Konzeptes ist  bereits eingeleitet.

 

 

Die Steuerungsgruppe wird im ersten Quartal 2019 mit den Trägern ein Gespräch zum Thema Leistungsentgeltvereinbarung und Qualitätsvereinbarung führen.

Aktuell liegen Entgeltvereinbarungen für ambulante Erziehungshilfen vor, welche der jeweilige Träger mit der Kommune vereinbart hat, in welcher sein Hauptsitz liegt.

Die Stadt Hilden kann für den ambulanten Bereich eigene Leistungsentgeltvereinbarungen und damit verbunden Qualitätsvereinbarungen abschließen.

In den Gesprächen mit den Trägern zur Qualitätsvereinbarung sollen insbesondere über Art, Umfang und Qualität der Leistung, fallbezogene Zusammenarbeit, Bestandteile der Fachleistungsstunde (Verhältnis direkt – indirekte Tätigkeiten, Fahrtkosten, Fehlbesuche etc.) Einigung erzielt werden.

Eine gemeinsam entwickelte Qualitätsvereinbarung wird dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis vorgelegt.

 

 

 

Budgetplanung Produkt Hilfen zur Erziehung

 

Neben den unterjährigen Maßnahmen zur Steuerung des Budgets Hilfen zur Erziehung ist die Planung des Produktes 060301 ein wichtiger Bestandteil der Aufgaben des Controllings.

 

Die Ansätze des Budgets werden im August im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für das Folgejahr erstmals berechnet. Grundlage hierfür sind die Kosten und Laufzeiten der laufenden Fälle sowie die Fälle, in denen perspektivisch eine Hilfe eingesetzt wird (Planungsfälle). Ebenso wird mit den Kostenerstattungsfällen verfahren.

Eine Anpassung der Ansätze erfolgt mit der sogenannten „Kürzungsliste“.

Final wird das Budget der Hilfen zur Erziehung Anfang des jeweiligen Haushaltsjahres über die Änderungsliste angepasst. Im Vorfeld zu dieser Anpassung werden alle laufenden Fälle sowie alle bis dahin bekannten Planungsfälle mit den fallführenden Fachkräften besprochen und die Planungsansätze entsprechend aktualisiert. Die Berechnung erfolgt jeweils auf Basis der Leistungsentgelte und der bewilligten Fachleistungsstunden für den ambulanten Bereich sowie auf Grundlage der Tagessätze und der aktuell gültigen Pauschalen (Taschengeld, Bekleidungsgeld) im Bereich der stationären Hilfen.

 

Das Budget Hilfen zur Erziehung ist unterjährig regelmäßig Schwankungen in den einzelnen Hilfeformen ausgesetzt, welche zum Zeitpunkt der letzten möglichen Anpassung der Ansätze nicht vorhersehbar sind.

 

Eine Aufgabe des Controlling ist die Erstellung eines Finanzstatus, welcher in den steuerungsrelevanten Hilfen die Entwicklung der Ansätze (Aufwand und Ertrag) im Vergleich zum Haushaltsansatz darstellt.

Im Ergebnis entsteht ein Planungsszenario welches das Budget am Ende des Jahres darstellt, wenn sich

 

1)    alle laufenden Fälle zuzüglich 100% der Planungsfälle

2)    alle laufenden Fälle zuzüglich 75% der Planungsfälle

3)    alle laufenden Fälle zuzüglich 65% der Planungsfälle

 

realisieren.

 

 

 

Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Darstellung des Planungsszenarios für das Jahr 2018:

 

 

Stand 05.03.2018

Lfd. Fälle + 100% Planungsfälle

Lfd. Fälle + 75% Planungsfälle

Lfd. Fälle + 65% Planungsfälle

Mehr-/Minderaufwand

-66.275 €

176.780 €

274.000 €

Mehr-/Minderertrag

-126.210 €

-126.210 €

-126.210 €

Differenz zum Ansatz

-192.485 €

50.570 €

147.790 €

Stand 07.04.2018

Lfd. Fälle + 100% Planungsfälle

Lfd. Fälle + 75% Planungsfälle

Lfd. Fälle + 65% Planungsfälle

Mehr-/Minderaufwand

-56.300 €

183.880 €

279.950 €

Mehr-/Minderertrag

-126.210 €

-126.210 €

-126.210 €

Differenz zum Ansatz

-182.510 €

57.670 €

153.740 €

Stand 01.06.2018

Lfd. Fälle + 100% Planungsfälle

Lfd. Fälle + 75% Planungsfälle

Lfd. Fälle + 65% Planungsfälle

Mehr-/Minderaufwand

-151.460 €

98.120 €

197.950 €

Mehr-/Minderertrag

-165.170 €

-165.170 €

-165.170 €

Differenz zum Ansatz

-316.630 €

-67.050 €

32.780 €

 

 

 

Stand 12.07.2018

Lfd. Fälle + 100% Planungsfälle

Lfd. Fälle + 75% Planungsfälle

Lfd. Fälle + 65% Planungsfälle

Mehr-/Minderaufwand

-42.500 €

174.910 €

261.870 €

Mehr-/Minderertrag

-158.850 €

-158.850 €

-158.850 €

Differenz zum Ansatz

-201.350 €

16.060 €

103.020 €

Stand 03.08.2018

Lfd. Fälle + 100% Planungsfälle

Lfd. Fälle + 75% Planungsfälle

Lfd. Fälle + 65% Planungsfälle

Mehr-/Minderaufwand

-51.570 €

160.470 €

245.280 €

Mehr-/Minderertrag

-197.240 €

-197.240 €

-197.240 €

Differenz zum Ansatz

-248.810 €

-36.770 €

48.040 €

Stand 06.09.2018

Lfd. Fälle + 100% Planungsfälle

Lfd. Fälle + 75% Planungsfälle

Lfd. Fälle + 65% Planungsfälle

Mehr-/Minderaufwand

-62.340 €

87.330 €

147.200 €

Mehr-/Minderertrag

360 €

360 €

360 €

Differenz zum Ansatz

-61.980 €

87.690 €

147.560 €

Stand 12.11.2018

Lfd. Fälle + 100% Planungsfälle

Lfd. Fälle + 75% Planungsfälle

Lfd. Fälle + 65% Planungsfälle

Mehr-/Minderaufwand

395.760 €

451.700 €

474.090 €

Mehr-/Minderertrag

-102.480 €

-102.480 €

-102.480 €

Differenz zum Ansatz

293.280 €

349.220 €

371.610 €

Stand 12.12.2018

Lfd. Fälle + 100% Planungsfälle

Lfd. Fälle + 75% Planungsfälle

Lfd. Fälle + 65% Planungsfälle

Mehr-/Minderaufwand

405.060 €

461.010 €

483.390 €

Mehr-/Minderertrag

-114.580 €

-114.580 €

-114.580 €

Differenz zum Ansatz

290.480 €

346.430 €

368.810 €

 

 

Mit Hilfe dieses Instruments kann die Steuerungsgruppe frühzeitig Maßnahmen einleiten, um das Budget stabil zu halten.

 

Die Ansätze des Produktes „Hilfen zur Erziehung“ werden ohne „Puffer“ und nur auf Basis der laufenden Fälle und Planungsfälle gebildet.

Aufgrund der Planung zu Beginn des Haushaltsjahres sowie der unterjährigen fortlaufenden Planung wurde der Gesamtansatz des Budgets Hilfen zur Erziehung, bis auf das Jahr 2014, nicht überschritten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Grafik zeigt die Entwicklung der Ansätze und Rechnungsergebnisse für 2013 – 2017:

 

 

Das Jahr 2018 wurde nicht dargestellt, da der Buchungslauf für den Monat Dezember noch nicht abgeschlossen ist. Die aktuelle Hochrechnung ergibt auch hier ein positives Rechnungsergebnis mit einer Differenz von ca. 5%.

 

 

 

Der Fachausschuss wird über relevante Veränderungen informiert.

 

gez.

Birgit Alkenings