Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt das vorgestellte Konzept als Pilotprojekt für 3
Jahre.
Die Umsetzung
wird projektbegleitend evaluiert und ein Abschlussbericht erstellt.
Das Haupt- und
Personalamt wird beauftragt, den zusätzlichen Personalbedarf in den Stellenplan
2019 einzubringen.
Erläuterungen und Begründungen:
Personalkonzept für den Bereich der Tätigkeiten mit dienstlicher Verantwortung im Kinderschutz
Die Situation im Bereich der Sozialen Dienste
der Stadt Hilden war, ausgelöst durch ständige Personalveränderungen im
gesamten Jahr 2018, von krisenhaften Entwicklungen geprägt. Erst im Januar 2018
musste das Sachgebiet, durch das nahezu zeitgleiche Ausscheiden von 3 Mitarbeiterinnen,
für mehrere Monate im Krisenmodus gefahren werden. Ein zeitnahes Kompensieren
der Ausfälle war u.a. durch die Versorgungslage auf dem Fachkräftemarkt nicht
möglich.
Dies führte zu einem umfänglichen
Notfallpaket, welches die fachlichen Standards der sozialen Dienste einschränkte.
Nachfolgende Grafik verdeutlicht den Zusammenhang zwischen diesen Maßnahmen und
der Fallzahlenentwicklung im Bereich der flexiblen Hilfen.
Es wird deutlich, dass eine hohe Korrelation
zwischen Personalbestand und Fallaufkommen existiert. Dazu kommt, dass durch
den zyklisch wiederkehrenden Krisenmodus die Leistungsfähigkeit des Teams
kontinuierlich eingeschränkt wird. Die Belastungsfaktoren für jede einzelne
Kraft erhöhen sich. Der Ersatz von Personal kann häufig nur durch befristete
Arbeitsverträge erfolgen. Das hat zur Situation geführt, dass zum 31.10.2018
insgesamt 6 Arbeitsverträge von Mitarbeiterinnen des ASD mit einer Befristung
oder Teilbefristung belegt sind, die zum
31.5.2019 enden. Die oben dargestellten Sachverhalte stellen prinzipielle Problematiken
dar, die schon in den vorangehenden Jahren zu beobachten waren. Sie resultieren
zum größten Teil aus dem Wunsch nach individueller Flexibilisierung der
beruflichen Arbeitszeit, begründet durch Eltern -oder Familienzeit, dem Wunsch
nach beruflicher Weiterentwicklung, Altersteilzeitmodellen etc. Es ist davon
auszugehen, dass sich die Trends einer „work – life – balance“ auch in den
kommenden Jahren noch verstärken dürften. Als attraktiver Arbeitsgeber ist es
zielführend, diese Modelle aufzugreifen.
Diese Ausgangslage führte zu den Überlegungen
zum nachfolgenden Konzept.
Das hier vorgestellte Konzept betrifft alle
sozialpädagogischen Kräfte im Sachgebiet des Sozialen Dienstes, die mit
Aufgaben des Kinderschutzes beauftragt sind. Das verbindende Merkmal dieser
Gruppe ist die Eingruppierung nach TVÖD SuE 14. Nicht einbezogen sind hier die
Führungskräfte der sozialen
Dienste. Es handelt sich Stand
1.1.2019 um insgesamt 11,318 VZK verteilt auf 14 Köpfe.
Der Entwurf beruht auf einer Abstimmung
zwischen dem Fachbereich III/51 und dem Personalbereich I/10.
Die Notwendigkeit eines neuen
Konzeptes ergibt sich aus der besonderen Verpflichtung dieses
Mitarbeiterkreises für die Einhaltung des Kinderschutzes in Hilden und der hier
zu Grunde liegenden rechtlichen Konstruktion der Garantenstellung.
Diese bedingt die lückenlose Sicherstellung
einer mindestens ausreichenden
Personalbesetzung. Eine lückenhafte, personelle
Besetzung könnte im Fall einer gravierenden Kindeswohlbeeinträchtigung
den Tatbestand des Organisationsversagens
erfüllen.
Die personelle Ausstattung beinhaltet
qualitative und quantitative Aspekte.
Zielsetzung des
Konzeptes
Das hier vorgestellte Konzept soll zu einer dauerhaften Absicherung eines
qualifizierten Personalbestandes im Bereich der Sozialen Dienste führen. Es
bietet der Stadt Hilden als Arbeitsgeberin die Möglichkeit, sich erfolgreich am
Wettbewerb um fähige Köpfe zu beteiligen. Dabei ist das Ziel fähige
Mitarbeiterinnen neu zu gewinnen gleichauf mit dem, gut ausgebildete und
leistungsbereite Kräfte zu halten. Voraussetzung dafür ist in der hoch
angespannten Lage auf dem Personalmarkt
nur die Einrichtung unbefristeter Stellenanteile.
Qualitative
Aspekte
Die Arbeit der sozialen Dienste im Kontext
des Kinderschutzes vollzieht sich im Rahmen eines Qualitätshandbuches mit
definierten Standards, welches Vorgehen und Verfahrensabläufe bei Meldungen zum
Kinderschutz stringent vorschreibt. Zur Umsetzung der Verfahren bedarf es einer
qualifizierten Ausbildung, eines gesicherten Erfahrungswissens und einer
besonderen charakterlichen Eignung für diese Tätigkeiten.
Nicht jede formal qualifizierte Fachkraft kommt folglich für den Einsatz in
diesem diffizilen Bereich in Frage. Gerade junge Kräfte müssen beim Einstieg in
den Bereich zusätzlich zur üblichen Einarbeitung, gezielt an die spezifischen
Themen, Verfahren und Entscheidungsprozesse herangeführt werden. Der Generationswechsel im Bereich der
öffentlichen Verwaltung vollzieht sich auch hier gerade mit wachsender Dynamik.
Sowohl „zu junge“, wie auch „zu alte“ Teams bergen unterschiedliche
Problematiken bei der Sicherung des Kindeswohls.
Die Fachverwaltung versucht diesen Notwendigkeiten mit folgenden Maßnahmen zu
begegnen:
- Stärkung der Führungskompetenzen und der Zeitanteile für Führung
- Einarbeitungskonzept
- Personalbindung von
bewährten Kräften
- Personalgewinnung
von geeigneten neuen Kräften
Nicht alle dieser Maßnahmen greifen aktuell bereits in ausreichendem
Umfang.
Prozessorientiertes
Arbeiten
Die Aufnahme der Prozessabläufe ist über den
INSO-Prozess 2014/15 für den ASD ausführlich erfolgt und mit allen Beteiligten
abgestimmt worden. Die Bereiche des Pflegekinderdienstes und der Fachstelle §
35a Eingliederungshilfen sind aktuell in der Prüfungs- und Entscheidungsphase.
Mit Abschluss dieser beiden Untersuchungen wird es eine grundlegende
Prozessmatrix für alle Mitarbeiter im Bereich der Tarifgruppe SuE 14
geben. Dazu gibt es ein umfangreiches
Qualitätshandbuch, welches die Standards der Tätigkeiten definiert. Auch die
alltägliche Arbeit des Amtes 51
orientiert sich in höchsten Maße an den Prozessabläufen dieses Handbuchs. Eine
kontinuierlich notwendige Weiterentwicklung der Prozessabläufe findet unter
externer Moderation statt.
Die mit dem
INSO-Prozess intendierte Zielsetzung einer strukturierten und prozessorientierten
Vorgehensweise im ASD ist umfänglich
umgesetzt.
Ein Instrument zur kontinuierlichen
Feststellung des Personalbedarfes und
die Installation des „Workflows“ zwischen ASD und Wirtschaftlicher
Jugendhilfe stehen der Verwaltung allerdings noch nicht zur Verfügung.
Stärkung der
Führungskompetenzen und der Zeitanteile für Führung
Dieser Baustein ist als Ergebnis des
INSO-Prozesses umgesetzt. An der Optimierung persönlicher Kompetenzen wird im
Rahmen von Fortbildungen gearbeitet.
Einarbeitungskonzept
Die Elemente für ein Einarbeitungskonzept sind
im Bereich des ASD erarbeitet worden. Durch den permanenten Wechsel von Mitarbeiterinnen bindet dieses
Einarbeitungskonzept aktuell hohe Personalressourcen, die im Stellenplan nicht
abgebildet sind. Ein Poolkonzept könnte diese Ressourcen deutlich reduzieren.
Personalbindung
und – gewinnung
Hier ist augenblicklich das größte
Problempotential gebündelt. Die Situation auf dem Markt der Fachkräfte ist hochgradig
angespannt. Die Stadt Hilden befindet
sich in einer Wettbewerbssituation mit den umliegenden Kommunen. Diese
gehen zunehmend dazu über, vakante Fachkraftstellen unbefristet auszuschreiben.
Das beeinträchtigt nachvollziehbar die Chancen des Arbeitgebers Stadt Hilden,
sowohl bei der Akquise neuen Personals, wie auch bei der Bindung von bestehendem
Personal.
Quantitative
Aspekte
Flexible persönliche Arbeitsmodelle in
Teilzeit, Elternzeitregelungen, der Wunsch nach Fort- oder Weiterbildung außerhalb
der Berufstätigkeit, anstehende Ruhestandsregelungen, der Wunsch nach einem
Einsatz außerhalb des hoch belastenden Arbeitsfeldes, lösen im Bereich des ASD kontinuierliche Personalveränderungen aus. In diesem Bereich sind in den vergangenen 3
Jahren in 9 Fällen, Wechsel von
vorhandenen Mitarbeiter*innen dokumentiert.
Die Gründe dafür sind:
- Übernahme neuer Aufgaben innerhalb der sozialen Dienste, z.B.
Arbeit mit minderjährigen Flüchtlingen
- Übernahme neuer Aufgaben außerhalb der sozialen Dienste
- Temporärer Ausstieg in Elternzeit
- Temporäre Teilzeitwünsche aus familiären Gründen
- Kündigung
Diese Personalbewegungen lösen bei Fach- und Personalverwaltung
Handlungsnotwendigkeiten aus, die unter den oben bereits beschriebenen
Rahmenbedingungen kaum realisierbar sind.
Z.B. mündet eine eintretende, temporäre Vakanz in der
internen und externen Ausschreibung einer Teilzeitstelle mit
Befristungszeiten von einem Jahr und weniger.
Einige dieser Stellenanteile sind faktisch nicht besetzbar oder münden
in einen Arbeitsvertrag mit einem Kandidaten,
dessen realistische Qualifikationen nicht eindeutig abschätzbar sind.
Im ungünstigsten Fall wird eine Mitarbeiterin
somit arbeits- und kostenintensiv eingearbeitet, um nach 6 Monaten
festzustellen, dass dieser Bereich nicht der Richtige ist oder aber die
Befristung endet oder aber die Mitarbeiter*in wechselt nach erfolgreicher
Einarbeitung in eine unbefristete Stelle in einer anderen Kommune.
Alle Varianten sind für die Verwaltung der
Stadt Hilden und den Fachbereich hochgradig uneffektiv und mit Blick auf eine auskömmliche
Personalsicherung nicht akzeptabel.
Exkurs aktuelle
Situation 11/2018
* Die aktuelle Situation im Fachbereich stellt sich aktuell so dar, dass insgesamt noch 5 Fachkräfte zum
31.5.2019 vom Ablauf von Befristungen betroffen sind. Diese Situation ist mit
dem zur Verfügung stehenden Personalinstrumentarium und unter den beschriebenen
Rahmenbedingungen nicht auflösbar. Im „worstcase-Szenario“ könnte das dazu
führen, dass alle befristeten Fachkräfte zum 31.5.2019 abwandern.
Eine reguläre Aufgabenerfüllung in den
sozialen Diensten ist unter den
gegebenen Umständen nicht mehr dauerhaft
verlässlich möglich. Es sei auch darauf hingewiesen, dass eine solche Entwicklung
auch eine massive Erhöhung der Kosten bei ambulanten und stationären Jugendhilfemaßnahmen
führt. Es gibt einen direkten und belegbaren Zusammenhang zwischen der Personalbesetzung
und den Kostenentwicklungen im Bereich der Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung.
Gesteuerte
Poollösung – Personalpool Kinderschutz
Zur Lösung der aus dieser Bestandaufnahme
folgenden Problematik schlagen Fach- und Personalverwaltung die Einführung
einer sogenannten gesteuerten Poollösung
vor. Ziel dieses Ansatzes ist es, zukünftig alle Stellen im Bereich des
Kinderschutzes ausschließlich
unbefristet und nach Möglichkeit auch mit spezifischen Qualifikationsmerkmalen
auszuschreiben.
Die gesteuerte
Poollösung hat prinzipiell eine
dauerhafte, 100 %-ige und unbefristete
Besetzung aller Planstellen zum Ziel. Dazu ist es notwendig, im Falle von Fluktuation einen Auffangpool zu
bilden, in dem unbefristeter Ersatz sichergestellt wird. Dafür stehen im Rahmen dieses Konzeptes
zunächst 2 Vollzeitstellen zur Verfügung. Wird dieser Wert überschritten,
können die überschüssigen Stellenanteile allerdings wie bisher nur befristet ausgeschrieben werden. Würde
die Anzahl der Stellen im Personalpool über 2 erhöht, wäre zukünftig eine noch
deutlichere Reduktion von befristeten Arbeitsverträgen möglich. Ob die Anzahl
der 2 Stellen perspektivisch ausreichen wird, soll im Rahmen des Projektes
evaluiert werden.
Beispiel:
Kollegin x
besetzt eine unbefristete Vollzeitstelle. Auf Grund von Elternschaft scheidet
sie zu einem Stichtag, befristet auf 1 Jahr aus dem aktiven Dienst aus, erklärt
aber die Rückkehr nach einem Jahr mit halber Stelle.
Daraufhin wird
mit einem geeigneten Auswahlverfahren Kollegin y unbefristet bei der Stadt eingestellt. Solange Kollegin x in Elternzeit verbleibt,
ist die Stelle der Kollegin y finanziert.
Kehrt Kollegin x nach einem Jahr mit halber Stelle
zurück, existiert im Stellenplan ein „Über-Soll“ von einer halben Stelle.
Automatisch wird die nächste freiwerdende Stelle im Personalpool Kinderschutz nur mit dem Anteil besetzt, der das
Über-Soll ausgleicht. Ziel ist es, stets den Personalpool so schnell als
möglich wieder auf null zu bringen.
Der unbefristete
Einstellungsmechanismus greift bei frei gewordenen Stellenanteilen ausschließlich aus folgenden Gründen:
- Temporärer Ausstieg in Elternzeit
- Temporäre Teilzeitwünsche aus familiären Gründen
- Temporäre Übernahme neuer Aufgaben
Für den Ausgleichsmechanismus
gelten die folgen Gründe:
- Temporärer Ausstieg in Elternzeit
- Übernahme neuer Aufgaben innerhalb der sozialen Dienste, z.B.
Arbeit mit minderjährigen Flüchtlingen
- Übernahme neuer Aufgaben außerhalb der sozialen Dienste
- Temporäre Teilzeitwünsche aus familiären Gründen
- Kündigung
Die Anzahl der im Personalpool
Kinderschutz befindlichen Stellen darf nicht mehr als 2 betragen.
Wird dieser Wert überschritten, können die
überschüssigen Stellenanteile allerdings wie bisher nur befristet ausgeschrieben werden. Würde
die Anzahl der im Personalpool über 2 erhöht, wäre zukünftig eine noch
deutlichere Reduktion von befristeten Arbeitsverträgen möglich.
Der unbefristete
Einstellungsmechanismus wird erst bei einer Vakanz > 0,49
Stellenanteilen ausgelöst.
Risikobewertung:
Das Fachamt III/51 kann mit dem
vorgeschlagenen Modell handlungssicher die Grundlagen zum Personalbestand und
zur Personalqualifikation gewährleisten.
Vakanzen unter 0,5 VZK werden im Fachbereich
kompensiert. Erst darüber wird der Poolmechanismus ausgelöst. Die Kompensation erfolgt durch
organisatorische Maßnahmen.
Für die Ausschreibung neuer Stellen wird der
Fachbereich wieder wettbewerbsfähig.
Jährlich muss allerdings der aktuelle
Personalbedarf im Bereich des Kinderschutzes definiert werden. Dieser variiert
auf Grund der mit INSO festgelegten Standardwerte, den demografischen Entwicklungen,
sowie dem Umsetzen neuer gesetzlicher Aufgaben und wird - je nach Ergebnis -
nach oben oder unten angepasst.
Fazit
- Das Amt für Jugend, Schule und Sport setzt in enger Abstimmung das
Konzept eines gesteuerten Personalpools um. Die Personalverwaltung
beantragt die dafür notwendigen Personalressourcen über den Stellenplan
2019.
- Die Verwaltung entwickelt ein Einarbeitungskonzept für den Bereich
Hilfen zur Erziehung / Kinderschutz.
- Die Verwaltung führt ein Instrument zur Personalbemessung ein, das
auf den Ergebnissen der INSO-Untersuchung fußt.
- Das Projekt wird von einer Arbeitsgruppe aus Fach- und
Personalverwaltung evaluiert. Den Fachgremien wird nach Ablauf von 3
Jahren eine Auswertung zur Kenntnis und weiteren Entscheidung gebracht.
gez.
Birgit Alkenings
Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
nein |
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Planstelle(n): Einrichtung von 2 Vollzeitstellen
der EG S 14 im Bereich III/51 Soziale Dienste (Pool-Stellen im Kinderschutzverfahren) |
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Vermerk Personaldezernent Die Einrichtung der beiden
Pool-Stellen wird im Rahmen des Stellenplans 2019 im Personalausschuss
beraten. Danscheidt |