Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 204A (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 22) im Bereich der
Flächen der Tennis- und Golf-Ranch Bungert vom 20.06.2018 (bekanntgemacht im Amtsblatt
der Stadt Hilden am 02.07.2018) dahingehend zu ändern, dass zusätzliche
Flurstücke in den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans und in den Geltungsbereich des Vor-haben- und
Erschließungsplanes aufgenommen werden.
Das Plangebiet
liegt am nordwestlichen Rand des Hildener Stadtgebietes zwischen der Bundesautobahn
A 46 im Norden, der Verlängerung Gerresheimer Straße (L 404) im Westen und der
südlichen Straßenbegrenzungslinie des Nordrings (L 282) im Süden. Die östliche
Grenze der Flurstücke Nr. 143, 148, 156, 195 sowie die geradlinige Verbindung
des östlichen Grenzpunktes des Flurstücks Nr. 156 zu einem Punkt auf der
nördlichen Grundstücksgrenze des Nordrings, der 10m östlich der Grenze des
Flurstücks Nr. 224 liegt, bilden die östliche Grenze des Geltungsbereiches. Das
Plangebiet umfasst das Teilstück der Landesstraße L 282 (Nordring) bis ca. 15m
westlich der Grenze der Flurstücke 282 und 444 (beide Landesstraße L 282 im
Bereich des Brückenbauwerks der Straße Lodenheide).
Der
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 204A wird folgende
Flurstücken oder Flurstücksteile erweitert:
Flächen des „SO
Gastronomie“: 174, 175 tlw., 59, 137 tlw., 138
Landesbetrieb
Straßen, BAB 46: 22, 24, 181, 193, 194, 198, 199
Landesbetrieb
Straßen, Brachfläche: 124,125, 180, 196, 197
Landesbetrieb
Straßen L282 / P+R 154, 238 tlw., 258
tlw., 445 tlw.
Straße Diekhaus: 228
tlw., 224, 151, 153, 91, 93, 94, 98, 99
Wiesen/Gehölzfläche:
147 tlw., 148 tlw., 152, 155 tlw., 156, 227 tlw., 225 tlw.
Gewässerparzellen:
33, 72, 95, 100 tlw., 101 tlw., 124, 142 tlw, 143, 170
Der Geltungsbereich
des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 22 umfasst folgende Flurstücke
in der Gemarkung Hilden, Flur 36:
Vorhabenbereich
„Gewerbepark Hildener Tor“: 195, 200, 201,136,137 tlw., 53, 175 tlw., 142 tlw.
Weitere Flächen: Straße
Diekhaus 228 tlw., 224,
Straße L282 /
P+R: 238 tlw., 258 tlw., 445 tlw.,
Grünflächen /
Wiesen: 147, 155, 148, 227, 225 (alle tlw.)
Ziel der Planung
ist es weiterhin, die planungsrechtliche Grundlage für einen Gewerbepark auf
dem Areal der Tennis- und Golf-Ranch Bungert zu schaffen. Weiterhin werden die
benachbarten Flächen (u.a. Mc Donald´s, Wald, etc.) einbezogen.
Erläuterungen und Begründungen:
Am 20.06.2018 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 204A (VEP Nr. 22) beschlossen, um den „Unternehmerpark Hildener Tor“ realisieren zu können. Die Firma LogProject möchte dort auf einer Grundstücksgröße von ca. 82.000qm einen Gewerbepark errichten.
Im Aufstellungsbeschluss vom
20.06.2018
wurde nach dem seinerzeitigen Sachstand der beabsichtigten Planung ein
vorläufiger Geltungsbereich für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 204A gewählt und ebenfalls ein
Geltungsbereich für den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 22 abgegrenzt, der
innerhalb des Geltungsbereiches vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt.
In den vergangenen Monaten wurde parallel der Erarbeitung der Fachgutachten
der Umfang und der Inhalt der Planung zwischen dem Vorhabenträger LogProject,
dem beauftragten Büro Lange GbR und der Stadt Hilden intensiv abgestimmt. Im Zuge der fortschreitenden Planung wurde festgestellt, dass für das
Vorhaben notwendige bauliche Veränderungen der Erschließung in Teilen außerhalb
dieser bislang gewählten Geltungsbereichsgrenzen liegen. Die Veränderungsbereiche beziehen sich auf
die Straße Diekhaus und auf Teile der Landesstraße 282 (Nordring).
Der aktuelle Stand
des Entwurfs ist als Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Es hat sich verkehrsplanerisch gezeigt, dass die bestehende Straße
Diekhaus als Haupterschließung des Gebietes im Bereich zur Einmündung auf den
Nordring in Lage, Dimensionierung und Höhe angepasst werden muss, um das
Projekt realisieren zu können. Des Weiteren wurde die Notwendigkeit eines Rad-
und Fußweges nördlich angrenzend an die Straße Diekhaus, die künftig nur noch
die P&R-Anlagen sowie McDonald´s erschließt, aufgezeigt. Weitere Ergebnisse
der verkehrsgutachterlichen Untersuchungen haben ergeben, dass - ausgehend vom
Einmündungsbereich „Diekhaus“ - auch die Nordseite der Landesstraße L 282 (Nordring)
auf einer Länge von ca. 210 m zu erweitern ist.
Für diese notwendigen Veränderungen der Straßenverkehrsflächen sind die
Geltungsbereiche vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie des untergeordneten
Vorhaben- und Erschließungsplans räumlich anzupassen.
Zusätzlicher Anpassungsbedarf ist in der Abgrenzung des Vorhaben- und
Erschließungsplans im nördlichen Bereich der Flächen des Sondergebietes
„Gastronomiebetrieb“ (Fa. McDonald´s) gegeben.
Hier soll die Liegenschaft der Fa. McDonald´s um Teile der vorhandenen
und bisher von McDonald´s und Bungert gemeinsam genutzten Stellplatzflächen so arrondiert
werden, dass die vorhandene Stellplatzanlage vollständig McDonald´s zugeordnet
wird. Diese neue Zuordnung wird privatrechtlich zwischen dem Vorhabenträger
(Fa. LogProjct Hilden I GmbH) und Fa. McDonald´s angestrebt.
Fazit:
Der aktuell geänderte Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 204A soll im Süden um Teilflächen erweitert werden, so dass
alle erforderlichen Umbaumaßnahmen in den Straßenverkehrsflächen und sonstigen
Flächen erfasst sind und die Rand- und Umgebungsflächen in einem hinreichendem
Maß einbezogen sind.
Der Vorschlag für den neuen Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Nr. 204A umfasst eine Fläche von ca. 117.600 qm.
Gleichzeitig soll der Geltungsbereich des
VEP Nr. 22 entsprechend abgegrenzt werden, dass alle vom Vorhaben betroffenen
und im Eigentum bzw. Zugriffsbereich der Stadt Hilden und der Fa. Logproject
Hilden I GmbH stehenden Flurstücke einbezogen wurden. Ergänzend sind die
erforderlichen Teilflächen für den Umbau der Verkehrsfläche der Landesstraße
L282 Nordring und dem P+R-Parkplatz an der Ostseite einbezogen worden.
Der Vorschlag für den neuen Geltungsbereich des Vorhaben- und
Erschließungsplanes Nr. 22 umfasst eine Fläche von ca. 84.100 qm.
gez.
B. Alkenings
Bürgermeisterin