Betreff
Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen
Vorlage
WP 14-20 SV 50/135
Aktenzeichen
III/50.02/Ne
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zur Kenntnis.

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit Anfang 2015 erfolgt in jeder Sitzung des Sozialausschusses eine ausführliche Berichterstattung zur aktuellen Flüchtlingssituation in Hilden. In jeder Sitzung des Sozialausschusses steht diese ausführliche Berichterstattung sowie ggf. die Beratung weiterer Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung auf der Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und garantiert eine aktuelle Information sowie eine situative Entscheidungsfindung.

 

 

Unterbringung:

 

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Im Jahr 2018 haben sich die Asylzahlen im Zeitraum von Januar bis November wie folgt entwickelt:

 

Im bisherigen Berichtsjahr 2018 wurden 151.944 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 184.796 Erstanträge gestellt; dies bedeutet einen Rückgang der Antragszahlen um 17,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Folgeanträge im Berichtsjahr 2018 sank gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (22.361 Folgeanträge) um 1,2 % auf 22.096 Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 174.040 Asylanträge im bisherigen Berichtsjahr 2018 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (207.157 Asylanträge) bedeutet dies einen Rückgang um 16,0 %. (Quelle: Asylgeschäftsstatistik des BAMF, November 2018).

 

Die zehn zugangsstärksten Länder sind für den Zeitraum Januar-November 2018:

 

 

TOP 10 Staatsangehörigkeiten

Anzahl

%

1.

Syrien

41.345

27,2%

2.

Irak

15.304

10,1%

3.

Iran

10.110

6,7%

4.

Nigeria

9.627

 6,3%

5.

Türkei

9.624

6,3%

6.

Afghanistan

9.357

6,2%

7.

Eritrea

5.336

3,5%

8.

Somalia

4.865

3,2%

9.

Ungeklärt

3.938

2,6%

10.

Russische

Föderation

3.693

2,4%

Ergebnis

 

113.199

74,5

 

Das heißt, die Anzahl der Asylbewerber ist im Vergleich zu den Maximaljahren 2014-2016 deutlich zurückgegangen, jedoch ein Ende des Zustroms zeichnet sich nicht ab. Es ist aber weiterhin mit wesentlich moderateren Zugangszahlen zu rechnen.

 

Für den Monat November 2018 lag die Gesamtschutzquote für alle Staatsangehörigkeiten

bei 39,8 %.

 

 

Situation in Hilden

 

Die Unterbringungssituation in Hilden ist nach wie vor als stabil zu bezeichnen, die bislang generierten Unterbringungseinheiten sind auskömmlich. Sollte die Flüchtlingszugangssituation weiter so bleiben, dann ist die Unterbringung der Menschen für das Jahr 2019 gesichert.

 

Die Wohnraumsituation für die Anzahl der anerkannten Flüchtlinge ist weiterhin sehr angespannt. Es steht nach wie vor kein ausreichender und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung, so dass das Amt für Soziales, Integration und Wohnen weiterhin mit den Integrationsbemühungen aller Flüchtlingsgruppen befasst ist, da die anerkannten Flüchtlinge alle mit der Wohnsitzauflage für Hilden für die Dauer von drei Jahren ausgestattet sind. In diesem Zeitraum müssen die Menschen in Hilden wohnen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde ist nicht, bzw. nur in Ausnahmefällen möglich.

 

Und dennoch gelingt es Einzelnen, auch Familien, sich immer wieder mit Wohnraum zu versorgen

 

Mit Stand 14.01.2019 sind in Hilden 647 Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen unterge-bracht. Von diesen 647 Personen sind 418 Personen im Leistungsbezug des AsylblG. Wir erhalten für 314 Personen aus dieser Gruppe Zuschüsse nach der FlüAG –Pauschale.

 

Die aktuelle Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren beläuft sich auf 205 Menschen.

 

Die Verteilung nach Nationalitäten sieht mit Stand 14.01.2019 wie folgt aus:

 

 

TOP 10 Staatsangehörigkeiten

Anzahl

%

1.

Syrien

89

14

2.

Irak

66

10

3.

Afghanistan

49

7,6

4.

Nigeria

38

5,9

5.

Eritrea

36

5,6

6.

Guinea

32

4,9

7.

Türkei

32

4,9

8.

Iran

29

4,5

9.

Armenien

25

3,9

10.

Aserbaidschan

25

3,9

421

65

 

Aktuell liegt die Erfüllungsquote bei 150,95 %, die noch im Asylverfahren sind (Quelle: Statistik der Bezirksregierung Arnsberg Stand 31.12.18). Statt 233 Personen waren zu diesem Zeitpunkt 352 Asylbewerber zugewiesen.

Darüber hinaus ist die Stadt Hilden mit Stand 31.12.2018 zur Aufnahme von 172 Menschen mit Bleiberecht nach §12a Aufenthaltsgesetz verpflichtet, die Erfüllungsquote liegt mit 327 Personen am 31.12.2018 bei 65,58 %. Die Personen mit Bleiberecht sind nicht zwangsläufig Bewohner in den Unterkünften. Sie wohnen zum Teil in eigenen Wohnungen und beziehen Sozialleistungen anderer Träger und/oder gehen einer Erwerbstätigkeit nach.

 

Die Erfüllungsquote wird täglich seitens der Bezirksregierung Arnsberg neu berechnet. Berechnungsgrundlage ist die tägliche Anzahl Asylsuchender, die in NRW ankommen.

Dies führt dazu, dass momentan wöchentlich ca. 5-10 Flüchtlinge Hilden zugewiesen werden.

 

Die Auszüge, Rückführungen und freiwilligen Ausreisen sorgen dafür, dass trotz stetiger Neuzuweisung die Flüchtlingszahlen in Hilden weitgehend stabil bleiben.

 

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass sich die Anzahl anerkannter Asylbewerber mit Wohnsitzauflage steigern wird, so wie die Anzahl derer, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln, nicht ausreisen und die Berechtigung auf Erstattungen der Stadt Hilden nach FLüAG mit Ablauf von 3 Monaten endet.

 

Hier muss die Stadt Hilden mit höheren Kosten rechnen, die alleine bei ihr verbleiben.

 

Das Amt für Soziales, Integration und Wohnen wird weiter auch in den kommenden Monaten eine ständige Beobachtung der Entwicklungen hinsichtlich der

 

-      Zuweisungen von Asylbegehrenden durch die Bezirksregierung

-      Zuweisungen der Menschen mit Wohnsitzauflage

-      Entwicklung der Quotenerfüllung bei den Zuweisungen

-      Entwicklung der Zu-/Abnahme der Flüchtlinge, die aus der FLüAG Berechtigung herausgefallen sind

-      Gesamtentwicklung der Asylbewerberzahlen

leisten.

 

Ob der Trend des weiteren Rückgang der Asylerstanträge anhält, wird zwar prognostiziert, ist aber auch von der künftigen politischen Entwicklung in den Herkunftsländern abhängig.

 

In Hilden wird mit ca. 80 weiteren Personen aufgrund der Familiennachzugsregelung der Bundesregierung zu rechnen sein. In den vergangenen Monaten seit dem letzten Bericht hat die Stadt Hilden niemanden im Familiennachzug aufgenommen.

 

 

 

Integration

 

Die Unterbringung der Flüchtlinge in Hilden ist eng mit Maßnahmen zur Integration verknüpft.

 

Wie in den vergangenen Sitzungen berichtet, läuft eine Vielzahl unterschiedlichster Maßnahmen. Diese haben weiter Bestand und haben sich als feste Bausteine in der Hildener Integrationsarbeit etabliert.

 

Die Integrationsarbeit ist wie fast alles einem ständigen Wandel und einer ständigen Entwicklung unterworfen. Während es 2015/2016 vorrangig um Unterbringung und Versorgung ging, liegt nun der Fokus ganz auf der Integrationsarbeit mit ihrem gesamten Spektrum..

 

Die Umsetzung des im Jahr 2016 vom Rat beschlossenen Konzeptes „Integration ist machbar“ hat große Fortschritte gemacht. Die Quartierssozialarbeiter haben weitreichende Netzwerke ins das jeweilige Quartier geknüpft. Sie arbeiten eng mit Kindergärten, Schulen, Wohlfahrtsverbänden, Vereinen und ehrenamtlich Tätigen zusammen und unterstützen so das Bemühen aller, der Angekommenen und der Aufnehmenden, die Integration der Neubürger voranzubringen.

 

An dieser Stelle soll einmal mehr das bürgerschaftliche Engagement herausgehoben werden. Ohne die verschiedenen Akteure der unterschiedlichsten Fachrichtungen wäre die Hilfestellung zur Integration der vielen Neubürger nicht möglich.

 

Neben der Vielzahl von Maßnahmen und Projekten über die in den vergangenen Sitzungen berichtet wurde, hat im Januar 2019 eine weitere Maßnahme begonnen. Der Kinderschutzbund und das Amt für Soziales, Integration und Wohnen haben ein neues niederschwelliges Angebot entwickelt.

 

Dieses Angebot entstand aus den regelmäßig stattfindenden „Schlafsacksprechstunden“ des Kinderschutzbundes, bei denen schnell klar wurde, dass gerade Mütter von Babys und Kleinkindern einen speziellen und erhöhten Gesprächs- und Beratungsbedarf haben.

 

Um ihm Rechnung zu tragen, hat am Freitag, den 18.01. 2019 das Café Mima (Migration und Mama) eröffnet. Es bietet einmal im Monat die Möglichkeit für junge Mütter, die in den Hildener Unterkünften leben, sich zwanglos in geschütztem Rahmen mit anderen Frauen in gleicher Situation auszutauschen.

 

Das Café wird von einer Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes, einer Kinderkrankenschwester und einer städtischen Sozialarbeiterin betreut und begleitet.

 

Bei aller Zwanglosigkeit soll es die Möglichkeit bieten, den jungen Müttern Raum für Ihre Fragen, Sorgen und Nöte zu geben. Daneben ist auch geplant, das Angebot mit kleinen Fachvorträgen und Fachvorführungen rund um das Kind zu erweitern.

 

 

Fazit:

 

Integration bleibt ein herausforderndes, aber spannendes Feld, das dem ständigen gesellschaftlichen Wandel und den Entwicklungsstufen der Einzelnen unterworfen ist und dessen Angebot sich immer wieder neu an den Bedarfen der Bürger orientieren muss.

 

gez.

Birgit Alkenings