Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Seit Anfang 2015 erfolgt in jeder Sitzung des Sozialausschusses eine
ausführliche Berichterstattung zur aktuellen Flüchtlingssituation in Hilden. In
jeder Sitzung des Sozialausschusses steht diese ausführliche Berichterstattung
sowie ggf. die Beratung weiterer Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung auf der
Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und garantiert eine
aktuelle Information sowie eine situative Entscheidungsfindung.
Unterbringung:
Aktuelle
Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Im Jahr 2018 haben sich die Asylzahlen im
Zeitraum von Januar bis November wie folgt entwickelt:
Im bisherigen
Berichtsjahr 2018 wurden 151.944 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Im
Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 184.796 Erstanträge gestellt; dies
bedeutet einen Rückgang der Antragszahlen um 17,8 % im Vergleich zum Vorjahr.
Die Zahl der Folgeanträge im Berichtsjahr 2018 sank gegenüber dem
vergleichbaren Vorjahreswert (22.361 Folgeanträge) um 1,2 % auf 22.096
Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 174.040 Asylanträge im
bisherigen Berichtsjahr 2018 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (207.157 Asylanträge)
bedeutet dies einen Rückgang um 16,0 %. (Quelle: Asylgeschäftsstatistik des
BAMF, November 2018).
Die zehn zugangsstärksten Länder sind für
den Zeitraum Januar-November 2018:
|
TOP 10 Staatsangehörigkeiten |
Anzahl |
% |
1. |
Syrien |
41.345 |
27,2% |
2. |
Irak |
15.304 |
10,1% |
3. |
Iran |
10.110 |
6,7% |
4. |
Nigeria |
9.627 |
6,3% |
5. |
Türkei |
9.624 |
6,3% |
6. |
Afghanistan |
9.357 |
6,2% |
7. |
Eritrea |
5.336 |
3,5% |
8. |
Somalia |
4.865 |
3,2% |
9. |
Ungeklärt |
3.938 |
2,6% |
10. |
Russische Föderation |
3.693 |
2,4% |
Ergebnis |
|
113.199 |
74,5 |
Das heißt, die Anzahl der Asylbewerber ist
im Vergleich zu den Maximaljahren 2014-2016 deutlich zurückgegangen, jedoch ein
Ende des Zustroms zeichnet sich nicht ab. Es ist aber weiterhin mit wesentlich
moderateren Zugangszahlen zu rechnen.
Für den Monat November 2018 lag die
Gesamtschutzquote für alle Staatsangehörigkeiten
bei 39,8 %.
Situation in
Hilden
Die Unterbringungssituation in Hilden ist nach wie vor als stabil zu
bezeichnen, die bislang generierten Unterbringungseinheiten sind auskömmlich.
Sollte die Flüchtlingszugangssituation weiter so bleiben, dann ist die
Unterbringung der Menschen für das Jahr 2019 gesichert.
Die Wohnraumsituation für die Anzahl der anerkannten Flüchtlinge ist
weiterhin sehr angespannt. Es steht nach wie vor kein ausreichender und
bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung, so dass das Amt für Soziales, Integration
und Wohnen weiterhin mit den Integrationsbemühungen aller Flüchtlingsgruppen
befasst ist, da die anerkannten Flüchtlinge alle mit der Wohnsitzauflage für
Hilden für die Dauer von drei Jahren ausgestattet sind. In diesem Zeitraum
müssen die Menschen in Hilden wohnen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde ist
nicht, bzw. nur in Ausnahmefällen möglich.
Und dennoch
gelingt es Einzelnen, auch Familien, sich immer wieder mit Wohnraum zu versorgen
Mit Stand 14.01.2019 sind in Hilden 647 Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen unterge-bracht. Von
diesen 647 Personen sind 418 Personen im Leistungsbezug des AsylblG. Wir erhalten
für 314 Personen aus dieser Gruppe Zuschüsse
nach der FlüAG –Pauschale.
Die aktuelle Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren beläuft
sich auf 205 Menschen.
Die Verteilung nach Nationalitäten sieht mit Stand 14.01.2019 wie folgt
aus:
|
TOP 10
Staatsangehörigkeiten |
Anzahl |
% |
1. |
Syrien |
89 |
14 |
2. |
Irak |
66 |
10 |
3. |
Afghanistan |
49 |
7,6 |
4. |
Nigeria |
38 |
5,9 |
5. |
Eritrea |
36 |
5,6 |
6. |
Guinea |
32 |
4,9 |
7. |
Türkei |
32 |
4,9 |
8. |
Iran |
29 |
4,5 |
9. |
Armenien |
25 |
3,9 |
10. |
Aserbaidschan |
25 |
3,9 |
421 |
65 |
||
Aktuell liegt die Erfüllungsquote bei 150,95 %, die noch im Asylverfahren sind (Quelle: Statistik der
Bezirksregierung Arnsberg Stand 31.12.18). Statt 233 Personen waren zu diesem
Zeitpunkt 352 Asylbewerber zugewiesen.
Darüber hinaus ist die Stadt Hilden mit Stand 31.12.2018 zur Aufnahme
von 172 Menschen mit Bleiberecht
nach §12a Aufenthaltsgesetz verpflichtet, die Erfüllungsquote liegt mit 327
Personen am 31.12.2018 bei 65,58 %. Die
Personen mit Bleiberecht sind nicht zwangsläufig Bewohner in den Unterkünften.
Sie wohnen zum Teil in eigenen Wohnungen und beziehen Sozialleistungen anderer
Träger und/oder gehen einer Erwerbstätigkeit nach.
Die Erfüllungsquote wird täglich seitens der Bezirksregierung Arnsberg
neu berechnet. Berechnungsgrundlage ist die tägliche Anzahl Asylsuchender, die
in NRW ankommen.
Dies führt dazu, dass momentan wöchentlich ca. 5-10 Flüchtlinge Hilden
zugewiesen werden.
Die Auszüge, Rückführungen und freiwilligen
Ausreisen sorgen dafür, dass trotz stetiger Neuzuweisung die Flüchtlingszahlen
in Hilden weitgehend stabil bleiben.
Grundsätzlich
kann davon ausgegangen werden, dass sich die Anzahl anerkannter Asylbewerber
mit Wohnsitzauflage steigern wird, so wie die Anzahl derer, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln,
nicht ausreisen und die Berechtigung auf Erstattungen der Stadt Hilden nach FLüAG
mit Ablauf von 3 Monaten endet.
Hier muss die
Stadt Hilden mit höheren Kosten rechnen, die alleine bei ihr verbleiben.
Das Amt für Soziales, Integration und Wohnen wird weiter auch in den
kommenden Monaten eine ständige Beobachtung der Entwicklungen hinsichtlich der
- Zuweisungen von
Asylbegehrenden durch die Bezirksregierung
- Zuweisungen der Menschen mit
Wohnsitzauflage
- Entwicklung der
Quotenerfüllung bei den Zuweisungen
- Entwicklung der Zu-/Abnahme
der Flüchtlinge, die aus der FLüAG Berechtigung herausgefallen sind
- Gesamtentwicklung der
Asylbewerberzahlen
leisten.
Ob der Trend des weiteren Rückgang der Asylerstanträge anhält, wird
zwar prognostiziert, ist aber auch von der künftigen politischen Entwicklung in
den Herkunftsländern abhängig.
In Hilden wird mit ca. 80
weiteren Personen aufgrund der Familiennachzugsregelung der Bundesregierung
zu rechnen sein. In den vergangenen Monaten seit dem letzten Bericht hat die
Stadt Hilden niemanden im
Familiennachzug aufgenommen.
Integration
Die Unterbringung der Flüchtlinge in Hilden ist eng mit Maßnahmen zur
Integration verknüpft.
Wie in den vergangenen Sitzungen berichtet, läuft eine Vielzahl
unterschiedlichster Maßnahmen. Diese haben weiter Bestand und haben sich als
feste Bausteine in der Hildener Integrationsarbeit etabliert.
Die Integrationsarbeit ist wie fast alles einem ständigen Wandel und
einer ständigen Entwicklung unterworfen. Während es 2015/2016 vorrangig um
Unterbringung und Versorgung ging, liegt nun der Fokus ganz auf der
Integrationsarbeit mit ihrem gesamten Spektrum..
Die Umsetzung des im Jahr 2016 vom Rat beschlossenen Konzeptes
„Integration ist machbar“ hat große Fortschritte gemacht. Die
Quartierssozialarbeiter haben weitreichende Netzwerke ins das jeweilige
Quartier geknüpft. Sie arbeiten eng mit Kindergärten, Schulen, Wohlfahrtsverbänden,
Vereinen und ehrenamtlich Tätigen zusammen und unterstützen so das Bemühen aller,
der Angekommenen und der Aufnehmenden, die Integration der Neubürger
voranzubringen.
An dieser Stelle soll einmal mehr das bürgerschaftliche Engagement
herausgehoben werden. Ohne die verschiedenen Akteure der unterschiedlichsten Fachrichtungen
wäre die Hilfestellung zur Integration der vielen Neubürger nicht möglich.
Neben der Vielzahl von Maßnahmen und Projekten über die in den vergangenen Sitzungen berichtet wurde, hat im Januar 2019 eine weitere Maßnahme begonnen. Der Kinderschutzbund und das Amt für Soziales, Integration und Wohnen haben ein neues niederschwelliges Angebot entwickelt.
Dieses Angebot entstand aus den regelmäßig stattfindenden „Schlafsacksprechstunden“ des Kinderschutzbundes, bei denen schnell klar wurde, dass gerade Mütter von Babys und Kleinkindern einen speziellen und erhöhten Gesprächs- und Beratungsbedarf haben.
Um ihm Rechnung zu tragen, hat am Freitag, den 18.01. 2019 das Café Mima (Migration und Mama) eröffnet. Es bietet einmal im Monat die Möglichkeit für junge Mütter, die in den Hildener Unterkünften leben, sich zwanglos in geschütztem Rahmen mit anderen Frauen in gleicher Situation auszutauschen.
Das Café wird von einer Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes, einer Kinderkrankenschwester und einer städtischen Sozialarbeiterin betreut und begleitet.
Bei aller Zwanglosigkeit soll es die Möglichkeit bieten, den jungen Müttern Raum für Ihre Fragen, Sorgen und Nöte zu geben. Daneben ist auch geplant, das Angebot mit kleinen Fachvorträgen und Fachvorführungen rund um das Kind zu erweitern.
Fazit:
Integration bleibt ein herausforderndes, aber spannendes Feld, das dem
ständigen gesellschaftlichen Wandel und den Entwicklungsstufen der Einzelnen
unterworfen ist und dessen Angebot sich immer wieder neu an den Bedarfen der
Bürger orientieren muss.
gez.
Birgit Alkenings