Betreff
Änderung der Rechnungsprüfungsordnung
Vorlage
WP 14-20 SV 14/042
Aktenzeichen
I/14-Wit
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt nach seiner Vorberatung dem Rat den Beschluss der anliegenden, geänderten Rechnungsprüfungsordnung.

 

 

 


Sitzungsfolge:

 

Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss den vorstehenden Beschluss gefasst hat, wird dem Rat in einer weiteren Sitzungsvorlage der folgende Beschluss vorgeschlagen:

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss die beigefügte, geänderte Rechnungsprüfungsordnung.

 

 

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Nach Beschluss Ende 2018 des zweiten NKF-Weiterentwicklungsgesetzes hat das Land die geänderte Gemeindeordnung (GO NRW) am 09.01.2019 bekannt gemacht, die seitdem in Ihrer geänderten Form in Kraft ist. Auch die Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) vom 12.12.2018 wurde am 09.01.2019 bekannt gemacht und ersetzt die bislang geltende Gemeindehaushaltsverordnung.

 

Da sich die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hilden, bei der es sich um eine Satzung handelt, sowohl auf die GO NRW als auch auf die KomHVO bezieht, muss sie an die dort enthaltenen, geänderten Regelungen angepasst werden.

 

Die Veränderungen der §§ 1, 3 und 4 der RPO übernehmen im Wesentlichen die geänderte Reihenfolge der Vorschriften der neuen GO. Näheres findet sich in der Änderungsdokumentation in der RPO.

 

Allerdings gehörte durch die Erweiterung der Aufzählung der „weiteren Pflichtaufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung“ in § 104 Abs. 1 Ziffer 6 GO NRW nun auch die Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems der Verwaltung zu den Aufgaben des BPA.

 

Und die beiden neuen Aufgaben in

 

  • § 59 GO NRW - schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses über das Ergebnis der Jahresabschlussprüfungen sowie die Billigungserklärung an den Rat - und
  • § 105 GO NRW - Beratung der und Stellungnahme zu den Prüfungsberichten der Gemeindeprüfungsanstalt, Unterrichtung des Rates -

 

erfordern zwei Hinzufügungen im Abs. 7 der RPO. In diesen beiden zusätzlichen Absätzen legt der Rat in Ermangelung landesweiter Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften die in Hilden schon bisher praktizierten Beratungs- und Berichtsverfahren auch für diese neuen Aufgaben fest.

 

Die neugefasste RPO ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Für die Beratungen wurde auch eine Synopse erstellt (Anlage 2), in der die neugefasste RPO der bisherigen RPO gegenüber gestellt und die Änderungen durch Fettdruck kenntlich gemacht sind.

 

Gez.

 

Michael Witek

(Leiter Beratungs- und Prüfungsamt)