Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand der
Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis.
Er beschließt, dass
im Jahr 2019 folgende Bauleitplanverfahren von der Stadtverwaltung mit Vorrang
bearbeitet werden sollen:
1. 19. Änderung des Flächennutzungsplans für
den Bereich Hofstraße / Karnaper Straße / Eisenbahn
2. 52.
Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Diekhaus zwischen A46 / Hühnergraben
/ Gerresheimer Straße
3. Bebauungsplan
Nr. 10D für die Grundstücke südlich der Straße Feldstraße
4. Bebauungsplan
Nr. 103, 3. beschleunigte Änderung für den Bereich Düsseldorfer Straße /
Niedenstraße
5. Bebauungsplan
Nr. 139 für den Bereich Hofstraße / Karnaper Straße / Eisenbahn
6. Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich
Walder Str. 8 (Teilfläche), 14-26 und Kirchhofstr. 15-25
7. Bebauungsplan Nr. 204A für den Bereich
Diekhaus zwischen A46 / Nordring / Hühnergraben / Gerresheimer Straße
8. Bebauungsplan Nr. 255 für den Bereich Karnaper
Str. / Schürmannstr. / Diesterwegstr. / Eisenbahntrasse
Sollte der folgende Bebauungsplan
aufgestellt werden, ist er ebenfalls von der Stadtverwaltung mit Vorrang zu
bearbeiten:
9. Bebauungsplan Nr. 139A für den Bereich
Hofstraße 150 (inkl. Hinterland)
10. Bebauungsplan Nr. 261 für den Bereich der
Grundstücke Kirchhofstraße 63 bis 73
Erläuterungen und Begründungen:
Die Verwaltung hat den letzten Bericht über den Stand der
Bauleitplanverfahren (mit Stand vom 21.12.2017) dem Stadtentwicklungsausschuss
in der Sitzung am 31.01.2018 vorgelegt.
Auch im Sachgebiet Stadtplanung sind im Jahr
2018 leider drei Kolleginnen und Kollegen langfristig krankheitsbedingt
ausgefallen. Trotzdem wurden unter anderen folgende Bauleitplanverfahren abgeschlossen:
• Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 105 für
den Bereich Herderstraße / Auf dem Sand / Hans-Sachs-Straße
(Planungsziel: Entfall der nicht mehr zeitgemäßen Festsetzungen)
• Bebauungsplan Nr. 165, 1. vereinfachte
Änderung für den Bereich Gabelung / Kirchhofstraße
(Planungsziel: Ausschluss von Vergnügungsstätten (inkl.
Wettbüro) und „Rotlicht“-Nutzungen im Kerngebiet)
• Bebauungsplan Nr. 263 für die Grundstücke
Schützenstraße 41 - 43
(Planungsziel: Bau eines Mehrfamilienhauses und von 5 + 3
Einfamilienhäuser)
Eingestellt wurden im Frühjahr 2018 folgende
Bauleitplanverfahren:
• 26. Änderung des Flächennutzungsplans für
den Bereich Lievenstraße / Kalstert
(Planungsziel: Einschränkung der Wohnbauflächen)
• Bebauungsplan Nr. 167, 1. vereinfachte
Änderung für den Bereich Schulstraße / Mittelstraße / Klotzstraße
(Planungsziel: Ausschluss von Vergnügungsstätten (inkl.
Wettbüro) und „Rotlicht“-Nutzungen im Kerngebiet)
• Bebauungsplan Nr. 177, 14. Änderung für den
Bereich Oerkhaus / Eisenbahntrasse
(Planungsziel: Wohnbauflächen und Wegfall der
Unterführung der Straße unter die Eisenbahntrasse)
• Bebauungsplan Nr. 231, 1. Änderung für den
Bereich Walder Straße / Max-Volmer-Straße / Fußweg / Grenzstraße
(Planungsziel: Ausschluss von Einzelhandel)
• Bebauungsplan Nr. 243 für den Bereich
Walder Straße / Teichstraße
(Planungsziel: Ausschluss von Einzelhandel und
Vergnügungsstätten)
In 2018 wurden folgende Verfahren zur
Aufstellung eines neuen bzw. Änderung oder Ergänzung eines bestehenden
Bebauungsplans neu eingeleitet:
• 52. Änderung des Flächennutzungsplans für
den Bereich Diekhaus zwischen A46 / Hühnergraben / Gerresheimer Straße
(Planungsziel: Umwandung einer Sonderbaufläche
Freizeit/Tennis in gewerbliche Baufläche)
• Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 30 für den
Bereich Lehmkuhler Weg / Hagebuttenweg / Eibenweg / Ligusterweg / Erikaweg
(Planungsziel: Entfall der nicht mehr zeitgemäßen
Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebietes)
• Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 31 für den
Bereich Hagebuttenweg / Eibenweg / Ligusterweg / Erikaweg
(Planungsziel: Entfall der nicht mehr zeitgemäßen
Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebietes)
• Bebauungsplan Nr. 62A, 2. Änderung für den
Bereich Oderstraße / Wohlauer Str.
(Planungsziel: Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit voraussichtlich
14 Wohnungen)
Hinweis: Das
Verfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplans ist insoweit fortgeschritten,
dass der Entwurf des Bebauungsplans in der Zeit vom 14.01.2019 bis zum
15.02.2019 öffentlich ausgelegt wird.
Die Ergebnisse der Offenlage sowie die im Rahmen des Offenlagebeschlusses
geäußerten Rahmenbedingungen zu einem möglichen Satzungsbeschluss werden
anschließend mit dem Vorhabenträger diskutiert und ggfs. zeitnah zur Beratung
gestellt.
• Bebauungsplan Nr. 63A, 1. Änderung für den
Bereich Grünewald / Köbener Straße
Planungsziel: Bau eines Mehrfamilienhauses mit voraussichtlich
28 Wohnungen und einer Tiefgarage)
Hinweis: Auch
dieses Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans ist insoweit fortgeschritten,
dass der Entwurf des Bebauungsplans in der Zeit vom 14.01.2019 bis zum
15.02.2019 öffentlich ausgelegt wird.
Die Ergebnisse der Offenlage sowie die im Rahmen des Offenlagebeschlusses
geäußerten Rahmenbedingungen zu einem möglichen Satzungsbeschluss werden
anschließend mit dem Vorhabenträger diskutiert und ggfs. zeitnah zur Beratung
gestellt.
• Bebauungsplan Nr. 204A für den Bereich Diekhaus
zwischen A46 / Nordring / Hühnergraben / Gerresheimer Straße
(Planungsziel: Umwandung einer Sonderbaufläche
Freizeit/Tennis in gewerbliche Baufläche)
Neben den
Bauleitplanverfahren wurde die Machbarkeit der Neubaupotentialfläche Hofstraße
150 (inkl. Hinterland) für preisgünstiges Wohnen untersucht und die Ergebnisse
mit Hilfe der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/205 im Stadtentwicklungsausschuss
am 21.11.2018 erstmals zur Beratung gestellt.
Weiterhin wurde zur
Erstellung des Berichts des Lärmaktionsplans Stufe 3 die Ergebnisse und Inhalte
der Stufe 2 auf Grundlage der Hilfen des Landes NRW überprüft und die
Ergebnisse im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung über die städtische
Internetseite veröffentlicht.
Die Überprüfung des vom Rat am 02.11.2016 beschlossenen Lärmaktionsplans hat
gezeigt, dass sich in der Zwischenzeit keine wesentlichen Änderungen zur
Bewertung der Lärmsituation ergeben haben. Auch die vom LANUV zur Verfügung
gestellte Lärmkartierung 2017 sowie die Anzahl der von Lärm betroffenen
Personen zeigten keine wesentlichen Veränderungen auf.
Die Umsetzung der Temporeduzierungen, die im Lärmaktionsplan der Stufe 2 als
konkrete Maßnahmen enthalten sind, erfolgte erst ab November 2018.
Vor diesem Hintergrund lagen der Stadt Hilden keine neuen Erkenntnisse vor, die
zu einer neuen Bewertung führen würden.
Daher
war es ausreichend, nur die Daten durch die Berechnungsergebnisse des LANUV zu
aktualisieren. Es war keine neue Aufstellung eines neuen Lärmaktionsplans oder
die inhaltliche Fortschreibung des Lärmaktionsplans erforderlich.
Außerdem wurde auf Wunsch des Stadtmarketing Hilden GmbH das vom Rat am
13.12.2017 als verbindliche Leitlinie beschlossen Einzelhandels- und
Nahversorgungskonzept um das Themenfeld „Sonntagsöffnungen der
Einzelhandelsgeschäfte im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt“ ergänzt
sowie die weitere Umsetzung des Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt
begleitet.
Auf Antrag der
SPD-Fraktion hat der Rat am 21.03.2018 mehrheitlich beschlossen, dass die
Verfahren zur Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des
Bebauungsplans Nr. 139 für den Bereich Hofstraße / Karnaper Straße / Eisenbahn
mit der Zielsetzung Wohnen und Gewerbe fortgesetzt und 2019 in die
Prioritätenliste aufgenommen werden. Die Verwaltung hatte in der Sitzungsvorlage
WP 14-20 SV 61/171 vorgeschlagen, auch diese Bauleitplanverfahren einzustellen.
Vor dem Hintergrund dieses Ratsbeschlusses schlägt
die Verwaltung vor, in 2019 folgende Bauleitplanverfahren / Projekte aus der
beiliegenden Liste aller Bauleitplanverfahren seitens des Planungs- und
Vermessungsamts vorrangig oder „mit Priorität“ bearbeiten zu lassen [1]:
+ 19. Änderung des Flächennutzungsplans für
den Bereich Hofstraße / Karnaper Straße / Eisenbahn
(Planungsziel: Entwicklung von nicht störenden Gewerbe,
Wohnungsbau und Erhalt des Bolzplatzes)
+ 52. Änderung des Flächennutzungsplans für
den Bereich Diekhaus zwischen A46 / Hühnergraben / Gerresheimer Straße
(Planungsziel: Umwandung einer Sonderbaufläche
Freizeit/Tennis in gewerbliche Baufläche)
- Bebauungsplan Nr. 10D für die Grundstücke
südlich der Straße Feldstraße
(Planungsziel: Anpassung des
Planungsrechts an moderne Anforderungen, Festlegung des
Nachverdichtungspotentials und Verhinderung von möglichen städtebaulichen
Fehlentwicklungen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange)
- Bebauungsplan Nr. 103, 3. beschleunigte
Änderung für den Bereich Düsseldorfer Straße / Niedenstraße
(Planungsziel: Umwandlung einer Grünfläche („Straßenabstandsfläche“) in
gewerbliche Baufläche)
+ Bebauungsplan Nr. 139 für den Bereich
Hofstraße / Karnaper Straße / Eisenbahn
(Planungsziel: Entwicklung von nicht störenden Gewerbe,
Wohnungsbau und Erhalt des Bolzplatzes)
- Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich
Walder Str. 8 (Teilfläche), 14-26 und Kirchhofstr. 15-25
(Planungsziel: Allgemeines Wohngebiet mit neuer Erschließung)
+ Bebauungsplan Nr. 204A für den Bereich
Diekhaus zwischen A46 / Nordring / Hühnergraben / Gerresheimer Straße
(Planungsziel: Umwandung einer Sonderbaufläche Freizeit/Tennis in gewerbliche
Baufläche)
+ Bebauungsplan Nr. 255 für den Bereich Karnaper
Str. / Schürmannstr. / Diesterwegstr. / Eisenbahntrasse
(Planungsziel: Entwicklung von Wohnbauflächen)
Sollte der Bebauungsplan Nr. 139A für den
Bereich Hofstraße 150 (inkl. Hinterland) mit dem Planungsziel „Bau von
(Mehr-)Familien-häusern für den preisgünstigen Wohnraum“ aufgestellt werden, wird
vorgeschlagen, ihn ebenfalls von der Stadtverwaltung mit Vorrang bearbeiten zu
lassen.
Außerdem wird vorgeschlagen, auch der Bebauungsplan Nr. 261 für die Grundstücke
Kirchhofstraße 63 bis 73 vorrangig bearbeitet werden soll, wenn durch Beschluss
der zuständigen Fachgremien, entschieden wurde, auf dem Grundstück
Kirchhofstraße 65 eine neue Kindertageseinrichtung zu errichten.
Im Übrigen schlägt die Verwaltung vor, auch folgendes Satzungsverfahren
vorrangig zu bearbeiten, wenn der Erlass der Satzung erforderlich werden sollte:
• Stellplatzsatzung für die Stadt Hilden
Die
Novelle der BauO NRW 2018, die zum 01.01.2019 in Kraft tritt, sieht in § 48
vor, dass Stellplätze oder Garagen und Fahrradabstellplätze in ausreichender
Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen sind, wenn
(bauliche) Anlagen errichtet werden, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr zu
erwarten ist.
Zunächst ist festzustellen, dass in der neuen gesetzlichen Regelung leider die
bisherige Forderung fehlt, dass die Stellplätze oder Garagen und
Fahrradabstellplätze auf dem Grundstück des Vorhabens herzustellen sind.
Es wird in § 48 Abs. 2 festgelegt, dass das für Bauen zuständige Ministerium
durch Rechtsverordnung die Zahl der notwendigen Stellplätze regelt. Diese
Rechtsverordnung ist bis zur Erstellung dieser Sitzungsvorlage leider noch nicht
veröffentlicht worden.
Ein Antrag der Fraktion Bürgeraktion, eine kommunale Stellplatzsatzung zu
erlassen, wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 21.11.2018
vertagt, um zunächst die Rechtsverordnung abzuwarten und auf dieser Basis zu entscheiden,
ob eine ergänzende kommunale Satzung erforderlich wird.
gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
[1] Eine Gewichtung innerhalb der nach Nummern der
Bauleitplanverfahren geordneten Auswahl wird nicht festgelegt.
Die mit einem „+“ gekennzeichneten Bauleitplanverfahren sollten aus Sicht der
Verwaltung für das Jahr 2019 neu in die „Prioritätenliste“ aufgenommen werden.