Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport nimmt den Bericht über die ausgezahlten Zuschüsse für das Jahr
2018 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden fördert die Sportvereine durch die
Gewährung von Zuschüssen auf der Grundlage der Förderrichtlinien. Die vom Rat
der Stadt in seiner Sitzung am 10.07.2013 neugefassten Förderrichtlinien sind
rückwirkend am 01.01.2013 in Kraft getreten.
Bericht über die Zuschüsse
an Hildener Sportvereine im Haushaltsjahr 2018
Das Gesamtvolumen der an die Sportvereine aufgrund
der Zuschussrichtlinien im Jahr 2018 ausgezahlten Zuschüsse belief sich auf 98.782,03
€ (s. beigefügte Grafik). Die
Auszahlungen aus der Sportpauschale sind im letzten Teil der Vorlage
aufgeführt.
Die Zuschüsse teilen sich wie folgt auf:
Kinder- und Jugendförderung |
Der Pro-Kopf-Betrag wurde für das Jahr 2018 auf 6,74 € festgesetzt.
Für 19 Vereine betrug der Gesamtzuschuss 28.449,54 € (Vorjahr = 26.810 €).
Die Fördersumme wurde für 4.221 Kinder und Jugendliche
bis einschl. 18 Jahren an Vereine mit mind. 15 Mitgliedern bis 18 Jahren
ausgezahlt (Vorjahr = 3.830 Jugendliche).
Zuschüsse zur
Teilnahme an Meisterschaften |
7 Vereine haben einen Zuschussantrag für die
Teilnahme an Meisterschaften gestellt. Dies erforderte einen Gesamtaufwand von 17.263,74 € (Vorjahr = 16.750,45 €),
der sich wie folgt aufteilt:
a) |
Pauschalzuschuss für Amateur- und
Jugendmannschaften |
2.740,04 € |
b) |
Verpflegungspauschale bei Deutschen
Meisterschaften und höher |
6.700 € |
c) |
Kilometergeld-Pauschale |
7.823,70 € |
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Gesamt: |
17.263,74 € |
Übungsleiterförderung |
20 Vereine legten Zuschussanträge für gesamt 271
Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor.
Im Jahr 2018 konnte ein Zuschuss in Höhe von 18.970 € (Vorjahr 20.860 €) ausgezahlt werden.
Zuschüsse zur
Unterhaltung vereinseigener und dauerhaft angemieteter und gepachteter
Sportanlagen |
Der Aufwand für 20 bezuschusste Vereine belief sich
auf 21.750 € (Vorjahr 20.500 €).
Bei den bezuschussten Sportstätten handelt es sich
um Vereinsheime, Umkleiden, Gymnastikhallen, Tennisfelder (außen und innen), je
eine Reitfreianlage und Reithalle, Bootshallen, Steganlagen, Schießstände,
Sportkegelbahnen, Bouleanlagen und Beachvolleyballfelder.
Zuschüsse für Vereinsjubiläen |
Im Jahr 2018 wurden keine Jubiläumszuschüsse
ausgezahlt.
Der Stadtsportverband erhielt einen Zuschuss in
Höhe von 11.000 €.
Zuschüsse für besondere Veranstaltungen
Veranstaltungen von besonderer Bedeutung wurden im
Jahr 2018 mit 1.348,75 € bezuschusst:
SV Hilden Ost: Young Generation Cup
Zuschüsse aus
den Mitteln der NRW-Sportpauschale |
Auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes
erhalten Gemeinden pauschale Zuweisungen des Landes zur Unterstützung
kommunaler Aufwendungen im Sportbereich.
Der Anteil der Sportpauschale des Landes NRW für
die Vereine betrug im Jahr 2018 12.500
€, die im Sportetat auf dem Kostenträger 0802010010 bereitgestellt werden.
Es wurden nicht ausgeschöpfte Restmittel aus dem Jahre 2016 in Höhe von 42.363,48 € in das Folgejahr übertragen, sodass für das Jahr 2018 54.863,48 € zur Verfügung standen. Nach
Eingang fristgerechter Anträge der Hildener Sportvereine und deren Prüfung
wurden folgende Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 4.284,96 € ausgezahlt:
Kanu Club Hilden:
Der Kanu Club hat für die Anschaffung von
Sportbooten einen Zuschuss in Höhe von 3.200 € erhalten.
Baller´s Paradise:
Der Verein Baller´s Paradise erhielt für die
Anschaffung des Gerätes Fit Light einen Zuschuss in Höhe von 1.084,96 €.
Die Auszahlung von weiteren 25.842,52 € wurde bereits bewilligt und konnte aus Gründen verzögerter Anschaffungen und Baumaßnahmen noch nicht ausgezahlt werden.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer /
-bezeichnung |
080201 Sport-, Vereins-
und Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
0802010010 |
531800 |
Zuschüsse an
übrige Bereiche |
98.800,- |
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2018 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
54.863,48 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei
über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die
Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen Mittel
aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die Befristung
endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Danscheidt |
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