Betreff
Bericht über die im Jahr 2018 gewährten Zuschüsse an Hildener Sportvereine
Vorlage
WP 14-20 SV 51/233
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Bericht über die ausgezahlten Zuschüsse für das Jahr 2018 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden fördert die Sportvereine durch die Gewährung von Zuschüssen auf der Grundlage der Förderrichtlinien. Die vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.07.2013 neugefassten Förderrichtlinien sind rückwirkend am 01.01.2013 in Kraft getreten.

 

 

Bericht über die Zuschüsse an Hildener Sportvereine im Haushaltsjahr 2018

 

Das Gesamtvolumen der an die Sportvereine aufgrund der Zuschussrichtlinien im Jahr 2018 ausgezahlten Zuschüsse belief sich auf 98.782,03 € (s. beigefügte Grafik). Die Auszahlungen aus der Sportpauschale sind im letzten Teil der Vorlage aufgeführt.

 

Die Zuschüsse teilen sich wie folgt auf:

 

Kinder- und Jugendförderung

 

Der Pro-Kopf-Betrag wurde für das Jahr 2018 auf 6,74 € festgesetzt.

 

Für 19 Vereine betrug der Gesamtzuschuss 28.449,54 € (Vorjahr = 26.810 €).

 

Die Fördersumme wurde für 4.221 Kinder und Jugendliche bis einschl. 18 Jahren an Vereine mit mind. 15 Mitgliedern bis 18 Jahren ausgezahlt (Vorjahr = 3.830 Jugendliche).

 

Zuschüsse zur Teilnahme an Meisterschaften

 

7 Vereine haben einen Zuschussantrag für die Teilnahme an Meisterschaften gestellt. Dies erforderte einen Gesamtaufwand von 17.263,74 € (Vorjahr = 16.750,45 €), der sich wie folgt aufteilt:

 

a)

Pauschalzuschuss für Amateur- und Jugendmannschaften

2.740,04 €

b)

Verpflegungspauschale bei Deutschen Meisterschaften und höher

6.700 €

c)

Kilometergeld-Pauschale

7.823,70 €

 

Gesamt:

17.263,74 €

 

Übungsleiterförderung

 

20 Vereine legten Zuschussanträge für gesamt 271 Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor.

Im Jahr 2018 konnte ein Zuschuss in Höhe von 18.970 € (Vorjahr 20.860 €) ausgezahlt werden.

 


Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener und dauerhaft angemieteter und gepachteter Sportanlagen

 

Der Aufwand für 20 bezuschusste Vereine belief sich auf 21.750 € (Vorjahr 20.500 €).

 

Bei den bezuschussten Sportstätten handelt es sich um Vereinsheime, Umkleiden, Gymnastikhallen, Tennisfelder (außen und innen), je eine Reitfreianlage und Reithalle, Bootshallen, Steganlagen, Schießstände, Sportkegelbahnen, Bouleanlagen und Beachvolleyballfelder.

 


Zuschüsse für Vereinsjubiläen

 

Im Jahr 2018 wurden keine Jubiläumszuschüsse ausgezahlt.

 

 

 

Förderung des Stadtsportverbandes Hilden

 

Der Stadtsportverband erhielt einen Zuschuss in Höhe von 11.000 €.

 

Zuschüsse für besondere Veranstaltungen

 

Veranstaltungen von besonderer Bedeutung wurden im Jahr 2018 mit 1.348,75 € bezuschusst:

 

SV Hilden Ost: Young Generation Cup

 

Zuschüsse aus den Mitteln der NRW-Sportpauschale

 

Auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes erhalten Gemeinden pauschale Zuweisungen des Landes zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich.

 

Der Anteil der Sportpauschale des Landes NRW für die Vereine betrug im Jahr 2018 12.500 €, die im Sportetat auf dem Kostenträger 0802010010 bereitgestellt werden. Es wurden nicht ausgeschöpfte Restmittel aus dem Jahre 2016 in Höhe von 42.363,48 in das Folgejahr übertragen, sodass für das Jahr 2018 54.863,48 € zur Verfügung standen. Nach Eingang fristgerechter Anträge der Hildener Sportvereine und deren Prüfung wurden folgende Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 4.284,96 € ausgezahlt:

 

Kanu Club Hilden:

Der Kanu Club hat für die Anschaffung von Sportbooten einen Zuschuss in Höhe von 3.200 € erhalten.  

 

Baller´s Paradise:

Der Verein Baller´s Paradise erhielt für die Anschaffung des Gerätes Fit Light einen Zuschuss in Höhe von 1.084,96 €.

 

Die Auszahlung von weiteren 25.842,52 € wurde bereits bewilligt und konnte aus Gründen verzögerter Anschaffungen und Baumaßnahmen noch nicht ausgezahlt werden.

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 

 

 

 

 

 

 

WP 14-20 SV 51/178

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

080201 Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0802010010

531800

Zuschüsse an übrige Bereiche

98.800,-

2018

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

54.863,48

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Danscheidt