Betreff
Auflistung aller nach heutiger Planung zur (Ersatz-) Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte für den Haushalt 2019 ff., aufgrund Antrag Nr. 39 der CDU-Fraktion zum Haushalt 2007
Vorlage
WP 14-20 SV 68/049
Aktenzeichen
IV/68-03-02-07/
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Auflistung der Verwaltung für den Haushalt 2019 ff. über alle nach heutiger Planung zur Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte wird zur Kenntnis genommen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit 2007 werden aufgrund des damaligen Antrages Nr. 39 der CDU-Fraktion in einer Sitzungsvorlage die investiven Maßnahmen zur Beschaffung von Fahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsgeräten und Großgeräten dargestellt, die in dem zukünftig anstehenden Haushaltsplanentwurf aufgenommen werden sollen. Die Vorlage der Sitzungsvorlage erfolgt unmittelbar zu den Haushaltsplanberatungen und bezieht sich auf die im Haushaltsplanentwurf enthaltenen Maßnahmen der Jahre 2019 - 2022.

 

Die Beurteilungskriterien zur Bewertung des technischen Zustandes und voraussichtlicher Lebensdauer setzen sich wie folgt zusammen:

 

voraussichtliche Lebensdauer

 

Die voraussichtliche Nutzungsdauer der von der Stadt eingesetzten Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte ergibt sich aus der für die Verwaltung verbindlichen Abschreibungstabelle nach NKF. Das in der beiliegenden Auflistung jeder Einheit zugeordnete Jahr entspricht dieser Vorgabe. Bei Gebrauchtfahrzeugen wird lediglich von der Restnutzungsdauer ausgegangen.

 

Technische Zustandsbewertung

 

Die Kriterien für die Anmeldung von Ersatzbeschaffungen sind einzelfallbezogen. Die Prüfung einer Ersatzbeschaffung erfolgt grundsätzlich erst zum Ablauf des vorgegebenen Nutzungszeitraumes, es sei denn, vor Ablauf der Nutzungsdauer haben sich die Einsatzanforderungen grundlegend geändert oder technische Problemlagen, z. B. Unfallschäden, erhebliche Reparaturen, usw. zwingen zu einer vorzeitigen Aussonderung.

Zum Ende der vorgegebenen Nutzungszeiträume und darauf folgend im Vorfeld der Mittelanforderungen, erfolgt eine jährliche Prüfung des technischen Zustandes, insbesondere der im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung zur Ersatzbeschaffungen anstehenden Einheiten.

Ob eine Ersatzbeschaffung erforderlich ist, wird anhand sachlicher Kriterien wie z. B. Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit oder Umweltverträglichkeit geprüft.

Liegen sachliche Gründe vor, z. B. TÜV-Abnahme, UVV-Prüfung, bedenklicher Schadstoffausstoß, technische Mängel oder kommt die Verwaltung nach sachgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis, dass Betriebs- und Verkehrssicherheit einer Einheit nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand aufrecht erhalten werden können, so dass die Einheit absehbar ersetzt werden muss, erfolgt eine entsprechende Anmeldung von Haushaltsmitteln für eine Ersatzbeschaffung.

Die Beschaffung von Fahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräten, deren technischer Zustand und Einsatzbedingungen auch nach Ablauf der voraussichtlichen Lebensdauer nach NKF-Abschreibungstabelle eine Weiternutzung rechtfertigen, wird unter Anpassung des Mittelbedarfs fortgeschrieben.

 

Für die im Haushaltsjahr 2019 zur Anschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte sind jeweils Zustandsbeschreibungen beigefügt.

 

Zustandsbeschreibungen für in der Finanzplanung 2020 - 2022 vorgesehene Beschaffungen werden nicht gemacht, da deren Zustand abschließend frühestens zum vorgesehenen Beschaffungsjahr bewertet wird. Zustandsbeschreibungen oder -prognosen machen aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn.

 

 

Aktuelle Einsparungen in 2018

 

Auch im laufenden Haushaltsjahr 2018 war das Fachamt weiterhin bemüht, der anhaltenden angespannten Haushaltssituation und dem Sparwillen der Verwaltung Rechnung zu tragen. Wann immer sich im Rahmen einer notwendigen Ersatzbeschaffung die Möglichkeit ergab, ein Gebraucht-/ Vorführfahrzeug oder -maschine erwerben zu können, wurde dies im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften umgesetzt, auch bei noch ausstehenden Ersatzbeschaffungen aus dem Vorjahr. So wurden als Gebraucht- bzw. Vorführgerätschaften gekauft:

 

Großflächenmäher als Vorführgerät mit der Nummer: I681400217

(Einsparung in Höhe von 6.156 €)

 

 

 

Folgende Einsparungen wurden seitens des Fachamtes und nach Kürzungsliste des Amtes für Finanzservice vorgenommen:

 

2018:   Für das laufende Haushaltsjahr konnten aktuell 42.619,62 € eingespart werden:

 

ME-2247 Winterdienstfahrzeug I681400221 mit 18.288,00 €

 

Aufgrund eines positiven Ausschreibungsergebnis konnten HH-Mittel in Höhe von  18.288 €

eingespart werden.

 

 

ME-6056 Kehrrichtfahrzeug I681600254 mit 15.100,00 €

 

Durch die Beantragung von Fördermitteln bei der Bundesregierung in Bezug auf die

Beschaffungen von Elektrofahrzeugen, konnte eine Bezuschussung von 15.100,00 €

erreicht werden.)

 

 

ME-2190 Schlosserfahrzeug für die Grünunterhaltung I680700018 mit 7.414,44 € 

 

Der beantragte Ansatz für 2016 von ursprünglich 48.000 € wurden nur 40.585,56 € benötigt, demnach konnte eine Einsparung von 7.414,44 € erzielt werden.

 

 

 

2019 - 2021:  

           

Für das Planungsjahr 2019 konnten vorerst 232.510,-- € „eingespart“ werden:

 

2019:  

 

Groß-Aufsatzstreuer I681900287 mit 58.292,-- €

 

Die Beschaffung eines Groß-Aufsatzstreuers konnte durch ein positives Ausschreibungsergebnis mit dem LKW gemeinsam beschafft werden.

           

ME-6201 Vermessungsbus einschließlich Innenausbau I681400215 mit 37.500,--€

 

Die aktuelle Zustandsbewertung hat ergeben, dass eine Schiebung der Maßnahme nach 2020 möglich ist.

 

 

ME-6072 Mannesmann Kompressor für die Straßenunterhaltung I680900131 mit 54.130,00 €

 

Die aktuelle Zustandsbewertung des Schraubenkompressors (Druckluft) ergab keine Auffälligkeiten oder gravierende Mängel.

Die Arbeitsmaschine läuft bereits 4 Jahre über ihre eigentliche Nutzungsdauer hinaus. Eine Ersatzbeschaffung in 2019 ist nicht notwendig.

Im Rahmen der Mittelplanungen für 2020 ff erfolgt eine erneute Zustandsbewertung.

 

 

Vibrationswalze für den Straßenbau I681000139 mit 52.888,00 €

 

Die Ersatzbeschaffung wurde bereits im Rahmen des Nachtragshaushaltes von ursprünglich in 2016 vorgesehen nach 2017 geschoben.

Die Arbeitsmaschine wies zwar altersbedingte Verschleißerscheinungen auf, jedoch hat die damalige Zustandsbewertung ergeben, dass ein Ersatz in 2018 nicht notwendig zu sein schien, so dass eine evtl. Ersatzbeschaffung in die Finanzplanung 2019 aufgenommen wurde.

Eine jetzt im Rahmen der Mittelanforderungen für 2019 durchgeführte Zustandsbewertung hat ergeben, dass eine weitere Schiebung der Maßnahme nach 2020 möglich ist.

 

Elektrofahrzeug für Team Bürgermeister EB ME-ZB 1009 mit 4.027,56 €

 

Für das Team Bürgermeister ist für 2019 beabsichtigt, das aktuelle Leasing Fahrzeug zu ersetzen. Durch die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Elektromobilität könnte ein eventueller Zuschuss von 4.027,56 erzielt werden.

 

 

Für das Planungsjahr 2020 konnten vorerst 397.000,-- € „eingespart“ werden:

 

2020:  

 

ME-2099 Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr I681600248 mit 350.000, -- €

 

Die Maßnahme wird in Abstimmung mit der Feuerwehr nach 2021 geschoben dennoch wird   

für das Fahrzeug eine VE für 2020 beantragt, mit dem Ziel                                                             der Auslieferung in 2021.

 

 

ME-2444 Fahrzeug der Poststelle I681200187 mit 22.000, -- €

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt als werbefinanziertes Elektrofahrzeug, demnach kann der Ansatz i.H.v 22.000 € gestrichen werden.

 

 

ME-ZB 3000 Personentransporter der Jugendförderung I681900291 mit 25.000, -- €

 

Dieses Fahrzeug wurde ersatzlos aus dem Haushaltsplan gestrichen.

 

 

Nachstehend werden die für 2019ff geplanten Ersatzbeschaffungen detailliert beschrieben (analog ihrer Listung im Haushaltsplan-Entwurf 2019):

 

 

 

 


I681300198 EB Löschfahrzeug LF 8/6, ME-2882

 

Für das HH-Jahr 2019 wurde eine VE über 230.000 € beantragt, damit eine Auftragsvergbae noch in 2018 hätte erfolgen können. Aufgrund Personalengpässen konnte dies leider nicht geschehen, so dass die Maßnahme in 2019 mit 340.000,-- € komplett durchgeführt werden kann.

 

 

I681500140 EB Verkehrsleittafel ME-2851

 

Der Anhänger und seine Beleuchtungseinheit weisen altersbedingte Verschleißerscheinungen auf.

Am Anhänger ist die Zugeinrichtung ausgeschlagen. Die Steuerplatine für die Blinkeinrichtung weist anfängliche Oxidation auf.

Dennoch war eine zwingende Ersatzbeschaffung bereits für 2016 nicht notwendig, so dass schon für 2016 eine Einsparung in Höhe von 11.700,-- € verzeichnet werden konnte.

Im Rahmen des Nachtragshaushaltes wurde die Maßnahme dann um ein weiteres Jahr in den Planungszeitraum 2018 geschoben. Eine zur Finanzplanung 2019 durchgeführte Zustandsbewertung  hat ergeben, dass ein irreparabler Schaden an der Beleuchtungseinheit vorhanden ist, was zeitweise zu einem Aussetzen der Beleuchtungseinrichtung führt und somit keinen Verkehrssicherungsschutz für alle Beteiligten mehr darstellt.

 

Daten zum Altfahrzeug:

 

EZ auf Stadt:                                                           Jan. 1989

AfA-Nr. 6.01 Ende ND (15 Jahre):                         Dez. 2012

Anlagennummer:                                                    3245

                                                                               

                                                                           

Die Kosten für das Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:

- Quelle ILV Kfz der jeweiligen Jahre -      

 

Jahr                                        Werkstatt- und

Unterhaltungskosten                                                                    

 

2014                                                               26,37 €

2015                                                               83,54 €                                                                   

2016                                                               27,20 €

2017                                                             490,28 €

2018                                                               14,83 €

 

 

 

                                                                                                                                                      

I681400222 EB liftbarer Anhänger, ME-2459                                                                           

 

Es handelt sich hierbei um einen elektrohydraulisch absenkbaren Einachsanhänger, dessen hintere Bordwand als Auffahrrampe abklappbar ist, um so z. B. Mäher zu transportieren.

Der Anhänger aus dem Jahr 2000 wurde im Juni 2003 auf die Stadt Hilden als Zweitbesitzer zugelassen. Da es sich um einen gebrauchten Anhänger handelte, beträgt die Restnutzungsdauer 12 Jahre und war im Juni 2015 erreicht.

Die damalige Zustandsüberprüfung anlässlich der Mittelanforderung 2017ff hatte ergeben, dass eine Ersatzbeschaffung in 2017 nicht notwendig sei. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017 erfolgte dann eine Schiebung der Maßnahme in den Planungszeitraum 2019. Die jetzt zur Mittelanmeldung 2019ff erfolgte technische Zustandsprüfung des Anhängers hat ergeben, dass die Planung einer Ersatzbeschaffung in 2019 notwendig ist, aufgrund der massiven Mängel an den Hydraulikaggregaten, Hydraulikschläuchen und der Bremsanlage.      

 

 

Daten zum Altfahrzeug:

 

EZ auf Stadt:                                                           Jan. 2003

AfA-Nr. 6.01 Ende ND (15 Jahre):                         Dez. 2018

Anlagennummer:                                                    3282                                                                

                                                                           

Die Kosten für das Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:

- Quelle ILV Kfz der jeweiligen Jahre -      

 

Jahr                                        Werkstatt- und

Unterhaltungskosten                                                                    

 

 

2014                                         88,52 €

2015                                       535,52 €

2016                                         88,52 €

2017                                       137,52 €

2018                                         67,00 €

 

 

I681500230 EB Pick Up Doppelkabiner, ME-YN 251

 

Bei diesem Fahrzeug handelt es sich um ein Dienstfahrzeug der Friedhöfe. Neben Dienstfahrten (Materialbesorgungen von z.B. Streugut für den Winterdienst und Friedhofsverwaltungsfahrten) dient das Fahrzeug als Zugmaschine für Anhängertransporte (Baggertransporte).

Das Fahrzeug muss vor diesem Hintergrund eine hohe Zuglast haben (mind. 3.000 kg Zuglast).

Eine ursprünglich für 2017 angedachte Ersatzbeschaffung konnte aufgrund des technischen Zustandes des Fahrzeuges bedenkenlos in das Jahr 2018 geschoben werden. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017 wurde dann der ursprünglich geplante Ansatz in den Planungszeitraum 2019 verschoben. Die jetzt aktuelle technische Beurteilung des Fahrzeugs hat ergeben, dass durch den ständigen Anhängerbetrieb ein erhöhter Verschleiß an Getriebe und Motor festgestellt wurde. Jedoch ist die ursprünglich für 2018 vorgesehene Ansatzhöhe von 32.000,-- € unter Berücksichtigung von Preissteigerungen im Automobilbereich und der Anforderungen nochmals auf insgesamt 40.000€ zu erhöhen.

 

Daten zum Altfahrzeug:

 

EZ auf Stadt:                                                 Mrz. 2007

AfA-Nr. 6.15 Ende ND (10 Jahre):               Jan. 2017

Anlagennummer:                                           6758

                       

km-Leistung gesamt:                                     32.835

km-Leistung  Ø  pro Jahr lt. Fahrtenbuch:      2.569   

           

 

Die Kosten für das Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:

- Quelle ILV Kfz der jeweiligen Jahre -      

 

 

Jahr

Werkstatt und Unterhaltung

2013

3.471,90 €

2014

2.527,87 €

2015

2.454,22 €

2016

1.299,58 €

2017

1.359,01 €

1 HJ. 2018

1.030,41 €

 

I681700233 EB Transporter Ladekran ME-6249

 

Der Ansatz für eine Ersatzbeschaffung im Zeitraum 2018 wurde bereits in 2015 angemeldet, aber nicht im HH-Plan 2015 aufgenommen.

Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurde bereits Ende 2015 einer Verschiebung der geplanten Ersatzbeschaffung in das Jahr 2019 zugestimmt.

Nach der nun erfolgten technischen Zustandsbewertung muss die geplante Ersatzbeschaffung in 2019 vorgesehen werden.

Die aktuelle Zustandsbewertung hat ergeben, dass im Rahmen der DGUV V70 zahlreiche Mängel am Kran, Aufbau und Fahrgestell festgestellt wurden. Der Ladekran und Aufbau weisen starke Oxidationen am Träger und Ladefläche auf, was dazu führt, dass das Fahrzeug bei der nächsten UVV oder Hauptuntersuchung hohe Reparaturkosten verursachen wird oder durch mangelnde Ersatzteillieferung nicht einsatzfähig sein wird.

 

Daten zum Altfahrzeug:

 

EZ auf Stadt:                                                 Dez. 2006

AfA-Nr. 6.08 Ende ND (10 Jahre):               Nov. 2016

Anlagennummer:                                           6645

                       

km-Leistung gesamt:                                     112.832          

km-Leistung  Ø  pro Jahr lt. Fahrtenbuch:      12.210   

 

Die Kosten für das Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:

- Quelle ILV Kfz der jeweiligen Jahre -      

Jahr

Werkstatt und Unterhaltung

2013

3.471,90 €

2014

2.527,87 €

2015

2.454,22 €

2016

1.299,58 €

2017

1.359,01 €

1 HJ. 2018

1.030,41 €

 

 

 

I681500235 EB Mannschaftstransporter der Feuerwehr, ME-6243

 

Das zu ersetzende Fahrzeug stammt aus dem Jahre 2007. Der technische Zustand des Fahrzeugs, ist dem Alter und Fahrleistung entsprechend. Das Fahrzeug wird überwiegend zur Personenbeförderung genutzt, wie z.B für Einsatzfahrten und Fahrten zu Fortbildungen. Bei einer längeren Nutzung des Fahrzeuges müssen für die Unterhaltung Kosten für die Instandsetzung von Fahrwerk, Federung und ggf. des Getriebes gerechnet werden. Um auf die ändernden technisch-, taktischen Aufgaben der Feuerwehr reagieren zu können, ist aus Sicht des Amt I/37 eine Ersatzbeschaffung in 2019 erforderlich.

Eine evtl. Ersatzbeschaffung war für den Planungszeitraum 2018 vorgesehen und wurde im Rahmen der angespannten Haushaltssituation nach 2019 geschoben.

Nach heutigem Kenntnisstand ist aus wirtschaftlicher Sicht eine Ersatzbeschaffung nötig.

Daten zum Altfahrzeug

 

EZ auf Stadt:

Jan. 07

AfA-Nr. 6.08 Ende ND (10 Jahre):

Nov. 16

Restbuchwert

1,00 €

Anlagennummer

6644

km-Leistung gesamt:

85.363

Jahr:

12.557

Die Unterhaltungskosten stellen sich wie folgt dar: - Quelle ILV Kfz der jeweiligen Jahre -

Jahr

Werkstatt und Unterhaltung

2013

3.023,73 €

2014

4.501,84 €

2015

4.000,94 €

2016

3.580,75 €

2017

2.757,63 €

1 HJ 2018

   974,09 €

 

 

 

I681800269 EB ME-FW 105 Ktw-Typ B

 

Es handelt sich um die Ersatzbeschaffung eines Krankentransportfahrzeuges KTW-Typ B.

Bedingt durch die im Rettungsdienstbedarfsplan geforderte Aufstockung der Rettungsmittel (RTW, von einem auf drei Fahrzeuge) empfiehlt das Fachamt 37, die oben genannte Ersatzbeschaffung ebenfalls auf einem Koffersystem analog zu den Rettungswagen auszuführen.

Hierdurch können Ausfälle an Rettungsdienstfahrzeugen kompensiert und somit

z. B. hohe Kosten der Anmietung von Ersatzfahrzeugen (Tageskosten Stand 2018 585,00 € pro Tag zzgl. MwSt.) eingespart werden.

Zur Umsetzung dieser Maßnahme muss der Beschaffungsansatz entsprechend auf 220.770,-- € angehoben werden. Aufgrund der verlängerten Bauzeit -über ein Jahr hinaus- wir die Maßnahme auf zwei Jahre gesplittet, sodass in 2019 das Fahrgestell mit 65.000-- € gezahlt werden kann und in 2020 die Restzahlung für den Aufbau von 155.770, --€ erfolgen kann.

 

Daten zum Altfahrzeug

 

EZ auf Stadt:

Apr. 2014

AfA-Nr. 6.08 Ende ND (10 Jahre):

Apr. 2020

Restbuchwert

39.859 €

Anlagennummer

14113

km-Leistung gesamt:

86.991

Jahr:

21.017

Die Unterhaltungskosten stellen sich wie folgt dar: - Quelle ILV Kfz der jeweiligen Jahre -

 

Jahr

Werkstatt und Unterhaltung

2013

4.662,64 €

2014

4.820,23 €

2015

2.656,72 €

2016

1.953,31 €

2017

2.957,00 €

1 HJ. 2018

3.574,36 €

 

 

 

I681900285 EB Transporter Straßenbau, ME-ZB 4006

 

 

Es handelt sich hier um die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges in der Straßenunterhaltung. Aktuell liegen folgende Mängel vor:

Die komplette Schaltkulisse (Schaltgestänge + Knauf) ist ausgeschlagen, die Gänge lassen sich nicht mehr ohne weiteres einlegen. Die Kupplung ist an ihrer Verschleißgrenze und müsste in naher Zukunft ausgetauscht werden. Die Sitze sind stark abgenutzt. Der Vorderachsträger ist stark korrodiert. Da das Fahrzeug immer mit sehr vielen Steinen und Geräten (z. B. Rüttelplatte, Stampfer) etc. bewegt wird, sind sowohl die Achsen, als auch die Karosserie und der Ladeboden sehr stark beansprucht / überansprucht.

 

EZ auf Stadt:                                     09/ 2008

AfA-Nr. 6.08 (ND 10 Jahre):             09/ 2018

Restbuchwert:                                   504,00€

Anlagennummer:                               8833

 

 

km-Leistung gesamt:                         103.097

km-Leistung  Ø  pro Jahr:                 9.582

 

 

Die Unterhaltungskosten stellen sich wie folgt dar: - Quelle ILV Kfz der jeweiligen Jahre -

 

Jahr                    Werkstatt und Unterhaltung

 

2013                     4600,86 €          

2014                     3982,45 €             

2015                     3461,68 €             

2016                     4240,63 €             

2017                     2869,31 €                

2018                     2064,90 €               

 

 

 

I681600256 EB Pick-Up, ME-YN 245, Forst

 

Es handelt sich hier um die Ersatzbeschaffung des Pick-Up des Forstbereiches. Das Fahrzeug ist neben grobstolliger Bereifung mit einer Anhängerkupplung ausgestattet. In erster Linie wird das Fahrzeug zum Transport der Mitarbeiter zu einzelnen Einsatzstellen genutzt. Hier ist der Vorteil, dass die Beförderung von 3 Personen gleichzeitig möglich ist. Mit Eintritt des Auszubildenden in 2015 wurde vom Förster die Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen und genauso großen Fahrzeuges gesehen. In absehbarer Zeit soll ein 2. Auszubildender eingestellt werden, jedoch kommt dies nicht in 2018 zum Tragen, weshalb eine Ersatzbeschaffung in 2019 ausreichend ist. Aufgrund allgemeiner Preissteigerungen im Automobilbereich muss der Ansatz von

31.800,-- € auf 40.000,-- € erhöht werden.

Da das Fahrzeug durch enge Forstwege bewegt wird, ist der Lack der Karosserie stark in Mitleidenschaft gezogen, wodurch es zu starkem Rostbefall kommt.

Der Unterboden ist ebenfalls verrostet, da die Fahrten durch unwegsames Gelände ihre Spuren zeigen. Fahrer- und Beifahrersitze und mittlerweile auch der restliche Fahrerhausinnenraum sind stark verschlissen.

 

EZ auf Stadt:                                     Mrz. 2007

AfA-Nr. 6.08 (ND 10 Jahre):             Jan. 2017

Restbuchwert:                                   1,00 €

Anlagennummer:                               6757

 

km-Leistung gesamt:                         69.942

km-Leistung  Ø  pro Jahr:                   7.349

 

Die Unterhaltungskosten stellen sich wie folgt dar: - Quelle ILV Kfz der jeweiligen Jahre -

Jahr

Werkstatt und Unterhaltung

2013

2.959,71 €

2014

1.761,54 €

2015

2.812,09 €

2016

1.962,33 €

2017

2.255,55 €

1. HJ 2018

   923,09 €

 

 

 

I681900281 Gießeinheit für Unitrac

 

Aufgrund der starken Dürreperiode im laufenden Jahr benötigt die Grünunterhaltung ein zusätzliches Anbaugerät zum Gießen der Bäume im Stadtgebiet. Das anzuschaffende Anbaugerät hat ein Fassungsvermögen von 2700 Liter. Durch das erhöhte Fassungsvermögen besteht die Möglichkeit, dass ein Gießen von 27 Bäumen ohne Tank Stop durchgeführt werden können. Der bisherige Wassertank hat nur ein Fassungsvermögen von 2000 Liter, sodass die Anzahl der Gießvorgänge auf 20 beschränkt ist.

Im gesamten Stadtgebiet befinden sich ca. 233 Jungbäume, die bei starken Dürreperioden bis zu 2 Mal die Woche mit Wasser versorgt werden müssen, um einer Neubepflanzung vorzubeugen. Die Anzahl der Bäume variiert bei extremer Hitze, sodass diesen Sommer die Anzahl, der zu gießenden Bäume auf 419 gestiegen ist.

Bei einer Bewässerung mit zwei Gießeinheiten besteht die Möglichkeit, Dürreperioden besser auffangen zu können und Folgekosten zu vermeiden.

Aktuell werden Dürreperioden mit einem Schlepper mit Gießfass aufgefangen, aufgrund der Arbeitssicherheit lässt sich dieses Fahrzeug nicht im gesamten Stadtgebiet einsetzen.  Zudem fehlt der Schlepper für sonstige Einsatzzwecke (z.b Kunstrasenpflege). 

 

AfA-Nr. 3.42 (ND 10 Jahre):

 

 

I681900295 Erdbohrer für Hofflader

 

Die Friedhofsunterhaltung benötigt für den neuen Hofflader einen Hydraulischen-Erdbohrer, um die steigende Anzahl von Urnenbeisetzungen zu kompensieren.

 

AfA-Nr. unbekannt (ND 4 Jahre):

 

 


Leasingfahrzeug Team Bürgermeister

 

Änderungsantrag zum Haushalt 2019ff – Produkt 010605

 

Der Leasingvertrag für das aktuelle Elektrofahrzeug ME-ZB 1009 läuft im März 2019 aus und kann auch nicht mehr verlängert werden. Es wurde bereits im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften ein neuer Leasingvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten für ein neues Elektrofahrzeug abgeschlossen.

Seit 01.10.2018 gibt es auch Förderungsmöglichkeiten für geleaste Elektrofahrzeuge. Hierfür ist eine Anzahlung auf die Leasingraten notwendig und für den Nettoanzahlungsbetrag gibt es dann eine Förderung vom Land. Je höher die Anzahlung, desto höher auch der Förderbetrag.

Für dieses Szenario wurde aufgrund von Unkenntnis im August 2018 noch kein Budget für 2019ff beim Kostenträger 0106059020 beantragt, lediglich für die Leasingaufwendungen.

 

Das Fachamt bittet um die Bereitstellung von insgesamt  13.736,20 €  bei Kostenart 542300 „Leasing“ (maximaler Anzahlungsbetrag 11.982,-- € inkl. MwSt. + 809,20 € Leasingraten inkl. MwSt. für März bis Dezember 2019 + einmalig 945,-- € inkl. MwSt. Fahrzeugüberführung). Das sind 7.736,20 € mehr, als ursprünglich geplant.

 

Für das Haushaltsjahr 2020 ist der Ansatz von 6.000,-- € auf gerundet 975,-- € zu reduzieren (80,92 € mtl. Leasingrate x 12 Monate = 971,04 €).

Der Planansatz für 2021 bleibt in Unwissen über die Entwicklung vorerst bei 6.000,-- €.

 

Durch die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Elektromobilität könnte ein möglicher Zuschuss von 4.027,56 € erzielt werden (Förderhöhe berechnet sich nach Nettoanzahlungsbetrag).

 

Die Leasingaufwendungen lassen sich durch die Möglichkeit der Förderung um 986,88 € für die gesamte Leasinglaufzeit reduzieren. Hinzu kommt noch die Förderung selbst, die mit ihrer maximalen Höhe von 4.027,56 € geplant wird. Alles zusammen entspräche einer jährlichen Einsparung von 2.507,22 €. 

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

010605

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

Siehe Anlage

Fuhrparkmanagement

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019 - 2022

Siehe Anlage

s. Anlage

s. Anlage

s. Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Danscheidt