Beschlussvorschlag:
Die Auflistung
der Verwaltung für den Haushalt 2019 ff. über alle nach heutiger Planung zur Beschaffung
anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte wird zur
Kenntnis genommen.
Erläuterungen und
Begründungen:
Seit 2007 werden
aufgrund des damaligen Antrages Nr. 39 der CDU-Fraktion in einer Sitzungsvorlage
die investiven Maßnahmen zur Beschaffung von Fahrzeugen, selbstfahrenden
Arbeitsgeräten und Großgeräten dargestellt, die in dem zukünftig anstehenden
Haushaltsplanentwurf aufgenommen werden sollen. Die Vorlage der Sitzungsvorlage
erfolgt unmittelbar zu den Haushaltsplanberatungen und bezieht sich auf die im
Haushaltsplanentwurf enthaltenen Maßnahmen der Jahre 2019 - 2022.
Die
Beurteilungskriterien zur Bewertung des technischen Zustandes und
voraussichtlicher Lebensdauer setzen sich wie folgt zusammen:
voraussichtliche Lebensdauer
Die
voraussichtliche Nutzungsdauer der von der Stadt eingesetzten Fahrzeuge,
selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte ergibt sich aus der für die
Verwaltung verbindlichen Abschreibungstabelle
nach NKF. Das in der beiliegenden Auflistung jeder Einheit
zugeordnete Jahr entspricht dieser Vorgabe. Bei Gebrauchtfahrzeugen wird
lediglich von der Restnutzungsdauer ausgegangen.
Technische Zustandsbewertung
Die Kriterien für
die Anmeldung von Ersatzbeschaffungen sind einzelfallbezogen. Die Prüfung einer
Ersatzbeschaffung erfolgt grundsätzlich erst zum Ablauf des vorgegebenen
Nutzungszeitraumes, es sei denn, vor Ablauf der Nutzungsdauer haben sich die
Einsatzanforderungen grundlegend geändert oder technische Problemlagen, z. B.
Unfallschäden, erhebliche Reparaturen, usw. zwingen zu einer vorzeitigen
Aussonderung.
Zum Ende der
vorgegebenen Nutzungszeiträume und darauf folgend im Vorfeld der Mittelanforderungen,
erfolgt eine jährliche Prüfung des technischen Zustandes, insbesondere der im
Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung zur Ersatzbeschaffungen anstehenden
Einheiten.
Ob eine
Ersatzbeschaffung erforderlich ist, wird anhand sachlicher Kriterien wie z. B.
Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit oder Umweltverträglichkeit geprüft.
Liegen sachliche
Gründe vor, z. B. TÜV-Abnahme, UVV-Prüfung, bedenklicher Schadstoffausstoß,
technische Mängel oder kommt die Verwaltung nach sachgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis,
dass Betriebs- und Verkehrssicherheit einer Einheit nur mit unverhältnismäßig
hohem Aufwand aufrecht erhalten werden können, so dass die Einheit absehbar
ersetzt werden muss, erfolgt eine entsprechende Anmeldung von Haushaltsmitteln
für eine Ersatzbeschaffung.
Die Beschaffung
von Fahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräten, deren
technischer Zustand und Einsatzbedingungen auch nach Ablauf der
voraussichtlichen Lebensdauer nach NKF-Abschreibungstabelle eine Weiternutzung
rechtfertigen, wird unter Anpassung des Mittelbedarfs fortgeschrieben.
Für die im
Haushaltsjahr 2019 zur Anschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
und Großgeräte sind jeweils Zustandsbeschreibungen beigefügt.
Zustandsbeschreibungen
für in der Finanzplanung 2020 - 2022 vorgesehene Beschaffungen werden nicht gemacht,
da deren Zustand abschließend frühestens zum vorgesehenen Beschaffungsjahr
bewertet wird. Zustandsbeschreibungen oder -prognosen machen aus Sicht der Verwaltung
zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn.
Aktuelle Einsparungen in 2018
Auch im laufenden Haushaltsjahr
2018 war das Fachamt weiterhin bemüht, der anhaltenden angespannten
Haushaltssituation und dem Sparwillen der Verwaltung Rechnung zu tragen. Wann
immer sich im Rahmen einer notwendigen Ersatzbeschaffung die Möglichkeit ergab,
ein Gebraucht-/ Vorführfahrzeug oder -maschine erwerben zu können, wurde dies
im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften umgesetzt, auch bei noch
ausstehenden Ersatzbeschaffungen aus dem Vorjahr. So wurden als Gebraucht- bzw.
Vorführgerätschaften gekauft:
Großflächenmäher
als Vorführgerät mit der Nummer: I681400217
(Einsparung in
Höhe von 6.156 €)
Folgende Einsparungen wurden seitens
des Fachamtes und nach Kürzungsliste des Amtes für Finanzservice vorgenommen:
2018: Für das laufende Haushaltsjahr konnten
aktuell 42.619,62 € eingespart werden:
ME-2247
Winterdienstfahrzeug I681400221 mit 18.288,00 €
Aufgrund eines positiven
Ausschreibungsergebnis konnten HH-Mittel in Höhe von 18.288 €
eingespart werden.
ME-6056
Kehrrichtfahrzeug I681600254 mit 15.100,00 €
Durch die Beantragung von Fördermitteln bei
der Bundesregierung in Bezug auf die
Beschaffungen von Elektrofahrzeugen, konnte
eine Bezuschussung von 15.100,00 €
erreicht werden.)
ME-2190
Schlosserfahrzeug für die Grünunterhaltung I680700018 mit 7.414,44 €
Der beantragte
Ansatz für 2016 von ursprünglich 48.000 € wurden nur 40.585,56 € benötigt,
demnach konnte eine Einsparung von 7.414,44 € erzielt werden.
2019 - 2021:
Für das
Planungsjahr 2019 konnten vorerst 232.510,--
€ „eingespart“ werden:
2019:
Groß-Aufsatzstreuer I681900287 mit 58.292,-- €
Die Beschaffung
eines Groß-Aufsatzstreuers konnte durch ein positives Ausschreibungsergebnis
mit dem LKW gemeinsam beschafft werden.
ME-6201
Vermessungsbus einschließlich Innenausbau I681400215 mit 37.500,--€
Die aktuelle Zustandsbewertung hat ergeben, dass eine Schiebung der Maßnahme nach 2020 möglich ist.
ME-6072 Mannesmann
Kompressor für die Straßenunterhaltung I680900131 mit 54.130,00 €
Die aktuelle
Zustandsbewertung des Schraubenkompressors (Druckluft) ergab keine Auffälligkeiten
oder gravierende Mängel.
Die
Arbeitsmaschine läuft bereits 4 Jahre über ihre eigentliche Nutzungsdauer
hinaus. Eine Ersatzbeschaffung in 2019 ist nicht notwendig.
Im Rahmen der
Mittelplanungen für 2020 ff erfolgt eine erneute Zustandsbewertung.
Vibrationswalze
für den Straßenbau I681000139 mit 52.888,00 €
Die
Ersatzbeschaffung wurde bereits im Rahmen des Nachtragshaushaltes von
ursprünglich in 2016 vorgesehen nach 2017 geschoben.
Die
Arbeitsmaschine wies zwar altersbedingte Verschleißerscheinungen auf, jedoch
hat die damalige Zustandsbewertung ergeben, dass ein Ersatz in 2018 nicht
notwendig zu sein schien, so dass eine evtl. Ersatzbeschaffung in die
Finanzplanung 2019 aufgenommen wurde.
Eine jetzt im
Rahmen der Mittelanforderungen für 2019 durchgeführte Zustandsbewertung hat
ergeben, dass eine weitere Schiebung der Maßnahme nach 2020 möglich ist.
Elektrofahrzeug für
Team Bürgermeister EB ME-ZB 1009 mit 4.027,56 €
Für das Team
Bürgermeister ist für 2019 beabsichtigt, das aktuelle Leasing Fahrzeug zu ersetzen.
Durch die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Elektromobilität könnte
ein eventueller Zuschuss von 4.027,56 erzielt werden.
Für das Planungsjahr
2020 konnten vorerst 397.000,-- € „eingespart“ werden:
2020:
ME-2099
Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr I681600248 mit 350.000, -- €
Die Maßnahme wird
in Abstimmung mit der Feuerwehr nach 2021 geschoben dennoch wird
für das Fahrzeug
eine VE für 2020 beantragt, mit dem Ziel der Auslieferung in 2021.
ME-2444 Fahrzeug
der Poststelle I681200187 mit 22.000, -- €
Die
Ersatzbeschaffung erfolgt als werbefinanziertes Elektrofahrzeug, demnach kann
der Ansatz i.H.v 22.000 € gestrichen werden.
ME-ZB 3000
Personentransporter der Jugendförderung I681900291 mit 25.000, -- €
Dieses Fahrzeug
wurde ersatzlos aus dem Haushaltsplan gestrichen.
Nachstehend werden die für 2019ff geplanten
Ersatzbeschaffungen detailliert beschrieben (analog ihrer Listung im
Haushaltsplan-Entwurf 2019):
I681300198
EB
Löschfahrzeug LF 8/6, ME-2882
Für das HH-Jahr 2019 wurde eine VE über 230.000 €
beantragt, damit eine Auftragsvergbae noch in 2018 hätte erfolgen können.
Aufgrund Personalengpässen konnte dies leider nicht geschehen, so dass die
Maßnahme in 2019 mit 340.000,-- € komplett durchgeführt werden kann.
I681500140 EB Verkehrsleittafel ME-2851
Der Anhänger und
seine Beleuchtungseinheit weisen altersbedingte Verschleißerscheinungen auf.
Am Anhänger ist
die Zugeinrichtung ausgeschlagen. Die Steuerplatine für die Blinkeinrichtung
weist anfängliche Oxidation auf.
Dennoch war eine
zwingende Ersatzbeschaffung bereits für 2016 nicht notwendig, so dass schon für
2016 eine Einsparung in Höhe von 11.700,-- € verzeichnet werden konnte.
Im Rahmen des
Nachtragshaushaltes wurde die Maßnahme dann um ein weiteres Jahr in den
Planungszeitraum 2018 geschoben. Eine zur Finanzplanung 2019 durchgeführte
Zustandsbewertung hat ergeben, dass ein
irreparabler Schaden an der Beleuchtungseinheit vorhanden ist, was zeitweise zu
einem Aussetzen der Beleuchtungseinrichtung führt und somit keinen Verkehrssicherungsschutz
für alle Beteiligten mehr darstellt.
Daten zum Altfahrzeug:
EZ auf Stadt: Jan. 1989
AfA-Nr. 6.01 Ende ND (15 Jahre): Dez. 2012
Anlagennummer: 3245
Die Kosten für das
Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:
- Quelle ILV Kfz
der jeweiligen Jahre -
Jahr Werkstatt-
und
Unterhaltungskosten
2014 26,37 €
2015 83,54 €
2016 27,20 €
2017 490,28
€
2018 14,83 €
I681400222 EB liftbarer Anhänger, ME-2459
Es handelt sich
hierbei um einen elektrohydraulisch absenkbaren Einachsanhänger, dessen hintere
Bordwand als Auffahrrampe abklappbar ist, um so z. B. Mäher zu transportieren.
Der Anhänger aus
dem Jahr 2000 wurde im Juni 2003 auf die Stadt Hilden als Zweitbesitzer zugelassen.
Da es sich um einen gebrauchten Anhänger handelte, beträgt die
Restnutzungsdauer 12 Jahre und war im Juni 2015 erreicht.
Die damalige
Zustandsüberprüfung anlässlich der Mittelanforderung 2017ff hatte ergeben, dass
eine Ersatzbeschaffung in 2017 nicht notwendig sei. Im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen 2017 erfolgte dann eine Schiebung der Maßnahme in den
Planungszeitraum 2019. Die jetzt zur Mittelanmeldung 2019ff erfolgte technische
Zustandsprüfung des Anhängers hat ergeben, dass die Planung einer
Ersatzbeschaffung in 2019 notwendig ist, aufgrund der massiven Mängel an den
Hydraulikaggregaten, Hydraulikschläuchen und der Bremsanlage.
Daten zum Altfahrzeug:
EZ auf Stadt: Jan. 2003
AfA-Nr. 6.01 Ende ND (15 Jahre): Dez. 2018
Anlagennummer: 3282
Die Kosten für das
Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:
- Quelle ILV Kfz
der jeweiligen Jahre -
Jahr Werkstatt-
und
Unterhaltungskosten
2014 88,52 €
2015 535,52 €
2016 88,52 €
2017 137,52 €
2018 67,00 €
I681500230 EB Pick Up Doppelkabiner, ME-YN 251
Bei diesem
Fahrzeug handelt es sich um ein Dienstfahrzeug der Friedhöfe. Neben
Dienstfahrten (Materialbesorgungen von z.B. Streugut für den Winterdienst und Friedhofsverwaltungsfahrten)
dient das Fahrzeug als Zugmaschine für Anhängertransporte (Baggertransporte).
Das Fahrzeug muss
vor diesem Hintergrund eine hohe Zuglast haben (mind. 3.000 kg Zuglast).
Eine ursprünglich
für 2017 angedachte Ersatzbeschaffung konnte aufgrund des technischen Zustandes
des Fahrzeuges bedenkenlos in das Jahr 2018 geschoben werden. Im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen 2017 wurde dann der ursprünglich geplante Ansatz in den
Planungszeitraum 2019 verschoben. Die jetzt aktuelle technische Beurteilung des
Fahrzeugs hat ergeben, dass durch den ständigen Anhängerbetrieb ein erhöhter
Verschleiß an Getriebe und Motor festgestellt wurde. Jedoch ist die
ursprünglich für 2018 vorgesehene Ansatzhöhe von 32.000,-- € unter
Berücksichtigung von Preissteigerungen im Automobilbereich und der
Anforderungen nochmals auf insgesamt 40.000€ zu erhöhen.
Daten zum
Altfahrzeug:
EZ auf Stadt: Mrz.
2007
AfA-Nr. 6.15 Ende
ND (10 Jahre): Jan. 2017
Anlagennummer: 6758
km-Leistung
gesamt: 32.835
km-Leistung Ø pro
Jahr lt. Fahrtenbuch: 2.569
Die Kosten für das
Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:
- Quelle ILV Kfz
der jeweiligen Jahre -
Jahr |
Werkstatt und
Unterhaltung |
|
2013 |
3.471,90 € |
|
2014 |
2.527,87 € |
|
2015 |
2.454,22 € |
|
2016 |
1.299,58 € |
|
2017 |
1.359,01 € |
|
1 HJ. 2018 |
1.030,41 € |
I681700233 EB Transporter Ladekran ME-6249
Der Ansatz für eine Ersatzbeschaffung im Zeitraum 2018 wurde bereits in
2015 angemeldet, aber nicht im HH-Plan 2015 aufgenommen.
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurde bereits Ende 2015
einer Verschiebung der geplanten Ersatzbeschaffung in das Jahr 2019 zugestimmt.
Nach der nun erfolgten technischen Zustandsbewertung muss die geplante
Ersatzbeschaffung in 2019 vorgesehen werden.
Die aktuelle Zustandsbewertung hat ergeben, dass im Rahmen der DGUV V70
zahlreiche Mängel am Kran, Aufbau und Fahrgestell festgestellt wurden. Der
Ladekran und Aufbau weisen starke Oxidationen am Träger und Ladefläche auf, was
dazu führt, dass das Fahrzeug bei der nächsten UVV oder Hauptuntersuchung hohe
Reparaturkosten verursachen wird oder durch mangelnde Ersatzteillieferung nicht
einsatzfähig sein wird.
Daten zum
Altfahrzeug:
EZ auf Stadt: Dez.
2006
AfA-Nr. 6.08 Ende
ND (10 Jahre): Nov. 2016
Anlagennummer: 6645
km-Leistung
gesamt: 112.832
km-Leistung Ø pro Jahr lt. Fahrtenbuch:
12.210
Die Kosten für das
Fahrzeug (ohne Abschreibung und Zinsen) stellen sich wie folgt dar:
- Quelle ILV Kfz
der jeweiligen Jahre -
Jahr |
Werkstatt und
Unterhaltung |
|
2013 |
3.471,90 € |
|
2014 |
2.527,87 € |
|
2015 |
2.454,22 € |
|
2016 |
1.299,58 € |
|
2017 |
1.359,01 € |
|
1 HJ. 2018 |
1.030,41 € |
I681500235 EB
Mannschaftstransporter der Feuerwehr, ME-6243
Das zu ersetzende Fahrzeug stammt aus dem Jahre 2007. Der technische
Zustand des Fahrzeugs, ist dem Alter und Fahrleistung entsprechend. Das
Fahrzeug wird überwiegend zur Personenbeförderung genutzt, wie z.B für
Einsatzfahrten und Fahrten zu Fortbildungen. Bei einer längeren Nutzung des
Fahrzeuges müssen für die Unterhaltung Kosten für die Instandsetzung von
Fahrwerk, Federung und ggf. des Getriebes gerechnet werden. Um auf die
ändernden technisch-, taktischen Aufgaben der Feuerwehr reagieren zu können,
ist aus Sicht des Amt I/37 eine Ersatzbeschaffung in 2019 erforderlich.
Eine evtl. Ersatzbeschaffung war für den Planungszeitraum 2018
vorgesehen und wurde im Rahmen der angespannten Haushaltssituation nach 2019
geschoben.
Nach heutigem Kenntnisstand ist aus wirtschaftlicher Sicht eine
Ersatzbeschaffung nötig.
Daten zum Altfahrzeug EZ auf Stadt: |
Jan. 07 |
||
AfA-Nr. 6.08 Ende ND (10 Jahre): |
Nov. 16 |
||
Restbuchwert |
1,00 € |
||
Anlagennummer |
6644 |
||
km-Leistung gesamt: |
85.363 |
||
Jahr: |
12.557 |
||
Die Unterhaltungskosten stellen sich wie folgt dar: - Quelle ILV Kfz
der jeweiligen Jahre - |
|||
Jahr |
Werkstatt und
Unterhaltung |
||
2013 |
3.023,73 € |
||
2014 |
4.501,84 € |
||
2015 |
4.000,94 € |
||
2016 |
3.580,75 € |
||
2017 |
2.757,63 € |
||
1 HJ 2018 |
974,09 € |
I681800269 EB ME-FW 105 Ktw-Typ B
Es handelt sich um die Ersatzbeschaffung eines
Krankentransportfahrzeuges KTW-Typ B.
Bedingt durch die im Rettungsdienstbedarfsplan geforderte Aufstockung
der Rettungsmittel (RTW, von einem auf drei Fahrzeuge) empfiehlt das Fachamt
37, die oben genannte Ersatzbeschaffung ebenfalls auf einem Koffersystem analog
zu den Rettungswagen auszuführen.
Hierdurch können Ausfälle an Rettungsdienstfahrzeugen kompensiert und
somit
z. B. hohe Kosten der Anmietung von Ersatzfahrzeugen (Tageskosten Stand
2018 585,00 € pro Tag zzgl. MwSt.) eingespart werden.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme muss der Beschaffungsansatz entsprechend auf
220.770,-- € angehoben werden. Aufgrund der verlängerten Bauzeit -über ein Jahr
hinaus- wir die Maßnahme auf zwei Jahre gesplittet, sodass in 2019 das
Fahrgestell mit 65.000-- € gezahlt werden kann und in 2020 die Restzahlung für
den Aufbau von 155.770, --€ erfolgen kann.
Daten zum Altfahrzeug EZ auf Stadt: |
Apr. 2014 |
||
AfA-Nr. 6.08 Ende ND (10 Jahre): |
Apr. 2020 |
||
Restbuchwert |
39.859 € |
||
Anlagennummer |
14113 |
||
km-Leistung gesamt: |
86.991 |
||
Jahr: |
21.017 |
||
Die Unterhaltungskosten stellen sich wie folgt dar: - Quelle ILV Kfz
der jeweiligen Jahre - |
Jahr |
Werkstatt und
Unterhaltung |
|
2013 |
4.662,64 € |
|
2014 |
4.820,23 € |
|
2015 |
2.656,72 € |
|
2016 |
1.953,31 € |
|
2017 |
2.957,00 € |
|
1 HJ. 2018 |
3.574,36 € |
I681900285 EB Transporter Straßenbau, ME-ZB 4006
Es handelt sich hier um die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges in der
Straßenunterhaltung. Aktuell liegen folgende Mängel vor:
Die komplette Schaltkulisse (Schaltgestänge + Knauf) ist ausgeschlagen,
die Gänge lassen sich nicht mehr ohne weiteres einlegen. Die Kupplung ist an
ihrer Verschleißgrenze und müsste in naher Zukunft ausgetauscht werden. Die
Sitze sind stark abgenutzt. Der Vorderachsträger ist stark korrodiert. Da das
Fahrzeug immer mit sehr vielen Steinen und Geräten (z. B. Rüttelplatte,
Stampfer) etc. bewegt wird, sind sowohl die Achsen, als auch die Karosserie und
der Ladeboden sehr stark beansprucht / überansprucht.
EZ auf Stadt:
09/ 2008
AfA-Nr. 6.08 (ND 10 Jahre): 09/ 2018
Restbuchwert:
504,00€
Anlagennummer: 8833
km-Leistung gesamt: 103.097
km-Leistung Ø pro Jahr: 9.582
Die Unterhaltungskosten stellen sich wie folgt dar: - Quelle ILV Kfz der
jeweiligen Jahre -
Jahr Werkstatt und
Unterhaltung
2013 4600,86
€
2014 3982,45
€
2015 3461,68 €
2016 4240,63
€
2017 2869,31
€
2018 2064,90
€
I681600256 EB Pick-Up, ME-YN 245, Forst
Es handelt sich hier um die Ersatzbeschaffung des Pick-Up des
Forstbereiches. Das Fahrzeug ist neben grobstolliger Bereifung mit einer
Anhängerkupplung ausgestattet. In erster Linie wird das Fahrzeug zum Transport
der Mitarbeiter zu einzelnen Einsatzstellen genutzt. Hier ist der Vorteil, dass
die Beförderung von 3 Personen gleichzeitig möglich ist. Mit Eintritt des
Auszubildenden in 2015 wurde vom Förster die Notwendigkeit einer
Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen und genauso großen Fahrzeuges gesehen.
In absehbarer Zeit soll ein 2. Auszubildender eingestellt werden, jedoch kommt
dies nicht in 2018 zum Tragen, weshalb eine Ersatzbeschaffung in 2019 ausreichend
ist. Aufgrund allgemeiner Preissteigerungen im Automobilbereich muss der Ansatz
von
31.800,-- € auf 40.000,-- € erhöht werden.
Da das Fahrzeug durch enge Forstwege bewegt wird, ist der Lack der
Karosserie stark in Mitleidenschaft gezogen, wodurch es zu starkem Rostbefall
kommt.
Der Unterboden ist ebenfalls verrostet, da die Fahrten durch unwegsames
Gelände ihre Spuren zeigen. Fahrer- und Beifahrersitze und mittlerweile auch
der restliche Fahrerhausinnenraum sind stark verschlissen.
EZ auf Stadt: Mrz. 2007
AfA-Nr. 6.08 (ND 10 Jahre): Jan. 2017
Restbuchwert:
1,00 €
Anlagennummer: 6757
km-Leistung gesamt: 69.942
km-Leistung Ø pro Jahr: 7.349
Die Unterhaltungskosten stellen sich wie folgt dar: - Quelle ILV Kfz
der jeweiligen Jahre - |
|||
Jahr |
Werkstatt und
Unterhaltung |
||
2013 |
2.959,71 € |
||
2014 |
1.761,54 € |
||
2015 |
2.812,09 € |
||
2016 |
1.962,33 € |
||
2017 |
2.255,55 € |
||
1. HJ 2018 |
923,09 € |
I681900281 Gießeinheit für Unitrac
Aufgrund der starken Dürreperiode im laufenden Jahr benötigt die
Grünunterhaltung ein zusätzliches Anbaugerät zum Gießen der Bäume im
Stadtgebiet. Das anzuschaffende Anbaugerät hat ein Fassungsvermögen von 2700
Liter. Durch das erhöhte Fassungsvermögen besteht die Möglichkeit, dass ein
Gießen von 27 Bäumen ohne Tank Stop durchgeführt werden können. Der bisherige
Wassertank hat nur ein Fassungsvermögen von 2000 Liter, sodass die Anzahl der
Gießvorgänge auf 20 beschränkt ist.
Im gesamten Stadtgebiet befinden sich ca. 233 Jungbäume, die bei starken
Dürreperioden bis zu 2 Mal die Woche mit Wasser versorgt werden müssen, um
einer Neubepflanzung vorzubeugen. Die Anzahl der Bäume variiert bei extremer
Hitze, sodass diesen Sommer die Anzahl, der zu gießenden Bäume auf 419
gestiegen ist.
Bei einer Bewässerung mit zwei Gießeinheiten besteht die Möglichkeit,
Dürreperioden besser auffangen zu können und Folgekosten zu vermeiden.
Aktuell werden Dürreperioden mit einem Schlepper mit Gießfass
aufgefangen, aufgrund der Arbeitssicherheit lässt sich dieses Fahrzeug nicht im
gesamten Stadtgebiet einsetzen. Zudem
fehlt der Schlepper für sonstige Einsatzzwecke (z.b Kunstrasenpflege).
AfA-Nr. 3.42 (ND 10 Jahre):
I681900295
Erdbohrer für Hofflader
Die Friedhofsunterhaltung benötigt für den neuen Hofflader einen
Hydraulischen-Erdbohrer, um die steigende Anzahl von Urnenbeisetzungen zu
kompensieren.
AfA-Nr. unbekannt (ND 4 Jahre):
Leasingfahrzeug
Team Bürgermeister
Änderungsantrag zum Haushalt 2019ff – Produkt 010605
Der Leasingvertrag für das aktuelle Elektrofahrzeug ME-ZB 1009 läuft im
März 2019 aus und kann auch nicht mehr verlängert werden. Es wurde bereits im
Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften ein neuer Leasingvertrag mit einer
Laufzeit von 24 Monaten für ein neues Elektrofahrzeug abgeschlossen.
Seit 01.10.2018 gibt es auch Förderungsmöglichkeiten für geleaste
Elektrofahrzeuge. Hierfür ist eine Anzahlung auf die Leasingraten notwendig und
für den Nettoanzahlungsbetrag gibt es dann eine Förderung vom Land. Je höher
die Anzahlung, desto höher auch der Förderbetrag.
Für dieses Szenario wurde aufgrund von Unkenntnis im August 2018 noch
kein Budget für 2019ff beim Kostenträger 0106059020 beantragt, lediglich für
die Leasingaufwendungen.
Das Fachamt bittet um die Bereitstellung von insgesamt 13.736,20 €
bei Kostenart 542300 „Leasing“ (maximaler Anzahlungsbetrag 11.982,-- €
inkl. MwSt. + 809,20 € Leasingraten inkl. MwSt. für März bis Dezember 2019 +
einmalig 945,-- € inkl. MwSt. Fahrzeugüberführung). Das sind 7.736,20 € mehr,
als ursprünglich geplant.
Für das Haushaltsjahr 2020 ist der Ansatz von 6.000,-- € auf gerundet
975,-- € zu reduzieren (80,92 € mtl. Leasingrate x 12 Monate = 971,04 €).
Der Planansatz für 2021 bleibt in Unwissen über die Entwicklung vorerst
bei 6.000,-- €.
Durch die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Elektromobilität
könnte ein möglicher Zuschuss von 4.027,56 € erzielt werden (Förderhöhe
berechnet sich nach Nettoanzahlungsbetrag).
Die Leasingaufwendungen lassen sich durch die Möglichkeit der Förderung
um 986,88 € für die gesamte Leasinglaufzeit reduzieren. Hinzu kommt noch die
Förderung selbst, die mit ihrer maximalen Höhe von 4.027,56 € geplant wird.
Alles zusammen entspräche einer jährlichen Einsparung von 2.507,22 €.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010605 |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
Siehe Anlage |
Fuhrparkmanagement |
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2019 - 2022 |
Siehe Anlage |
s. Anlage |
s. Anlage |
s. Anlage |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Danscheidt |
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