Betreff
Antrag Bündnis 90 / Die Grünen: Erneuerung von Verkehrsmarkierungen auf innerstädtischen Straßen, deren Baulastträger die Stadt Hilden ist
Vorlage
WP 14-20 SV 66/128
Aktenzeichen
IV / 66 / 66.1
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Verkehrsmarkierungen tragen wesentlich zur Sicherung des allgemeinen Verkehrs bei; sie stellen für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine wichtige Orientierungshilfe dar.

Besonders in der dunklen Jahreszeit sollten diese gut sichtbar sein.

Auf innerstädtischen Straßen, wie zum Beispiel Klotzstraße – Einmündung Hofstraße ist dies nicht mehr gegeben.

Daher soll die Stadt Hilden entsprechende Kontrollen und Ausbesserungen auf innerstädtischen Straßen durchführen, deren Baulastträger sie ist und dort, wo sie es selbst nicht ist, den jeweiligen Baulastträger darauf hinweisen.


Antragstext:

 

Erneuerung von Verkehrsmarkierungen auf innerstädtischen Straßen, deren Baulastträger die Stadt Hilden ist


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu den Aufgaben des jeweils zuständigen Straßenbaulastträgers (für Gemeindestraßen, Kreisstraßen, Landesstraßen, Bundesstraßen oder Bundesautobahnen) gehört u.a. auch die Kontrolle und Unterhaltung der Fahrbahnmarkierungen.

Aus diesem Grund werden bei den turnusmäßigen und in einer Dienstanweisung geregelten  Kontrollen der Gemeindestraßen der Stadt Hilden auch die Fahrbahnmarkierungen in Augenschein genommen und gegebenenfalls zur Erneuerung vorgesehen.

Die Stadt Hilden bedient sich für die Erneuerung Ihres sogenannten Jahresvertragsunternehmers für Markierungsarbeiten (zurzeit: Fa. Debuschewitz Verkehrstechnik GmbH & Co. KG aus Köln).

 

Insofern ist bei der Stadt Hilden dafür Sorge getragen, dass auch die Fahrbahnmarkierungen in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden.

 

An Kreuzungen und/oder Einmündungen mit Zuständigkeiten verschiedener Straßenbaulastträger, obliegt dem „höherrangigen“ Straßenbaulastträger u.a. auch die Unterhaltung der Fahrbahnmarkierungen bis in die „niederrangige“ Straße hinein (bis zum Ende der sogenannten Eckausrundung).

Im hier im Antrag konkret benannten Fall der Klotzstraße (Landesstraße L 404) bedeutet das, dass die Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßenbau NRW (hier: Straßenmeisterei Velbert) sich bis zu 20 Meter in die Hofstraße (Gemeindestraße der Stadt Hilden) erstreckt.

 

Unter Beteiligung der Kreisverwaltung Mettmann, der Kreispolizeibehörde Mettmann, des Landesbetriebes Straßenbau NRW und der Stadtverwaltung Hilden, wurde am 21.11.2017 eine „Nachtverkehrsschau der Vorfahrtstraßen im Stadtgebiet Hilden“ durchgeführt.

Im Rahmen dieser Verkehrsschau wurde der (o. a.) und bemängelte Zustand bereits festgestellt und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW aufgetragen, diesen zu beheben. Der Landesbetrieb ist dem augenscheinlich noch nicht nachgekommen.

 

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird daher noch einmal daran erinnert, die notwendigen Markierungsarbeiten im Bereich Klotzstraße / Hofstraße durchführen zu lassen.

 

 

 

gez. Birgit Alkenings