Beschlussvorschlag:
1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt, vorbehaltlich
des Inkrafttreten des Gesetzeentwurfes für einen qualitativ sicheren
Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz, die nachfolgend
benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA – Einrichtungen gemäß § 16a in
Verbindung mit § 21a KiBiz in die Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden für den
Zeitraum 01.08.2019 – 31.07.2020 aufzunehmen.
Plus KITA:
|
Kita |
Träger |
Ortsteil |
1. |
Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus |
Caritas Kreis Mettmann |
Innenstadt |
2. |
Ev. Familiezentrum „An der Friedenskirche“ |
Ev. Kirchengemeinde Hilden |
Nord |
3. |
Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ |
Ev. Kirchengemeinde Hilden |
Ost |
4. |
Familienzentrum „Mühle“ e.V. |
SPE Mühle e.V. |
Mitte |
5. |
städt. Familienzentrum „Die Arche“ |
Stadt Hilden |
Innenstadt |
Die Verwaltung wird beauftragt, den anerkannten plusKITA - Einrichtungen
vorbehaltlich der für jedes Kindergartenjahr gewährten Landesmittel einen
Zuschuss in Höhe von 25.000 € jährlich für den Zeitraum 01.08.2019 bis
31.07.2020 zur Umsetzung der Bildungsprozesse im Rahmen der Fördervoraussetzungen
zur Verfügung zu stellen.
2. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt, vorbehaltlich
des Inkrafttreten des Gesetzeentwurfes für einen qualitativ sicheren
Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz, die nachfolgend
benannten Kindertageseinrichtungen in die Förderung von Landesmitteln für
zusätzlichen Sprachförderbedarf gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz in
die Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden für den Zeitraum 01.08.2019 – 31.07.2020
aufzunehmen.
Sprachfördereinrichtungen:
|
Kita |
Träger |
Ortsteil |
1. |
Integr. Kindertageseinrichtung „Ellen-Wiederhold“ |
FZG Beh. u. Nichbeh. e.V. |
Nord |
2. |
Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“ |
Ev. Kirchengemeinde Hilden |
Nord |
3. |
Städt. Familienzentrum „Kunterbunt“ |
Stadt Hilden |
Nord |
4. |
Städt. Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“ |
Stadt Hilden |
Nord |
5. |
Kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ |
Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus Hilden |
Nord |
6. |
Paritätischer Kindergarten e.V. |
Elterninitiative |
Nord |
7. |
Städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ |
Stadt Hilden |
Innenstadt |
8. |
Städt. Kindertageseinrichtung „Itterpänz“ |
Stadt Hilden |
Innenstadt |
9. |
Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus |
Caritas Kreis Mettmann |
Innenstadt |
10. |
Johanniter Kindertageseinrichtung „Tucherweg“ |
Johanniter Unfall-Hilfe e.V. |
Mitte |
11. |
städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ |
Stadt Hilden |
West |
12. |
Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ |
Ev. Kirchengemeinde |
Ost |
13. |
AWO Familienzentrum „Zur Verlach“ |
AWO Kreis Mettmann |
Süd |
Die Verwaltung wird beauftragt, den anerkannten Sprachförder -
Einrichtungen vorbehaltlich der für jedes Kindergartenjahr gewährten
Landesmittel einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € jährlich für den Zeitraum
01.08.2019 bis 31.07.2020 zur Umsetzung der Bildungsprozesse im Rahmen der Fördervoraussetzungen
zur Verfügung zu stellen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Familie ist der erste und wichtige Lern- und Bildungsort des Kindes. Der Elementarbereich ist neben der Familie das Fundament für den weiteren Lebensweg junger Menschen und damit der Schlüssel für eine gelingende Bildungsbiografie.
Bildungschancen und –gerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an tatsächlich zu verbessern hat die höchste Priorität. Die Basis dafür ist ein Bildungsverständnis, bei dem das Kind und seine Persönlichkeitsentwicklung individuell in den Blick genommen und ganzheitlich und stärkenorientiert gefördert wird. Dabei handelt es sich um einen Prozess, der den gesamten Zeitraum der Elementarpädagogik umfasst und mit regelmäßigen Beobachtungen und Dokumentationen zu begleiten ist.
Zur Umsetzung der Bildungsprozesse stellt das Land seit dem 01.08.2014 Landesmittel für
I. plus KITAS sowie
II. Sprachförderung
zur Verfügung. Die Mittel sind ausschließlich (zweckgebunden) für den Einsatz pädagogischer Fachkräfte (über den Mindestwert hinaus) bestimmt. Das Land hat nach Verteilungsmaßstäben den einzelnen Kommunen pauschale Gesamtfördersummen zugeteilt. Die Verteilung der Mittel soll vor Ort durch die Kommunen selbst vorgenommen werden. Die geförderten Kindertageseinrichtungen müssen per Beschluss als Teil der Jugendhilfeplanung legitimiert sein.
Finanzielle
Auswirkungen
I. plusKITAs
Gem. § 16a i.V.m. § 21a KiBiz erhalten Kindertageseinrichtungen und Familienzentren, die in ihrem Umfeld besondere Sozialraumparameter aufweisen, seit 01.08.2014 eine zusätzliche Förderung von 25.000 €/Jahr.
Die Stadt Hilden hat bereits für die Dauer von 5 Jahren (Zeitraum 01.08.2014 – 31.07.2019) ein Kontingent für plusKita-Einrichtungen in Höhe von 125.000 € jährlich erhalten und konnte demnach 5 plusKITAs benennen.
Aufgrund des Gesetzesentwurfs für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz soll der Zeitraum um ein Jahr bis zum 31.07.2020 verlängert werden. Das Inkrafttreten wird zum 01.08.2019 erwartet.
Die in der SV 51/120 zuletzt festgelegten plusKita-Einrichtungen sollen für die einjährige Verlängerung weiterhin übernommen werden. Damit werden die Träger bei einer verlässlichen Personalplanung unterstützt und die Förderkonzepte ein Jahr länger eingesetzt.
Es handelt sich um eine 100% Landesförderung, die bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen zu 100% an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergereicht werden müssen (Einnahme = Ausgabe). Die Landesmittel sind zweckgebunden für den Einsatz pädagogischer Fachkräfte und dessen Qualifizierung.
Aufgabenbeschreibung plusKITA
Jede plusKITA entwickelt ein Fachkonzept aus dem hervorgeht, wie der Unterschiedlichkeit von Kindern mit einem vielseitigen Angebot begegnet und wie die Entwicklung der Kinder und Familien begleitet wird, damit alle Kinder in der Kita erleben, dass sie mit ihren unterschiedlichen sozialen und kulturellen Lebenssituationen angenommen und geachtet werden.
Zur ursprünglichen Auswahl wurden seitens der Stadt Hilden Sozialraumdaten erhoben, welche sich auf die bei der Kindergartenbedarfsplanung regelmäßig genutzten Stadtbezirke beziehen. Die ausgewählten Indikatoren lassen vermuten, dass in dem Kleinraum bzw. in der Kindertageseinrichtung des Kleinraums ein erhöhter Unterstützungsbedarf zur Herstellung einer gleichberechtigten Teilhabe an den vielfältigen Bildungsprozessen der Kinder unter Einbezug ihrer Familie und des Umfeldes vorhanden ist. Kinder aus z. B. einkommensschwachen, sozial belasteten oder aus Familien mit Migrationshintergrund tragen ein erhöhtes Risiko in Bildungseinrichtungen zu scheitern.
Indikatoren
– Anteil Familien mit U7- Kindern und einem Einkommen unter 25.000 € (beitragsfreie Eltern)
– Anteil Familien mit Migrationshintergrund
– Anteil an Kindern, in deren Familien nicht überwiegend deutsch gesprochen wird
– Verteilung der plusKITAs in allen Stadtgebieten
Nach Auswertung der Indikatoren und Beratung mit den freien Trägern der Jugendhilfe wurden im Einvernehmen mit allen Trägern die nachfolgenden Kindertageseinrichtungen/Familienzentren ausgewählt und bis zum 31.07.2019 in die Jugendhilfeplanung aufgenommen (siehe WP 14-20 SV 51/003 und WP 14-20 SV 51/120):
|
Kita |
Träger |
Ortsteil |
1. |
Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus |
Caritas Kreis Mettmann |
Innenstadt |
2. |
Ev. Familiezentrum „An der Friedenskirche“ |
Ev. Kirchengemeinde Hilden |
Nord |
3. |
Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ |
Ev. Kirchengemeinde Hilden |
Ost |
4. |
Familienzentrum „Mühle“ e.V. |
SPE Mühle e.V. |
Mitte |
5. |
städt. Familienzentrum „Die Arche“ |
Stadt Hilden |
Innenstadt |
Aufgrund des langfristigen Prozesses soll eine Neuauswahl von Kitas nicht erfolgen, da zum jetzigen Zeitpunkt unklar ist, ob die Landesmittel auch nach dem 01.07.2020 noch bewilligt werden. Bereits vorhandenes Personal kann somit weiterhin für ein Jahr refinanziert werden.
Im Ergebnis sollen weiterhin die oben genannten Kindertageseinrichtungen der Stadt Hilden, vorbehaltlich der Bewilligung der entsprechenden Landesmittel, jährlich 25.000 € zur Umsetzung des benannten Bildungsauftrages für den Zeitraum 01.08.2019 – 31.07.2020 erhalten.
Die Verteilung der Landesmittel ab 01.08.2020 soll grundsätzlich neu, anhand der dann vorliegen gesetzlichen Regelungen vorgenommen, werden.
Für das städt. Familienzentrum „Die Arche“ werden die Mittel für eine Erzieherin mit der tariflichen Einstufung nach S8b TVöD, mit 20,75 Wochenstunden, verwendet.
II. Sprachfördereinrichtungen
Die Delfin4 Sprachstandserhebung ist zugunsten einer umfassenden und alltagsintegrierten Sprachbildung abgeschafft worden. Gem. § 13c i.V.m. § 16b + § 21b KiBiz wird nun die sprachliche Bildung zielgenauer und individueller als besonderer Schlüssel zu Bildung und Teilhabe ausgerichtet. Die Landesmittel zur Sprachförderung sollen gezielt an Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern, in deren Familien nicht überwiegend deutsch gesprochen wird, weitergereicht werden.
Die Stadt Hilden hat bereits für die Dauer von 5 Jahren (01.08.2014 – 31.07.2019) ein Kontingent in Höhe von 65.000 € jährlich erhalten und konnte demnach 13 Kindertageseinrichtungen benennen.
Aufgrund des Gesetzesentwurfs für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz soll der Zeitraum um ein Jahr bis zum 31.07.2020 verlängert werden. Das Inkrafttreten wird zum 01.08.2019 erwartet.
Es handelt sich um eine 100% Landesförderung, die bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen zu 100% an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergereicht werden müssen (Einnahme = Ausgabe). Die Landesmittel sind zweckgebunden für den Einsatz pädagogischer Fachkräfte und dessen Qualifizierung.
Aufgabenbeschreibung Sprachfördereinrichtungen
Soweit die Kindertageseinrichtungen Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten, haben sie im Team eine sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt, zu beschäftigen. Der Träger der Einrichtung sorgt dafür, dass diese Fachkraft durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die speziellen Anforderungen dieser Tageseinrichtung sichert und weiterentwickelt.
Zur Auswahl wurden seitens der Stadt Hilden Sozialraumdaten erhoben, welche sich auf die bei der Kindergartenbedarfsplanung regelmäßig genutzten Stadtbezirke beziehen sowie sich direkt auf die Kindertageseinrichtungen beziehen. Die ausgewählten Indikatoren lassen vermuten, dass in dem Kleinraum bzw. in der Kindertageseinrichtung des Kleinraums ein erhöhter Unterstützungsbedarf zur sprachlichen Bildung der Kinder besteht. Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund bzw. mit nichtdeutscher Familiensprache tragen ein erhöhtes Risiko in Bildungseinrichtungen zu scheitern.
Indikatoren
– Anteil Familien mit U7 -Kindern und mit einem Einkommen unter 25.000 €
(beitragsfreie Eltern)
– Anteil Familien mit Migrationshintergrund
– Anteil an Kindern, in deren Familien nicht überwiegend deutsch gesprochen wird
Nach Auswertung der Indikatoren und Beratung mit den freien Trägern wurden im Einvernehmen mit allen Trägern die nachfolgenden Kindertageseinrichtungen/Familienzentren bis zum 31.07.2019 ausgewählt und in die Jugendhilfeplanung aufgenommen (siehe WP 14-20 SV 51/003 und WP 14-20 SV 51/120):
|
Kita |
Träger |
Ortsteil |
1. |
Integr. Kindertageseinrichtung „Ellen-Wiederhold“ |
FZG Beh. u. Nichbeh. e.V. |
Nord |
2. |
Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“ |
Ev. Kirchengemeinde Hilden |
Nord |
3. |
Städt. Familienzentrum „Kunterbunt“ |
Stadt Hilden |
Nord |
4. |
Städt. Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“ |
Stadt Hilden |
Nord |
5. |
Kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ |
Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus Hilden |
Nord |
6. |
Paritätischer Kindergarten e.V. |
Elterninitiative |
Nord |
7. |
Städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ |
Stadt Hilden |
Innenstadt |
8. |
Städt. Kindertageseinrichtung „Itterpänz“ |
Stadt Hilden |
Innenstadt |
9. |
Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus |
Caritas Kreis Mettmann |
Innenstadt |
10. |
Johanniter Kindertageseinrichtung „Tucherweg“ |
Johanniter Unfall-Hilfe e.V. |
Mitte |
11. |
städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ |
Stadt Hilden |
West |
12. |
Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ |
Ev. Kirchengemeinde |
Ost |
13. |
AWO Familienzentrum „Zur Verlach“ |
AWO Kreis Mettmann |
Süd |
Aufgrund des langfristigen Prozesses soll eine Neuauswahl von Kitas vermieden werden, da zum jetzigen Zeitpunkt unklar ist, ob die Landesmittel auch nach dem 01.07.2020 noch bewilligt werden. Bereits vorhandenes Personal kann somit weiterhin für ein Jahr refinanziert werden.
Im Ergebnis sollen weiterhin die oben genannten Kindertageseinrichtungen der Stadt Hilden, vorbehaltlich der Bewilligung der entsprechenden Landesmittel, jährlich 5.000 € zur Umsetzung des benannten Bildungsauftrages für den Zeitraum 01.08.2019 – 31.07.2020 erhalten.
Für Städt. Kitas werden die Mittel für jeweils eine Erzieherin mit der tariflichen Einstufung nach S8a TVöD, mit 4,08 Wochenstunden, verwendet.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060101 |
Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt (für PlusKita
und SF): (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2019 |
0601010070 |
414130 ZU51137 |
Zuweisungen v.
Land f. Personal |
12.500 € |
||
2019 |
0601010070 |
414100 ZU51137 |
Zuweisungen v.
Land |
20.000 € |
||
2019 |
0601010080 |
414130 ZU51136 |
Zuweisungen v.
Land f. Personal |
12.500 € |
||
2019 |
0601010080 |
414100 ZU51136 |
Zuweisungen v.
Land |
50.000 € |
||
2019 |
0601010070 |
501* |
Vergütungen d.
tariflich Beschäftigten |
25.000 € |
||
2019 |
0601010070 |
531820 ZU51137 |
Gesetzliche
Betriebskostenzuschüsse |
20.000 € |
||
2019 |
0601010080 |
501* |
Vergütungen d.
tariflich Beschäftigten |
25.000 € |
||
2019 |
0601010080 |
531820 ZU51136 |
Gesetzliche
Betriebskostenzuschüsse |
50.000 € |
||
2020+2021 |
0601010070 |
414130 ZU51137 |
Zuweisungen v.
Land f. Personal |
0 € |
||
2020+2021 |
0601010070 |
414100 ZU51137 |
Zuweisungen v.
Land |
0 € |
||
2020+2021 |
0601010080 |
414130 ZU51136 |
Zuweisungen v.
Land f. Personal |
0 € |
||
2020+2021 |
0601010080 |
414100 ZU51136 |
Zuweisungen v.
Land |
0 € |
||
2020+2021 |
0601010070 |
501* |
Vergütungen d.
tariflich Beschäftigten |
25.000 € |
||
2020+2021 |
0601010070 |
531820 ZU51137 |
Gesetzliche
Betriebskostenzuschüsse |
0 € |
||
2020+2021 |
0601010080 |
501* |
Vergütungen d.
tariflich Beschäftigten |
25.000 € |
||
2020+2021 |
0601010080 |
531820 ZU51136 |
Gesetzliche
Betriebskostenzuschüsse |
0 € |
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze (für PlusKita und
SF): (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2019 |
0601010070 |
414130 ZU51137 |
Zuweisungen v.
Land f. Personal |
25.000 € |
||
2019 |
0601010070 |
414100 ZU51137 |
Zuweisungen v.
Land |
40.000 € |
||
2019 |
0601010080 |
414130 ZU51136 |
Zuweisungen v.
Land f. Personal |
25.000 € |
||
2019 |
0601010080 |
414100 ZU51136 |
Zuweisungen v.
Land |
100.000 € |
||
2019 |
0601010070 |
501* |
Vergütungen d.
tariflich Beschäftigten |
25.000 € |
||
2019 |
0601010070 |
531820 ZU51137 |
Gesetzliche
Betriebskostenzuschüsse |
40.000 € |
||
2019 |
0601010080 |
501* |
Vergütungen d.
tariflich Beschäftigten |
25.000 € |
||
2019 |
0601010080 |
531820 ZU51136 |
Gesetzliche
Betriebskostenzuschüsse |
100.000 € |
||
2020 |
0601010070 |
414130 ZU51137 |
Zuweisungen v.
Land f. Personal |
14.583 € |
||
2020 |
0601010070 |
414100 ZU51137 |
Zuweisungen v.
Land |
23.333 € |
||
2020 |
0601010080 |
414130 ZU51136 |
Zuweisungen v.
Land f. Personal |
14.583 € |
||
2020 |
0601010080 |
414100 ZU51136 |
Zuweisungen v.
Land |
58.333 € |
||
2020 |
0601010070 |
501* |
Vergütungen d.
tariflich Beschäftigten |
14.583 € |
||
2020 |
0601010070 |
531820 ZU51137 |
Gesetzliche
Betriebskostenzuschüsse |
23.333 € |
||
2020 |
0601010080 |
501* |
Vergütungen d.
tariflich Beschäftigten |
14.583 € |
||
2021 |
0601010080 |
531820 ZU51136 |
Gesetzliche
Betriebskostenzuschüsse |
0 € |
||
2021 |
0601010070 |
414130 ZU51137 |
Zuweisungen v.
Land f. Personal |
0 € |
||
2021 |
0601010070 |
414100 ZU51137 |
Zuweisungen v.
Land |
0 € |
||
2021 |
0601010080 |
414130 ZU51136 |
Zuweisungen v.
Land f. Personal |
0 € |
||
2021 |
0601010080 |
414100 ZU51136 |
Zuweisungen v.
Land |
0 € |
||
2021 |
0601010070 |
501* |
Vergütungen d.
tariflich Beschäftigten |
0 € |
||
2021 |
0601010070 |
531820 ZU51137 |
Gesetzliche
Betriebskostenzuschüsse |
0 € |
||
2021 |
0601010080 |
501* |
Vergütungen d.
tariflich Beschäftigten |
0 € |
||
2021 |
0601010080 |
531820 ZU51136 |
Gesetzliche
Betriebskostenzuschüsse |
0 € |
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
31.07.2020 |
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Danscheidt |
||||||
Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
|
|
|
Befristete vorübergehende Stundenerhöhung: Das Personal ist bereits vorhanden. Befristete Verlängerung der Verträge. Kontingent städt. Kitas: 1 x 25.000 € FZ „Die Arche“ plusKITA-Einrichtung 1 x TZ S8b TVöD, ca. 20 Wochenstunden/Jahr Kontingent städt. Kitas: 5 x 5.000 € FZ „Kunterbunt“, Kita „Rappelkiste“, Kita „Mäusenest“, Kita „Itterpänz“, Kita „Pusteblume“ 5 x TZ S8a TvöD, je ca. 4 Wochenstunden/Jahr |
|||
Vermerk Personaldezernent Gesehen Danscheidt |