Betreff
plusKITA, Sprachförderung, KiBiz
Vorlage
WP 14-20 SV 51/231
Aktenzeichen
III/51 - Kan
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttreten des Gesetzeentwurfes für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz, die nachfolgend benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA – Einrichtungen gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a KiBiz in die Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden für den Zeitraum 01.08.2019 – 31.07.2020 aufzunehmen.

 

Plus KITA:

 

 

Kita

Träger

Ortsteil

1.

Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus

Caritas Kreis Mettmann

Innenstadt

2.

Ev. Familiezentrum „An der Friedenskirche“

Ev. Kirchengemeinde Hilden

Nord

3.

Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“

Ev. Kirchengemeinde Hilden

Ost

4.

Familienzentrum „Mühle“ e.V.

SPE Mühle e.V.

Mitte

5.

städt. Familienzentrum „Die Arche“

Stadt Hilden

Innenstadt

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den anerkannten plusKITA - Einrichtungen vorbehaltlich der für jedes Kindergartenjahr gewährten Landesmittel einen Zuschuss in Höhe von 25.000 € jährlich für den Zeitraum 01.08.2019 bis 31.07.2020 zur Umsetzung der Bildungsprozesse im Rahmen der Fördervoraussetzungen zur Verfügung zu stellen.

 

 

2. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttreten des Gesetzeentwurfes für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz, die nachfolgend benannten Kindertageseinrichtungen in die Förderung von Landesmitteln für zusätzlichen Sprachförderbedarf gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz in die Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden für den Zeitraum 01.08.2019 – 31.07.2020 aufzunehmen.

 

 

Sprachfördereinrichtungen:

 

 

Kita

Träger

Ortsteil

1.

Integr. Kindertageseinrichtung „Ellen-Wiederhold“

FZG Beh. u. Nichbeh. e.V.

Nord

2.

Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“

Ev. Kirchengemeinde Hilden

Nord

3.

Städt. Familienzentrum „Kunterbunt“

Stadt Hilden

Nord

4.

Städt. Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“

Stadt Hilden

Nord

5.

Kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“

Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus Hilden

Nord

6.

Paritätischer Kindergarten e.V.         

Elterninitiative

Nord

7.

Städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“

Stadt Hilden

Innenstadt

8.

Städt. Kindertageseinrichtung „Itterpänz“     

Stadt Hilden

Innenstadt

9.

Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus

Caritas Kreis Mettmann

Innenstadt

10.

Johanniter Kindertageseinrichtung „Tucherweg“

Johanniter Unfall-Hilfe e.V.

Mitte

11.

städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“

Stadt Hilden

West

12.

Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“

Ev. Kirchengemeinde

Ost

13.

AWO Familienzentrum „Zur Verlach“           

AWO Kreis Mettmann

Süd

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den anerkannten Sprachförder - Einrichtungen vorbehaltlich der für jedes Kindergartenjahr gewährten Landesmittel einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € jährlich für den Zeitraum 01.08.2019 bis 31.07.2020 zur Umsetzung der Bildungsprozesse im Rahmen der Fördervoraussetzungen zur Verfügung zu stellen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Familie ist der erste und wichtige Lern- und Bildungsort des Kindes. Der Elementarbereich ist neben der Familie das Fundament für den weiteren Lebensweg junger Menschen und damit der Schlüssel für eine gelingende Bildungsbiografie.

 

Bildungschancen und –gerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an tatsächlich zu verbessern hat die höchste Priorität. Die Basis dafür ist ein Bildungsverständnis, bei dem das Kind und seine Persönlichkeitsentwicklung individuell in den Blick genommen und ganzheitlich und stärkenorientiert gefördert wird. Dabei handelt es sich um einen Prozess, der den gesamten Zeitraum der Elementarpädagogik umfasst und mit regelmäßigen Beobachtungen und Dokumentationen zu begleiten ist.

 

Zur Umsetzung der Bildungsprozesse stellt das Land seit dem 01.08.2014 Landesmittel für

 

            I.          plus KITAS               sowie

            II.         Sprachförderung

 

zur Verfügung. Die Mittel sind ausschließlich (zweckgebunden) für den Einsatz pädagogischer Fachkräfte (über den Mindestwert hinaus) bestimmt. Das Land hat nach Verteilungsmaßstäben den einzelnen Kommunen pauschale Gesamtfördersummen zugeteilt. Die Verteilung der Mittel soll vor Ort durch die Kommunen selbst vorgenommen werden. Die geförderten Kindertageseinrichtungen müssen per Beschluss als Teil der Jugendhilfeplanung legitimiert sein.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

I.          plusKITAs

 

Gem. § 16a i.V.m. § 21a KiBiz erhalten Kindertageseinrichtungen und Familienzentren, die in ihrem Umfeld besondere Sozialraumparameter aufweisen, seit 01.08.2014 eine zusätzliche Förderung von 25.000 €/Jahr.

 

Die Stadt Hilden hat bereits für die Dauer von 5 Jahren (Zeitraum 01.08.2014 – 31.07.2019) ein Kontingent für plusKita-Einrichtungen in Höhe von 125.000 € jährlich erhalten und konnte demnach 5 plusKITAs benennen.

Aufgrund des Gesetzesentwurfs für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz soll der Zeitraum um ein Jahr bis zum 31.07.2020 verlängert werden. Das Inkrafttreten wird zum 01.08.2019 erwartet.

Die in der SV 51/120 zuletzt festgelegten plusKita-Einrichtungen sollen für die einjährige Verlängerung weiterhin übernommen werden. Damit werden die Träger bei einer verlässlichen Personalplanung unterstützt und die Förderkonzepte ein Jahr länger eingesetzt.

 

Es handelt sich um eine 100% Landesförderung, die bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen zu 100% an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergereicht werden müssen (Einnahme = Ausgabe). Die Landesmittel sind zweckgebunden für den Einsatz pädagogischer Fachkräfte und dessen Qualifizierung.

 

Aufgabenbeschreibung plusKITA

Jede plusKITA entwickelt ein Fachkonzept aus dem hervorgeht, wie der Unterschiedlichkeit von Kindern mit einem vielseitigen Angebot begegnet und wie die Entwicklung der Kinder und Familien begleitet wird, damit alle Kinder in der Kita erleben, dass sie mit ihren unterschiedlichen sozialen und kulturellen Lebenssituationen angenommen und geachtet werden.

 

Zur ursprünglichen Auswahl wurden seitens der Stadt Hilden Sozialraumdaten erhoben, welche sich auf die bei der Kindergartenbedarfsplanung regelmäßig genutzten Stadtbezirke beziehen. Die ausgewählten Indikatoren lassen vermuten, dass in dem Kleinraum bzw. in der Kindertageseinrichtung des Kleinraums ein erhöhter Unterstützungsbedarf zur Herstellung einer gleichberechtigten Teilhabe an den vielfältigen Bildungsprozessen der Kinder unter Einbezug ihrer Familie und des Umfeldes vorhanden ist. Kinder aus z. B. einkommensschwachen, sozial belasteten oder aus Familien mit Migrationshintergrund tragen ein erhöhtes Risiko in Bildungseinrichtungen zu scheitern.

 

Indikatoren

           Anteil Familien mit U7- Kindern und einem Einkommen unter 25.000 € (beitragsfreie Eltern)

          Anteil Familien mit Migrationshintergrund

          Anteil an Kindern, in deren Familien nicht überwiegend deutsch gesprochen wird

          Verteilung der plusKITAs in allen Stadtgebieten

 

Nach Auswertung der Indikatoren und Beratung mit den freien Trägern der Jugendhilfe wurden im Einvernehmen mit allen Trägern die nachfolgenden Kindertageseinrichtungen/Familienzentren ausgewählt und bis zum 31.07.2019 in die Jugendhilfeplanung aufgenommen (siehe WP 14-20 SV 51/003 und WP 14-20 SV 51/120):

 

 

Kita

Träger

Ortsteil

1.

Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus

Caritas Kreis Mettmann

Innenstadt

2.

Ev. Familiezentrum „An der Friedenskirche“

Ev. Kirchengemeinde Hilden

Nord

3.

Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“

Ev. Kirchengemeinde Hilden

Ost

4.

Familienzentrum „Mühle“ e.V.

SPE Mühle e.V.

Mitte

5.

städt. Familienzentrum „Die Arche“

Stadt Hilden

Innenstadt

 

Aufgrund des langfristigen Prozesses soll eine Neuauswahl von Kitas nicht erfolgen, da zum jetzigen Zeitpunkt unklar ist, ob die Landesmittel auch nach dem 01.07.2020 noch bewilligt werden. Bereits vorhandenes Personal kann somit weiterhin für ein Jahr refinanziert werden.

 

Im Ergebnis sollen weiterhin die oben genannten Kindertageseinrichtungen der Stadt Hilden, vorbehaltlich der Bewilligung der entsprechenden Landesmittel, jährlich 25.000 € zur Umsetzung des benannten Bildungsauftrages für den Zeitraum 01.08.2019 – 31.07.2020 erhalten.

 

Die Verteilung der Landesmittel ab 01.08.2020 soll grundsätzlich neu, anhand der dann vorliegen gesetzlichen Regelungen vorgenommen, werden.

 

Für das städt. Familienzentrum „Die Arche“ werden die Mittel für eine Erzieherin mit der tariflichen Einstufung nach S8b TVöD, mit 20,75 Wochenstunden, verwendet.

 

II.         Sprachfördereinrichtungen

 

Die Delfin4 Sprachstandserhebung ist zugunsten einer umfassenden und alltagsintegrierten Sprachbildung abgeschafft worden. Gem. § 13c i.V.m. § 16b + § 21b KiBiz wird nun die sprachliche Bildung zielgenauer und individueller als besonderer Schlüssel zu Bildung und Teilhabe ausgerichtet. Die Landesmittel zur Sprachförderung sollen gezielt an Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern, in deren Familien nicht überwiegend deutsch gesprochen wird, weitergereicht werden.

 

Die Stadt Hilden hat bereits für die Dauer von 5 Jahren (01.08.2014 – 31.07.2019) ein Kontingent in Höhe von 65.000 € jährlich erhalten und konnte demnach 13 Kindertageseinrichtungen benennen.

Aufgrund des Gesetzesentwurfs für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz soll der Zeitraum um ein Jahr bis zum 31.07.2020 verlängert werden. Das Inkrafttreten wird zum 01.08.2019 erwartet.

 

Es handelt sich um eine 100% Landesförderung, die bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen zu 100% an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergereicht werden müssen (Einnahme = Ausgabe). Die Landesmittel sind zweckgebunden für den Einsatz pädagogischer Fachkräfte und dessen Qualifizierung.

 

Aufgabenbeschreibung Sprachfördereinrichtungen

Soweit die Kindertageseinrichtungen Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten, haben sie im Team eine sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt, zu beschäftigen. Der Träger der Einrichtung sorgt dafür, dass diese Fachkraft durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die speziellen Anforderungen dieser Tageseinrichtung sichert und weiterentwickelt.

 

Zur Auswahl wurden seitens der Stadt Hilden Sozialraumdaten erhoben, welche sich auf die bei der Kindergartenbedarfsplanung regelmäßig genutzten Stadtbezirke beziehen sowie sich direkt auf die Kindertageseinrichtungen beziehen. Die ausgewählten Indikatoren lassen vermuten, dass in dem Kleinraum bzw. in der Kindertageseinrichtung des Kleinraums ein erhöhter Unterstützungsbedarf zur sprachlichen Bildung der Kinder besteht. Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund bzw. mit nichtdeutscher Familiensprache tragen ein erhöhtes Risiko in Bildungseinrichtungen zu scheitern.

 

Indikatoren

          Anteil Familien mit U7 -Kindern und mit einem Einkommen unter 25.000 €

(beitragsfreie Eltern)

          Anteil Familien mit Migrationshintergrund

          Anteil an Kindern, in deren Familien nicht überwiegend deutsch gesprochen wird

 

Nach Auswertung der Indikatoren und Beratung mit den freien Trägern wurden im Einvernehmen mit allen Trägern die nachfolgenden Kindertageseinrichtungen/Familienzentren bis zum 31.07.2019 ausgewählt und in die Jugendhilfeplanung aufgenommen (siehe WP 14-20 SV 51/003 und WP 14-20 SV 51/120):

 

 

Kita

Träger

Ortsteil

1.

Integr. Kindertageseinrichtung „Ellen-Wiederhold“

FZG Beh. u. Nichbeh. e.V.

Nord

2.

Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“

Ev. Kirchengemeinde Hilden

Nord

3.

Städt. Familienzentrum „Kunterbunt“

Stadt Hilden

Nord

4.

Städt. Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“

Stadt Hilden

Nord

5.

Kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“

Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus Hilden

Nord

6.

Paritätischer Kindergarten e.V.         

Elterninitiative

Nord

7.

Städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“

Stadt Hilden

Innenstadt

8.

Städt. Kindertageseinrichtung „Itterpänz“     

Stadt Hilden

Innenstadt

9.

Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus

Caritas Kreis Mettmann

Innenstadt

10.

Johanniter Kindertageseinrichtung „Tucherweg“

Johanniter Unfall-Hilfe e.V.

Mitte

11.

städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“

Stadt Hilden

West

12.

Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“

Ev. Kirchengemeinde

Ost

13.

AWO Familienzentrum „Zur Verlach“           

AWO Kreis Mettmann

Süd

 

Aufgrund des langfristigen Prozesses soll eine Neuauswahl von Kitas vermieden werden, da zum jetzigen Zeitpunkt unklar ist, ob die Landesmittel auch nach dem 01.07.2020 noch bewilligt werden. Bereits vorhandenes Personal kann somit weiterhin für ein Jahr refinanziert werden.

 

Im Ergebnis sollen weiterhin die oben genannten Kindertageseinrichtungen der Stadt Hilden, vorbehaltlich der Bewilligung der entsprechenden Landesmittel, jährlich 5.000 € zur Umsetzung des benannten Bildungsauftrages für den Zeitraum 01.08.2019 – 31.07.2020 erhalten.

 

Für Städt. Kitas werden die Mittel für jeweils eine Erzieherin mit der tariflichen Einstufung nach S8a TVöD, mit 4,08 Wochenstunden, verwendet.

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060101

Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt (für PlusKita und SF):

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

0601010070

414130

ZU51137

Zuweisungen v. Land f. Personal

12.500 €

2019

0601010070

414100

ZU51137

Zuweisungen v. Land

20.000 €

2019

0601010080

414130

ZU51136

Zuweisungen v. Land f. Personal

12.500 €

2019

0601010080

414100

ZU51136

Zuweisungen v. Land

50.000 €

2019

0601010070

501*

Vergütungen d. tariflich Beschäftigten

25.000 €

2019

0601010070

531820

ZU51137

Gesetzliche Betriebskostenzuschüsse

20.000 €

2019

0601010080

501*

 

Vergütungen d. tariflich Beschäftigten

25.000 €

2019

0601010080

531820

ZU51136

Gesetzliche Betriebskostenzuschüsse

50.000 €

2020+2021

0601010070

414130

ZU51137

Zuweisungen v. Land f. Personal

0 €

2020+2021

0601010070

414100

ZU51137

Zuweisungen v. Land

0 €

2020+2021

0601010080

414130

ZU51136

Zuweisungen v. Land f. Personal

0 €

2020+2021

0601010080

414100

ZU51136

Zuweisungen v. Land

0 €

2020+2021

0601010070

501*

Vergütungen d. tariflich Beschäftigten

25.000 €

2020+2021

0601010070

531820

ZU51137

Gesetzliche Betriebskostenzuschüsse

0 €

2020+2021

0601010080

501*

 

Vergütungen d. tariflich Beschäftigten

25.000 €

2020+2021

0601010080

531820

ZU51136

Gesetzliche Betriebskostenzuschüsse

0 €

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze (für PlusKita und SF):

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

0601010070

414130

ZU51137

Zuweisungen v. Land f. Personal

25.000 €

2019

0601010070

414100

ZU51137

Zuweisungen v. Land

40.000 €

2019

0601010080

414130

ZU51136

Zuweisungen v. Land f. Personal

25.000 €

2019

0601010080

414100

ZU51136

Zuweisungen v. Land

100.000 €

2019

0601010070

501*

Vergütungen d. tariflich Beschäftigten

25.000 €

2019

0601010070

531820

ZU51137

Gesetzliche Betriebskostenzuschüsse

40.000 €

2019

0601010080

501*

 

Vergütungen d. tariflich Beschäftigten

25.000 €

2019

0601010080

531820

ZU51136

Gesetzliche Betriebskostenzuschüsse

100.000 €

2020

0601010070

414130

ZU51137

Zuweisungen v. Land f. Personal

14.583 €

2020

0601010070

414100

ZU51137

Zuweisungen v. Land

23.333 €

2020

0601010080

414130

ZU51136

Zuweisungen v. Land f. Personal

14.583 €

2020

0601010080

414100

ZU51136

Zuweisungen v. Land

58.333 €

2020

0601010070

501*

Vergütungen d. tariflich Beschäftigten

14.583 €

2020

0601010070

531820

ZU51137

Gesetzliche Betriebskostenzuschüsse

23.333 €

2020

0601010080

501*

 

Vergütungen d. tariflich Beschäftigten

14.583 €

2021

0601010080

531820

ZU51136

Gesetzliche Betriebskostenzuschüsse

0 €

2021

0601010070

414130

ZU51137

Zuweisungen v. Land f. Personal

0 €

2021

0601010070

414100

ZU51137

Zuweisungen v. Land

0 €

2021

0601010080

414130

ZU51136

Zuweisungen v. Land f. Personal

0 €

2021

0601010080

414100

ZU51136

Zuweisungen v. Land

0 €

2021

0601010070

501*

Vergütungen d. tariflich Beschäftigten

0 €

2021

0601010070

531820

ZU51137

Gesetzliche Betriebskostenzuschüsse

0 €

2021

0601010080

501*

 

Vergütungen d. tariflich Beschäftigten

0 €

2021

0601010080

531820

ZU51136

Gesetzliche Betriebskostenzuschüsse

0 €

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

31.07.2020

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Danscheidt

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Befristete vorübergehende Stundenerhöhung:

 

Das Personal ist bereits vorhanden. Befristete Verlängerung der Verträge.

 

Kontingent städt. Kitas:

1 x 25.000 €    FZ „Die Arche“ plusKITA-Einrichtung

1 x TZ S8b TVöD, ca. 20 Wochenstunden/Jahr

 

Kontingent städt. Kitas:

5 x 5.000 €      FZ „Kunterbunt“, Kita „Rappelkiste“, Kita „Mäusenest“,

                                   Kita „Itterpänz“, Kita „Pusteblume“

5 x TZ S8a TvöD, je ca. 4 Wochenstunden/Jahr

 

Vermerk Personaldezernent

 

Gesehen Danscheidt