Erläuterungen zum
Antrag:
Antragstext:
Stellungnahme der
Verwaltung:
1. Förderprogramm
Ein (indirektes) Förderprogramm für Dachbegrünungen gibt es in Hilden bereits. In der Grundstücksentwässerungssatzung ist ein diesbezüglicher Gebührenerlass verankert:
Grundstücksflächen
nach Abs. 1 werden in drei Klassen eingeteilt:
Klasse 3 (Gründächer - Dachflächen mit einer dauerhaft geschlossenen Pflanzendecke, die dauerhaft einen verzögerten oder verringerten Abfluss des Niederschlagswassers bewirken). Infolge ihrer zumindest eingeschränkten Wasserdurchlässigkeit bzw. Wasserrückhaltefähigkeit werden die jeweiligen tatsächlichen Grundstücksflächen der Klasse 3 zu 50 % als bebaute (bzw. überbaute) und/oder befestigte Grundstücksflächen veranlagt.
Bei einem Gebührensatz (2018) von 0,81€/m²+Jahr werden also Gründächer mit 0,41€/m²+Jahr gefördert.
Ein weiteres bestehendes Förderprogramm gibt es bei der KfW-Bank. Wer eine natürliche Dachdämmung in Form einer Dachbegrünung nutzen möchte, kann bei der KfW-Bank eine staatliche Förderung für sein Gründach beantragen. Die Dachbegrünung zählt im Programm "Energieeffizient Sanieren" als Maßnahme zur Dämmung. Hausbesitzer erhalten entweder einen Zuschuss oder können einen zinsgünstigen Kredit in Anspruch nehmen.
Im KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" wird die Anlage eines Gründaches als Wärmedämmung gefördert. Möglich ist die Förderung für die Dachbegrünung bis zu einer Höhe von 100.000 Euro Kredit für jede Wohneinheit bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder bis zu 50.000 Euro Kredit bei Einzelmaßnahmen zu sehr günstigen Zinsen. Darüber hinaus gewährt die KfW Hauseigentümern einen Tilgungszuschuss als zusätzlichen finanziellen Anreiz.
Wer keinen Kredit in Anspruch nehmen möchte, kann einen Zuschuss beantragen. Zehn Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit, können Hausbesitzer als Zuschuss erhalten.
Über die Kosten eines eigenen städtischen Förderprogrammes lassen sich derzeit keine seriösen Angaben machen. Dazu bedarf es vorheriger Festlegungen zu Förderumfang und Förderhöhe. Wenn man einmal vergleichsweise vorhandene kommunale oder landesweite Förderprogramme betrachtet, so findet man oftmals:
-Fördersatz 40-60% der förderfähigen Kosten
-max. förderfähige Kosten 20-100€/m²
-Begrenzung der max. Förderhöhe pro Projekt
-Beauftragung von Fachfirmen zwingend
-Keine Förderung von Maßnahmen, wo durch B-Plan entsprechende Bauvorgaben existieren
Wenn man sich in ähnlichen Bereichen bei einem eigenen Förderprogramm bewegen will, so wäre wohl pro 1.000m² Förderfläche mit Kosten von 50.000€ zu rechnen. Hinzuzurechnen wären interne Personalkosten für die Förderbetreuung, sowie etwaige interne und externe Kosten für einen Internetauftritt.
2. Untersuchung städt.
Gebäudebestand Begrünungskonzept
Der Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt zunächst auf eine Eignungsfeststellung zur
Begrünung der Gebäude und die folgende Erarbeitung eines Begrünungskonzeptes.
Es ist aber darauf hinzuweisen, dass
-
für einen erheblichen Teil der städt. Gebäude eine
Dachbegrünung wegen der vorhandenen Dachneigungen ohnehin nicht in Betracht
kommt,
-
ehemals vorhandene Lastreserveren für technische
Einrichtungen wie Lüftungs-, Photovoltaikanlagen oder
Deckenstrahlheizungen genutzt wurden und
-
die Tragfähigkeit weiterer Dächer zunächst erst
einmal festgestellt werden müsste.
Die zu fertigende
Eignungsuntersuchung erfordert für einen Teil des städt. Gebäudebestandes eine
Beurteilung der Objekte einerseits durch einen Statiker hinsichtlich der
Tragfähigkeit der Dächer, andererseits durch einen Gartenbauingenieur zur
Begrünung von Fassaden. Hierfür sind weder finanzielle Mittel im Haushaltsplan
2019 veranschlagt noch stehen personelle Ressourcen für die Betreuung dieser
externen Fachleute zur Verfügung. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass
eine Vielzahl von „Pflichtaufgaben“ (z.B. Bereitstellung von
Kita.-Betreuungsplätzen, Maßnahmen aus der Schulentwicklungsplanung) die
personellen Kapazitäten des Amtes für Gebäudewirtschaft zurzeit vollständig
binden.
3. Untersuchung
städt. Flächen Entsiegelungskonzept
Nach dem Antragstext und der Begründung sollen alle städtischen versiegelten Flächen auf ihr Entsiegelungspotential hin untersucht und ein Entsiegelungs- und Bepflanzungskonzept erstellt werden.
Eine Umsetzung dieses Antrags bedeutet, dass 1,7 Mio m² Verkehrsflächen und 210.000 m² befestigte Flächen an Gebäuden und in Grün- und Spielanlagen überprüft werden müssten.
Dies ist mit dem Personalbestand im Tiefbau- und Grünflächenamt innerhalb eines akzeptablen Zeitrahmens nicht leistbar. Mindestens für 2019 sind alle Personalkapazitäten mehr als ausgebucht. Dies gilt auch dann, wenn ein externer Gutachter mit einer solchen Analyse beauftragt werden soll. Kosten zu einer solchen externen Beauftragung können seriös derzeit nicht benannt werden.
Fachlich ist darauf hinzuweisen, dass Flächen schon allein aus Kostengründen nur dann befestigt werden oder befestigt worden sind, wenn es dazu eine Notwendigkeit aus Nutzungsanforderungen heraus gibt / gab. So wird ohne nähere Prüfung weder bei den Verkehrsflächen noch bei den befestigten Außenanlagen ein nennenswertes Potential im Sinne der Antragstellung gesehen. Bei neuen versiegelten Flächen wird zudem eine Versickerung des auf den Flächen anfallenden Regenwassers angestrebt.
Gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
140101 Altlasten / Umwelt |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
1401010010 |
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0,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
1401010010 |
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derzeit nicht kalkulierbar |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
2/2022 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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