Betreff
Antrag Bündnis 90 / Die Grünen, Baumpflanzungen
Vorlage
WP 14-20 SV 66/125
Aktenzeichen
66.3 Baumpflanzungen
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 


Antragstext:

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Stadt Hilden hat außerhalb der Waldflächen 11.785 Bäume auf öffentlichen Flächen. Diese verteilen sich zu:

 

-       2.406  Bäume in Grün- und Parkanlagen

-       3.806   Bäume in Außenanlagen städtischer Gebäude / Einrichtungen

-       5.573   Bäume in Straßen-, Wegen und Plätzen

 

Die 2017 aus unterschiedlichen Gründen gefällten Bäume (101 Stück) machen somit weniger als 1% des Bestandes aus. Da 65 Stück neu gepflanzt worden sind, macht das Defizit in 2017 etwa 0,5% aus.

 

Es ist das Bestreben der Verwaltung den Bestand langfristig zu sichern und zu erhalten. So kommen Baumfällungen nur in Betracht, wenn sie unumgänglich sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn

 

-       Bäume krank sind und eine akute Gefährdung für Dritte darstellen

-       Das Umfeld von Bäumen in Verkehrswegen durch das Baumwachstum verkehrsunsicher geworden ist. Dabei wird zuerst durch eine Senkung des Baustandards der Verkehrsfläche rund um  den Baum versucht, denselben so lange wie möglich zu erhalten

-       Durch Baurecht der Standort nicht erhalten werden kann

 

Wenn eine Fällung unumgänglich ist, wird versucht einen Ersatzbaum zu pflanzen. Dies ist bei Grünanlagen sowie städtischen Gebäudeaußenanlagen in der Regel noch realisierbar. In öffentlichen Straßen stößt man aber leider oft an technische Grenzen. Dies soll einmal beispielhaft deutlich gemacht werden. Der Grünordnungsplan der Stadt Hilden aus 2001 sieht z.B. in der Gerresheimerstr. zwischen Beethovenstr. und Schalbruch die Pflanzung von Bäumen vor:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Auszug Grünordnungsplan         Infrastruktur in der Straße             Detail Straßenabschnitt

Mit Baumpflanzung

 

Wenn man sich dann alllerdings planerisch mit den Realisierungsmöglichkeiten außeinander setzt, stößt man schnell an Grenzen. Neben den durch die Straßenraumaufteilung gesetzten Randbedingungen ist insbesondere die unterirdische Infratsruktur sehr oft ein begrenzender Faktor.

 

Dies zeigt sich beispielhaft in dem Abschnitt der Gerresheimerstr. Dabei zeigt das o.a. Detailbild noch nicht einmal alle Leitungen. Hinzuzufügen sind noch die Leitungen der Telekom, Unitymedia, Vodafone etc.

Beidseitig sind also die Bürgersteigbereiche mit Infrastruktur belegt. Eine Verlegung dieser Leitungen ist praktisch nicht möglich, da keine anderen Flächen zur Verfügung stehen. Eine Pflanzung auf diesen Leitungen ist technisch nicht zulässig.Die ursprünglich angedachten Baumpflanzungen sind also nach näherer Betrachtung nicht realisierbar.

 

Diese Situation zeigt sich immer wieder in unseren Straßen, da diese heute nicht nur die Aufgabe der Verkehrsabwicklung zu erfüllen haben, sondern auch die Flächen für die unterirdische Ver- und Entsorgungsinfrastruktur zur Verfügung stellen (müssen).

 

Ein Blick in die Landeshauptstadt Düsseldorf zeigt die gleichen Probleme. Dort gibt es ein Programm zur Neupflanzung von Straßenbäumen. Detaillierte Prüfungen erster Umsetzungsabschnitte haben gezeigt, dass in der Regel nur 50% der ursprünglich angedachten Standorte tatsächlich realsierbar sind und dies dann auch nur zu Lasten von öffentlichen Parkplätzen. Ausschreibungsergebnisse haben Kosten von 5.000€ pro Standort aufgezeigt.

 

Wenn man einmal diese Kostenzahl annimmt und jährlich von Baumfällungen im Umfang von 2017 ausgeht, so wären jährlich 500.000€ an Mitteln erforderlich. In diesem Umfang stehen sie aber, unabhängig von den geschilderten Problemen, weder im Grünflächen- noch im Straßenetat zur Verfügung.

 

Insofern bleibt festzustellen:

 

-Es ist das Ziel der Verwaltung den Baumbestand zu erhalten

-Eine pauschale Quotenfestlegung ist nicht sinnvoll

-Die Vorlage von Berichten ändert nichts an der Problemlage

 

 

Gez.

 

Birgit Alkenings