Erläuterungen zum
Antrag:
Antragstext:
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Stadt Hilden hat außerhalb der Waldflächen 11.785 Bäume auf öffentlichen Flächen. Diese verteilen sich zu:
- 2.406 Bäume in Grün- und Parkanlagen
- 3.806 Bäume in Außenanlagen städtischer Gebäude / Einrichtungen
- 5.573 Bäume in Straßen-, Wegen und Plätzen
Die 2017 aus unterschiedlichen Gründen gefällten Bäume (101 Stück) machen somit weniger als 1% des Bestandes aus. Da 65 Stück neu gepflanzt worden sind, macht das Defizit in 2017 etwa 0,5% aus.
Es ist das Bestreben der Verwaltung den Bestand langfristig zu sichern und zu erhalten. So kommen Baumfällungen nur in Betracht, wenn sie unumgänglich sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn
- Bäume krank sind und eine akute Gefährdung für Dritte darstellen
- Das Umfeld von Bäumen in Verkehrswegen durch das Baumwachstum verkehrsunsicher geworden ist. Dabei wird zuerst durch eine Senkung des Baustandards der Verkehrsfläche rund um den Baum versucht, denselben so lange wie möglich zu erhalten
- Durch Baurecht der Standort nicht erhalten werden kann
Wenn eine Fällung unumgänglich ist, wird versucht einen Ersatzbaum zu pflanzen. Dies ist bei Grünanlagen sowie städtischen Gebäudeaußenanlagen in der Regel noch realisierbar. In öffentlichen Straßen stößt man aber leider oft an technische Grenzen. Dies soll einmal beispielhaft deutlich gemacht werden. Der Grünordnungsplan der Stadt Hilden aus 2001 sieht z.B. in der Gerresheimerstr. zwischen Beethovenstr. und Schalbruch die Pflanzung von Bäumen vor:
Auszug Grünordnungsplan
Infrastruktur in der Straße Detail Straßenabschnitt
Mit Baumpflanzung
Wenn man sich dann
alllerdings planerisch mit den Realisierungsmöglichkeiten außeinander setzt,
stößt man schnell an Grenzen. Neben den durch die Straßenraumaufteilung
gesetzten Randbedingungen ist insbesondere die unterirdische Infratsruktur sehr
oft ein begrenzender Faktor.
Dies zeigt sich
beispielhaft in dem Abschnitt der Gerresheimerstr. Dabei zeigt das o.a.
Detailbild noch nicht einmal alle Leitungen. Hinzuzufügen sind noch die
Leitungen der Telekom, Unitymedia, Vodafone etc.
Beidseitig sind also die
Bürgersteigbereiche mit Infrastruktur belegt. Eine Verlegung dieser Leitungen
ist praktisch nicht möglich, da keine anderen Flächen zur Verfügung stehen. Eine
Pflanzung auf diesen Leitungen ist technisch nicht zulässig.Die ursprünglich
angedachten Baumpflanzungen sind also nach näherer Betrachtung nicht
realisierbar.
Diese Situation zeigt sich
immer wieder in unseren Straßen, da diese heute nicht nur die Aufgabe der
Verkehrsabwicklung zu erfüllen haben, sondern auch die Flächen für die
unterirdische Ver- und Entsorgungsinfrastruktur zur Verfügung stellen (müssen).
Ein Blick in die
Landeshauptstadt Düsseldorf zeigt die gleichen Probleme. Dort gibt es ein
Programm zur Neupflanzung von Straßenbäumen. Detaillierte Prüfungen erster
Umsetzungsabschnitte haben gezeigt, dass in der Regel nur 50% der ursprünglich
angedachten Standorte tatsächlich realsierbar sind und dies dann auch nur zu
Lasten von öffentlichen Parkplätzen. Ausschreibungsergebnisse haben Kosten von
5.000€ pro Standort aufgezeigt.
Wenn man einmal diese
Kostenzahl annimmt und jährlich von Baumfällungen im Umfang von 2017 ausgeht,
so wären jährlich 500.000€ an Mitteln erforderlich. In diesem Umfang stehen sie
aber, unabhängig von den geschilderten Problemen, weder im Grünflächen- noch im
Straßenetat zur Verfügung.
Insofern bleibt
festzustellen:
-Es ist das Ziel der
Verwaltung den Baumbestand zu erhalten
-Eine pauschale
Quotenfestlegung ist nicht sinnvoll
-Die Vorlage von Berichten
ändert nichts an der Problemlage
Gez.
Birgit Alkenings