Betreff
Nachfolgeregelung in der Kulturamtsleitung / Organisationsstruktur im Kulturamt
Vorlage
WP 14-20 SV III/009
Aktenzeichen
III / S.Ei.
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Ratsfraktion der Bürgeraktion Hilden hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2018 in der Nachfolgeregelung der Kulturamtsleitung nachgefragt.

 

Die Verwaltung hat die Anfrage am 24.10.2018 beantwortet, die Antwort liegt den Fraktionen vor.

 

Mit Mail vom 02.11.2018 hat die Bürgeraktion nun die Aufnahme des Punktes „Nachfolgeregelung in der Kulturamtsleitung / Organisationsstruktur im Kulturamt“ auf die Tagesordnung beantragt.

 

Wie bereits mitgeteilt, hat die Verwaltung unter dem Aspekt der Organisations- und Personalentwicklung für eine Nachfolgeregelung interne Modelle entwickelt und diskutiert.

Dabei ist die Entscheidung gefallen, zukünftig die bisherigen Aufgaben der Kulturamtsleitung durch zwei 19,5 Std. Stellen wahrzunehmen, die sich in der Amtsleitung und in einer Stabsstelle „Bildende Kunst“ darstellen.

 

Zum nachgefragten Bereich der Kulturamtsleitung kann mitgeteilt werden, dass zukünftig der Aufgabenbereich der Amtsleitung im Wesentlichen folgende Punkte beinhalten soll:

 

 

• Die gesamtverantwortliche Leitung des Kulturamtes (einschließlich der Sachgebiete

Kulturverwaltung, Musikschule, Archiv/Museum, Stadtbücherei, die von den Sachgebieten

eigenständig geführt werden)

 

• Personalplanung und –führung

 

• Entwicklung, Planung und Steuerung des gesamten kommunalen Kulturprogramms

einschließlich der Kulturförderung in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit den

amts- und ortsübergreifenden Stellen und Gremien

 

• Controlling der Kulturarbeit

 

• Zusammenarbeit mit Künstlerinnen/Künstlern und Institutionen der freien Kulturszene in Hilden

 

• Repräsentation des Kulturamtes innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung

 

• Netzwerkarbeit

 

• Erstellung eines Marketing-Konzeptes

 

• Akquise von Fördermitteln

 

 

Die inhaltliche Kulturarbeit soll dagegen von der Stabsstelle „Bildende Kunst“ wahrgenommen werden. Diese Stelle umfasst im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:

 

 

• Konzeption der Ausstellungsprofile für verschiedene Ausstellungsräume der Stadt

 

• Gewinnung von Künstlerinnen/Künstlern für Ausstellungen in Hilden

 

• Enge Zusammenarbeit mit dem Ausstellungsbereich des Museums

 

• Planung und Realisation der Ausstellungen unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehen  den Budgets (Vernissage, Führungen, Finissage)

 

• Kuratieren der städtischen Ausstellungen

 

• Vorbereitung und Abstimmung der (Rede-)Texte zu den Ausstellungen

 

• Planung des Begleitprogramms

 

• Präsenz bei den Ausstellungsveranstaltungen

 

• Erstellung von Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit/ Werbemaßnahmen zu den Ausstellungen (Printmedien und social media)

 

• Begleitung von Vertrags- und Versicherungsangelegenheiten

 

• Pflege der Vorgangsakten (digital und analog)

 

• Entwicklung und Pflege des internationalen Künstleraustausches zwischen Nové Město, Maribor und Hilden

 

• Repräsentation des Bereiches Bildende Kunst innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung

 

 

Beide 19,5 Stellen sind intern ausgeschrieben worden. Aktuell wird das Auswahlverfahren vorbereitet, damit die Stellen zeitnah besetzt werden können. Weitere Aussagen sind daher zu einer Wiederbesetzung noch nicht möglich.

 

Nach Abschluss des Verfahrens wird die Verwaltung den Ausschuss über die Besetzung der Stellen informieren.

 

 

gez.

Birgit Alkenings