Betreff
Erneuerung von 2 Kunstrasenplätzen in 2019, Überplanmäßige und vorzeitige Mittelfreigabe
Vorlage
WP 14-20 SV 66/124
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausscshuss die Erneuerung der Kunstrasenplätze „Kalstert“ und „Am Weidenweg“ in 2019. Um eine frühzeitige Ausschreibung und eine komplette Realisierung in 2019 zu ermöglichen, erfolgt auch die Freigabe der Baukosten im Vorgriff auf den Beschluss des Haushalts 2019.

 

Produkt  080102         Bau- und Betrieb von Sportaußenanlagen

620.000€

 

Weiterhin werden im gleichen Produkt 20.000€ überplanmäßig für die Planung des Platzes „Am Weidenweg“ bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer.


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Der Schul- und Sportausschuss hat am 8.11.2018 die Sitzungsvorlagen SV III/008-Antrag der CDU-Fraktion, Sanierung des Kunstrasenplatzes Weidenweg- und SV 66/117-Erneuerung von 4 Kunstrasenplätzen- beraten.

 

Die Verwaltung hatte darin vorgeschlagen, wie ursprünglich auch vom  Schul- und Sportausschuss in der Sondersitzung am  23.8.2018 beschlossen, ab 2019 jeweils einen Platz zu erneuern. Für 2019 wurde dazu der Platz „Kalstert“ und für 2020 der Platz „Am Weidenweg“ vorgeschlagen.

 

In der Sitzung am 8.11. wurden die beiden o.a. SV gemeinsam beraten. Dabei wurde von mehreren Fraktionen in die Beratung eingebracht, dass in 2019 zusätzlich der Platz „Am Weidenweg“ erneuert werden soll.

 

Von der Verwaltung wurde dazu auf Punkt 1 der Erläuterungen in der SV III/08 hingewiesen:

Danach bedarf es bei einer Realisierung von 2 Plätzen in 2019 einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Planung „Am Weidenweg“ schon in 2018. Wenn erst nach Beschluss des Haushalts 2019 mit der Planung begonnen werden kann, kann die Fertigstellung in 2019 nicht sichergestellt werden.  Die Planung des  Platzes  „Kalstert“ wird aus dem laufenden Etat 2018 finanziert. Auch die komplette Bereitstellung der Baukosten für die beiden Plätze von 620.000€ müsste im Vorgriff auf den Haushalt 2019 erfolgen, um die Ausschreibung der Bauleistungen frühzeitig zu ermöglichen.

 

Der Ausschuss fasste daraufhin mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

-In 2019 sollen die Plätze „Kalstert“ und „Am Weidenweg“ erneuert werden.

-Die Planungskosten für „Am Weidenweg“ sollen überplanmäßig in 2018 bereitgestellt werden

-Es soll eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss erfolgen

-Die Erneuerung der weiteren Plätze erfolgt ab 2021

-Es soll geprüft werden, ob aus einem aktuellen Programm des Landes Fördermittel zu erlangen sind.

 

Eine Entscheidung zur Bereitstellung der Baumittel im Vorgriff auf den Haushalt 2019 zum Zwecke der Ausschreibung vor Haushaltsbeschluss erfolgte nicht. Um dies durchführen zu können, sind entsprechend der derzeitigen Kalkulation

 

310.000€         für Kalstert

310.000€         für Am Weidenweg

 

insgesamt also 620.000€ erforderlich. Bezüglich der notwendigen überplanmäßigen Bereitstellung von Planungsmitteln in 2018 hatte die Verwaltung in der o.a. Sitzung eine Höhe von 30.000€ angegeben. Eine nachfolgend durchgeführte nähere Prüfung hat ergeben, dass 20.000€ ausreichend sind.

 

Die Notwendigkeit der überplanmäßigen Mittel 2018 sowie der vorzeitigen Mittelfreigabe im Vorgriff auf den Haushalt 2019 ergibt sich aus mehreren Gesichtspunkten

 

-Wenn die Freigabe des Haushalts 2019 abgewartet werden muss, kann erst ab Mai 2019 ein Planungsauftrag erteilt werden. Die Ausschreibung kann dann erst im Juni und die Bauauftragserteilung im Juli erfolgen. Unter Berücksichtigung der Produktionsdauer des Kunstrasens ist dann zu befürchten, dass die Bauzeit bis in eine Zeit mit problematischen Witterungsverhältnissen reicht. Dies ist insbesondere für den Einbau der Einstreumaterialien des Kunstrasens problematisch.

-Um bei der Ausschreibung akzeptable Preise zu erzielen und sicher zu sein, einen Anbieter im Budgetrahmen zu haben (ausgelasteter Baumarkt), sollte deutlich vor Mai  2019  ausgeschrieben werden.

- Die Maßnahme sollte in einem Verfahren ausgeschrieben werden. Dies um günstige Preise zu erhalten. Hinzu kommt die kritische Personalsituation im Sachgebiet Grünflächen (siehe SV III/08). Mit dieser Vorgehensweise wird der Aufwand minimiert.

-Wenn es unter Kostengesichtspunkten zur  Beauftragung einer Firma kommt, sollte ein etwas längeres Bauzeitfenster eingeplant werden. Dies um eine kostengünstige Baustellenlogistik aufbauen zu können.

 

Im Rahmen der Beratung im Ausschuss wurde auf mögliche öffentliche Förderungen hingewiesen und die Verwaltung beauftragt, dies zu prüfen.

 

Danach gibt es:

-Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Mit dem Bundeshaushalt 2018 werden erneut Mittel für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Die Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung. Die Projekte sollen auch einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen.

15.08.-04.09.2018 (Poststempel) Einreichung einer Projektskizze mit  Finanzierungsbeschluss des Rats notwendig

Da die o.a. Fristen abgelaufen sind, ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.

 

-Landesprogramm  „Moderne Sportstätte 2022“

Angabe der Landesregierung am 30.10.2018 im Internet: Sportvereinen und Sportverbänden werden dabei von 2019 bis 2022 zur Modernisierung und  Instandsetzung, zur energetischen Sanierung und für den barrierefreien Ausbau von Sportstätten vom Land Nordrhein-Westfalen insgesamt 300 Millionen Euro bereitgestellt, die im Rahmen von Projektanträgen als Zuwendung abgerufen werden können, die nicht zurück gezahlt werden muss. Nach Stand vom 12.11.2018 soll dieses Programm  noch in den Landeshaushalt 2019 aufgenommen werden.

Da hier von Vereinen/Verbänden die Rede ist, bleibt derzeit offen, ob auch Kommunen antragsberechtigt sind. Förderrichtlinien liegen noch nicht vor. Eine Antragstellung ist daher noch nicht möglich.

Insofern ist derzeit offen, ob eine Fördermöglichkeit gegeben ist. Wenn dies doch der Fall sein sollte, muss allerdings damit gerechnet werden, dass die Förderrichtlinien wahrscheinlich eine Bauausschreibung erst nach Förderzusage zulassen. Dies dürfte dann mit der notwendigen Terminplanung für die Erneuerung der 2 Plätze kollidieren.

 

-Sportstättenförderung NRW.Bank

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände). Förderart: Ratendarlehen. Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Zinssatz derzeit 1,00-1,35 %

Da Kommunen nicht antragsberechtigt sind, scheidet das Programm aus.

 

Gez.

Birgit Alkenings

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

080102

Bau- und Betrieb von Sportaußenanlagen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I661900218

Erneuerung von Kunst-rasenplätzen

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan (Entwurf HPL 2019) veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

I661900218

783100

Erneuerung

Kalstert

310.000

 

I661900218

783100

Erneuerung

Weidenweg

310.000

 

0801020010

521156

Reparatur Furtwänglerstr

  20.000

2020

I661900218

783100

Planung Furtwänglerstraße

  30.000

2021

I661900218

783100

Erneuerung Furtwänglerstraße

260.000

 

I661900218

783100

Planung

Bandsbusch

  30.000

2022

I661900218

783100

Erneuerung Bandsbusch

280.000

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0801020010

521156

Planung Weidenweg

üpl 20.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

1601010040

401300

Gewerbesteuer

20.000

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

Das ist derzeit noch offen (s. SV)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die 620.000 € für 2019 sind im Haushaltsplanentwurf 2019 vorgesehen, ebenso die weiteren angegebenen Folgebeträge. Die 20.000 € Planungskosten in 2018 müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.

Gez. Danscheidt