Betreff
RW-Kanalsanierung Kirchhofstraße / Am Feuerwehrhaus
hier: Unterrichtung des Rates nach § 24 GemHVO über Kostenerhöhung
Vorlage
WP 14-20 SV 66/123
Aktenzeichen
IV/66- dr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Kostenerhöhung in Höhe von 670.000,00 € bei der Sanierung der Regenwasserkanäle Kirchhofstraße / Am Feuerwehrhaus / Am Holterhöfchen / Gartenstraße zur Kenntnis und beschließt die Bereitstellung der Mittel für das Haushaltsjahr 2019 – 2021.

 

 

Bisher bereitgestellt:  Ansatz 2013-2018:                                179.000,00 €

schon beauftragt und größtenteils verausgabt

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                                    Ansatz 2019:                                      1.400.000,00 €

                                    VE 2019                                             2.100.000,00 €

                                    Ansatz 2020:                                      1.600.000,00 €

                                    Ansatz 2021:                                         500.000,00 €

                                    Summe:                                             3.500.000,00 €

 

 

Die Mittel werden im Rahmen des Haushaltsplanes 2019 ff  unter der I-Nr I660900131 bereitgestellt.

Die Bereitstellung erfolgt vor Rechtskraft des Haushaltes 2019 um eine frühzeitige Ausschreibung der Maßnahme zu ermöglichen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2017 wurde mit Sitzungsvorlage Nr. 66/097 die Sanierung der Regenwasserkanäle in der Kirchhofstraße / Am Feuerwehrhaus / Am Holterhöfchen / Gartenstraße mit der Vorlage der Unterlagen nach § 14 GemHVO beschlossen. Vom Tiefbau- und Grünflächenamt wurden seinerzeit folgende Kosten ermittelt, die Grundlage der Beschlussfassung waren:

 

B.A. Kirchhofstraße ( I-Nr. I660900131 )     

                   Ansatz 2014 – 2015:              56.000,00 €         (Planung u.Planungsvorbereit.)

                   Ansatz 2018:                       332.000,00 €         (Anteil Planung + Baukosten+örtl. Baul.)

                   VE 2018                               835.000,00 €

                   Ansatz 2019:                        835.000,00 €         (Baukosten+örtl. Baul.)

                   damit Gesamtkosten:       1.223.000,00 €

 

B.A. Am Feuerwehrhaus / Am Hölterhöfchen / Gartenstraße ( I-Nr. I661600206 )

                   Ansatz 2016 – 2018:              91.000,00 €         (Planung u.Planungsvorbereit.)

                   VE 2018                            1.680.000,00 €

                   Ansatz 2019:                        840.000,00 €         (Baukosten+örtl. Baul.)

                   Ansatz 2020:                        840.000,00 €         (Baukosten+örtl. Baul.)

                   damit Gesamtkosten:       1.771.000,00 €

 

Die Maßnahmen wurden im Zuge der Mittelanmeldung 2019 als eine zusammenhängende Maßnahme haushaltstechnisch zusammengefasst.

Anlass dieser Zusammenfassung ist die aus bauabwicklungstechnischen und haushaltstechnischen Gründen nunmehr geplante Abwicklung als ein Projekt.

 

Grundlage für die Kostenkalkulation waren die in dem Planungszeitraum bis 2017 üblichen Mittelpreise aus den seinerzeitigen Baumaßnahmen.

Ausschreibungen in 2018 ergaben allerdings Angebotspreise, die deutlich über dem vorgenannten Preisniveau lagen. Die Erhöhung des Preisniveaus liegt derzeit bei ca. 30 %.

Es muss davon ausgegangen werden, dass dieses Preisniveau auch in den nächsten Jahren andauern wird.

 

Das Fachamt sah sich daher veranlasst, die Kalkulation kurzfristig zu überprüfen. Es sollte vermieden werden, dass im laufenden Ausschreibungsverfahren Nachfinanzierungen erforderlich werden. Zu dieser Thematik wird auf die Sitzungsvorlagen Nr. 66/121, 66/107 und 66/115 verwiesen, wo diese nötig wurde.

Darüber hinaus sind die Tiefbaufirmen mit Aufträgen derart ausgelastet, dass bei Submissionen nur noch wenige Angebote eingehen.

 

Bei dem o.a. Projekt reichen die ermittelten Kosten nunmehr auch nicht mehr aus.

 

Für die Baumaßnahme wurden bis Sept. 2018 die Ausführungsplanung und das Leistungsverzeichnis erstellt.

Auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses wurden dann die Kosten in Anlehnung an das Ausschreibungsergebnis der Maßnahme RWK-San. Elberfelder Straße überrechnet. Die dortige Kostenerhöhung als Ergebnis der Ausschreibung in 2018 wurde im Oktober im Rat beschlossen.

 

Das Ergebnis der jetzigen Neukalkulation für die hier zur Beratung gestellte Baumaßnahme war eine Kostenerhöhung um ca. 22 % (670.000,- €)

 

Für eine Realisierung der noch nicht ausgeschriebenen Baumaßnahme ist also eine Erhöhung des Kostenrahmens erforderlich. Die detaillierte Ermittlung sieht wie folgt aus:

 

 

Bisher zur Verfügung stehende Mittel

für Planung :                                                                                                     

(schon beauftragt und größtenteils verausgabt)                          179.000,00 €

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Noch zu vergebene Bauleistungen:                                             3.300.000,00

 

Noch zu vergebene örtl. Bauleitung,

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator                          170.000,00 €

Dokumentation, Kanal-TV, Dichheitsprüfungen                           30.000,00 €

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Summe Baukosten:                                                                   3.500.000,00 €

bisher etatisierte Baukosten:                                                     2.830.000,00 €

 

Die Kostenerhöhung beträgt:                                                   670.000,00 €

 

Einsparmöglichkeiten im Rahmen des Projektes sind nicht vorhanden, da das technisch erforderliche Bauprogramm nicht reduziert werden kann. Auf Grund des baulichen und hydraulichen Schadenbildes der vorh. RW-Kanäle und der wasserrechtlichen Anforderungen zur Regenwasserbehandlung und -rückhaltung kann auf die Projektdurchführung nicht verzichtet werden.

 

Die Bereitstellung der Mittel vor Rechtskraft des Haushaltes 2019 ist erforderlich, damit die Ausschreibung der Maßnahme zu Beginn des Jahres 2019 erfolgen kann mit einem vorgesehen Baubeginn Mitte 2019.

 

Grund für diesen frühzeitige Ausschreibung:

Der erste Bauabschnitt betrifft die Erneuerung des RW-Kanals in der Kirchhofstraße. Hier ist es unvermeidbar notwendig (in Absprache mit der Feuerwehr und der Rheinbahn), dass ein Einbahnstraßenverkehr stadtauswärts Richtung Süden während der Bauzeit eingerichtet wird. Der Umleitungsverkehr aus Süden kommend Richtung Norden erfolgt über den Streckenzug Richrather Straße, Klotzstraße, Fritz-Gressard-Platz.

Im Bereich des Fritz-Gressard-Platzes ist für 2020 das bereits beschlossene IHK-Projekt „Übergang Fußgängerzone / Stadtpark“ geplant.

Zum Baubeginn dieses Projektes muss die Kirchhofstraße wieder im Zweirichtungsverkehr befahrbar sein.

Die beantragte vorzeitige Mittelfreigabe vor Haushaltsbeschluss 2019 stellt sicher, dass die Ausschreibung und der Baubeginn der hier beschriebenen Kanalbaumaßnahme so zeitig erfolgt, dass dies gewährleistet ist.

 

 

Gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I660900131

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

Folgende Mittel sind im Entwurf des Ergebnis- / Finanzplan 2019 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2013/2018

1103020210 / I660900131 + I661600206

785200

RWK-San. Kirchhofstr./Am Feuerwehrhaus

179.000,00

2019

1103020210 / I660900131

785200

RWK-San. Kirch-hofstr./Am Feu-erwehrhaus

1.400.000,00

VE 2019

1103020210 / I660900131

785200

RWK-San. Kirch-hofstr./Am Feu-erwehrhaus

2.100.000,00

2020

1103020210 / I660900131

785200

RWK-San. Kirch-hofstr./Am Feu-erwehrhaus

1.600.000,00

2021

1103020210 / I660900131

785200

RWK-San. Kirch-hofstr./Am Feu-erwehrhaus

500.000,00

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgender Mehrbedarf:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019-2021

1103020210 / I660900131

785200

RWK-San. Kirch-hofstr./Am Feu-erwehrhaus

670.000,00

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Der Erhöhungsbetrag wird in den Haushaltsplanentwurf 2019 aufgenommen.

Gez. Danscheidt