hier: Unterrichtung des Rates nach § 24 GemHVO über Kostenerhöhung
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt nach Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss die Kostenerhöhung in Höhe von 670.000,00 € bei der Sanierung
der Regenwasserkanäle Kirchhofstraße / Am Feuerwehrhaus / Am Holterhöfchen /
Gartenstraße zur Kenntnis und beschließt die Bereitstellung der Mittel für das
Haushaltsjahr 2019 – 2021.
Bisher bereitgestellt: Ansatz
2013-2018:
179.000,00 €
schon beauftragt und größtenteils verausgabt
====================================================================
Ansatz
2019: 1.400.000,00 €
VE
2019 2.100.000,00
€
Ansatz
2020: 1.600.000,00 €
Ansatz
2021:
500.000,00 €
Summe: 3.500.000,00
€
Die Mittel werden
im Rahmen des Haushaltsplanes 2019 ff unter der I-Nr I660900131 bereitgestellt.
Die Bereitstellung erfolgt vor Rechtskraft
des Haushaltes 2019 um eine frühzeitige Ausschreibung der Maßnahme zu
ermöglichen.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2017 wurde
mit Sitzungsvorlage Nr. 66/097 die Sanierung der Regenwasserkanäle in der Kirchhofstraße
/ Am Feuerwehrhaus / Am Holterhöfchen / Gartenstraße mit der Vorlage der
Unterlagen nach § 14 GemHVO beschlossen. Vom Tiefbau- und Grünflächenamt wurden
seinerzeit folgende Kosten ermittelt, die Grundlage der Beschlussfassung waren:
B.A. Kirchhofstraße ( I-Nr. I660900131 )
Ansatz 2014 –
2015: 56.000,00 € (Planung u.Planungsvorbereit.)
Ansatz 2018: 332.000,00 € (Anteil Planung + Baukosten+örtl. Baul.)
VE 2018 835.000,00 €
Ansatz 2019: 835.000,00 € (Baukosten+örtl. Baul.)
damit
Gesamtkosten: 1.223.000,00 €
B.A. Am
Feuerwehrhaus / Am Hölterhöfchen / Gartenstraße ( I-Nr. I661600206 )
Ansatz 2016 –
2018: 91.000,00 € (Planung u.Planungsvorbereit.)
VE 2018 1.680.000,00 €
Ansatz 2019: 840.000,00 € (Baukosten+örtl. Baul.)
Ansatz 2020: 840.000,00 € (Baukosten+örtl. Baul.)
damit
Gesamtkosten: 1.771.000,00 €
Die Maßnahmen wurden im Zuge der
Mittelanmeldung 2019 als eine zusammenhängende Maßnahme haushaltstechnisch
zusammengefasst.
Anlass dieser Zusammenfassung ist die aus
bauabwicklungstechnischen und haushaltstechnischen Gründen nunmehr geplante
Abwicklung als ein Projekt.
Grundlage für die Kostenkalkulation waren die in dem Planungszeitraum
bis 2017 üblichen Mittelpreise aus den seinerzeitigen Baumaßnahmen.
Ausschreibungen in 2018 ergaben allerdings Angebotspreise, die deutlich
über dem vorgenannten Preisniveau lagen. Die Erhöhung des Preisniveaus liegt
derzeit bei ca. 30 %.
Es muss davon ausgegangen werden, dass dieses Preisniveau auch in den
nächsten Jahren andauern wird.
Das Fachamt sah sich daher veranlasst, die Kalkulation kurzfristig zu
überprüfen. Es sollte vermieden werden, dass im laufenden
Ausschreibungsverfahren Nachfinanzierungen erforderlich werden. Zu dieser
Thematik wird auf die Sitzungsvorlagen Nr. 66/121, 66/107 und 66/115 verwiesen,
wo diese nötig wurde.
Darüber hinaus sind die Tiefbaufirmen mit Aufträgen derart ausgelastet,
dass bei Submissionen nur noch wenige Angebote eingehen.
Bei dem o.a. Projekt reichen die ermittelten Kosten nunmehr auch nicht
mehr aus.
Für die Baumaßnahme wurden bis Sept. 2018 die Ausführungsplanung und
das Leistungsverzeichnis erstellt.
Auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses wurden dann die Kosten in
Anlehnung an das Ausschreibungsergebnis der Maßnahme RWK-San. Elberfelder
Straße überrechnet. Die dortige Kostenerhöhung als Ergebnis der Ausschreibung
in 2018 wurde im Oktober im Rat beschlossen.
Das Ergebnis der jetzigen Neukalkulation für die hier zur Beratung
gestellte Baumaßnahme war eine Kostenerhöhung um ca. 22 % (670.000,- €)
Für eine Realisierung der noch nicht ausgeschriebenen Baumaßnahme ist
also eine Erhöhung des Kostenrahmens erforderlich. Die detaillierte Ermittlung
sieht wie folgt aus:
Bisher
zur Verfügung stehende Mittel
für
Planung :
(schon
beauftragt und größtenteils verausgabt) 179.000,00 €
==========================================================
Noch zu
vergebene Bauleistungen: 3.300.000,00
Noch zu
vergebene örtl. Bauleitung,
Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkoordinator 170.000,00 €
Dokumentation,
Kanal-TV, Dichheitsprüfungen
30.000,00 €
----------------------------------------------------------------------------------------------------
Summe
Baukosten: 3.500.000,00
€
bisher
etatisierte Baukosten: 2.830.000,00
€
Die Kostenerhöhung beträgt: 670.000,00
€
Einsparmöglichkeiten im Rahmen des Projektes sind nicht vorhanden, da
das technisch erforderliche Bauprogramm nicht reduziert werden kann. Auf Grund
des baulichen und hydraulichen Schadenbildes der vorh. RW-Kanäle und der
wasserrechtlichen Anforderungen zur Regenwasserbehandlung und -rückhaltung kann
auf die Projektdurchführung nicht verzichtet werden.
Die Bereitstellung der Mittel vor Rechtskraft des Haushaltes 2019 ist
erforderlich, damit die Ausschreibung der Maßnahme zu Beginn des Jahres 2019
erfolgen kann mit einem vorgesehen Baubeginn Mitte 2019.
Grund für diesen frühzeitige Ausschreibung:
Der erste Bauabschnitt betrifft die Erneuerung des RW-Kanals in der
Kirchhofstraße. Hier ist es unvermeidbar notwendig (in Absprache mit der
Feuerwehr und der Rheinbahn), dass ein Einbahnstraßenverkehr stadtauswärts
Richtung Süden während der Bauzeit eingerichtet wird. Der Umleitungsverkehr aus
Süden kommend Richtung Norden erfolgt über den Streckenzug Richrather Straße,
Klotzstraße, Fritz-Gressard-Platz.
Im Bereich des Fritz-Gressard-Platzes ist für 2020 das bereits
beschlossene IHK-Projekt „Übergang Fußgängerzone / Stadtpark“ geplant.
Zum Baubeginn dieses Projektes muss die Kirchhofstraße wieder im
Zweirichtungsverkehr befahrbar sein.
Die beantragte vorzeitige Mittelfreigabe vor Haushaltsbeschluss 2019
stellt sicher, dass die Ausschreibung und der Baubeginn der hier beschriebenen
Kanalbaumaßnahme so zeitig erfolgt, dass dies gewährleistet ist.
Gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I660900131 |
|
|||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
|||
Folgende Mittel sind im Entwurf des Ergebnis-
/ Finanzplan 2019 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
|||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
2013/2018 |
1103020210 / I660900131 + I661600206 |
785200 |
RWK-San. Kirchhofstr./Am Feuerwehrhaus |
179.000,00 |
|||
2019 |
1103020210 / I660900131 |
785200 |
RWK-San. Kirch-hofstr./Am Feu-erwehrhaus |
1.400.000,00 |
|||
VE 2019 |
1103020210 / I660900131 |
785200 |
RWK-San. Kirch-hofstr./Am Feu-erwehrhaus |
2.100.000,00 |
|||
2020 |
1103020210 / I660900131 |
785200 |
RWK-San. Kirch-hofstr./Am Feu-erwehrhaus |
1.600.000,00 |
|||
2021 |
1103020210 / I660900131 |
785200 |
RWK-San. Kirch-hofstr./Am Feu-erwehrhaus |
500.000,00 |
|||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgender Mehrbedarf: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
|||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
2019-2021 |
1103020210 / I660900131 |
785200 |
RWK-San. Kirch-hofstr./Am Feu-erwehrhaus |
670.000,00 |
|||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Der
Erhöhungsbetrag wird in den Haushaltsplanentwurf 2019 aufgenommen. Gez. Danscheidt |
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